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Prinzipielle Frage zum gemeinsamen Sorgerecht

 
(@mikkian2)
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Nabend,

ich habe da ein paar Fragen bzgl. dem gemeinsamen Sorgerecht, im www bin ich nur fündig geworden das Dinge des alltäglichen Lebens nicht einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf.

Wobei alltägliches Leben so oder so ausgelegt werden könnte...

Muss die Mutter informiert werden über z.B.

Das Kind hat gar kein Asthma (wie von ihr gesagt wurde)
Das Kind hat auch kein Neurodermitis (  "    )
Jede Schulnote einer Klassenarbeit
Arztbesuch
An- oder Abmeldung von Freizeitaktivitäten
Wenn der Junge mal erkältet ist
Nachhilfe

Außerdem wird der Junge ca.  die Hälfte der Sommerferien . nicht bei uns verbringen. Er ist eine Woche bei der Oma und eine Woche (oder länger) bei der Tante, die Tante wohnt weiter weg (ca. 450km).

Wir konnten unseren Sommerurlaub nicht mehr anders nehmen, normalerweise wäre der Junge die letzten drei Wochen in den Sommerferien bei uns, aber das hat sich ja nun geändert und wir können für die übrige Zeit keine Betreuung sicher stellen, so das wir es für die beste Lösung halten den Jungen in den "Urlaub" zu schicken (und er freut sich auch schon, die Tante die so weit weg wohnt ist sein Herzallerliebste Tante).

Zur Mutter kann der Junge aus bekannten Gründen ja nun nicht.
Ich denke mein LG sollte die Mutter kurz informieren. Aber muss die Mutter diesem auch zustimmen? (Das ABR hat mein LG dauerhaft vom Gericht übertragen bekommen)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2010 23:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein ganz wichtiger Punkt fehlt in deiner Liste: Fingernägelschneiden ist zustimmungspflichtig.

Und: Die Wahl der Zahnpasta obliegt allein dem nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil.

Abschließend frage ich mich, warum Menschen nicht einfach nach dem eigenen Rechtsverständnis handeln, gepaart mit gesundem Menschenverstand und elterlicher Verantwortung.

Letztendlich: Willst du das wissen, oder der Vater des Kindes? Wenn er, warum fragt er dann nicht?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2010 23:15
(@mikkian2)
Schon was gesagt Registriert

Weil der Vater gerade in Frankreich ist  😉

Und ist halt rein informativ für uns.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2010 23:20
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo mikkan,

das er kein Asthma und kein Neurodermitis hat würde ich ihr mitteilen. Das wäre in meinen Augen wichtig.

Schulnoten? Wie alt ist das Kind? Wenn der Kontakt nicht so häufig ist, würde ich je nach Anfall der Noten monatlich eine kurze Aufstellung mailen, es sei denn das Kind erzählt es selbst. Ansonsten sieht sie ja die Zeugnisse (gehe ich zumindest von aus).

Arztbesuch nur bei wichtigen Sachen und wenn es große Änderungen gab, ansteckende Krankheit etc. würde ich das schon mitteilen.

Nachhilfe, kurzfristig nein, bei einer Dauer von über einem Jahr schon (zumindest in meinen Augen).

An- und Abmeldung von Freizeitaktivitäten. Ist wichtig, wenn die Mutter dies bezahlt, damit sie das stoppen kann. wenn ihr das bezahlt wozu? Das Kind wird schon erzählen was es in seiner Freizeit so treibt.
Erkältungen gehören zum Leben dazu, sind Alltag.
Und was er in den Ferien macht, das könnt ihr ja sagen, vielleicht will sie ja eine Karte schreiben.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 02.07.2010 13:13