Hallo zusammen,
nach diversen, nunmehr über 2 Jahre andauernden, diversen Verfahren vor dem Familiengericht bin ich nunmehr zum 'Finale' beim OLG gelandet. Es geht 'nur noch' um das Sorgerecht für die gemeinsame, eheliche Tochter (2 1/2 Jahre alt). Meine Ex hatte mich nach knapp einem Jahr Ehe mit der gemeinsamen Tochter verlassen (Scheidung im Sept. 2006) und mir, weils richtig leicht ist und dem Papa erstmal Probleme macht, die Verletzung meiner Tochter unter sexueller Gier nachgesagt (was nicht stimmt - Verfahren eingestellt). Sie Wollte von vornherein nur ein Kind von mir - und als 'gute' Katholikin und sehr elternhörige Frau ging das nur ehelich. In meinen letzten Posts könnt ihr nachlesen, was alles gelaufen ist - sie zog das volle Programm von Umgangsverweigerung, Pfändung, Strafanzeigen, Denunzierung beim Arbeitgeber ab. Alles ohne Erfolg. Immerhin hat sie erreicht, dass ich meine Kleine nur 1x die Woche für 1 Stunde betreut in den Räumen einer 'sozialpädagogischen Praxis' sehen darf. Ich hatte einmal erreicht, dass die Reisepässe der Kleinen beim Jugendamt hinterlegt wurden, den letztes Jahr versuchte sie, sich mit unserer Tochter zu ihren Eltern nach Brasilien abzusetzen (die Kleine ist in Brasilien geboren und hat dadurch 2 Pässe; meine Ex ist zwar Deutsche, ihre Eltern sind aber mit ihr vor 30 Jahren aus beruflichen Gründen nach Brasilien gegangen und dort geblieben; sie arbeitet als Stewardess bei der grössten Deutschen Fluggesellschaft). Nun 'betreut' die Mutter meiner Ex unsere Tochter seit Mai diesen Jahres ununterbrochen hier in Deutschland, will aber schnellstens mit meiner Tochter zurück nach Brasilien - damit ich gar keine Kontaktmöglichkeit mehr zu meiner Tochter habe. Da meine Ex Stewardess ist (und Vollzeit arbeitet), könnte sie dann ca. 4x im Monat nach Brasilien...
Um wieder zum eigentlichen Punkt zu kommen:
In der OLG-Verhandlung hinsichtl. Sorgerecht liess die Richterin durchblicken, meinen Sorgerechtsanteil (derzeit haben wir formal geteiltes SR) an die Kindsmutter zu übertragen, denn meine Ex hat deutlich machen lassen, dass sie nie mehr mit mir kommunizieren werde, egal über was. Sie boykottiert sämtliche meiner Kontaktversuche und Angebote über Gespräche zum Wohl unserer Tochter. Auch ihre Familie versucht mich, mit 'Rufmord' fertig zu machen. Gott sei Dank habe ich mich inzwischen wieder neu verliebt und meine Lebensgefährtin wohnt mit mir in meinem Haus - mit ihrem sechsjährigen Sohn. Jeder kann also erkennen, dass ich mitnichten die Triebe habe, die mir meine Ex nachsagen will...
Mein Anwalt ist nun relativ hilflos, da sich die gute Richterin auf das BGH beruft, dass in solchen Boykott-Fällen das Sorgerecht gerne komplett an den überträgt, der das Kind hat. Ich hatte einmal gehört, dass es ein anderslautendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) gibt, kann es aber nicht finden...
Die Richterin will nächste Woche auf dem Schriftweg das Urteil fällen... Mein Anwalt gab der Richterin mit auf den Weg, dass es ein Skandal sei, wenn sie gegen mich entscheiden würde, da nur aufgrund der Verweigerungshaltung der Gegenseite sie auch noch das Sorgerecht von mir bekäme - ich habe stets die Hand gereicht und sogar von den zahlreichen begründeten Strafanzeigen gegen meine Ex abgesehen. Er würde dann das Urteil in der gesamten Fachpresse veröffentlichen lassen.
Es wäre daher extrem hilfreich, wenn einer von Euch etwas Rettendes wüsste (z.B. oben erwähnter EUGH-Beschluss)!
Vielen, vielen Dank für Eure Hilfe!
Hallo Supercarsti,
ich weiß leider nichts Rettendes, aber ich wünsche Dir von Herzen, dass diese Richterin genug Hirn im Schädel hat.
Das wäre wirklich ein Skandal! Das würde ja allen umgangsverweigernden Elternteilen Tür und Tor öffnen.
GLG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Supercarsti!
Was ist das denn - eine neue Version der Muppets Show? Is ja gruselig.
Es gibt OLGs, die das vollkommen anders sehen, als Dein OLG:
----------------------------------------------------------------------------------------------
(OLG Hamm, Beschluss vom
11 UF 73/04
Wer das alleinige Sorgerecht für sich beantrage, müsse konkret darlegen, dass, wann, bei welchem Anlass und auf welche Weise Bemühungen um eine gemeinsame Elternentscheidung stattgefunden hätten und diese Bemühungen an der Verweigerungshaltung des anderen Elternteils gescheitert seien. Der allgemeine Hinweis des betreuenden Elternteils, aus persönlichen Gründen würden Gespräche mit dem anderen Elternteil abgelehnt, reichten nicht aus. Es sei insofern beiden Eltern zuzumuten, alle Anstrengungen zu unternehmen, um im Interesse der Kinder ihre gemeinsame Elternverantwortung wahrzunehmen. Dazu gehöre auch, sich zu überwinden und trotz vorhandener Barrieren und trennungsbedingter Meinungsverschiedenheiten das Gespräch mit dem anderen Teil zu suchen und zu führen.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Entscheidung des OLG Celle vom 15.12.2003, 10 UF 267/03
abgedruckt in FamRZ 2004, 1667
Keine gemeins. elterl. Sorge bei massiver Verweigerung jeglicher Kommunikation
1. In Sorgerechtsverfahren gilt das Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers nicht.
2. Die massive Verweigerung jeglicher direkter Kommunikation mit dem Vater durch die Mutter und einseitig durch sie getroffene Entscheidungen (hier: unmotivierter Wegzug mit den Kindern; Hinführung der Kinder zum Islam) können die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater rechtfertigen.
-----------------------------------------------------------------------------------
Gruß,
Milan
Habe dies gerade gelesen und kann nur sagen: Bei mir entschied das OLG das die KM das Sorgerecht bekommt da sie auch sämtliche komunikation ablehnte und es noch heute tut. aber ich werde jetzt wieder alles dran setzen um dies zu ändern nachdem was dieses jahr alles vorgefallen ist.
Auch uns geht es zur Zeit so.
Wir sind vorm OLG Braunschweig und die KM hat auf Umgangsboykott gesetzt und sämtliche Kommunikation abgelehnt.
So hat sie mit Hilfe eines Verfahrenspflegers das ASR bekommen.
Wir sind dann halt vors OLG. Sie hat kurzzeitig Kommunikation wieder aufgenommen, sich entschuldigt, sie würde jetzt mehr an die Kinder denken...blablabla :gunman:.
Als sie dann merkte, dass diese Kommunikation gegen sie verwendet werden kann, wars das wieder.
Wir warten jetzt ab, was passiert.
Ich kann auch nicht glauben, dass sie die Jenige ist, die nicht kommunikationswillig ist und dann noch das ASR dafür bekommt, obwohl mein LG zig Vorschläge und Lösungsansätze gebracht hat.
Ich sehe nur noch die Zeit auf unserer Seite. Die Kinder werden größer und älter... und wahrscheinlich noch gestörter...
LG
Ella
Hi Ella!
Als sie dann merkte, dass diese Kommunikation gegen sie verwendet werden kann, wars das wieder.
In wiefern konnte denn ihre Kommunikation gegen sie verwendet werden???
Ich steh derzeit genau VOR diesem Punkt und VOR dem OLG. Wäre dankbar für Hinweise. Da off-topic vielleicht per PN?
Thanx,
Milan
Hi Milan,
hast ne PN.
Hey Supercarsti und alle,
all das was ich lese macht mir Angst. Meine KM ist brasilianerin und mit mir (deutsch) hier in Deutschland verheiratet und haben eine Tochter in Deutschland geb.
KM greift zu allen mitteln um mir T zu entziehen.
Da KM auch noch einen deutschen und brasilianischen Reisepass von T hat kann sie ja jederzeit ausreisen und
erhält warscheinlich noch KG und KU.
Alles perfekt für KM, wenn die deutschen Gerichte dies auch noch unterstützen.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Lehnen Sie die Richterin wegen Befangenheit ab, finden Sie persönliche Gründe!
Zur Not werden Sie persönlich, aber vorsicht, nicht übertreiben, ansonsten geht der Schuss nach hinten los!
Wechseln sie Ihren Anwalt, ein hilfloser Anwalt ist ein schlechter Anwalt.
Meiner war super!
Toralf Plank
