Hallo,
ich lebe seit einem halben Jahr getrennt von meiner Ex-Ehefrau. Wir haben 3 Kinder, die alle bei der KM leben, die vollzeit-berufstätig ist. Wir haben GSR.
Mein 8jähriger Sohn zeigt seit längerem Verhaltensauffälligkeiten, die mir Sorgen bereiten.
Um mögliche Probleme in seiner Persönlichkeitsentwicklung frühzeitig zu erkennen und um mein eigenes Verhalten besser darauf abstimmen zu können, möchte ich ihn von einem Facharzt untersuchen lassen. Die Entwicklungsdiagnostik würde von einem Psychologen durchgeführt werden und ist eine einmalige Untersuchung.
Da ich sehr stark vermute, dass meine Ex sich gegen die Untersuchung aussprechen wird, überlege ich, die Untersuchung eigenmächtig, ohne sie anzukündigen, durchführen zu lassen. Falls ich sie frage und sie ablehnt, wird sie versuchen die Untersuchung zu verhindern und meinen Sohn beeinflussen. Inwieweit ich dann mit meiner Ex über die Ergebnisse der Untersuchung sprechen werde, weiß ich jetzt noch nicht.
Meine Fragen:
Kann ich die Untersuchung ohne Einwilligung meiner Ex durchführen lassen oder ist zu erwarten, dass der Psychologe das Einverständnis meiner Ex fordert?
Habe ich von meiner Ex oder später vom Familienrichter Nachteile zu befürchten, wenn ich die Untersuchung ohne Erlaubnis meiner Ex durchführen lasse?
Kann ich ein so erstelltes Gutachten später einmal verwenden, falls mein Sohn den Wunsch äußert, bei mir leben zu wollen?
Grüße Tom
Hallo Tom,
Klare Antwort:
Nein.
Ärztliche Untersuchungen/Behandlungen fallen unter das GSR und sind, von Notfällen und Kleinigkeiten abgesehen, von beiden zuzulassen.
In der Praxis wird die Zustimmung des2. oftmals nicht eingeholt aber das gilt i.d.R nur für Mütter evt. auch für AE-Väter. Du bist beides nicht.
Insofern, vergiss es.
Sprich mit ihr!
Als dritten Schritt vielleicht auch mit dem JA, wenn es dringend werden sollte.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
bei einer kürzlich durchgeführten OP meiner Tochter hat im Krankenhaus niemand nach der Zustimmung der KM gefragt, obwohl ich bei den Voruntersuchungen und der OP immer alleine mit meiner Tochter da war. Die OP war aber mit meiner Ex abgesprochen, sie hatte nur keine Zeit oder Lust für die notwendigen Formalitäten und Besuche.
Was kann passieren, wenn ich die psychologische Untersuchung trotzdem alleine durchführen lasse? Siehe meine Fragen 2 und 3.
Grüße Tom
Wie ein Richter denkt und urteilt kann niemand vorhersagen.
Besonders hoch wäre das Risiko aber eher nicht.
Was soll es denn nun sein?
Diagnose, Therapie oder Gutachten?
Was für ein Problem vermutest du denn?
Es müsste ja etwas sein, was man der Mutter anlasten könnte.
Sowas wird aber vermutlich nicht aus einer einfachen Diagnose heraus gelesen werden können.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kann ich die Untersuchung ohne Einwilligung meiner Ex durchführen lassen oder ist zu erwarten, dass der Psychologe das Einverständnis meiner Ex fordert?
Nach Berufsordnungen der Pschotherapeutenkammern gehört es zu berufsständischem Verhalten das Einverständnis beider Sorgeberechtigten einzuholen bzw. beide Elternteile von der Behandlung des Kindes zu informieren. Näheres findst Du hier und suchst Du Dir die Kammer Deines Bundeslandes aus.
Letztlich hat es der Psychologe oder -therapeut zu verantworten, ob er die Untersuchung und Behandlung des Kindes übernimmt ohne den anderen Elternteil einzubeziehen. Nimmt er den Auftrag von Dir an, dann muß er mit der Gefahr leben, dass KM ihn eventuell vor die Kammer zerrt.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo,
danke für die bisherigen Antworten.
Es geht mir nur um eine Untersuchung, die allerdings gründlich ist und ca. 2-3 Stunden dauern soll. Eine mögliche Behandlung ziehe ich bisher nicht in Betracht, hoffe auch, dass sie nicht notwendig ist.
Es geht mir nicht darum, meine Ex schlecht zu machen oder Munition gegen sie zu sammeln.
Ich möchte das Beste für meinen Sohn. Wenn ich weiß, ob und welche Probleme er hat, kann ich in der wenigen Zeit, die ich mit ihm zusammen bin, besser mit ihm umgehen. Ich möchte ihm helfen, emotionale Stabilität zu entwicklen und eine selbstbewusste Persönlichkeit zu werden.
Er war auch vor der Trennung manchmal etwas schwierig. Er hat eine sehr geringe Frustrationstoleranz, wird schnell trotzig und kapselt sich dann ab. Dieses Verhalten hat sich in letzter Zeit verstärkt, was möglicherweise auch damit zu tun hat, dass ich wegen Abwesenheit nur selten helfend und regulierend eingreifen kann. Von meiner Ex erfährt er leider zu wenig emotionale Stabilität.
Grüße Tom
Hallo Tom66,
ich kann Dir nur abraten "heimlich" eine Untersuchung mit Deinem Filius zu machen:
Selbst wenn Du einen Arzt/Psychologen findest, der die Untersuchung ohne Einwilligung beider Eltern durchführt, meinst Du, dass Dein Sohn nie/gar niemals und überhaupt kein Sterbenswörtchen gegenüber der Mutter von sich gibt? Du musst mit der KM über Deine Bedenken reden! Alles Andere wäre ein Eigentor!
Kein Richter dieser Welt würde so ein "Gefälligkeitsgutachten" als Begründung zum Wechsel des Wohnortes verwenden!
Und noch etwas: "gründlich" ist nicht 2-3 Stunden! Auch Kinder haben Tagesformen: spezielle Sorgen und Wünsche sind nicht an jedem Tag gleich priorisiert. Wenn Du "Pech" hast, ist Dein Sohn gerade am Tag der "gründlichen" Untersuchung gut drauf und der Arzt fragt Dich, warum Du eigentlich Deinen Sohn dahin geschickt hast.
Überleg es Dir und rede mit der Mutter! Den Weg müsst Ihr gemeinsam gehen.
Pinkus
