Hallo zusammen,
eben gefunden. Ich finde die Begründung des OLG sehr interessant.
Dies widerspricht nämlich genau dem, wovon viele hier vielleicht Angst haben: KM unterbindet (gerecht- oder ungerechtfertigt sei mal dahingestellt) jegliche Kommunikation zum KV was sie als Basis nimmt, das alleinige SR zu beantragen.
Jack
Naja, man muss den Text auch ganz lesen:
Die Antragstellerin lehnt mittlerweile jeglichen Kontakt zum Antragsgegner ab. Die Belange des Kindes regelt sie faktisch allein. Den Vorschlag des Senats, dass der Antragsgegner ihr bei Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge eine förmliche Vollmacht für alle Belange der elterliche Sorge erteilt, hat sie mit der Begründung abgelehnt, eine Vollmachtserteilung werde den Interessen des Kindes wegen des ständigen Streits der Eltern nicht gerecht. Alle Beteiligten bräuchten eine klare Regelung. Der Antragsgegner hat bislang keine entsprechende Vollmacht erteilt, jedoch erklärt, er sei damit einverstanden, dass die Antragstellerin die Belange des Kindes - wie bisher - faktisch alleine regelt. Zu jeglicher etwa erforderlicher Mitwirkung sei er bereit, ebenso zur Inanspruchnahme einer Erziehungsberatung.
Damit ist das GSR ein zahnloser Papiertiger; der Vater kann sich nichts dafür kaufen. Etwa so sinnvoll wie wenn man sagt "wir lassen Dir Deinen Führerschein, wenn Du versprichst, Dich nie wieder hinters Steuer eines Kraftfahrzeugs zu setzen."
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Gar keine Frage: wenn man sich wirklich streitet und nicht einigen kann, dann ist das ganze nutzlos.
Ich finde das Urteil in der Hinsicht interessant weil es meines Erachtens das Druckmittel der mangelnden Kommunikation etwas wegnimmt.
Einfach dieses "der KV ist doof, ich rede nicht mehr mit ihm und behaupte so, dass wir keine Kommunikationsbasis mehr haben" sollte auf Basis dieses Urteils ja nicht möglich sein.
Dann setzt sich der KV nämlich einfach in die Verhandlung, lehnt sich zurück und verkündet, dass man sich im Grunde doch über alle wichtigen einig sei nur die Kommunikation halt nicht klappt und das Thema ist beendet.
Ich glaube nämlich, dass die mangelnde Kommunikation oft nur als Vorwand missbraucht wird. Zumindest ist das auch ein Stück persönliche Erfahrung.
GSR geht ja noch ein bisschen weiter, als über Dinge wie Schule, Gesundheit etc. zu entscheiden. Allein wenn man den schlimmsten Fall, nämlich den plötzlichen Tod des bisher betreuenden Elternteils betrachtet.
Jack
Hi,
gemeinsames Sorgerecht kann von einer mauernden Person total ausgehebelt werden. Und wenn das über Jahre erfolgreich läuft, dann sind vermutlich sogar die Karten im Todesfall dieser Person mies.
Wenn dann dokumenterit ist das jahrelang alles nicht gut geklappt hat und der Vater schön miesgemacht ist dann kommt ein JA auch schnell auf den Gedanken ein Kind ist im Heim besser untergebracht als beim Vater.
Das schlimme ist, dass diese Masche funktioniert und außer einem "das macht man aber nicht" bekommen die boykotierenden Eltern doch nichts zu hören.
Und wenn mieses Verhalten keine Konsequenzen hat, dann macht man halt einfach weiter.
Die einzige Konsequenz die diese Damen fürchten müssen ist ihr eigenes Kind. Das ihnen vielleicht irgendwann einmal an den Kopf schmeißt das es nicht ok war.
Aber selbst das wird bei den meisten nicht passieren, ein Kind das richtig gut entfremdet ist glaub dem anderen Elternteil nichts, nicht mal wenn Beweise vorliegen.
Der Entzug des Sorgerechts ist in vielen Fällen doch nur die rechtliche "Richtigstellung" der gelebten Praxis. Wenn der Umgangselternteil nichts mitzubestimmen hat trotz GSR, dann ist der Entzug eigentlich nur noch eine Papierangelegenheit.
LG
Nadda