Hallo zusammen,
welche Tatsächlichen Pflichten habe ich beim GSR?
So wie ich das immer verstanden habe, muss ich beim GSR über nicht alltägliche Sachen informiert werden und meine Zustimmung eingeholt werden.
Ansonsten habe ich dann natürlich noch das Umgangsrecht, welches ich immer wahrnehme und mitr auch sehr wichtig ist.
Wie verhält es sich bei Arztterminen oder sonstigen Terminen, bei denen die KM meint, dass ich das machen soll/muss?
Kann sie mir das ankreiden, wenn ich das nicht wahrnehmen kann?
Ich versuche natürlich so viel Zeit wie möglich mit meiner Tochter zu verbringen, und bin dann auch über solche Termine froh.
Aber es lässt sich halt nicht immer mit der Arbeit oder anderen Terminen vereinbaren.
Da das zu den alltäglichen Sachen gehört, ist die KM eigentlich alleine dafür zuständig, dass zu organisieren und kann es mir nicht zum Vorwurf machen, wenn ein Termin nicht klappt, weil ich da nicht erinspringen kann?
Könnte die KM etwas beim SR machen, wenn sie der Meinung ist, dass ich nicht genügend zusätzliche aufgaben übernehme, sondern (nach ihrer Sichtweise) nur das nötigste Übernehme und sonst "nur" auf meine WEs und Fereien bestehe?
Habt ihr grundsätzliche Tipps, wie man es schafft die Kommunikation mit der KM aufrecht zu erhalten, auch wenn von der Seite nur Verachtung und Angriffe kommen?
Egal welche Argumentation ich bringe, es ist immer meine Schuld, ich mach dies und jenes nicht richtig....
Es ist sehr schwer so gemeinsame entscheidungen zu treffen, oder zusammen für das gemeinsame Kind da zu sein.
Ich bin mir auch sicher, dass die KM die Verachtung die sie mir gegenüber hat, auch meine Tochter spüren lässt und hinter meinem Rücken so ziemlich alles schlecht macht. Sicher nicht direkt aber permanent unterschwellig und in böser Absicht.
Allein mit dem Ziel sich selbst als die beste darzustellen und mich als einen schlechten Vater.
Moin,
naja, Erziehung und Sorge bedeutet nun mal auch unangenehme Dinge zu übernehmen und solche Termine wahrzunehmen. Und eben auch in den eigenen Alltag einzubauen, auch wenn es schwierig ist.
Die Mutter muss das auch mit Arbeit und anderen Terminen irgendwie vereinbaren.
Und wie willst du mit ihr gleichberechtigt gemeinsame Entscheidungen treffen, forderst das sogar, wenn du solche Dinge auf sie alleine abwälzt? Hat was von "wasch mich aber mach mich nicht nass",
Also rechtlich kann ich das nicht beurteilen aber moralisch ist für mich ein GSR auch eine GSP (gemeinsame Sorgepflicht).
"Habt ihr grundsätzliche Tipps, wie man es schafft die Kommunikation mit der KM aufrecht zu erhalten, auch wenn von der Seite nur Verachtung und Angriffe kommen?"
ja. Nutz deine 2 Ohren!" Links rein, rechts raus. Oder umgekehrt.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Naja, das Sorgerecht umfasst ja nur wesentliche Entscheidungen im Leben des Kindes. Diese müssen gemeinsam getroffen werden. Wenn der Vater nur "Umgangselternteil" ist, also kein Wechselmodell hat, dann sind Arztbesuche, Hausaufgaben,... nun mal Sache des betreuenden Elternteils. Dafür bekommt dieser Elternteil ja auch Unterhalt.
Kann man scheiße finden, finde ich auch, aber auf der anderen Seite funktioniert es auch nicht, wenn die Mutter vollen Unterhalt bezieht und dann Teile der Alltagssorge auf den Vater abwälzen will und der es wegen des Jobs (den er braucht, um Unterhalt zahlen zu können) nicht übernehmen kann.
Und nein, das wäre kein Grund dir das Sorgerecht zu entziehen.
naja, du hast rechtlich schon recht.
Aber dann finde ich diese Forderung "Es ist sehr schwer so gemeinsame entscheidungen zu treffen, oder zusammen für das gemeinsame Kind da zu sein." eigenartig.
Da "knackst" es auf beiden Seiten finde ich.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Es muss sich das Elternteil darum kümmern, wo das Kind sich gerade befindet.
Sollte das Kind bei der Mutter Leben und der Vater sieht es nur alle 2 Wochen am Wochenende, dann ist es das Problem der Mutter!
Klar kann man sie gerne unterstützen, und den einen oder anderen Termin übernehmen. Finde es auch wichtig bei den Terminen dabei zu sein!!
Bei mir Leben die Kinder von Montag bis Freitag bei mir, auch ich bin 40h Berufstätig. Ja das ist stressig, aber auch ich bekomme es hin.
Einfach weniger jammern, mehr machen.
Gruß Hamsterchen
Hallo,
wir haben für so was wunderbare Gesetze.
In § 1627 BGB findet man:
Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
Weiter in § 1631 steht:
(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
Dann müssen wir einen Schritt weiter gehen und in den 1687er schauen:
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Da ich die Konstellation bei euch nicht kenne, spreche ich allgemein...
Egal wo der Kindesunterhalt hinfließt und egal wer betreuendes oder umgangsberechtigtes Elternteil ist, es ist zu begrüßen, wenn sich beide Eltern kümmern.
Es ist allerdings nicht zumutbar von dem anderen Elternteil zu verlangen, vorgegebene Termine einzuhalten. Sollte etwas anstehen, muss der andere den Termin eigenständig vereinbaren können dürfen oder gemeinsam ein Termin gefunden werden.
Nun zu behaupten, es sei Aufgabe des betreuenden Elternteils alle Arzttermine ohne Absprache zu regeln, ist dann nicht richtig, wenn es um Eingriffe geht, die nicht umkehrbar sind (§ 1687). Ein Kind dürfte ohne Zustimmung des anderen Elternteils zum Beispiel nicht geimpft werden, da man eine Impfung nicht rückgängig machen kann. Man mag an dieser Stelle argumentieren, dass es dem anderen Elternteil oft egal ist, dennoch sollte man sich absichern. Theoretisch!
Entzieht sich der umgangsberechtigte Elternteil der Verantwortung, kann es ihm rechtlich nicht negativ ausgelegt werden. Ein Entzug der Gesundheitsfürsorge kommt nur dann in Betracht, wenn wichtige Entscheidungen anstehen und kein Konsens gefunden werden kann, notwendige Eingriffe verweigert oder gar Anfragen komplett ignoriert werden. Da sind wir wieder beim 1627er. Es muss nachweislich versucht werden, eine Einigung zu erzielen.
Was die Kommunikation angeht, wenn das eigene Verhalten keinen positiven Effekt auf den anderen hat, kann man wohl nur noch bei sich versuchen zu schauen, damit vernünftig umzugehen.
Zu all den Kritikern sei gesagt, ich weiß das die Praxis teilweise anders aussieht... ich erlebe beinahe jedwede erdenkliche Konstellation im täglichen Leben.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo,
Danke für eure Antworten.
naja, Erziehung und Sorge bedeutet nun mal auch unangenehme Dinge zu übernehmen und solche Termine wahrzunehmen. Und eben auch in den eigenen Alltag einzubauen, auch wenn es schwierig ist.
Die Mutter muss das auch mit Arbeit und anderen Terminen irgendwie vereinbaren.
Und wie willst du mit ihr gleichberechtigt gemeinsame Entscheidungen treffen, forderst das sogar, wenn du solche Dinge auf sie alleine abwälzt? Hat was von "wasch mich aber mach mich nicht nass",Also rechtlich kann ich das nicht beurteilen aber moralisch ist für mich ein GSR auch eine GSP (gemeinsame Sorgepflicht).
Das kam wohl etwas falsch rüber.
Natürlich will ich mich so gut es geht beteiligen und mitwirken. Aber das läuft eher unter "friss oder stirb".
Also Termine werden vorgegeben und ich muss schauen wie ich sie hinbekomme.
Klar ist es für die KM auch nicht leicht immer alles unter einen Hut zu bekommen.
Aber wenn sie die Termine selber ausmacht oder Zusagen macht, dann sollte sie schon auch planen, dass sie das alleine hinbekommt.
Ansonsten müsste man vorher einfach mal reden, was von der KM Seite nicht gemacht wird.
Aktuell geht es darum, meine Tochter am morgen zu bringen und mittags wieder zu holen. Das ist nur vorübergehend und hängt mit einer Tagesklinik zusammen.
So richtig informiert wurde ich erst, als das ganze schon beschlossen war und meine Tochter auch schon (vor mir) informiert wurde.
Da das mit den Zeiten aber dann doch nicht so einfach ist wurde mir quasi aufgetragen, sie zwei mal zu holen und zwei mal zu bringen.
Um sie am ersten Tag bringen zu können, muss sie am Tag davor schon zu mir.
Nachdem ich sie geholt habe kann ich auch nicht wieder ins Büro und betreue sie nebenbei von zuhause aus
Bis jetzt konnte ich das noch irgendwie um meinen Vollzeitjob ermöglichen, aber langsam wird es schwierig.
Ein Finanzielles entgegenkommen der KM ist auch nicht zu erwarten, denn den vollen Unterhalt zahle ich von Anfang an jeden Monat pünktlich.
Ich mache das gerne für meine Tochter und nehme auch die Mehrkosten in kauf, dafür das ich sie mehr als jedes zweite WE sehen kann.
Aber trotzdem hat es einen faden beigeschmack wenn man weiß, das man von der KM wiederrum nur benutzt wird, weil sie es sonst selber nicht hinbekommt.
Andernfalls würde sie nämlich nicht fragen und alles so weit weg wie möglich von mir halten.
Wenn dann noch die Argumentation kommt, dass wenn ich es nicht schaffe sie zu fahren, es meine Schuld ist das sie das nicht mehr machen kann, wird es irgendwie noch verrückter.
Erst Recht wenn es der Tochter gegenüber dann auch so geäußert wird, dass es Papas Schuld ist.
@specialD
Danke für die §!
Wir leben getrennt und in Scheidung.
Hallo,
Erst Recht wenn es der Tochter gegenüber dann auch so geäußert wird, dass es Papas Schuld ist.
Das ist so eine Sauerei! Abwertung des anderen Elternteils im Beisein des Kindes ist in meinen Augen Kindesmisshandlung und fällt auch unter PAS.
Für dich mal zum Lesen: § 1684 (2) BGB 😉
@specialD
Danke für die §!
Ähmm, bitte, aber ich habe mehr als nur Paragraphen geschrieben!
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Natürlich hast du auch sehr gute Ratschläge gegeben!
Nur die ganzen Paragraphen zu haben schadet auch nicht.
Denn die Kommunikation ist so mies, dass man teilweise nur noch mit handfesten Argumenten weiter kommt. Und sogar die werden verdreht oder einfach ignoriert.
Ich bemühe mich für meine Tochter sehr die Kommunikation aufrecht und auf Augenhöhe mit der KM zu halten. Leider habe ich die narzisstischen Neigungen der KM erst bemerkt als es schon vorbei war. Jetzt versuche ich einen Weg zu finden das zu vertreten was ich will und das ganze wohlwollend und mit Lob zu formulieren. Klappt leider nur zu 1%.
Dann ließ dir mal die Paragraphen von 1626 - 1697a durch... bin gespannt was du von 1619 hältst :rofl2:
Was den Umgang mit Narzissten angeht, sprich mal mit erfahrenen Psychologen... Narzissten lieben Aufmerksamkeit, gib ihr also nicht zu viel davon.
Ansonsten haben sie nur ein schwarz-weiß-Denken... gibt kein Grau dazwischen. Auch gibt es verschiedene Abstufungen vom Narzissmus.
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
ich kann SpecialDs Bemerkung zu Narzissten nur unterstreichen. Du wirst NIE ein normales Elternverhältnis zu einem Narzissten herstellen können. Das ist nicht deren Ziel, es ist ihr Ziel, dass sich ihre Umgebung mit ihnen beschäftigt.
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hallo,
das GSR soll dem Wohl des Kindes dienen und deshalb kann man es weder durch "Zuruf" bekommen noch verlieren. Das GSR kann nur entzogen werden, wenn der Entzug dem Kindswohl dient.
Gerade in Trennung/Scheidung ist die Situation für alle aber relativ neu und verletzte Gefühle dominieren. Das ist zwar durchaus verständlich, aber so kann es nicht weiter gehen.
Letztlich muss es darum gehen eine klare Struktur zu finden, die Auseinandersetzungen von vornherein unterbindet.
Das beinhaltet insbesondere einen festen Umgangsplan. Eine Tagesklinik darf keine Behandlung durchführen, der nicht beide Eltern zugestimmt haben. Hast Du dem zugestimmt, dann musst Du trotzdem nicht springen, nur weil es die KM will, allerdings sollte von Dir auch ein entsprechender Anteil an der Betreuung wahrgenommen werden.
Wenn Du Dich überfahren fühlst, dann ist das nicht gut, es wird aber kaum anders zu realisieren sein, als durch Deine Mithilfe.Könnte jemand anders die Tochter bringen oder holen?
Deine Tochter geht vermutlich noch zur Schule, also geh zur Schule und stelle Dich vor, erkläre die Situation und bitte darum, dass Deine E-Mail mit in den Klassenverteiler aufgenommen wird. Dann erhälst Du auch Informationen und musst die KM nicht fragen.
Ebenso kannst Du unabhängig von der KM Auskunft von behandelnden Ärzten über Deine Tochter erhalten.
Du solltest freundlich, bestimmt und sinnvoll Deine Interessen vertreten und da gehört durchaus auch dazu darauf hinzuweisen, dass Du nicht vor Ort wohnst und auch Dein Arbeitgeber erwartet, dass Du Deinen Dienstaufgaben nachkommst.
Eine Entspannung wird es nur geben, wenn Du ruhig und sachlich Deinen standpunkt vertritts und sich allmählich eine Normalität durch Regelmäßigkeit einstellen kann und in den meisten Fällen auch wird.
VG Susi
Hallo,
Ich habe der Behandlung zugestimmt, auch wenn ich nicht wirklich davon begeistert war (es hätte bessere alternativen gegeben).
Meine Tochter war aber schon so davon begeistert, dass ich der böse gewesen wäre, wenn ich nicht zugestimmt hätte.
Zumal die KM in diesem Fall dann sicher die alleinige Entscheidungsbefugnis erwirkt hätte.
Ich will ja helfen, aber wenn ich mal nicht kann oder etwas ändern muss, werde ich sofort mit Vorwürfen bombardiert oder es wird einfach gesagt, dass ich es möglich machen muss.
Keine Ahnung was passiert, wenn ich es wirklich mal nicht möglich machen kann.
Ich versuche eigentlich sämtlichen Stress und ärger so klein wie möglich zu halten.
Meistens heißt das jedoch, dass ich klein beigeben muss und die gestellten Forderungen irgendwie schaffen muss.
Es ist jetzt schon so viel Zeit seit der Trennung und Scheidung vergangen. Jeder hat eine neue Beziehung aber Ruhe kehrt trotzdem nicht ein.
Dabei wünsche ich mir so sehr, dass es ein normaler Umgang mit der KM ist.
Für mich aber vorallem für meine Tochter, die es dann sicher auch leichter hätte.
Das habe ich auch schon oft genug angesprochen, aber dann bin ich es wieder der alles falsch macht und der Grund, weshalb das nicht möglich ist.
Die Hoffnung ist jetzt, dass das vielleicht in der Tagesklinik erkannt wird und der KM verständlich beigebracht wird.
Hallo,
Das Fachpersonal in kliniken erkennt so etwas relativ schnell.
Sophie
Das gemeinsame Sorgerecht ist gesetzlich eine gute Idee, aber praktisch eher sinnlos, da vor allem Behörden sich nicht darum kümmern.
Ob Impfung, Pass, Arbeitsvertrag, Prüfung oder Umzug, oft macht dass der betreuende Elternteil einfach alleine.
Bei meiner jetzigen Ehe müssen beide Eltern für den Pass unterschreiben. Meine Ex darf bei den Ämtern alles alleine.
Im Notfall ist das gemeinsame GSR gut aber eigentlich ist es eher nutzlos.