Dann könnte es eben eine andere sein.
Aber kein Gymnasium mehr in Bayern. Hier jedoch könnte sie ein Gymnsasium besuchen.
Naja, ich erhalte den Status Quo :redhead: KM hat die aktuelle Schule gekündigt. Darf sie ja eigentlich auch nicht.
Und zu welchem Datum? Zum Schuljahresende? Nur die Anmeldung zum nächsten Schuljahr? Oder ab sofort?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Es handelt sich um eine Privatschule.
KM hat zum Schuljahresende gekündigt (wobei ich nicht sicher bin, ob sie die Kündigungsfrist gewahrt hat), ich habe rechtzeitig den Verlängerungsantrag eingereicht.
Im Zweifelsfall wird sich sich auf eine "Sonderkündigung"wegen Umzug berufen. Und wenn das nicht klappt, dann muss halt noch ein Jahr gezahlt werden (wer das dann zahlt dürfte dir klar sein 😉 )
Ich denke sie versucht damit Fakten zu schaffen (sehe sie Herr Richter, Mäuschen hat ja für das nächste Schuljahr hier gar keinen Schulplatz mehr und bei uns schon den Probeunterricht absolviert)
(Und falls, der Richter doch beschließen sollte, dass eure Tocher zur Mutter umziehen muss, dann solltest du dich schon mal auf einen Plan B vorbereiten, denn dann wird das Muttertier sicher erstmal den Umgang ausschließen assen wollen ,damit die Tochter zur Ruhe kommt und sich eingewöhnen kann, da du ja "bewiesen" hast, dass du mit dem Umzug nicht einverstanden bist)
Könntest du im schlimmsten Fall deiner Ex einen Umzug in ihre Nähe bzw. die Nähe eurer Tochter andeuten?
Ich denke mehr als du bis jetzt getan hast, wirst du erstmal nicht tun können.
Wann ist denn eigentlich die Verhandlung in der Hauptsache?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die stellen sich auf demn Standpunkt, dass die Unterschrift eines Elternteiles für die Schulanmeldung reicht.
Wenn bei einem Schulwechsel das GSR nicht greift, wo denn dann?
Dies mag "vielleicht" unter normalen Umständen so sein, aber wenn der andere Elternteil explizit zum Ausdruck gibt, dass diesr um seinem gSR gerade NICHT mit der Anmeldung einverstanden ist, dann dürften diese sich mit dieser Aussage auf recht dünnem Eis bewegen. Diese Anmeldung dürfte meiner Ansicht nach keine Gültigkeit haben.
Also ich würde denen die Verweigerung nochmal schriftlich zukommen lassen und sie sollten ihre Aussage, dass nur ein ET ausrechend ist, doch einmal juristisch belegen....
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich denke sie versucht damit Fakten zu schaffen (sehe sie Herr Richter, Mäuschen hat ja für das nächste Schuljahr hier gar keinen Schulplatz mehr und bei uns schon den Probeunterricht absolviert)
Naja, so einfach geht es nicht. Der jetzige Schuldirektor hat mir versichert, dass ihr Platz an der Schule mind. bis Mitte Juli frei bleibt. Das muss ich jetzt mal so glauben. Er meinte, reichen Sie den Beschluss ein, wenn Sie ihn haben. Das bekommen wir dann schon hin.
(Und falls, der Richter doch beschließen sollte, dass eure Tocher zur Mutter umziehen muss, dann solltest du dich schon mal auf einen Plan B vorbereiten, denn dann wird das Muttertier sicher erstmal den Umgang ausschließen assen wollen ,damit die Tochter zur Ruhe kommt und sich eingewöhnen kann, da du ja "bewiesen" hast, dass du mit dem Umzug nicht einverstanden bist)
Davor habe ich auch Angest. Und nicht nur das. Durch ihre Aussage, ich sei ja gar nicht der Papa, würde sie vermutlich versuchen, mich komplett aus dem Leben der Kleinen zu drängen. Der Verlust der komplketten Vaterrolle wäre die Folge.
Ich befürchte sogar, dass das Gericht ihre Polizeiaktion noch belohnt und zum Anlass nimmt, zu behaupten: Kind muss zur Mutter, damit das Kind zur Ruhe kommt.
Mein Plan B ist, Tochter zu sagen, dass, selbst wenn das Gericht beschliesst, dass sie sie umziehen muss, sie sich weigert.
Könntest du im schlimmsten Fall deiner Ex einen Umzug in ihre Nähe bzw. die Nähe eurer Tochter andeuten?
Andeuten kann ich vieles, mur machen werde ich es sicher nicht.
Wann ist denn eigentlich die Verhandlung in der Hauptsache?
Das Gutachten sollte bis Mitte Juni fertig sein. Das wird aber vermutlich erst Anfang Juli fertig sein.
Wird es dann noch eine mündliche Verhandlung geben?
Also ich würde denen die Verweigerung nochmal schriftlich zukommen lassen und sie sollten ihre Aussage, dass nur ein ET ausrechend ist, doch einmal juristisch belegen....
Guter Punkt. Schicke ich gleich raus.
Gibt es denn Ansatzpunkte, dass sie nicht deine leibliche Tochter ist?
Würde die KM tatsächlich eine entsprechende Klage einreichen können? Ihr müsste dann ja von Anfang an bewusst gewesen sein, dass ein anderer in Frage kommen könnte und damit wäre ja die 2 Jahresfrist schon rum.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi BP!
Ich denke sie versucht damit Fakten zu schaffen
Mein Reden...
Durch ihre Aussage, ich sei ja gar nicht der Papa, würde sie vermutlich versuchen, mich komplett aus dem Leben der Kleinen zu drängen. Der Verlust der komplketten Vaterrolle wäre die Folge.
Ich weiß nur zu gut wie sich das anfühlt... daran nicht zu zerbrechen ist kaum möglich.
Ich befürchte sogar, dass das Gericht ihre Polizeiaktion noch belohnt und zum Anlass nimmt, zu behaupten: Kind muss zur Mutter, damit das Kind zur Ruhe kommt.
Nicht nur das: Sie wird der Tochter bestimmt sagen, dass sie aus Liebe gehandelt hat und so handeln musste. Wenn sie älter wird, würde sie das dann verstehen.
Mein Plan B ist, Tochter zu sagen, dass, selbst wenn das Gericht beschliesst, dass sie sie umziehen muss, sie sich weigert.
Ich persönlich sehe das als einzige Chance. Tochter muss sich klar und deutlich positionieren.
Hier bist du gefordert, ihr einen heftigen Loyalitätskonflikt zu ersparen.
Wie das bei so einer "dreisten" KM möglich ist, habe ich bis heute leider immer noch nicht eruiert :puzz:
Wird es dann noch eine mündliche Verhandlung geben?
Davon kannst du ausgehen. Je nachdem wie das Gutachten ausgeht, würde ich den Gutachter laden lassen und mit den "richtigen Fragen" versuchen, ihn in deine Richtung zu locken.
Schicke ich gleich raus.
Auch so ein Phänomen. Mütter beantragen etwas bzw. stellen binnen von Sekunden eine Behauptung auf und wir Väter sind dann tage-, wochen-, monate- oder sogar jahrelang beschäftigt.
Weiterhin viel Kraft!
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Gibt es denn Ansatzpunkte, dass sie nicht deine leibliche Tochter ist?
Nein
Würde die KM tatsächlich eine entsprechende Klage einreichen können?
Nein. Die Frist für KM wäre abgelaufen.
Käme ein anderer biologischer Vaterin Frage, könnte auch der nicht klagen, weil es eine enge soziale Beziehung zwischen mir und Tochter gibt.(§1600b BGB). Ausserdem müsste es dem Kindeswohl dienen.
Weiterhin viel Kraft!
Die geht mir gerade aus...
Moin,
Die geht mir gerade aus...
Weil sich die Gedanken immer im Kreis drehen und je länger sie sich drehen, um so größer werden die Ängste und Befürchtungen ...
Ich bin nach wie vor der Auffasung, daß Du das Schulthema überbewertest.
Wenn Du nur irgendwie verhindern kannst, dass Eure Tochter an einem bayrischen Gymnasium angemeldet wird, dann ist die Schlacht um den Umzug gewonnen.
Das ist mitnichten so ... eben so wenig ist sie verloren, wenn irgendein bayrischer Schuldirektor die Anmeldung annimmt.
Über das ABR wird vor Gericht entschieden.
An welcher Schule Eurer Kind vor der Entscheidung an-, ab- oder umgemeldet ist, ist untergeordnet:
Das bekommen wir dann schon hin.
Wenn Du Dich aber im Kampf um die Schulwahl dermaßen aufreibst, läufst auch Du Gefahr, Dir mangelnde Bindungstoleranz (und beeinflussendes Verhalten) vorwerfen lassen zu müssen.
Wäre Deine Ex früher mit einer Anmeldung zum Probeunterricht aufgeschlagen, wage ich die Prognose, daß das durchgegangen wäre (und vielleicht geht das auch jetzt noch durch).
Nicht als Vorentscheid über den Ausgang des ABR-Verfahrens, sondern lediglich, um beide Optionen bis zur Entscheidung offen zu halten.
Die Ausgangssituation für den Verbleib Eurer Tochter bei Dir ist gut.
Deine Ex schießt sich mit ihren Aktionen selbst ins Aus, versuche schlicht, es ihr nicht gleich zu tun.
Wäre der gewöhnliche Aufenthalt aktuell bei KM, wäre die Ausgangssituation deutlich schlechter und man wäre geneigt, ihr gegenüber mehr Nachsicht walten zu lassen.
Meine Meinung
United
Hallo,
ich habe damals der Schule mitgeteilt, dass ich mit einer Anmeldung/Abmeldung nicht einverstanden bin.
Gleichzeitig habe ich das Schulamt ins Boot geholt, die mir bestätigt haben, dass durch das gemeinsame Sorgerecht beide Unterschriften bzw. die Zustimmung von beiden Eltern nötig sind.
Das habe ich auch in den Brief geschrieben und zwar auch mit wem ich von der Schulbehörde gesprochen habe.
Dann hat die abgebende Schule mir mitgeteilt, dass der Vater schon vor der Sommerferienn informiert war, dass das Kind möglichst auf die Realschule wechseln sollte. Mir hat er das nach den Sommerferien als Notfalllösung verkauft.
Er hatte das Kind dann auf die Realschule geschickt und dort sollte sie die gleiche Klassenstufe wiederholen, obwohl sie die bestanden hatte auf dem Gymnasium.
Ich habe dann etwas Stress auf der Realschule gemacht und sogar den Anmeldebogen bekommen um diesen mit auszufüllen. Im Sinne des Kindes habe ich damals unterschrieben aber Falschaussagen des Vaters korrigert und meine Kontaktdaten angegeben.
Danach hatte ich wenig Probleme mit der Schule.
Die Kleine war ja auch dem Gymnasium wo die Große von abgegangen ist, dort hat sich dann jeder neue Klassenlehrer per Mail bei mir vorgestellt. Und ich konnte mit jedem Lehrer, wenn ich dann mal da war, ein gutes Gespräch führen.
Manchmal ist es sinnvoll mitzuteilen, dass hier kein Einverständnis besteht und das die Schule hätte entweder zus. zur Unterschrift der Mutter den Bescheid des alleinigen Sorgerechtes in Kopie einfordern müssen oder aber auf der zweiten Unterschrift bestehen.
Sophie
BP,
ich hab dir ne PN geschickt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Die Ausgangssituation für den Verbleib Eurer Tochter bei Dir ist gut.
Deine Ex schießt sich mit ihren Aktionen selbst ins Aus, versuche schlicht, es ihr nicht gleich zu tun.
United, ich werde das beherzigen.
Bisher liegt noch kein Beschluss vor. Wenn der am Montag kommt, wäre das mehr als kurzfristig. Immerhin hat mein RA eine mündliche Anhörung beantragt. Darüber können die sich doch nicht hinwegsetzen?
Gestern rief KM bei Maus an um ihr mitzuteilen, dass sie sie am Montag von der Schule abholt. Dabei liegt der Beschluss noch gar nicht vor. :knockout:
Die KM wird sie da unten einer Gehirnwäsche unterziehen.
Maus sagte ihr sogar, dass sie nicht da hin will und auch keine Woche aus der Schule will.
Ich habe eigentlich gedacht, dass KM sich für den Polizeieinsatz entschuldigt, weil sie Tochter bis auf die Knochen blamiert hat. Aber Fehlanzeige.
Was für ein Armutszeugnis...
Maus sagte ihr sogar, dass sie nicht da hin will und auch keine Woche aus der Schule will.
Was hat die Mutter dazu gesagt? Ich glaube mein Kind hätte Montag früh Bauchschmerzen und müsste dringend zum Kinderarzt. 😡
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Was hat die Mutter dazu gesagt? Ich glaube mein Kind hätte Montag früh Bauchschmerzen und müsste dringend zum Kinderarzt. 😡
Moin.
Die Mutter ist da gar nicht darauf eingegangen. Sie sagte nur: "Ich hole Dich".
Und schlimmer noch: Sie hat ihr nicht einmal gesagt, warum sie jetzt aus der Schule soll. Das habe ich ihr gesagt.
Als ich ihr auch sagte, dass Mama Dich auch am Freitag aus der Schule nehmen wolle, um Dich gleich da unten zu lassen, kam von ihr ein kategorisches "Nein".
Zur Info: Der Probeunterricht geht in Bayern von Di-Do.
Mutter hat per Eilantrag beantragt, sie auch am Freitag aus der Schule nehmen zu können.
Das kann doch ein Gericht unmöglich beschließen!!! Wo sind wir denn hier?
Vor allem, was passiert, wenn Montag kein Beschluss kommt?
Kannst du auf der Polizeidienststelle vorsprechen, dass für Montag Eskalation vor der Schule erneut zu erwarten ist? Oder Notdienst vom JA am Wochenende ? Irgendjemand, der Montag mit Dir vor Ort sein kann, um die Mutter aufzuhalten? Lehrerin vorbereiten?
Edit: Ans Gericht faxen, dass die Mutter die Abholung der Tochter gegenüber angekündigt hat?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mein Plan ist eigentlich, sie ins offene Messer laufen zu lassen, wenn der Beschluss nicht vorliegt bzw das Gericht gegen sie entscheidet.
Ein Fax ans Gericht könnte das Gericht eventuell ermutigen, für sie zu beschließen.
Ich könnte eine Email an die VB schreiben.
Lass das mit der Mail.
Lass sie komplett ins offene Messer laufen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi BP,
ich würde jetzt tief durchatmen, gar nichts machen und vor allem nicht mehr daran denken.
Du brauchst ganz bitter Abstand.
Ich würde, wenn es geht, mit Tochter einen schönen Tag am Montag verbringen und euch damit auf andere Gedanken bringen.
KM - wenn man sie überhaupt ernst nehmen kann - hat eine Aktion angekündigt, die ich umgehen würde.
Nimm mal das Tempo raus, insbesondere für deine kleine Große 🙂
Alles Liebe,
D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Nene, kein schöner Tag am Montag. Es ist ja Schule.
Sie soll ganz normal in die Schule. Ihr aber sagen, wenn sie sich unwohl fühlt, dann soll sie das der Lehrerin sagen und sich von Papa abholen lassen. Es ist was anderes, wenn das Sekki anruft und mitteilt, das es dem Kind nicht gut geht, als wenn er die Kleine von vornherein zuhause lässt.
Die Schule trotzdem morgen früh informieren, dass die KM angekündigt hat, das Kind aus der Schule herauszunehmen und das sie möglichst warten sollen bzw. sich den Beschluß zeigen lassen sollen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
