hiho, so nu noch mal. hin und her kopiert und nu sollte es schwarz sein. lg papa1977
http://download1076.mediafire.com/kvaobb8p2ksg/o9330jwylj90568/Urteil.pdf
Hallo Papa1977,
Herzlichen Dank für die Mühe.
:traeumich:
Der Richter hat genau so argumentiert, wie jeder hier es auch in seinem Fall erwarten würde und es dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung entspricht.
Da ist alles drin, was rein gehört - sowohl der Verweis auf das BVerfG, das GG Art. 6. Auch die von der KM vorgeschobene mangelnde Kooperationbereitschaft wird ausführlich widerlegt !
Besonders gut hat mir gefallen:
Die Rechtsprechung geht von einem Mindestmaß an Kooperation der Eltern aus. Dies liegt hier
vor. Eine absolut übereinstimmende und konfliktfreie Erziehung des Kindes durch die Eltern ist
utopisch und wird auch nicht verlangt.Darüber hinaus wäre, auch wenn man die Kooperation zwischen den Eltern als gestört bewerten
würde, nicht allein deshalb von einer Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts abzusehen,
denn nur dann, wenn die gestörte Kooperation dem Kindeswohl abträglich ist, wäre die
Übertragung abzulehnen.
Den fett markierten Text sollte sich jeder Vater, der das gSR beantragen will, als sehr gutes Argument merken.
Danke ! :thumbup: :thumbup:
Das hier allerdings:
Einen ausdrücklichen Herzenswunsch, den sie auch
begründen konnte, äußerte XX nicht, Ihre Antworten auf die Fragen der Dezernentin waren
dementsprechend eher zögerlich, daher wird nicht davon ausgegangen, dass das Wohl von XX
beeinträchtigt wird, wenn ihre Ansicht, sie fände es besser, wenn Mama allein entscheidet, keinen
Eingang in die Entscheidung findet.
ist wieder einmal völlig absurd.
Der weit um sich greifende Dilettantismus, eine SR-Entscheidung vom Willen des Kindes abhängig zu machen, taucht sogar bei diesem sonst doch unabhängigem Richter auf. Zum Glück hat er aber die Kurve noch gekriegt ...
Hier musste ich herzlich lachen, denn das kenne ich nur zu gut:
Sie fühle sich als Mutter und Mensch vom Vater nicht ausreichend
gewertschätzt.
Du hast wirklich allen Grund zur Freude, wenn die KM diesen Beschluss nun auch noch als konfliktlösend erkennen kann, ist alles bestens.
:blumen:
Da sieht man mal wieder, NICHT aufgeben.
Hast du supi hinbekommen.
Viele gute Dinge, die sehr hilfreich sind.
hi, bitte gern. ich kann aber echt nicht glauben, das ich der evtl. erste bin, der das auf amtsgerichtsebene hinbekommen hat. mein anwalt war aber auch echt der hammer udn ich hab echt nicht locker gelassen. die mutter wollte immer wieder einige mittwoche (umgang mit mir) udn feiertage und sonstwas ausfallen lassen, aber nicht mit mir 🙂 *stolz* hoffe es hilft einigen von euch, euer recht zu bekommen. lg papa1977
ps: ist alles geschwärzt, was geschwärzt gehört?
ich kann aber echt nicht glauben, das ich der evtl. erste bin, der das auf amtsgerichtsebene hinbekommen hat.
Hier im Forum wohl schon, das müsste aber einer der Admins besser wissen.
ps: ist alles geschwärzt, was geschwärzt gehört?
Doch, doch - bis auf den Namen der Richterin, aber das passt schon 😉
Hallo Papa1977,
besten Dank fuer das Urteil. Ich denke es wird vielen helfen, insbesondere mir.
Das mit der Facebookgeschichte ist schon sonderbar, dass so etwas ueberhaupt aufgefuehrt wird.Wo soll da eine Kindeswohlgefaehrdung sein?
Immerhin hat die Richterin erkannt dass das GSR grundsaeztzlich dem Kindeswohl dient. Und das solltten sich alle Richter hinter die Ohren schreiben.
Gruss
Bester Papa
hi, die facebookgeschichte war wohl das einzige was die gegenseite meinte gegen mich in der hand zu haben. ich habe dort nur einige passagen von http://www.trennungsfaq.de/ gepostet. da war ich mit der km noch "befreundet" ich wollte ihr zeigen, das es so nicht geht, was sie mit mir macht. das stellte sie natürlich als öffentliche hetze gegen sie da ... naja, hätte mich einigen ärger erspart, wobei mein anwalt sich über die aktion der gegenseite totgelacht hat. lg papa1977
Das mit der Facebookgeschichte ist schon sonderbar, dass so etwas ueberhaupt aufgefuehrt wird.Wo soll da eine Kindeswohlgefaehrdung sein?
Das ist noch gar nichts.
In meinem letzten AG-Beschluss wird vom Richter auf angebliche Diffamierungen der KM von mir in einem (anonymen) Internetforum bezug genommen.
Und gerade weil es völlig anonym ist, hat der befangene Richter sogar selbst noch hinzugedichtet, das Übereinstimmungen von Ort, Zeit, in der Beschreibung der Position etc. bestehen würden. Zu diesem Schluss kam der Richter lediglich aus einer sehr kurzen Äußerung der KM während der Verhandlung - ohne Beweis.
Was das darüber hinaus mit gSR zu tun hat, erläuterte der Richter hingegen nicht, muss er ja auch nicht, ist ja ein Richter 😉
Derselbe Richter übrigens, gegen den schon Befangenheitsantrag von einem anderem Vater gestellt wurde und der auch vor Urkundenfälschung und der Unterschlagung von Dokumenten nicht zurückschreckt. Was kann ihm schon passieren?
In meinem letzten AG-Beschluss wird vom Richter auf angebliche Diffamierungen der KM von mir in einem (anonymen) Internetforum bezug genommen.
Das versucht der PaRAsit meiner Ex auch immer.
Hat nur bisher niemanden interessiert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hi, bitte gern. ich kann aber echt nicht glauben, das ich der evtl. erste bin, der das auf amtsgerichtsebene hinbekommen hat.
Naja, für mir persönlich jedenfalls ist es das erste Amtsgericht, welches im Alleingang das Urteil des BVerfG konsequent und ausschliesslich anwendet. Und die vielen Begründungen, z.B.
Einen ausdrücklichen Herzenswunsch, den sie auch
begründen konnte, äußerte XX nicht, Ihre Antworten auf die Fragen der Dezernentin waren
dementsprechend eher zögerlich, daher wird nicht davon ausgegangen, dass das Wohl von XX
beeinträchtigt wird, wenn ihre Ansicht, sie fände es besser, wenn Mama allein entscheidet, keinen
Eingang in die Entscheidung findet.
sind auch teilweise kein Dilettantismus - lieber diskurso - sondern notwendig, um einer weiteren Instanz keine Munition zu liefern, sondern ausdrücklich aufzuzeigen, dass alle Aspekte des BVerfG betrachtet wurden. So kann nicht behauptet werden, die Aussage des Kindes oder der KM wurden nicht genügend gewürdigt. Ein meht als notwendiger Formalismus bei den gegenwärtig unsicheren/undefinierten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Meiner Achtung für diese Richterin. Das war gute Arbeit - und eine gesunde Grundauffassung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Und die vielen Begründungen, z.B.sind auch teilweise kein Dilettantismus - lieber diskurso - sondern notwendig, um einer weiteren Instanz keine Munition zu liefern, sondern ausdrücklich aufzuzeigen, dass alle Aspekte des BVerfG betrachtet wurden.
Widerspruch, euer Ehren.
Diese Aussage des Kindes hätte in der nächsten Instanz durchaus anders interpretiert werden können.
Dies nun als nichtvorhandene Munition zu bezeichnen, na ja ...
Ich kann mich auch nicht erinnern, dass das BVerfG in seinem Beschluss zur Verfassungswidrigkeit des § 1626 eine SR-Entscheidung vom Willen eines unter 14-jährigen Kindes abhängig zu machen, thematisiert hatte.
Hi diskurso
Es geht nicht um die Interpretation, sondern die Würdigung des Umstandes überhaupt. Es ist üblich, dass Kinder im Alter von 7-8 Jahren vom Gericht "befragt" werden. Das muss das BVerfG nicht erwähnen. Zudem hat die Richterin ihre Entscheidung nicht davon abhängig gemacht, sondern gesagt (erster Satz des Abschnitts):
Der Wille >des Kindes< steht der Einschätzung nicht entgegen.
Alles andere ist die Begründung für diese Aussage. Aber wie sollte sonst die Aussage des Kindes "negiert" werden? Vielleicht hättest Du andere Worte dafür gefunden, nur - welche? Und wären diese OLG-tauglich?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
wahrscheinlich ist es müßig, in diesem Thread darüber zu diskutieren, inwieweit der Kindeswille in einem gSR-Verfahren eine Rolle spielt (oder überhaupt spielen sollte).
Denn das will mir einfach nicht in den Kopf.
Es ist üblich, dass Kinder im Alter von 7-8 Jahren vom Gericht "befragt" werden.
Darüber würde ich gern diskutieren und habe mal einen neuen Thread eröffnet:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-23147.html
Moin,
schluss mit dem "Streiten" 😉
Naja, für mir persönlich jedenfalls ist es das erste Amtsgericht, welches im Alleingang das Urteil des BVerfG konsequent und ausschliesslich anwendet.
Sag ich ja 😉 und wie ich bereits geschrieben hatte
Wenn Urteil, dann wäre es wohl das ERSTE überhaupt, oder??
Meiner Achtung für diese Richterin. Das war gute Arbeit - und eine gesunde Grundauffassung.
Dennoch, wenn "eigentlich" auch selbstverständlich - spätestens nach dem richtungweisenden(!) Urteil des BVerfG:
Auch meinen RESPEKT für diese Richterin, welche sich offnbar nicht von zuviel "Muttipolitik" einwickeln hat lassen und
schlicht und einfach mal zur Abwechslung auch an das Kind selbst gedacht hat! DAS ist doch mal was!! :applaus1:
RESPEKT zum Zweiten!!
Ariba
Hallo Papa1977,
ich habe mich erst kürzlich hier angemeldet und nun Von Deinem Erfolg erfahren.
Meinen Glückwunsch dazu.
Offenbar hat die KM keine Beschwerde eingelegt.
Mich interessiert sehr der Antrag zu diesem Beschluß. Kann ich den hier irgendwo einsehen, könntest Du den noch zur Verfügung stellen?
VG
Wildlachs
hi, lange nicht hier gewesen. ich habe nnen normalen antrag auf die erteilung des gsr gestellt. hab ne vorlage im internet gefundne und etwas abgewandelt. gruss
hi, lange nicht hier gewesen. ich habe nnen normalen antrag auf die erteilung des gsr gestellt. hab ne vorlage im internet gefundne und etwas abgewandelt. gruss
Hast Du mal 'nen Link dazu?
VG
Wildlachs
hi, den hier hab ich genommen und etwas abgewandelt. gruss papa1977
Hallo papa1977,
ich danke Dir.
Nachdem durch das BVerfG die Möglichkeit einer Antragstellung eröffnet wurde und ein nicht-ehelicher Vater die geS ohne Zustimmung der KM einrücken kann, besteht nun die Herausforderung, diese auch zu behalten.
Die größte Gefahr hinsichtlich der geS geht nun -für ALLE Väter- vom § 1671 BGB aus.
Das SR zu erhalten ist das Eine, es zu behalten, das Andere.
W.
@ WL,
besteht nun die Herausforderung, diese auch zu behalten.
Die größte Gefahr hinsichtlich der geS geht nun -für ALLE Väter- vom § 1671 BGB aus.
Das SR zu erhalten ist das Eine, es zu behalten, das Andere.
das ist - leider - mal wieder ein Spruch von der Sorte "eine starke Behauptung ist besser als ein schwacher Beweis." Fakt ist: Es gibt (auch im >>>§ 1671 BGB<<<) kein "GSR zweiter Klasse". Sofern ein nichtehelicher Vater es gerichtlich erstritten hat, unterliegt er für den dauerhaften Erhalt des GSR denselben Kriterien wie beispielsweise eheliche Väter, die es bereits ab Geburt hatten.
Du tätest diesem Forum (und vermutlich auch Dir selbst) einen grossen Gefallen, hier nicht ständig juristisches Halbwissen als "Wahrheit" darzustellen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.