Prozess gewonnen - ...
 
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Prozess gewonnen - GSR erhalten *freufreu*

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(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hiho, seit heute hab ich es schriftlich. das gericht hat meinem antrag zugestimmt und das sorgerecht soll nun gemeinschaftlich erfolgen. für alle die nicht so im fall stecken. trennung nach 7 jahren, nicht verheiratet. mutter nach trennung gegen gsr. man was bin ich froh. verfahren lief seit oktober letzten jahres, also im nachhinein ging es eigentlich recht schnell. vielen dank an alle, die mir mit rat und tat zur seite standen. lg papa1977

ps: die einmonatige beschwerdedrift läuft seit, heute. mal sehen was passiert .... aber ich bleibe sowieso hier weil ich sicher den einen oder anderen rat benötigen werde.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 22:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Glückwunsch.

Und es war wirklich ein URteil und kein Verglich dem die KM zugestimmt hat? *staun*

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 23:05
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hi, ne ist ein beschluss !!!!!! lg

ps: auf nen vergleich hätte ich mich nicht eingelassan 😉

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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 23:07
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Herlichen Glückwunsch  😉 :thumbup:

WEnn du es schriftlich hast, kannst du da mal paar Auszüge der Begründung einstellen? Würde mich interessieren, was alles für Argumente für dich gesprochen haben. Vielleicht kann man ein oder anderes nutzen.

Supi, echt toll  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2011 23:08
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hi, ja mach ich. warte aber erstmal den monat ab. man, man. das hätte ich echt nicht gedacht.... lg

ps: lasst euch nicht unterkriegen !!!! mein lieblingsspruch auch auf der arbeit : ALLES WIRD GUT !!!!

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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 23:10
(@ariba)
Registriert

Moin,

Glückwünsche ebenso!!    (Mein GSR Antrag "läuft" derzeit beim OLG - in Beschwerde, da Ablehnung beim AG)

Und es war wirklich ein URteil und kein Verglich dem die KM zugestimmt hat? *staun*

DAS wäre auch meine mir wichtige Frage. Wenn Urteil, dann wäre es wohl der ERSTE überhaupt, oder??

Die Begründung des Gerichts wirst Du uns wenn vorhanden doch sicherlich nicht vorenthalten  🙂

Nun heißt es das GSR auch zu leben bzw leben zu können. Das wird vermutlich für die wenigen Väter die das GSR erhalten dürfen, die nächste Hürde bei so manchen Kindesmütterchen sein.

Aber das GSR erhalten zu haben ist ja schon mal  :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Grüße
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

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Geschrieben : 07.07.2011 23:11
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Glückwunsch auch von mir und alles Gute

lg Michael

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Geschrieben : 07.07.2011 23:12
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hiho, wie jetzt. das erste ??? dachte hier sind shcon einige durch. also auf dem schreiben steht oben beschluss drauf ..... lg

ps: ich denke jetzt wird es weniger spannungen geben, da man sich auf einer ebene gegenübersteht gefühlstechnisch.

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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 23:14
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Papa1977,
klasse Herzlichen Glückwunsch. Ja das macht Mut.
OSR 🙂

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Geschrieben : 07.07.2011 23:19
 elwu
(@elwu)

Congratz! ich freu' mich für euch. Und hoffe, dass diese Erfolgsgeschichte anderen entrechteten Vätern den Antrieb gibt, den Kampf aufzunehmen!

/elwu

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Geschrieben : 07.07.2011 23:28




(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

:thumbup: :thumbup:

dann hoffe ich, dass du in einem monat erneut frohe nachrichten ins forum trägst und deep das entsprechende urteil zukommen lässt....

daumen hoch

zahltag

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Geschrieben : 07.07.2011 23:35
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hiho, aber sicher. und hier zwei meiner lieblingssätzte aus dem beschluss:

es entspricht grundsätzlich dem wohl des kindes, wenn es in dem bewusstsein lebt, dass beide elternteile für es verantwortung tragen. (dies gilt jedenfalls dann, wenn das kind zu beiden elternteilen eine gut ebeziehung hat, bzw. sich beide um es kümmern und kontakt mit ihm pflegen)

und

die übertragung des gsr auf den vater könnte dementsprechend zur reduzierung von konflikten führen. dies ist dem kindeswohl dienlich.

nun doch schonmal eine einzelheiten:

bezug wird auch noch auf den beschluss vom 07.7.02.2011, 9 UF 100/10 brandenburgisches ol (mindestmass an übereinstimmung usw.)

LG

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Themenstarter Geschrieben : 07.07.2011 23:42
(@bester-papa)
Registriert

Glückwunsch auch von meiner Seite. Auch ich würde mich über ein paar mehr Infos wünschen da ich Ende August dran bin ( ja ja schon wieder verschoben wegen Ferien) Gruss Bester Papa

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Geschrieben : 07.07.2011 23:54
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
auch von mir Glückwunsch  🙂 und ich kann nur hoffen dass sich diese - Selbstverständlichkeit ---> gemeinsam Eltern - Gemeinsam Sorgerecht - langsam mal durchsetzt.

ligr ginnie

...die alle Väter hier grüßt, die sich so einsetzen für ihre Kinder, aber dies nicht tun um die KM zu nerven oder zu ärgern oder Macht auszuüben (ja auch solche KV gibt es ja nunmal, nur sind die zum Glück nicht hier vertreten...) sondern um wirklich aktiv mitzumachen und mitzuwirken bei der Erziehung des gemeinsamen Kindes. Ihr habt meinen Respekt.

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 08.07.2011 00:03
 elwu
(@elwu)

es entspricht grundsätzlich dem wohl des kindes

Hi,

um noch mal einen gesetzen Fakt aus dem für normale Menschen (Juristen sind zumeist unnormal) unerklärlichen Juristenspeak zu erläutern: 'grundsätzlich' bedeutet, es gibt mindestens eine Ausnahme, d.h., 'grundsätzlich' ist grundsätzlich *g* ein wenig zwingendes Argument.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 00:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

Super, Glückwunsch auch von mir 🙂 Ich hoffe, dass wir hier bald noch mehr solche Beschlüsse erleben dürfen!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 00:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat hier ein Amtsgericht das GSR entschieden - finde ich mutig. Wärst Du einverstanden, den Beschlusstext anonymisiert hier einzustellen? Die Begründung ist vermutlich für viele Väter mit ähnlichem Problem hilfreich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 02:04
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hi, ja war ein amtsgericht. die richterin hatte zwar bei der ersten anhörung gesagt, dass sie evtl. keine entscheidung treffen kann und wird und es wahrscheinlich auf ein kindeswohlgutachten rauslaufen wird ..... beim zweiten termin meinte sie, das es inzwischen diverse änderungen und urteile gibt und sie ein urteil sprechen kann. dies kam für mich und meinen anwalt sehr überraschend. ja das urteil kann ich zur verfügung stellen. ich würde jedoch die einmonatige beschwerdefrist abwarten wollen. lg papa1977

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2011 11:05
(@michael67)
Schon was gesagt Registriert

Hi Papa1977,

Glückwunsch zur GSR-Entscheidung!

Wo ein Sieger ist, da gibt es auch einen Verlierer - also mein Rat, achte darauf, dass sich die KM nicht als Verliererin fühlt, sondern merkt, dass dies eine gute Entscheidung, vor allem für das Kind ist!

VG, Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2011 11:57
(@papa1977)
Rege dabei Registriert

hi, ja sicher. ich sehe mich auch nicht direkt als sieger, eher als gewinner 😉 der eigentlich gewinner ist unser kind und das ich jetzt auch über sachen mitreden kann (elternabende usw.) wovon ich früher nichts mitbekam. ich hoffe, das es ein neuer anfang auf augenhöhe ist. die richterin und die vp denkt auch, das die möglichkeit besteht, spannung aus der situation zu nehmen. ich sehe die km nicht als verlierin, nur fonde ich es absolut i.o. das ihr grenzen aufgezeigt wurden, auch wenn in ihren augen alles ok war so wie es war. ich freu emich und hoffe, das es nicht zu einer beschwerde kommt im interesse unseres kindes. lg papa1977

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2011 12:15




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