Hallo,
ich habe eine Frage und würde gerne wissen, wie ihr in meiner Situation handeln würdet. Ich werde ganz kurz und knapp alles wesentliche schildern und würde mich sehr über Einschätzungen von euch freuen.
Vorgeschichte: 2jährige Tochter, kein GSR. Trennung von meiner psychisch kranken Ex letztes Jahr im Juni. Neue Freundin seit September, die mich sehr unterstützt. Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen wegen Umgang -> ablehnende Haltung, wenig Hilfe. Tochter dann jeden Sonntag für mehrere Stunden abgeholt. Tochter wohnte zu der Zeit mit meiner Ex bei den Großeltern. Dann verzogen Ex + Tochter in eine eigene Wohnung und es gab nur Probleme. Die Folge: keinerlei Umgang für 6 Monate.
Problematik: Meiner Ex soll die elterliche Sorge nach § 1666 entzogen werden. Das Jugendamt stellte fest, dass meine Ex ihre Medikamente nicht mehr genommen hat und wieder psychotisch geworden ist. Meine Tochter kam in die Obhut der Großeltern, die eine Straße von meiner Ex entfernt wohnen, eng mit dem Jugendamt kooperieren und das Sorgerecht möchten. Ich darf meine Tochter nur noch 2 Mal im Monat für je 2 Stunden dort abholen. Sowohl meine Ex als auch die Großeltern haben einen Anwalt. Noch hat meine Ex das Sorgerecht. ABR wurde ihr bereits entzogen in der 1. Verhandlung, der ich ohne Anwalt beiwohnte.
Meine Umstände: Ich bin Geringverdiener und zahle aktuell keinen Unterhalt. Hatte keine leichte Vergangenheit, lebe aber nun in geordneten Verhältnissen und bin nachweisbar abstinent. Erwäge einen Umzug in den nächsten Monaten mit meiner Freundin. Ich bin auf VKH angewiesen und habe keine finanziellen Rücklagen. Ich liebe meine Tochter und unsere Bindung ist eng trotz der 6 Monate Umgangspause.
Besuch beim Anwalt: Gestern war ich beim Anwalt für Familienrecht. Ziel war einen Antrag auf Umgangsrecht zu stellen. Er hingegen will nun einen Antrag auf Sorgerecht stellen und das Thema Umgang erstmal ruhen lassen. Anwalt schätzt die Chancen gut ein.
Was ich möchte: Mehr Kontakt und Umgang mit meinem Kind. Das Beste für mein Kind. Ein Mitspracherecht.
Soll ich das Sorgerecht wirklich beantragen, oder nicht? Was für Konsequenzen hat das? Wie schätzt ihr die Chancen ein, wie sind die Erfahrungswerte? Soll ich es versuchen oder lieber das Umgangsrecht versuchen auszubauen? Ich muss schnell eine Entscheidung fällen.
Dankeschön! Nähere Informationen sind auch in meinem Thread bei Behörden/Gerichte zu finden.
TheMaverick
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Moin Moin.
Was willst Du beantragen? ASR oder GSR?
Einen ersten Beschluss nach der Reform zum GSR findest Du hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-15272-start-425.html
Wie kommt Dein RA auf den Unsinn, Deine Chancen auf das GSR? stünden gut, wo Du Deine Tochter 6 Monate nicht gesehen hast?
Ich halte Umgang in Deinem Fall für wichtiger.
Was spricht denn dagegen, beides zu beantragen? Also Umgang und GSR?
Früher war eine Umgangsklage ein KO-Kriterium für einen GSR-Antrag. Das scheint nach der Gesetzesreform (siehe o.g. Beschluss) nun nach der Reform nicht mehr ganz so eng gesehen zu werden.
Gruss
BP
Mir wäre ein gemeinsames Sorgerecht auch lieber. Aber meiner Ex wird ja nun das Sorgerecht komplett entzogen, es wurde bereits ein Hauptsacheverfahren eingeleitet. Ich weiß nicht, ob in diesem speziellen Fall gemeinsames Sorgerecht überhaupt noch möglich ist? Die Großeltern wollen ja auch das Sorgerecht bekommen... Und ich denke die Chancen stehen für sie nicht schlecht, da sie ja auch eng mit dem Jugendamt zusammen arbeiten.
Wie er darauf kommt, ich könnte Chancen auf das alleinige Sorgerecht haben - keine Ahnung! Ich verstehe das auch nicht. Bekommt er dann vielleicht mehr Geld, als bei einem Antrag auf (mehr) Umgang?
Vorallem will ich mein Kind gar nicht unbedingt zu mir nehmen, es kann schon bei den Großeltern bleiben. Ich hätte nur gerne deutlich mehr Umgang und irgendein Mitspracherecht...
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Servus TheMaverick!
Wenn Du den Eindruck hast, dass Eure Tochter git bei den Großeltern gut aufgehoben ist, würde ich vorrangig mich um Umgang kümmern, um eine regelmäßige Beziehung zum Kind herzustellen (Richer(in) könnte sich fragen wieso SR für ein Kind, zu welchem kein Kontakt besteht?).
Wenn diese Kiste läut und angesichts des bevorstehenden SR-Entzuges würde ich GSR, ersatzweise ASR beantragen.
Damit setzt Du ein Zeichen, dass Du der KM nix entzieehn willst, wenn aber doch SR-Entzug durch Dritte, Du SR-technisch mit ihm Boot sein möchtest.
Grüßung
Marco
*edit: Ergänzung
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich würde unter diesen Umständen auch keinesfalls das ASR beantragen, sondern das GSR.
Mit wem gemeinsam auch immer.
Was immer die Behörden mit dem SR der Mutter anstellen wollen, du willst deinen Anteil und deine Mitsprache in Bezug auf dein Kind.
ASR allenfalls ersatzweise, falls irgendein Schlaumichl der Meinung sin sollte, dass ein GSR zusammen mit dem Amt oder den Großeltern nicht möglich sei.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Also dann Antrag auf (mehr) Umgang + Antrag auf geteiltes Sorgerecht?
Oder lieber ausschließlich Umgangsrecht? Was hätte mehr Erfolg?
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Also dann Antrag auf (mehr) Umgang + Antrag auf geteiltes Sorgerecht?
Ja würde ich so machen. Wenn nicht jetzt wann dann? Was hast Du zu verlieren?
Oder lieber ausschließlich Umgangrecht? Was hätte mehr Erfolg?
Die Frage stellt sich nicht, da beide Verfahren nichts miteinander zu tun haben.
LG, BP
Dankeschön, habe meinem Anwalt mal die Planänderung geschrieben, bin gespannt wann eine Antwort kommt und vorallem was er dazu sagt........
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- Georg Christoph Lichtenberg
Moin,
wenn auch "spät", auch mein Nachtrag noch: ich würde definitiv nicht darauf verzichten, das Sorgerecht (in welcher Form auch immer) ebenfalls einzuklagen / zu beantragen.
1. weil es nun mal einfach das Recht des Vaters ist, für sein Kind zu sorgen
2. weil es Dir sonst garantiert irgendwann mal aufs Brot geschmiert wird, dass Du das SR nicht haben wolltest, als die Fürsorge für das Kind gerade in den Seilen hing.
Du bist ein Elternteil dieses Kindes und solltest dafür auch rechtlich sorgen, im Idealfall natürlich - zumindest später - gemeinsam mit der Mutter.
Alles Andere ist in meinen Augen fahrlässig.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für die Rückmeldungen. Ich habe, wie gesagt, meinem Anwalt alle nötigen Informationen geschickt. Bis heute kam jedoch keine Antwort. Bin gespannt, wann sich was tut und werde mich dann melden. Habe ihm unter anderem geschrieben, dass mir das GSR lieber ist!
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Hallo zusammen,
ich wollte mich hier mal wieder zurück melden. Bisher gab es leider nichts neues zum Thema Sorgerecht, da ich Probleme mit meinem Rechtsanwalt hatte. Durch ein Missverständnis ist er die letzten Monate nicht für mich tätig geworden! Mein Schreiben damals hatte er so verstanden, dass ich nun doch kein Sorgerecht beantragen will, obwohl ich lediglich geschrieben habe, dass ich das GSR anstelle des ASR beantragen möchte! Näheres kann man auch in meinem anderen Thread nachlesen (bei Behörden/Gerichte) auf der letzten Seite, wo ich regelmäßig Updates poste. Jedenfalls soll es jetzt endlich mal los gehen...... Denn ich kann meine Tochter nach wie vor nur jeden zweiten Sonntag für zwei Stunden sehen. :exclam:
Ich habe nun mal probiert, eine Art Begründung zu verfassen, wie es ja bei einem Antrag auf GSR sein muss. Und ehrlich gesagt fällt mir das mehr als schwer und wenn ich das so lese, werde ich ziemlich unsicher..... Vielleicht mag sich das ja jemand mal anschauen und mir eventuell helfen. Diese ganzen Formalia lasse ich mal weg, es geht ja um die Begründung.
"
Die Eltern sind und waren nicht miteinander verheiratet.
Eine gemeinsame Sorgeerklärung wurde bislang nicht abgegeben.
Da die Kindesmutter psychisch erkrankt ist und ihr das Sorgerecht aufgrund von Kindeswohlgefährdung entzogen werden soll, möchte der Antragsteller das gemeinsame Sorgerecht beantragen und ist bereit, dieses je nach Entscheidung mit der Kindesmutter, dem Jugendamt oder den Großeltern auszuüben. Der Antragsteller sieht sein Kind regelmäßig jeden zweiten Sonntag und hält sich an die Vereinbarungen mit den Großeltern, bei denen das Kind zur Zeit wohnhaft ist. Der Antragssteller befürwortet, dass sich seine Tochter dort aufhält. Er ist bereit zur Kooperation mit allen Beteiligten. Es entspricht dem Kindeswohl, dass der Vater in der schwierigen Situation der Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht erhält. Der Vater hält es für aussichtslos, über das Jugendamt eine Einigung mit der Mutter zu erzielen, da sie seinen Vorschlag bereits nach der Geburt endgültig abgelehnt hat und desweiteren an einer psychischen Krankheit leidet. Der Antragssteller beantragt gezielt das gemeinsame Sorgerecht und nicht das alleinige Sorgerecht, um zu signalisieren das er die Kindesmutter unterstützen will und im Sinne des Kindeswohls handelt. Er möchte ihre Lage nicht verschlimmern, aber seinen Teil zur elterlichen Sorge beitragen."
Ich bin für Meinungen, Kritik, Feedback etc. mehr als dankbar!
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Moin TM,
Dir ist aber schon bewusst, dass auch eine positive Entscheidung in Sachen Sorgerecht nicht das Geringste an Deiner popeligen Umgangsregelung (jeden zweiten Sonntag für zwei Stunden) ändern muss? Mit dem GSR muss man Dich (theoretisch) in medizinische Entscheidungen einbeziehen. Eine Schulanmeldung darf man dann (in 5 Jahren) auch nicht ohne Dich unterschreiben. Und ohne Dein Einverständnis samt Kind umziehen dürfte Oma auch nicht. Das war es aber auch schon; mehr kannst Du Dir dafür nicht kaufen. Aber möglicherweise kann man Dich mit der Sorgerechts-Kiste so beschäftigen, dass Du nicht auf "dumme" Ideen kommst.
Eine dieser "dummen" Ideen: Du solltest Dich jetzt vielmehr tummeln, dass endlich eine Umgangsregelung auf den Weg kommt, die diesen Namen auch verdient. Es geht nicht darum, dass Du manchmal ein bisschen unter Oma's Aufsicht mit dem Kind spielen darfst, sondern darum, dass Du (mindestens) jedes zweite Wochenende freitags Dein Kind einpackst, zu Dir nach hause fährst und dort zwei wunderbare Tage mit Deinem Kind erlebst, in denen Du Dich auch in sein Leben einbringen kannst.
Ob Du das mit oder ohne Sorgerecht tust, ist eigentlich erst mal vollkommen egal; für das Kind sowieso. Würdest Du angeln gehen, geht es auch nur darum, was Du fängst; nicht darum, ob Du einen Angelschein hast.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
ich stimme dir natürlich zu. Ich war, wie gesagt, damals beim Anwalt und habe mich beraten lassen. Dieser meinte, ich soll das ASR beantragen und das Thema Umgang erstmal ruhen lassen, weil es sich vielleicht dann mit dem ASR von ganz alleine erledigen würde. Ich habe aber eingesehen, dass meine Chancen für das ASR sehr schlecht stehen, unter anderem durch dieses Forum. Und mich dann dazu entschieden, wenn nur das GSR zu beantragen. Da der Mutter ja das Sorgerecht im Hauptsacheverfahren entzogen werden soll, hielt ich es für wichtig, in der Richtung auch was zu tun, um zu zeigen das meine Tochter mir nicht egal ist.
Mehr Umgang ist aber natürlich mein größtes Ziel, nur das ich einfach nicht weiß, wie ich das umsetzen soll....Ich ging ja auch damals mit dem Ziel zu dem Anwalt, eine Umgangsklage auf den Weg zu bringen, aber er hat sich halt dagegen ausgesprochen.
Ich weiß einfach nicht mehr so wirklich, was ich machen soll. Die Großeltern bleiben stur, alle zwei Wochen für zwei Stunden - punkt. Wenn ich mit ihnen darüber diskutieren will, verweisen sie sofort aufs Jugendamt. Und da will ich, nach meinem letzten Telefonat, ehrlich gesagt nicht hin. Diese Mitarbeiterin nimmt mich absolut nicht ernst und behandelt mich wie so einen Bekloppten.... Sie wollte mir ernsthaft verklickern, sie müsste ja erstmal uns beim Umgang begleiten und sehen, wie ich überhaupt mit meinem Kind umgehe, ob eine Bindung besteht.... Mir ist dazu gar nichts mehr eingefallen. Das hat die doch die ganzen letzten Monate auch nicht interessiert! Und ich darf mein Kind auch nicht offiziell mit zu meinen Eltern nehmen, da müsste sie ja erstmal die Wohnung meiner Eltern auf Sauberkeit kontrollieren!!!
Als wäre ich so ein Volldepp.... Ich hab den Gesprächstermin dann aus lauter Wut abgesagt, die werden eh den Teufel tun ehe die mal was positives über mich berichten, egal was ich machen würde. Ich habe mich als Vater absolut nicht ernstgenommen gefühlt nach solchen Aussagen! Als ob ich mein Kind in eine verdreckte Wohnung oder so bringen würde, sie war früher auch andauernd mit bei meinen Eltern und die Wohnung meiner Eltern ist immer TipTop. Mir geht es ums Prinzip - warum bevormundet man mich so sehr, nimmt mich absolut nicht ernst als Vater??! Meine Ex ist psychisch krank, aber ich nicht.
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- Georg Christoph Lichtenberg
Hallo Maverick,
einen Antrag auf ASR solltest Du auf keinen Fall stellen, denn damit kannst Du das GSR verlieren! Warum sollte ein Gericht Dir die Alleinsorge für ein Kind übertragen, das Dich kaum kennt? Gegen den Willen des JA? Das kann nur schief gehen.
Auf der anderen Seite hast Du ein Recht auf Umgang, das Du notfalls eben einklagen musst. Das JA kann Dir nicht vorschreiben, was Du in der Umgangszeit machst. Also erarbeite eine Umgangsregelung (schriftlich) und lege sie den Großeltern vor. Mäßige Dich gegenüber dem JA, das JA hat Dir zwar keine Vorschriften zu machen, aber es wird angehört und da ist Süßholzraspeln wichtig. Zeige bei einem begleiteten Umgang, dass Du mit dem Kind umgehen kannst. Dann sind Deine Chancen vor Gericht auch besser.
VG Susi
Ich kenne meine Tochter ja - habe das ganze 1. Lebensjahr mit ihr zusammen gewohnt. Danach kam es zur Trennung. Ich sehe sie seit ungefähr April regelmäßig jeden zweiten Sonntag für zwei Stunden...Sie ist jetzt zwei. Das ich kein GSR habe, hast du ja nun in meinem anderen Thread gelesen.
Im Protokoll vom Gericht wurde auch festgehalten, dass die Großeltern den Umgang fördern wollen/sollen. Davon merke ich aber reichlich wenig, da sie einfach sofort dem Jugendamt Bescheid sagen, wenn ich nach mehr Umgang frage. :thumbdown:
Ich halte auch die Erweiterung des Umgangs für sehr, sehr wichtig. Aber das GSR möchte ich auch beantragen, einen Versuch ist es ja wert und es ist immerhin meine Tochter, die mir sehr am Herzen liegt. :exclam: Mich macht das auch alles ziemlich fertig. Ich meine, die Kindesmutter hat eine Psychose und zu weilen komme ich mir auch schon so vor, als ob man mich einfach nicht für ganz voll nimmt. Eventuell liegt das ja auch an meinem massiven Stottern. Souverän sein, Fehlanzeige..Ich wirke dadurch natürlich sehr hektisch und viele Menschen assozieren es nun mal auch mit "Dummheit". Ich bin jedenfalls froh, wenigstens hier ein offenes Ohr zu finden.
"Jeder Fehler erscheint unglaublich dumm, wenn andre ihn begehen."
- Georg Christoph Lichtenberg
Einen GSR-Antrag musst du eigentlich nicht begründen.
Im Gesetz steht schon, dass das GSR dem Kindeswohl i.d.R. dienlich ist.
Das reicht.
Wenn jemand das GSR nicht will muss er das begründen.
Mal abgesehen davon, dass dein Text eher eine Katastrophe ist, da du deine Ex mit Gülle bewirfst.
Das ist absolut schädlich.
Du solltest das auch nicht alleine betreiben, sondern einen (neuen) Anwalt beauftragen.
Du selbst erscheinst mir dem nicht alleine gewachsen.
Nicht böse gemeint.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
