Es ist was anderes, wenn das Sekki anruft und mitteilt, das es dem Kind nicht gut geht, als wenn er die Kleine von vornherein zuhause lässt.
Ja daran habe ich auch gedacht, ihr zu sagen, dass sie mittags der Klassenlehrerin sagen soll, ihr sei schlecht und ich solle sie abholen.
Könnte aber wieder so aussehen, dass ich Kleine beeinflusst hätte, was es ja auch ist.
Aber was mache ich, wenn der Beschluss doch kommt und für KM positiv ausfällt?
Denke mal, dass KM nach Schulschluss, also nachmittags da aufläuft. Alles schwierig.
Ja daran habe ich auch gedacht, ihr zu sagen, dass sie mittags der Klassenlehrerin sagen soll, ihr sei schlecht und ich solle sie abholen.
Nicht selektiv lesen! 😡
mnw hat folgendes empfohlen:
Sie soll ganz normal in die Schule. Ihr aber sagen, wenn sie sich unwohl fühlt, dann soll sie das der Lehrerin sagen und sich von Papa abholen lassen. Es ist was anderes, wenn das Sekki anruft und mitteilt, das es dem Kind nicht gut geht, als wenn er die Kleine von vornherein zuhause lässt.
Wenn Kind nicht unwohl wird, weil sie befürchtet/ ahnt dass Mama sie abholen kommt nachmittags, dann ist das ja auch ein Signal, was es zu respektieren gilt.
Wenn Kind aber tats. so entschlossen ist wie Du schreibst, dann wird das Unwohlsein schon kommen oder aber sie stellt sich der Situation. Auch dies gilt es jeweils zu respektieren!
Aber was mache ich, wenn der Beschluss doch kommt und für KM positiv ausfällt?
naja, und auch das wäre zu respektieren. Denn dann hat der Richter offenbar diese "einstweilige Meinung", warum auch immer. Gegenantrag liegt ja ebenfalls vor, oder?!
toto
Wenn Kind aber tats. so entschlossen ist wie Du schreibst, dann wird das Unwohlsein schon kommen oder aber sie stellt sich der Situation. Auch dies gilt es jeweils zu respektieren!
Naja, dass ihr unwohl wird, weil Mama kommt, wird wohl nicht passieren. Zudem lässt die Schule die Kinder nicht so einfach weg, nur weil sie Wehwechen haben.
Gegenantrag liegt ja ebenfalls vor, oder?!
Ja klar.
Ich denke, ich lass das mal auf mich zukommen. Und wenn sie meint, sie müsse Tochter abholen, obwohl kein Beschluss da oder gegen sie entschieden wurde, dann gibt's auf die Zwölf.
Vielleicht tritt die Mutter auch nur so bestimmend auf, weil sie denkt, dass wegen des Feier- und Brückentages mein RA nicht so schnell auf ihren Eilantrag reagieren konnte und nun glaubt, dass ihr Eilantrag so durchgegangen ist. Denke mal, dass sie meinen Gegenantrag noch gar nicht hat.
Werde die Schule aber informieren, dass sie Tochter ohne Beschluss nicht mitnehmen darf.
Moin.
So, Maus ist in der Schule. Habe den Direktor noch einmal auf die aktuelle Lage hingewiesen und das Protokoll der Gerichtsverhandlung beilgelegt, dass der Lebensmittelpunkt von Maus bis Sommer bei mir liegt. Insofern darf KM Tochter nicht ohne Gerichtsbeschluss aus der Schule nehmen.
Mein RA hat die Gegenseite noch einmal ermahnt, die Tochter nicht einfach so aus der Schule zu nehmen.
Ansonsten empfiehtl er auch, sie ins offene Messer laufen zu lassen. Sofern sie Maus also ohne Gerichtsbeschluss einfach aus der Schule nimmt, dann Ordnungswidirgskeitsanzeige wegen Verletzung der Schulpflicht zu stellen sowie das ASR zu beantragen. Hinzu käme ggf. ein Kontaktverbot während der Schulzeit.
Maus meinte aber gestern, sie gehe eh nicht mit, egal ob der Beschluss kommt oder nicht. Und nein, ich habe sie nicht beeeinflusst.
Nun warte ich mal ab.
VG
BP
Mehr als abwarten bleibt dir nun auch nicht.
Für die Maus bleibt zu hoffen, dass der RA der Mutter diese auf den richtigen Topf setzt und sie eben nicht in der Schule auftaucht ohne eindeutigen Beschluß. Und sollte sie diesen wider Erwarten doch bekommen, dass sie den Wunsch eurer Tochter akzeptiert nicht mit zu wollen.
Spannend sicher auch, wenn sie auftaucht, wie von Seiten der Schule reagiert wird, wenn eure Tochter sich positioniert und um Hilfe bittet oder laut schreiend wegläuft. Ich denke auch die Schule kann nicht einfach zu sehen w,enn die kM das Kind z.B. mit körperlicher Gewalt versucht wegzubringen.
Aber mach dir jetzt nicht allzuviel Gedanken. Sie scheint recht taff zu sein und wird wohl im Zweifelsfall ihre Lehrer um Hilfe bitten.
Holst du sie heute mittag ab?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Aber mach dir jetzt nicht allzuviel Gedanken. Sie scheint recht taff zu sein und wird wohl im Zweifelsfall ihre Lehrer um Hilfe bitten.
Vor allem hat ihr die letzte Polizeiaktion gezeigt: Sie kann mitbestimmen. Mama bestimmt doch nicht alles.
Holst du sie heute mittag ab?
Heute Nachmittag, ja. Ist stehe Gewehr bei Fuss. Ich werde aber keinen 2. Polizeieinsatz riskieren.
KM hat soeben den Eilantrag zurückgezogen 🙂
Maus ist bei mir.
Vielleicht hat sie mal nachgedacht.
Danke erst einmal an euch alle für die super Unterstützung.
Das werde ich nicht vergessen.
BP
Diese Frau vermag zu überraschen
:thumbup:
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo BP,
KM hat soeben den Eilantrag zurückgezogen 🙂
Maus ist bei mir.
:thumbup: Weiter so!
Lass dir nicht an den Wimpern klimpern von so einer.
Gruss Horst
:thumbup:
Ich glaube zwar nicht an die Einsicht der KM, aber der Grund ist ja egal. Hauptsache Maus muss da nicht hin.
Wahrscheinlich hat der RA auf die Überrumpelungstaktik gesetzt. Gehofft ,dass du schon im Vorfeld einknickst oder spätenstens dann, wen ner die EA stellt. Beides führte nicht zum Erfolg und ihm war wahrscheinlich auch bewusst, dass er sie so knapp gar nicht durchkriegen würde und hat dann seine Mandantin dementsprechend "bearbeitet".
Evtl. hat da auch die "potentiell aufnehmende" Schule nochmal die KM ein wenig auf den Topf gesetzt.
Bereite dich einfach darauf vor, dass die KM eurer Maus etwas in Form "Papa will nicht, dass du auf eine super Schule bei mir kommst" erzählen wird...
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Bereite dich einfach darauf vor, dass die KM eurer Maus etwas in Form "Papa will nicht, dass du auf eine super Schule bei mir kommst" erzählen wird...
Tina, da bin ich gelassen. Denn ihre super Schule ist da, wo ihre Freunde sind, also hier.
Könnte mir auch vorstellen, dass die gegnerische Anwältin auch nur bei mir Anwaltskosten produzieren wollte. KM bekommt ja VKH. Wird so eine Aktion von der VKH abgedeckt?
VKH erstreckt sich nicht auf die zu erstattenden Kosten der Gegenseite.
Und nach dieser Antragsrücknahme sollte das Gericht ihr die Kosten des Verfahrens auferlegen. Hier noch gegeneinander aufzuheben wäre zwar möglich aber höchst unfair. In dem Fall kann Dein Anwalt seine Kosten dann gegen sie festsetzen lassen.
Gruss von der Insel
Das ist ja mal ne Info. Danke 😉
Muss bestimmt alles ihr neuer LG bezahlen :rofl2:
