Das ist natürlich tricky gemacht. Der Probeunterricht findet heuer 31.05. bis 02.06. statt - also schon nächste Woche und vor Montag ist wegen Ferien vielleicht niemand in der Schule erreichbar.
Einen Antrag auf einstweilige zu stellen ohne zuvor überhaupt zu fragen, ist auch nicht unbedingt die Art, mit der man sich bei Gericht Freunde macht.
Ich hoffe, das fällt Madame Ex kräftig auf die Füsse.
Ich würde mich erst einmal darauf zurückziehen, dass das Kind gar nicht ordnungsgemäss zum Probeunterricht angemeldet ist - das hätte bis zum 13.05. passieren müssen und wir in Bayern sind normalerweise sehr streng, was die Unterschrift beider Erziehungsberechtigter betrifft. Die Schule darf den Probeunterricht also gar nicht erteilen und die unnötige Anreise kann man dem Kind ja gern ersparen.
Gruss von der Insel
BTW, ganz am Rande - die Chance ohne jede Vorbereitung den Probeunterricht zu bestehen, unter dieser Belastung obendrein, dürfte nicht sehr hoch sein.
Hi,
nochmal eine blöde Frage:
Übertrittszeugnis gibts bei euch nicht? Aber Anmeldefristen für weiterführende Schulen vermutlich schon?
Ist eure Tochter schon irgendwo angemeldet, oder was war da deine Planung, was möchte denn eure Tochter, wo will sie weiter zur Schule gehen?
LG
nadda
P.S. Eigentlich kann hier - wenn Tochter nicht will - gar nichts passieren, selbst wenn sie zum Probeunterricht gehen muss - sie muss sich ja nicht anstrengen den zu bestehen.
Weis jetzt nur von unseren Schulen hier im Landkreis das die Quote der Kinder die den Unterricht bestehen um die 30% liegt.
In Hessen gibt es kein Übertrittszeugnis, aber eine schriftliche Empfehlung. Übertrittszeugnisse sind hier entbehrlich, da die Eltern frei entscheiden dürfen (sich also nicht an die Empfehlung halten müssen).
In der Regel gilt dann das erste Halbjahr der 5 (in Ausnahmefällen auch das gesamte Schuljahr) als Probe. Einen Extra-Probeunterricht kennen wir nicht.
Ähnlich ist es in vielen anderen Bundesländern.
So kurzfristig wird kein Kind vom Schulleiter für fast eine Woche freigestellt (vor allem dann nicht, wenn z.b. notenrelevante Arbeiten geschrieben werden). Evtl. ist bei BP heute auch Feiertag. Dann kann der Antrag frühestens Freitag bearbeitet werden. Muss dann den Parteien auch noch zugesellt werden. Wie soll das Kind dann pünktlich am Montag in Bayern in der Schule sein?
Ich denke, die KM versucht hier wieder ihren Kopf durchzusetzen und es ist die Retourkutsche zu der von ihr verursachten Eskalation an der Schule
Und da das Kind eh nicht will, wird es (selbst wenn es gezwungen werden würde) eben einfach nicht richtig mitmachen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Falsch, die entscheidende Frage ist: Wieso überhaupt Probeunterricht, wenn dieser Schulwechsel höchstwahrscheinlich gar nicht stattfinden wird?
Das ist ein guter Punkt. Weiß nur nicht, ob man nicht der Richterin damit nicht vors Schienbein tritt?
muss nicht der Schulleiter alles über 3 Tage Abwesenheit während der Schulzeit genehmigen?
Wie das ist Verhältnis zur Schule/Klassenlehrerin/Schulleiter bei dir?
Besteht die Möglichkeit, dass die Schule das verweigert aus welchen Gründen auch immer?
Ich hatte die Schule letzte Woche bereits schriftlich darum gebeten, darauf zu achten, dass KM Tochter nicht für mehrere Tage vom Schulbetrieb abmeldet, um sie an einem Probeunterricht in Bayern teilnehmen zu lassen. Ich habe deutlich gemacht, dass ich dafür kein Einverständnis gebe.
Ob sie sich daran halten, ich weiss es nicht...
Aber Du hast Recht, mehr als 3 Tage Abwesenheit muss die Schule genehmigen. Die liegt bisher nicht vor. Ob die das genehmigen, muss ich fragen. Ist aber zeitlich alles sehr sehr knapp.
nochmal eine blöde Frage:
Übertrittszeugnis gibts bei euch nicht? Aber Anmeldefristen für weiterführende Schulen vermutlich schon?
Was ich habe, ist das letzte Halbjahreszeugnis. Die Empfehlung für ein weiterführendes Gymnasium habe ich mündlich von der Klassenlehrerin.
Ist eure Tochter schon irgendwo angemeldet, oder was war da deine Planung, was möchte denn eure Tochter, wo will sie weiter zur Schule gehen?
KM hat sie unter Vorbehalt in Bayern angemeldet und damit das GSR verletzt. Ich habe der hiesigen Grundschule (Privatschule), das auch ein weiterführendes Gymnasium ist, mitgeteilt, das Tochter dort die 5. Klasse besuchen möchte. Den Antrag habe ich eingereicht.
Maus will auf der jetzigen Schule bleiben, einen Schulbesuch in Bayern lehnt sie kategorisch ab.
P.S. Eigentlich kann hier - wenn Tochter nicht will - gar nichts passieren, selbst wenn sie zum Probeunterricht gehen muss - sie muss sich ja nicht anstrengen den zu bestehen.
Ja, so sehe ich das ja auch. 😉
Fürchte nur, dass man sie dort unten einer Gehirnwäsche unterzieht.
In Hessen gibt es kein Übertrittszeugnis, aber eine schriftliche Empfehlung. Übertrittszeugnisse sind hier entbehrlich, da die Eltern frei entscheiden dürfen (sich also nicht an die Empfehlung halten müssen).
In der Regel gilt dann das erste Halbjahr der 5 (in Ausnahmefällen auch das gesamte Schuljahr) als Probe. Einen Extra-Probeunterricht kennen wir nicht.
Danke. Wir kommen auch aus Hessen 🙂
Im Prinzip hätte KM also zunächst einmal an der hiesigen Schule fragen müssen, ob die Schule ihr nicht eine schriftliche Empfehlung ausstellt, um den Probeunterricht zu umgehen. Das hat sie mit Sicherheit nicht gemacht.
Erst wenn sie weiß, dass es keine schriftliche Empfehlung gibt, hätte sie die Voraussetzung für eine Probeunterricht in Bayern.
Danke. Wir kommen auch aus Hessen 🙂
Hatte ich nicht auf dem Schirm 😉
Na dann ist ja heute Feiertag und wenn ihr Glück habt, dann ist das Gericht Freitag nicht so schnell und dir muss ja auch über deine RA erst die Entscheidung zu gehen. Bis Montag dürfte da nichts vorliegen.
Morgen ist Brückentag und die Kinder haben Schulfrei (zumindest bei uns in der Gegend), damit könnte noch nichtmal die Schule rechtzeitig informiert werden.
Nur befürchte ich fast, dass die KM evtl, das Kind unerlaubt abholt, nach Bayern schafft und von dort das Kind in eurer Schule krankmeldet
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi!
Ich denke nicht, dass der Antrag durchgeht... zeitlich gesehen sowieso nicht.
Die Befürchtung habe ich auch. Wäre aber auch nicht wirklich klug seitens der KM.
Auch ich habe diese Befürchtung.
Klug oder nicht klug, erfahrungsgemäß schaffen Mütter einfach Fakten und werden meist sogar noch dafür belohnt.
Es scheint niemanden zu interessieren wie was zustande gekommen ist, sondern nur der IST-Zustand scheint zu zählen.
Das Kontinuitätsprinzip ist auf deiner Seite und das solltest du dir erhalten.
Starke Nerven und viel Erfolg!
D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hi!
Ich denke nicht, dass der Antrag durchgeht... zeitlich gesehen sowieso nicht.
Auch ich habe diese Befürchtung.
Klug oder nicht klug, erfahrungsgemäß schaffen Mütter einfach Fakten und werden meist sogar noch dafür belohnt.
Es scheint niemanden zu interessieren wie was zustande gekommen ist, sondern nur der IST-Zustand scheint zu zählen.
Danke Dir.
Die Frage ist nur, wie ich verhindere, dass sie Maus Montag einfach mitnimmt. Sie nicht in die Schule zu geben scheint mir keine gute Idee.
Alternativ muss ich darauf vertrauen, dass sie nicht mit geht oder den Test versemmelt.
kannst du mit Maus zum Kinderarzt, ihm die Situation schildern und sie am Mo zuhause lassen (Bauchschmerzen, Hustenirgendwas...?)
Mima
Alternativ muss ich darauf vertrauen, dass sie nicht mit geht oder den Test versemmelt.
Wenn dieser Probeunterricht überhaupt
- gegen Deine Zustimmung
- ohne gültige Anmeldung zum Schulbesuch (dies neben der fehlenden Zustimmung auch schon weil gar nicht klar ist, ob das Kind überhaupt umziehen darf)
- ohne Original des Zeugnisses
stattfindet. Das kannst Du morgen (normal haben die in den Ferien eine Notbesetzung), spätestens Montag mit der Schule klären.
Ansonsten weisst Du doch, wie man die Kindesherausgabe aus dem bestehenden ABR-Titel vollstreckt??! Den "Spass" gab es doch schon mal, so blöd das ist. Diesmal kennst Du dann wenigstens den Aufenthaltsort. Aber Du kannst nicht aus Panik ständig irgendwelches Bauchweh etc. vorschieben.
Gruss von der Insel
Meiner Meinung ist der Gegenantrag zur einstw. Verfügung das Mittel der Wahl.
Und sollte Dein Gegenantrag durchkommen und KM dagegen verstoßen, indem sie das Kind einfach abholt und mitnimmt, dann wird ihr das vermutlich in der Hauptverhandlung auf die Füße fallen.
Rein logisch muss zunächst mal geklärt werden, ob überhaupt ein Umzug und damit der Wechsel nach Bayern ansteht. Und erst danach, wird man sich um Schulen dort kümmern.
Wie bei jedem Umzug innerhalb von Deutschland - erst wenn die Familie weiß, wohin es geht, dann Probeunterricht.
Und für solche kurzfristigen Zuzüge finden sich immer Plätze an Schulen, das kommt ja immer mal wieder vor. Und dann wird man auch damit umgehen können, ohne Probeunterricht ein Kind in ein (bayr.) Gymn. aufzunehmen.
Natürlich kann es dann vorkommen, dass an der Wunschschule kein Platz mehr ist. Aber das ist halt die Folge, wenn man sich zu spät für den Umzug "entscheidet"...
Ich wäre da sehr gelassen. Natürlich wäre es schöner, wenn Tochter nicht zum Probeunterricht "entführt" wird. Aber das ist eine Tat der KM, die Du kaum verhindern wirst können. Ich sehe daraus allerdings keine Vorfestlegung - egal was beim Probeunterricht rauskommt - bzgl. der Hauptsachenentscheidung.
toto
Das kannst Du morgen (normal haben die in den Ferien eine Notbesetzung), spätestens Montag mit der Schule klären.
Guter Punkt. Werde ich auch tun.
Ansonsten weisst Du doch, wie man die Kindesherausgabe aus dem bestehenden ABR-Titel vollstreckt??! Den "Spass" gab es doch schon mal, so blöd das ist. Diesmal kennst Du dann wenigstens den Aufenthaltsort.
Du meinst, wenn die KM Maus ohne Gerichtsbeschluss dort einfach zum Probeunterricht hinbringt, sollte ich einfach mal an der Schule auflaufen und die Herausgabe verlangen? Ja, die Idee hat was...
Aber Du kannst nicht aus Panik ständig irgendwelches Bauchweh etc. vorschieben.
Ich denke auch, dass es besser ist, hier auf den lieben Gott zu vertrauen, obwohl ich schon lange nicht mehr in der Kirche bin...
Rein logisch muss zunächst mal geklärt werden, ob überhaupt ein Umzug und damit der Wechsel nach Bayern ansteht. Und erst danach, wird man sich um Schulen dort kümmern.
So ähnlich hat sich auch in der damaligen mündlichen Anhörung die VB geäußert.
Du meinst, wenn die KM Maus ohne Gerichtsbeschluss dort einfach zum Probeunterricht hinbringt, sollte ich einfach mal an der Schule auflaufen und die Herausgabe verlangen? Ja, die Idee hat was...
Genau das. Du nimmst die vollstreckbare Ausfertigung von Deiner immer noch gültigen eAO mit und hältst die denen unter die Nase. Wenn das nicht reicht, setzt der GV Deine Rechte durch. Soweit ich weiss, hattet ihr die entsprechenden Anträge damals drin.
Aber hoffen wir mal sehr, dass das alles nicht erforderlich sein wird.
Gruss von der Insel
Soweit ich weiss, hattet ihr die entsprechenden Anträge damals drin.
Naja, der Eilantrag auf Übertragung des ABR wurde ja abgelehnt. Stattdessen habe ich einen gerichtlich protokollierten Vergleich, wonach lediglich der Lebensmittelpunkt bis zum Sommer bei mir liegt. Kann man daraus vollstrecken?
Ich wäre mir aber trotzdem nicht zu blöd, Tochter da rauszuholen, wenn das Gericht den Eilantrag der KM für den Probeunterricht ablehnt oder bis dahin nicht vorliegt.
Hallo,
ist Tochter bei KM dies Wochenende?
Wenn nicht sagst du eurem Kind noch mal, dass du sie von der Schule abholst und das sie bis dahin ins Sekretariat gehen soll (wenn das möglich ist).
Dann kann sie nicht einfach so geholt werden.
Sophie
Wenn nicht sagst du eurem Kind noch mal, dass du sie von der Schule abholst
Ich denke auch, dass das der sinnvollste Weg ist. Auch wenn es gar als Beeinflussung ausgelegt werden kann, in diesem Fall gilt es einer unberechtigten Aktion der KM vorzubeugen. Vielleicht kannst Du dem Kind ja sogar ein besonderes Ereignis fürs WE versprechen (das logischerweise ausfällt, wenn Kind sich von KM bequatschen lässt).
Du wirst m.E. nicht verhindern können, dass KM vielleicht auch vor Schulschluss in der Schule aufkreuzt und das Kind mitnimmt. Du kannst die Hürden hoch setzen. Naja, und wenn das Kind doch mit der Mama mitgeht, dann nochmal in Ruhe überlegen, was zu tun ist. Auch wenn Du vielleicht im Recht bist, die Aktion mit der vollstreckbaren Ausfertigung, gar mit GV, finde ich grenzwertig. Zumal nach meiner Auffassung selbst bei Teilnahme am Probeunterricht keine Vorfestlegung in der Hauptsache gefällt ist.
toto
Moin BP,
auch wenn es zur weiteren Verunsicherung beiträgt ... mein Senf:
KM hat sie unter Vorbehalt in Bayern angemeldet und damit das GSR verletzt. Ich habe der hiesigen Grundschule (Privatschule), das auch ein weiterführendes Gymnasium ist, mitgeteilt, das Tochter dort die 5. Klasse besuchen möchte. Den Antrag habe ich eingereicht.
1. Den Antrag der KM auf Probeunterricht hältst Du für eine Verletzung des GSR ... Deinen eigenen Antrag nicht ?
2. Deine Verweigerung der Zustimmung und den Gegenantrag halte ich in Anbetracht der gegebenen Zusatzinformationen für richtig !
Wenn KM zwei Tage vor Ultimo einfällt, daß sie Deine Zustimmung für einen aus ihrer Sicht derart wichtiger Termin benötigt, dann ist das ein bisserl spät.
Klug oder nicht klug, erfahrungsgemäß schaffen Mütter einfach Fakten und werden meist sogar noch dafür belohnt.
3. In dem Schaffen von Fakten sehe ich hier keinerlei Vorteil für die KM. Die Teilnahme an einem Probeunterricht ist kein Vorgriff auf die Entscheidung über die zukünftige Schule (analog Toto). Eine Veränderung des IST-Zustandes stellt das m.E. jedenfalls nicht dar.
4. Sollte KM tatsächlich ohne gerichtliche Entscheidung versuchen, Eure Tochter mitzunehmen, hat das unweigerlich zwei Dinge zur Folge:
a)
Eure Tochter hat noch viel weniger Lust auf ihre Mutter!
b)
Richter sind auch nur Menschen - grundsätzlich läßt sich niemand gerne veräppeln ... auch wenn es Exemplare geben soll, die sich lieber von Müttern als von Vätern an der Nase herumführen lassen ...
So sie denn tatsächlich zwecks Abholung aufkreuzt:
Alternativ muss ich darauf vertrauen, dass sie nicht mit geht oder den Test versemmelt.
Welchen Vorteil soll es haben, wenn sie den Test versemmelt ?
Wenn sie aus freien Stücken mitgeht, dann solltest Du sie m.E. mitgehen lassen.
Wenn sie aber nicht mit will, dann stehst Du Gewehr bei Fuß ...
... "sollte Mama aufkreuzen, dann mußt Du nicht mitgehen" ist eine mögliche Ansage, "dann darfst Du nicht mitgehen" halte ich für grenzwertig.
Gruß
United
... "sollte Mama aufkreuzen, dann mußt Du nicht mitgehen" ist eine mögliche Ansage, "dann darfst Du nicht mitgehen" halte ich für grenzwertig.
Gruß
United
ähm, es gibt sowas wie ne Schulpflicht? Und zwar nicht in irgendeiner Schule mal hier mal dort sondern in der Schule, in der das Kind gemeldet ist.
Ein "du darfst nicht mitgehen" ist also völlig i.O., da kein ET einfach so das Kind aus der Schule nehmen darf.
Mima
Moin Moin.
Erst mal danke für die zahlreichen Antworten. Das werde ichnicht vergessen.
ist Tochter bei KM dies Wochenende?
Wenn nicht sagst du eurem Kind noch mal, dass du sie von der Schule abholst und das sie bis dahin ins Sekretariat gehen soll (wenn das möglich ist).
Dann kann sie nicht einfach so geholt werden.
Tochter ist dieses Wochenende bei mir. Ich denke auch, das sich sie abholen werde. Aber noch mal so eine Eskalation wie letztens stehe ich nervlich nicht noch mal durch.
1. Den Antrag der KM auf Probeunterricht hältst Du für eine Verletzung des GSR ... Deinen eigenen Antrag nicht ?
Naja, ich erhalte den Status Quo :redhead: KM hat die aktuelle Schule gekündigt. Darf sie ja eigentlich auch nicht.
2. Deine Verweigerung der Zustimmung und den Gegenantrag halte ich in Anbetracht der gegebenen Zusatzinformationen für richtig !
Wenn KM zwei Tage vor Ultimo einfällt, daß sie Deine Zustimmung für einen aus ihrer Sicht derart wichtiger Termin benötigt, dann ist das ein bisserl spät.
So sieht das auch mein RA. Sie plant schon seit mind. Ende Januar den Schulwechsel. Damit ist keine Eilbedürftigkeit gegeben.
So sie denn tatsächlich zwecks Abholung aufkreuzt:Welchen Vorteil soll es haben, wenn sie den Test versemmelt ?
Dann ist die neue Schule, auf die sie nicht will, gegessen. Ich habe die Befürchtung, dass sie einen Umzug im Sommer psychisch nicht verkraftet und dann notenmäßig abschmiert...
Mein RA hat jetzt erst einmal einen Gegenatrag gestellt und es bleibt zu hoffen, dass der Eilantrag der KM abgelehnt wird.
Im übrigen habe ich heute mit der neuen Schule telefoniert. Die stellen sich auf demn Standpunkt, dass die Unterschrift eines Elternteiles für die Schulanmeldung reicht.
Wenn bei einem Schulwechsel das GSR nicht greift, wo denn dann?
Auch stünde es irgendwo, dass Kinder, die aus einem anderen Bundesland kämen, an dem Probeunterricht in Bayern teilnehmen müssten. Die Rechtsgrundlage hat mir bisher keiner nennen können.
In § 26-28 der bayerischen Schuldordnung steht es jedenfalls nicht:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-26
VG
BP
Moin nochmal,
Ein "du darfst nicht mitgehen" ist also völlig i.O., da kein ET einfach so das Kind aus der Schule nehmen darf.
1. Ist "Probeunterricht in einer weiterführenden Schule" eine andere Entschuldigung als "einfach so", und
2. Habe ich mit dem Schüren von Loyalitätskonflikten keine Erfahrung (ob das Argument "sie ist aber angefangen" dabei zählt, sei dem individuellen Betrachter vorbehalten).
Dann ist die neue Schule, auf die sie nicht will, gegessen.
Dann könnte es eben eine andere sein.
Ich habe die Befürchtung, dass sie einen Umzug im Sommer psychisch nicht verkraftet und dann notenmäßig abschmiert...
Das ist das entscheidende. Und das wird vor Gericht geklärt.
Gruß
United
