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Pflicht zum Probeunterricht in einem anderen Bundesland?

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(@bester-papa)
Registriert

Hallo.

ich mache hier mal einen neuen Thread auf, der von meinem bisherigen Beitrag losgelöst ist. Zur Not kann ein Mod diese auch gerne zusammenfügen.

Meine Frage: Gibt es ein Gesetz, dass mich dazu verpflichtet, dass Kind herauszugeben, damit es an einem Probeunterricht in einem anderen Bundesland teilnehmen kann?

So ein Schreiben erreichte mich heute von der Gegenseite, indem behauptet wird, ich sei dazu verpflichtet, dass Kind hierfür herauszugeben.

Rechtslage:
-GSR liegt vor
-Laufendes ABR-Verfahren, in dem protokolliert wurde, dass Kind bis Sommer seinen Lebensmittelpunkt bei mir hat.

Vielen Dank für die Antworten.

VG
BP


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 16:06
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi, lieber BP,

dann lass dir doch mal den Paragraphen dazu von der Gegenseite nennen.

Mal wieder typisch, Behauptungen ohne Grundlage aufzustellen...

LG D


"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 16:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Was soll denn ein Probeunterricht sein, und was könnte er bringen? Außer Einstimmung in ein neues Umfeld und Eingewöhnung fällt mir nichts ein.  Zum jetzigen Zeitpunkt bringt das nicht mehr, als die Stimmung anzuheizen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 16:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BP,

Meine Frage: Gibt es ein Gesetz, dass mich dazu verpflichtet, dass Kind herauszugeben, damit es an einem Probeunterricht in einem anderen Bundesland teilnehmen kann?

Ein Gesetz, daß alle Einzelentscheidungen und Mitwirkungspflichten des Sorge-/Umgangsrechts auflistet, gibt es nicht.
Das sind in der Regel Einzelfallentscheidungen.

Die grundsätzliche Frage ist:
Handelt es sich hierbei um eine Entscheidung im Rahmen der Gemeinsamen Sorge (die Deiner Zustimmung bedarf), d.h. ist diese Entscheidung für das Kind "von erheblicher Bedeutung" ?
Auch aufgrund des laufenden Sorgerechtsverfahrens würde ich das so sehen.
Die Schulwahl gehört definitiv dazu und da diese durch eine derartige Aktion vorbereitet wird, denke ich, es lässt sich so argumentieren.

Dann könnte die Gegenseite ggf. einen gerichtlichen Antrag zur Ersetzung Deiner Zustimmung stellen und Du zur Mitwirkung verpflichtet werden.

Ist denn ein konkreter Zeitpunkt benannt ?

Ich schwanke ein wenig, ob es strategisch sinnvoller ist, hier zu blocken oder Kompromißbereitschaft zu signalisieren (z.B. ein um den Freitag/Montag verlängertes Umgangswochenende) ...
... weiß Deine kleine Große schon von der Idee ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 16:39
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,

aber wieso sollte er denn hier zustimmen?

Es ist noch nicht über den Verbleib des Kindes entschieden worden.
Zudem hat Tochter (10) dem JA gegenüber geäußert, dass es nicht zur Mutter will und auch nur alle 3 Wochen besuchen möchte.

Eine Probezeit in einer neuen Schule sollte mMn doch noch gar nicht zur Debatte stehen.

Ich empfinde das nur als "Stimmungsmache".

LG D


"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 17:00
(@bester-papa)
Registriert

Hi.
Danke für die schnellen Antworten.

Ist denn ein konkreter Zeitpunkt benannt ?

... weiß Deine kleine Große schon von der Idee ?

Das soll nächste Woche stattfinden. Tochter weiss natürlich noch von nichts. Ich hab das auch erst soeben erfahren. Ein Unding. Tochter will auch nicht da hin.
Ich finde es unmöglich, Tochter fast ne ganze Woche hier aus der Schule zu nehmen.

VG
BP


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 17:05
(@bester-papa)
Registriert

Hi, lieber BP,

dann lass dir doch mal den Paragraphen dazu von der Gegenseite nennen.

Mal wieder typisch, Behauptungen ohne Grundlage aufzustellen...

LG D

Der Paragraph liegt natürlich auch nicht bei. Könnte maximal im Schulgesetz stehen. Aber im hiesigen Bundesland herscht ohnehin freie Schulwahl. Da kann es keine Pflicht für einen Probeunterricht geben.

Es ist noch nicht über den Verbleib des Kindes entschieden worden.

Eine Probezeit in einer neuen Schule sollte mMn doch noch gar nicht zur Debatte stehen.

Ich empfinde das nur als "Stimmungsmache".

Genau so sehe ich das auch.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 17:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es heißt doch auch, man soll die Kinder bei der Trennung nicht unnötig in die Auseinandersetzung hineinziehen. Genau dieses Anliegen wird m.E. hier auf eine unschöne Art verletzt - natürlich alles zum Wohle und für eine gute Entwicklung des Kindes. Könntest Du und die KM normal kommunizieren, würde es vermutlich keinen Streit um das ABR geben. Du hast aus meiner Sicht ohne Frage die besseren Aussichten, und das weiß auch die KM.

Gruss oldie

Edit und Ergänzung:
Da die Tochter anscheinend nicht zur Mutter möchte, wird sie hierbei auf den Vater, also Du, vertrauen. Ein Probeschulbesuch wäre dann schon so etwas wie ein Dolchstoß in den Rücken des Mädels, und könnte es (nicht nur) verunsichern. Und denke daran: Du bist es, der eurer Tochter dies zu vermitteln hat, den Probeschulbesuch, die Antwort auf die Frage: "Warum denn, ich bleibe doch hier?".


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 17:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal abgesehen von §

Es besteht Schulpflicht, Warum sollte ein Kind für 1 Woche vom Unterrricht freigestellt werden, damit es in einem anderen Bundeland an einem 1-wöchigem Probeunterricht teilnimmt?

Grade, wenn es so langsam Richtung Somemrferien/Zeugnisse geht werden Klausuren geschrieben/Refertate und mündliche Noten erstellt.

Kannst du Kontak mit dieser anderen Schule aufnehmen (wenn ich mich erinnere, hattest du ja dort schon vorgesprochen) und nachfragen, warum denn eine Probewoche notwendig wäre und vor allem, warum das während der regulöären Schulzeit in einem anderen Bundeland stattfinden soll


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 17:29
(@Inselreif)

Geht es hier vielleicht um den Probeunterricht zum Besuch einer weiterführenden Schule in Bayern?
Dann wäre zunächst einmal zu klären, ob das Kind überhaupt diese Schule besuchen kann und soll
- obwohl ein Elternteil (Du) damit nicht einverstanden ist
- obwohl das Übertrittszeugnis keine entsprechende Empfehlung enthält (sonst wäre der Probeunterricht nicht nötig)

Gib das Schreiben Deinem Anwalt und ärgere Dich nicht weiter damit herum.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 17:38




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Eine Woche Probeunterricht :puzz: :question: :question:
Wo gibt es denn sowas?

Ich würde zunächst dies tun:

Kannst du Kontak mit dieser anderen Schule aufnehmen (wenn ich mich erinnere, hattest du ja dort schon vorgesprochen) und nachfragen, warum denn eine Probewoche notwendig wäre und vor allem, warum das während der regulöären Schulzeit in einem anderen Bundeland stattfinden soll

Evtl. erledigt sich dann alles weitere von selbst!

Und wenn nicht, dann dies:

Da die Tochter anscheinend nicht zur Mutter möchte, wird sie hierbei auf den Vater, also Du, vertrauen. Ein Probeschulbesuch wäre dann schon so etwas wie ein Dolchstoß in den Rücken des Mädels, und könnte es (nicht nur) verunsichern. Und denke daran: Du bist es, der eurer Tochter dies zu vermitteln hat, den Probeschulbesuch, die Antwort auf die Frage: "Warum denn, ich bleibe doch hier?".

gruß, toto


AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 17:47
(@bester-papa)
Registriert

Danke für euren wertvollen Tipps  :thumbup: :thumbup:

Geht es hier vielleicht um den Probeunterricht zum Besuch einer weiterführenden Schule in Bayern?

Genau so ist es. Es sind auch eigentlich nur 3 Tage, keine ganze Woche. Aber dennoch, mit An- und Abreise macht die KM da ohnehin schnell mal 4 Tage plus x raus.

Dann wäre zunächst einmal zu klären, ob das Kind überhaupt diese Schule besuchen kann und soll
- obwohl ein Elternteil (Du) damit nicht einverstanden ist
- obwohl das Übertrittszeugnis keine entsprechende Empfehlung enthält (sonst wäre der Probeunterricht nicht nötig)

Es gibt nur eine mündliche Empfehlung fürs Gymnasium. Mehr nicht. Ich weiß auch nicht, warum ich dem zustimmen soll? Warum mache ich denn das ganze ABR-Verfahren?

Gib das Schreiben Deinem Anwalt und ärgere Dich nicht weiter damit herum.

So werde ich es auch handhaben.

Kannst du Kontak mit dieser anderen Schule aufnehmen (wenn ich mich erinnere, hattest du ja dort schon vorgesprochen) und nachfragen, warum denn eine Probewoche notwendig wäre und vor allem, warum das während der regulöären Schulzeit in einem anderen Bundeland stattfinden soll

Das ist eine gute Idee. Die habe letzte Woche ohnehin ein Schreiben von mir bekommen dass ich

a) weder mit einer Anmeldung
b) einem Probeunterricht
c) einem Umzug im Sommer

einverstanden bin.

VG


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 18:20
(@Mrs_Mima)

Ich hab das auch erst soeben erfahren. Ein Unding.

Das ist eine gute Idee. Die habe letzte Woche ohnehin ein Schreiben von mir bekommen dass ich

a) weder mit einer Anmeldung
b) einem Probeunterricht
c) einem Umzug im Sommer

einverstanden bin.

VG

Was denn nun?

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 18:31
(@bester-papa)
Registriert

Was denn nun?

Mima

Hi Mima,

das Schreiben letzte Woche war eine reine Vorsichtsmaßnahme. Aber mittlerweile kann ich in Exe ja lesen wie in einem schlechten Horrorroman. Die Termine habe ich erst heute erfahren.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2016 18:42
(@Mrs_Mima)

ah, okay...danke

Mima


AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 18:57
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

diese Pflicht könnte nur dann bestehen, wenn die KM das ABR hätte bzw. geregelt wäre, wer denn nun entscheiden darf, so die Tochter zur Schule gehen wird. Das gerade dies ja nun gerichtlich entschieden werden soll, brauchst Du hierzu keine Zustimmung erteilen. Somit erübrigt sich dieser Punkt. Es gibt keine Pflicht!

Mehr noch, ich könnte mir vorstellen, dass die KM versucht hier einen Bogen zu schlagen, nach dem Motto: "sehen Sie Herr Richter, er hat sie mir sogar für einen Probeunterricht mitgegeben ... und jetzt soll sie plötzlich nciht mehr mit!", oder noch besser, sie behält sie gleich da und schult sie in eine örtliche Schule ein ... dann könnte im schlimmsten Fall passieren, dass der Gerichtsstand verlagert wird.

Also, keine Zustimmung und sie bleibt. Punkt.
Sollte die KM meinen, dass es eine Pflicht zur Zustimmung gibt, dann kann sie diese ja gerne einklagen.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2016 19:27
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Geht es hier vielleicht um den Probeunterricht zum Besuch einer weiterführenden Schule in Bayern?

Genau so ist es. Es sind auch eigentlich nur 3 Tage, keine ganze Woche. Aber dennoch, mit An- und Abreise macht die KM da ohnehin schnell mal 4 Tage plus x raus.

von welchen Bundesländern sprechen wir denn hier? Aus dem Norden oder NRW nach Bayern? Auf ein Gymnasium? Oder einem "Südland" mit schon recht hohen Anforderungen?

Auch wenn diese Argumentation vor Gericht sicherlich nicht taugt, so ist ansonsten schon abzusehen, dass Eure Tochter auf Grund der Leistungsunterschiede wahrscheinlich einen Leistungsabfall / Überforderung erleben wird (zumindest wenn es aus dem Norden / NRW / Berlin) nach BY gehen sollte. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2016 00:56
(@bester-papa)
Registriert

Moin.

So, nun hat KM einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, damit Tochter am Probeunterricht teilnehmen kann, Dazu will sie Tochter mind. 4 Tage aus der Schule nehmen.

Begründung:
Schule schreibt, dass Schüler, deren Eignung für das Gymnasium im Übertrittszeugnis nicht bestätigt wird, müssen sich einem dreitätigen Probeunterricht am Gymnasium unterziehen.

Dem Kind sollen keine Nachteile entstehen.

Die entscheidende Frage ist aber doch: Wie kommt sie darauf, dass die Eignung im Überittszeugnis nicht bestätigt wird? So viel ich weiß, schreibt die aktuelle Schule das da rein?  😡

Mein RA stellt erst einmal einen Gegenantrag.

VG
BP


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.05.2016 13:33
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Die entscheidende Frage ist aber doch: Wie kommt sie darauf, dass die Eignung im Überittszeugnis nicht bestätigt wird?

Falsch, die entscheidende Frage ist: Wieso überhaupt Probeunterricht, wenn dieser Schulwechsel höchstwahrscheinlich gar nicht stattfinden wird?


AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2016 14:28
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

muss nicht der Schulleiter alles über 3 Tage Abwesenheit während der Schulzeit genehmigen?
Wie das ist Verhältnis zur Schule/Klassenlehrerin/Schulleiter bei dir?
Besteht die Möglichkeit, dass die Schule das verweigert aus welchen Gründen auch immer?

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 26.05.2016 14:42




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