Prozess OLG????
 
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Prozess OLG????

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(@pflegepapa68)
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Hallo

Ich brauche mal ein Rat oder Empfehlung für ein bevorstehendes OLG Verfahren

Man hat im letzten Jahr meine Lebensgefährtin ermordet. Sie hat eine minderjähriges Kind hinterlassen . Kurz nach dem Tot der Mutter habe ich die Oma unterstützen wollen das das Kind zu ihr kommt und das sie Vormund wird . ES gab ein Prozess am Amtsgericht wo die Oma gegen den Leiblichen Vater ( jetzt alleiniges Sorgerecht) klagte ums Sorgerecht .
Dieses Gericht hat auch den Jungen angehört und nach langer Verhandlung dann auch mich rein gerufen und gefragt ob ich auch für das Kind zur Verfügung . Ich habe sofort zugesagt das ich das Kind zu mir nehmen würde . Ich muß dazu anmerken das ich noch nicht mit meiner Lebensgefährtin in einer Wohnung zusammen gelebt habe . Ich wurde auch vom Amtsgericht gefragt ob ich das Kind weiter zur gewohnten Schule ( 60 km Entfernt ) jeden Tag bringen würde . Dies habe ich jetzt ein Schuljahr gemacht und fahre es auch in diesem Schuljahr weiter dort hin . Anfang des Jahres hat dann dieses Amtsgericht entschieden das ein Jugendamt Vormund wird und das Kind weiter bei mir bleibt und ich als Pflegevater eingesetzt werde. Des weiteren ist anzumerken das der Leiblich Vater 4 Wochen nach dem Mord  festgenommen wurde und vor ca . 4 Wochen die Tat gestanden hat .Er wurde zu 9 Jahren verurteilt wegen Totschlags ( Vermindert Schuldfähig wegen Persönlichkeitsstörung ) .
ER hat aber gegen dies Urteil Revision eingelegt .
Er klagt jetzt vor dem OLG gegen den Sorgerechtsentzug . Er möchte das Sorgerecht behalten und das sein Kind zu seiner Verlobten kommt und das die sich um das Kind kümmert .
Hier zu ist anzu merken das diese Verlobte mit angeklagt war wegen Beihilfe zum Mord nur konnte ihr das nicht nach gewiesen werden . Sie hat nur geholfen die Tote wieder ins Haus zu bringen und nicht bei der Tat geholfen . Des weitern muß ich noch sagen das dieser Frau im letzten Jahr das Sorgerecht für ihr eigens Kind entzogen wurde .
Jetzt zu meiner Frage kann der leiblich Vater der im Gefängnis ist Chancen haben das  Sorgerecht wieder zubekommen . Das würde heißen das man dem Jugendamt die Vormundschaft wieder weg nimmt .
Das würde ein total Veränderung  jetzt nach einem Jahr noch mal für das Kind bedeuten .
Weiß jemand was man machen kann das es so bleibt wie es jetzt schon über ein Jahr gemacht wird .


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 00:14
(@elternteil_m)
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Hi,
zunächst einmal Herzlich Willkommen hier im Forum. . .

Chapeaux Chapeaux für Dein Engagement!!!

Dir wird hier bestimmt Rat gegeben!

Fein, das Du für die Kindesrechte kämpfst!

Gruß

E.


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 00:32
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pflegepapa68,
ersteinmal auch von mir ein "Hut ab", tolle Leistung!!!!

Ich antworte selten in diesem Forum, da ich wirklich wenig Ahnung habe...aber hier drängen sich Fragen auf.

Das Kind ist in der Schule, wichtig ist das Alter! Denn auch das Kind hat mit zunehmenden Alter ein gewisses Mitspracherecht. Wenn die Situation so OK ist für das Kind, sollte s kein Problem sein, dass es so bleibt.

Ich denke mal, dass auch das JA Dir auf die Finger schaut...wie ist denn da das Feedback?

Die 60km zur Schule machen mich stutzig, kann das Kind nicht die Schule wechseln?

Mein Bauch und mein gesunder Menschenverstand würde sagen: Der Mörder der Mutter des Kindes bekommt sicher nicht das Sorgerecht für das Kind. Warum sollte die Verlobte (nicht verwandte Person, die selbst Probleme hat die eigenen Kinder großzuziehen) das Sorgerecht bekommen?
Wir kennen aber nicht die Vorgeschichte!
Lebte das Kind vorher evtl sehr lange beim Vater (inkl. Verlobten), wollte das Kind das so? Ist die Verlobte die engere Bezugsperson als Du? Deinem Text zu entnehmen eher Nein, aber ist es vielleicht so möglich?
Hat bzw. will das Kind Kontakt zum Vater und zur Verlobten?
Viele Fragen, ich bin mir sicher, dass die Experten hier im Forum sich schon die Finger wundklopfen, Hilfe zumindest in Ratschlägen kommt!

Viele  (hab nur zwei) Daumen gedrückt, vor allem für das Kind!

Pinkus


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 01:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich kann mir nicht vorstellen, dass es für das Kindeswohl zuträglich ist, im Haushalt des Mörders der Mutter zu leben. Aber im deutschen Familienrecht hat man schon Pferde vor der Apotheke .....

Ich halte die Daumen gedrückt, dass es eine Entscheidung geben wird, die eine gute Lösung für das Kind bedeutet.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 01:35
(@pflegepapa68)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen

Also das Kind ist zur Zeit 8 Jahre alt und war zur Mordzeit ( Entschuldigung es wurde ja nur Totschlag festgestellt ) . Hier zu möchte ich nur kurz sagen der leibliche Vater hat die Mutter in der Regentonne mind. 5 min ertränkt und das noch mitten in der Nacht 350 km entfernt von seinen Wohnort entfernt aber egal war eine andere Baustellen  und wurde von anderen vergeigt  😡  😡

Der Vater hat einen Großteil die Erziehung des Kindes bis ca  4 Lebensjahr übernommen da die Mutter berufstätig war .
ES ist weiter dazu zusagen da ein ständiges Umgangsrecht des Vater nach der Trennung bestand und auch genutzt wurde . Der Vater hat selbst gekämpft das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten auch bis zum OLG aber dies wurde auch beim OLG damals der Mutter zugesprochen .

Mit dem Schulwechsel möchte ich sagen wir haben mit seiner Pychologin und Jugendamt  lange überlegt und sind zur Auffassung das die Vertraute Umgebung ihm sehr gut tut . ES ist eine sehr kleine Landschule wo sich auch individuell gekümmert werden kann .

Zum Thema mit entscheiden des Kindes
Es hat kurz nach dem Mord beim Amtsgericht gesagt in einer Befragung durch den Richter das er bei mir wohn möchte . zu dieser Zeit war der Vater noch nicht mal verdächtigt .

Jetzt zu der Verlobten des leiblichen Vaters

Zu der Verlobten des leiblichen  Vaters kann ich nicht viel sagen nur das das gleiche Amtsgericht dieser Frau 2008 das Kind weg genommen hat . Das Amtsgericht ( Richter ) hat hierzu  eine Stellungnahme einer Klinik vorgelesen .genaueres müsste ich erst noch erfragen da ich nicht die ganze Zeit anwesend sein durfte bei der Verhandlung am Amtsgericht.

Mit der Bindung kann ich nur aus meiner Sicht sagen der leibliche Vater mit seiner Lebensgefährtin haben das Kind alle 14 Tage bis drei Wochen übers Wochenende von Freitag nach der Schule bis Sonntag gehabt und in den Sommerferien kurz vor dem TOTSCHLAG
3 Wochen . Hier bin ich der Meinung wurde sich aber auch in der letzten Zeit vor der Tat nicht mehr so gekümmert wie am Anfang . Dies geht aus Äußerungen des kleinen zur Mama hervor .

Ich hoffe dies Hilft noch mal einwenig für Ratschläge eurerseits


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 07:52
 Uli
(@Uli)

ich kann mir nicht vorstellen, dass es für das Kindeswohl zuträglich ist, im Haushalt des Mörders der Mutter zu leben. Aber im deutschen Familienrecht hat man schon Pferde vor der Apotheke .....

So weit ich weiß, ruht das Sorgerecht bei Gefängsnisaufenthalt. Von daher könnte der leibl. Vater es wohl auch nicht an seine LG deligieren.
Der Fall ist so abgehoben, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass ein Richter hier einsteigen würde. Ein TIP an die BILD-Zeitung und mit seiner Ruhe wäre es vorbei.

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 10:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

heftig, heftig. Das liest man nicht alle Tage.

Einleitend zolle ich dir meinen Respekt für deine Leistungen und dein Engagement. Du als auch der Bub müssen besondere Menschen sein.

Wegen der Nichtverfügbarkeit eines Sorgeberechtigten ist es vollkommen richtig, das JA zu bestimmen. Auch kann der SR-Inhaber seine Rechte und Pflichten nicht delegieren. Der Ausgang des Verfahrens interessiert mich sehr. Wenn die Entscheidung vorliegt bräuchte ich das zuständige OLG und Az um ran zu kommen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 11:27
 Uli
(@Uli)

Auch kann der SR-Inhaber seine Rechte und Pflichten nicht delegieren.

Ich habe mal Google bemüht. Da hat ein OLG mal anders entschieden:

Das Familiengericht hatte angeordnet, während der Strafhaft 'ruhe' das väterliche Sorgerecht für sein Kind. Wäre es dabei geblieben, hätte der Häftling als Vater praktisch nichts mehr zu sagen gehabt. So ist es in Deutschland gängige Praxis. Auf die Beschwerde des Kindesvaters hin nahm unlängst das Oberlandesgericht Frankfurt einen anderen Rechtsstandpunkt ein (5 WF 137/01).

>> Quelle und mehr <<

Trotzdem kann ich mir unter den gegebenen Umständen nicht vorstellen, dass der Vater oder seine LG ein Sorgerecht bekommen. Das wäre einfach zu makaber!

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 12:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Anfang des Jahres hat dann dieses Amtsgericht entschieden das ein Jugendamt Vormund wird und das Kind weiter bei mir bleibt und ich als Pflegevater eingesetzt werde

Er klagt jetzt vor dem OLG gegen den Sorgerechtsentzug

Dies interpretiere ich so, das dem KV das SR entzogen wurde und auf das JA übertragen. Dies ist IMO etwas anderes als das "Ruhen" des SR aus welchen Günden auch immer. Liege ich hier falsch?

Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, das einem Kind zugemutet wird in Zukunft (irgendwann wird der Vater ja entlassen) mit dem Menschen zusammenzuleben der bewußt für den Tod der Mutter verantwortlich ist. Zudem ja die im Prozeß festgestellte Persönlichkeitsstörung ja auch Auswirkungen auf die Erziehungsfähigkeit haben könnte und somit ja auch unter anderen Umständen zu tragen hätte kommen können.

Aus der Erfahrung heraus, würde ich erstmal sagen, das es im deutschen Recht eher schwer ist, auch unter günstigen Bedingungen, ein auf das JA übertragenes SR zurückzubekommen.

Mal ne ganz abstruse Idee. Wäre es im Bereich des möglichen, das du einen Adoptionsantrag stellst, wie würde sich das JA dem ggü. stellen? (Ja, ich weiß, dazu muß die Zustimmung des Vaters vorliegen)

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 12:23
(@pflegepapa68)
Schon was gesagt Registriert

Hallo danke erstmal für die Antworten

Ich möchte noch mal einiges dazu erklären . Es gab im August letzten Jahren eine Klage der Oma der getöteten gegen den leiblichen Vater des Kindes wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht . Damals wurde erst mal vorüber gehend  festgelegt das das Kind zu mir kommt und ich die Pflege übernehme dann wurde der Vater verhaftet . Im Dezember letzten Jahres wurde dann vom Amtsgericht ein Urteil gefasst wo dem Vater das Sorgerecht entzogen wurde und die Vormundschaft dem Jugendamt übertragen wurde mit der Festlegung das das Kind bei mir weiter leben bleibt. Gegen dieses Urteil hat der Vater Revision eingelegt .
Jetzt sagt die Anwältin der Oma die ja im ersten Prozess am Amtsgericht die Oma vertreten hat sie für die Oma einen Antrag auf Vormundschaft stellen muß da sonst keine Grundlage für das Verfahren am OLG gegeben ist .
Jetzt hier meine frage noch mal muß die Vormundschaft für die Oma beantragt werden .
Ich möchte dazu sagen das ich mirt der Oma ein sehr gutes Verhältnis habe und die Oma mit der Lösung das die Vormundschaft bei Jugendamt ist auch zufrieden ist .
Ich muß sagen ich bin froh ein sehr gut arbeitendes Jugendamt an meiner seite zuhaben . Wie sich bestimmt alle Vorstellen könne gibt es viel Schriftkram der durch den Vormund geklärt werden muß. Das nächste wenn die Vormundschaft geklärt ist das Umgangsrecht , das Kind soll ins Gefängnis zum Umgang . Hierzu ist zusagen das die Psychologin zur Zeit gegen einen Umgang im Gefängnis und dem Vater ist .
Alle bürokratische Sachen werden durch das Jugendamt ( Vormund ) geklärt und ich kann mich voll und ganz um das Wohl des Kindes kümmern .  Und ich denke durch den Wechsel der Vormundschaft würde auch ich viel Zeit für andere Sachen aufwenden müssen .
Kann mir hier jemand sagen ob das mit dem Wechsel der Vormundschaft notwendig ist ?????


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 20:59




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pflegepapa,

Kann mir hier jemand sagen ob das mit dem Wechsel der Vormundschaft notwendig ist ??

Ich wüßte nicht warum. Das SR (also die Vormundschaft) liegt beim JA. Ich sehe keinen Grund warum dies für ein OLG-Verfahren geändert werden soll. Natürlich wäre es möglcih das SR der Oma zu geben, wenn das dem Willen der Mutter entsprechen würde. Aber auchdas würde ja an dem Gang des Vaters zum OLG, um das SR zu bekommen nichts ändern.

Jetzt sagt die Anwältin der Oma die ja im ersten Prozess am Amtsgericht die Oma vertreten hat sie für die Oma einen Antrag auf Vormundschaft stellen muß da sonst keine Grundlage für das Verfahren am OLG gegeben ist .

Das verstehe ich ehrlich gesagt gar nicht.  Außer es ist damit gemeint, das die Oma am Prozeß beim OLG beteiligt sein möchte. Aber auch dann kann ich mir das nicht recht vorstellen.

Die eine Seite ist das Begehren des Vater das SR zurückzubekommen, dafür ficht er den AG-Beschluß vor dem OLG an. Wobei ich mir nun die Frage stelle, wenn das URteil im Dez. erging, wann er da geklagt hat, da gibts doch Fristen.

Die andere Seite wäre, das die Oma das SR haben möchte. Aber dies hat dann mit dem OLG-Verfahren wiederum nichts zu tun, sondern wäre ein gesonderter Prozeß.

Da solltest du nochmal mit Oma und deres Anwalt reden und dir das genauer erklären lassen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 21:09
 gaya
(@gaya)
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hallo,

vielleicht bin ich blind, aber ich konnte nicht herauslesen, ob du durch einen anwalt vertreten wirst. so eine sache würde ich nur einen, wenn möglich guten,
abwickeln lassen. das ist kein alltagsgeschäft.

wer weiss, wie ein vater, der die mutter seines kindes umbringt, noch tickt. neun jahre dafür, najah :question:, ich weiss nicht. wenn der wieder rauskommt, ist das kind fast 18 jahre alt. wie alt ist denn die oma überhaupt? was findest du denn am besten?

mit freundlichen grüssen

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 21:37
(@pflegepapa68)
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Also ich bin in dem Verfahren überhaupt noch als Pflegepapa geladen . Dadurch bin ich auch nicht Anwaltlich vertreten . Anwaltlich vertreten ist die Oma da sie das erste Verfahren am Amtsgericht angeschoben hat .Und diese Anwältin ist jetzt der Meinung es geht nur das die Oma die Vormundschaft beantragen sonst gibt es gar kein Verfahren am OLG weil der Verfahrensgegner des Vaters fehlt.
Ich sehe dies aber anders der Vater klagt ja gegen das Urteil vom Amtsgericht und somit gegen die Entscheidung das das Jugendamt die Vormundschaft hat . Ich bin der Meinung die Oma ist nach dem Urteil vom Amtsgericht raus und kann nur noch gehört werden zur jetzigen Situation .

Was ich möchte ist dem Kind weiter zu helfen mit dieser Situation fertig zuwerden  schließlich hat der beide Elternteile verloren die Mama getötet durch den leiblich Vater . Ich denke es gibt kaum was schlimmeres . Ich denke auch ich muß hier nicht erklären was das Kind durch macht .


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 22:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hmm. Der leibl. Vater klagt auf Übertragung des SR auf ihn. Dieses liegt beim JA - und zwar als Dauerlösung. Damit sind der leibl. Vater und das JA Prozessparteien. Die Oma ist hier doch gar nicht involviert?! Als Verwandte kann sie zwar die Übertragung des SR auf sich beantragen und dies ist auch bei Ausfall von Vater und Mutter durchaus machbar, nur sehe ich derzeit dazu keine Notwendigkeit, da das Kindeswohl im Augenblick nicht gefährdet ist. Für euch kommt es doch darauf an, den status quo beizubehalten. Oder irre ich mich?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 22:24
 gaya
(@gaya)
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hey,

das ist der punkt. vielleicht solltest du dich wirklich entschliessen, dich durch einen rechtsanwalt beraten zu lassen. die sache ist wirklich eine nummer grösser.
solltest du angst vor kosten haben, prüfe, ob du anspruch auf einen beratungsschein hast. das kannst du im hiesigem amtsgericht erfahren und beantragen.
aber auch ein guter rechtsanwalt wird das für dich machen.

ansonsten kann ich mit gänsehaut nur hoffen, das du und dieses kind es schaffst.

mit freundlichen grüssen

gaya


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 22:37
(@krishna)
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Hi,

Der leibl. Vater klagt auf Übertragung des SR auf ihn. Dieses liegt beim JA - und zwar als Dauerlösung. Damit sind der leibl. Vater und das JA Prozessparteien. Die Oma ist hier doch gar nicht involviert?! Als Verwandte kann sie zwar die Übertragung des SR auf sich beantragen und dies ist auch bei Ausfall von Vater und Mutter durchaus machbar, nur sehe ich derzeit dazu keine Notwendigkeit, da das Kindeswohl im Augenblick nicht gefährdet ist. Für euch kommt es doch darauf an, den status quo beizubehalten.

Sehe das genau so wie Oldie.

Und angesichts dieser Vorgeschichte hat der Vater so gut wie keine Aussichten auf Erfolg. Schon gar nicht, wenn das KInd zu seiner LG soll. Würde ein OLG das urteilen, dann könnte das Stichwort "Kontinuität" aus allen Kommentaren gestrichen werden. Und selbst wenn ein OLG meint, der Vater sei vielleicht doch nicht schlechter als ein Pflegepapa, dann dürfte eine Entscheidung darüber frühestens im Jahre 2014 anstehen, wenn eine Entlassung auf Bewährung geprüft werden kann. Allerdings erst nach ausführlichem psychologischen Gutachten. Die Kontinuität wird nicht weniger wichtig sein, wobei der Kindeswille dann allerdings auch schon sehr maßgeblich ist.

Derzeit erreicht der Mann jedenfalls nichts.

Grüße

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2009 12:57
(@pflegepapa68)
Schon was gesagt Registriert

Guten morgen

Am Donnerstag war der Prozess am OLG und ich kann euch sagen ich war wahnsinnig aufgeregt .
Aber es fing gleich gut an die Vorsitzende Richterin hat gleich klar gemacht das es hier nur ums wohl des Kindes geht. Der Vater wurde gefragt warum er die jetzige Situation ändern möchte und dazu kam von ihm nur nicht belegbare und falsche Anschuldigungen das das Kind gegen ihm aufgebracht wird . Der eine Richter sagte dann zu ihm ob er sich vorstellen könne das sein Kind im Moment kein Kontakt haben möchte und dazu kam von ihm nix . Es wurde ihm auch klar gemacht das er an dieser Situation selber Schuld ist schließlich hat er die Mama getötet .
Das Gericht hat ihm auch klar gemacht das er ja Information über sein Kind haben hätte können aber nicht wollte . Ich habe eine unbefristete Besuchserlaubnis vom Gericht und Staatsanwaltschaft für Gefängnis für den Vater und war sogar da mit Zeugnis von der Schule und Bildern aber er hat den Besuch abgelehnt .
Ich habe den Vater auch nie schlecht gemacht es geht mir nur ums Wohl des Kindes und wenn es im Moment nix davon wissen oder hören möchte akzeptiere ich das auch .
Also ich bin jetzt froh das alles so bleibt wie es ist  und kann nur sagen das am OLG wirklich Richterin und Richter sitzen denen nur das Wohl des Kindes interessiert . Ich muß sagen im Familiengericht ist der Glaube an unsere Justiz bei mir wieder da . Kann nur Danke sagen ich denke aber auch im Namen des Kindes .


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2009 12:42
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:

Da ist sicher das Beste für das Kind erreicht worden.

Hattest du denn das mit dem Antrag der Großeltern noch klären können?

Ich freue mich jedenfalls für deinen Pflegesohn und dich.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2009 23:01
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pflegepapa,
Glückwunsch!

Tolle Leistung die Du da vollbringst...die beste Hilfe für das Kind  :thumbup:

Weiter so und vor Allem:
Alles Gute Euch beiden!

Pinkus


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 01:20
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Ich muß sagen im Familiengericht ist der Glaube an unsere Justiz bei mir wieder da .

Man merkt, dass du noch nicht allzu viel mit diesem Gericht am Hut hattest... Und in deinem Fall war es wirklich nicht schwierig.

Trotzdem Glückwunsch und Hut ab!

Gruß

Krishna


Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2009 14:31




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