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nicht verheirateter Vater, will Sorgerecht - wie mache ich das?

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(@echti)
Schon was gesagt Registriert

Situation:
Wir haben eine 4 Jahre alte Tochter
Wir haben uns getrennt
Da Sie weder Arbeitet, noch große Aussichten auf einen Job hat,
möchte ich das Sorgerecht bekommen.
Nach Gespräch mit meiner EX, will sie das Sorgerecht aufteilen und die Regelung schriftlich festhalten.

Reicht so ein Schriftstück aus?
Oder kann Sie alles wieder kippen und mir meine Tochter vorenthalten ??
Was kann ich machen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 12:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn die Mutter einverstanden ist, ist die Sache einfach.
Ihr geht zum Jugendamt und füllt die Erklärung zur gemeinsam Sorge aus.

Die Leute dort werden sie vielleicht nochmal zur Seite nehmen, und sie fragen, ob sie sich das auch wirklich gut überlegt hat und dass es bei Vätern ja auch gar nicht um deren Sorgerecht sondern vor Allem um deren Geld geht aber wenn sie sich davon nicht irre machen lässt, reicht das.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 12:40
(@echti)
Schon was gesagt Registriert

Also das gemeinsame Sorgerecht haben wir
Habe ich bei der Geburt schriftlich hinterlegt.

Es geht mir um das alleinige Sorgerecht oder Wohnrecht?

Kurz um Ich möchte, das meine Tochter bei mir lebt, ohne das die Mutter mir sie wegnehmen kann, wenn ihr danach ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 12:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm, du scheinst nicht viel Ahnung von der Materie zu haben.

Das ist ansich nicht verwerflich, nur es drängt sich mir die Frage auf, ob du sicher bist, das GSR zu haben und nicht nur die Vaterschaft unterschrieben hast.
Kannst du das nochmal prüfen?

Und die nächste Frage, wo lebt denn das Kind jetzt?
Will die Mutter auch, dass das Kind bei dir lebt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 13:07
(@echti)
Schon was gesagt Registriert

Also ich habe beides
Die Vaterschaft anerkannt
und
das gemeinsame Sorgerecht - beides Schriftlich mit Stempel vom Jugendamt

da wir uns erst kürzlich getrennt haben, lebt die Mutter noch in unserer Wohnung
sucht aber eine eigene

nur ich möchte halt, wenn sie auszieht, das meine tochter bei mir bleibt
und sie kann sie sehen oder haben wann sie will.
der lebenspunkt soll bei mir sein
wie kann ich das festlegen?
nur über gericht??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 13:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, das heißt, dass deine Chance nicht 0% ist sondern 1%

Aus meiner Sicht gibt es 3 Möglichkeiten.

1. Ihr einigt euch darauf, dass sie bei dir bleibt.
2. Du gehst zum Gericht, stellst einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) und wirst vermutlich erfahren, dass deutsche Richter der Meinung sind, das Kinder grundsätzlich zur Mutter gehören.
Wenn du also nicht ganz super tolle Gründe vorzuweisen hast, warum es eurem Kind bei dir viel besser geht, als bei der Mutter wirst du das ABR vermutlich verlieren.
3. Der schmutzige Weg.
Du wartest, dass deine zukünftige Ex-Freundin die Wohnung verlässt, z.B. um den Müll runter zu bringen.
In der Zeit tauschst du die Schlösser aus, stellst ihr ne Tasche mit mit ein paar Klamotten vor die Tür und behältst euer Kind einfach ein.
Danach gehst du zum Gericht und stellst einen Eilantrag auf Wohnungszuweisung und ABR.
Dazu denkst du dir jede Menge Lügengeschichten aus, was deine Ex für ein Monster ist, um dein Handeln zu rechtfertigen.
Zumindest bei Frauen funktioniert das sehr gut.

Gibt es denn irgendwelche sachlichen Gründe, warum das Kind bei dir besser aufgehoben wäre als bei ihr, oder ist es nur, weil du es gerne so hättest?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 13:26
(@ariba)
Registriert

Moin Echti!

Solange das heir nicht beantwortet ist

Und die nächste Frage, wo lebt denn das Kind jetzt?
Will die Mutter auch, dass das Kind bei dir lebt?

wird Dir kaum genau genug weitergeholfen werden können, denn:

Wenn nämlich "Mutti" nicht möchte das Töchterlein bei DIR bleibt, dann beginnt unter Umständen ein "Krieg" den Du mit nicht unbeträchtlicher Wahrscheinlichkeit in unserem Deutschen Familienr(un)recht zu Töchtis und Deinen Ungunsten verlieren wirst.

Du hattest bisher sicherlich problemlos Umgang, oder?
Du hast mit der KM das GSR.
Ihr könnt (noch) zumindest noch in ausreichender Form miteinander sprechen, richtig?

Das ALLES kann sehr schnell auf dem Spiel stehen und schlimmstenfalls siehst Du Dich in ein paar Monaten in der Situation, dass Deinem etwaigen ASR Antrag ein ASR Antrag der KM gegenübersteht. Und  nun rate mal wie oft hierzulande ein Papa das ASR "einfach mal so" bekommt?

Gruß
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 13:27
(@echti)
Schon was gesagt Registriert

1. Ihr einigt euch darauf, dass sie bei dir bleibt.

Ja genau um das geht es mir ja
wie kann ich mich mit ihr einigen, das ich auch auf langer sicht das recht habe, meine tochter bei mir legen zu lassen
ich habe keine lust, das die mutter immer wenn sie lust hat mir das kind wegnehmen kann.

ich möchte etwas hiep und stich festes in der hand haben.
reicht es da aus, das wir ein schriftstück erstellen, wo beide unterschreiben?
Und vor allem was muß dort drin stehen???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 15:13
(@Wolkenhimmel)

Hallo Echti,

Deinem Eingangspost habe ich entnommen, dass die KM arbeitslos ist. Wie sieht denn da Deine Situation aus, und wie würdest Du die Betreuung Eurer Tochter sicherstellen?

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 15:16
(@echti)
Schon was gesagt Registriert

ja die mutter arbeitet schon über 5 jahre nicht mehr und vorher hat sie sich durch gelegenheitsarbeit über wasser gehalten.

Ich arbeite in vollzeit
habe aber mit meinem chef gesprochen und ich könnte auf 3/4 gehen,
sodas ich die kleine in den kindergaten bringen und abholen kann
zudem sind da noch oma und opa, onkel und tante, die mir in notfällen helfen würden

alles das hat die KM nicht, sie kann da zwar nichts für, das ihr eltern früh gestorben sind, aber so ist es nun mal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 15:22




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn eure Tochter mit ihrem Einverständnis bei dir bleibt, und ihr das auch einige Wochen und Monate so durchgezogen habt, hat sie nur noch wenig Möglichkeiten, sie bei dir wieder raus zu holen.

Dann greift das Kontinuitätsprinzip und der Grundsatz, dass Richter ein Kind nur selten aus seiner gewohnten Umgebung reissen.

Sie ist dann zwar immer noch Mutter und du bloss Vater aber dann hast du eine reelle Chance, dass es so bleibt.

Von daher würde ich sie jetzt nicht mit irgendwelchen Verträgen und Absicherungen verunsichern, sondern einfach machen.
Die Zeit arbeitet dann für dich.

Die Frage von Wolkenhimmel ist aber natürlich trotzdem zu klären, denn auf Unterhalt von der Mutter wirst du kaum bauen können.
Auch das im Unterschied zu einer Mutter.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 15:24
(@echti)
Schon was gesagt Registriert

die möchte aber eine regelung, das die kleine mal bei mal bei mir lebt
wöchentlicher wechsel oder alle 2 wochen
so ungefähr stellt sie sich das vor.

und nun??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 15:30
(@Wolkenhimmel)

und nun??

Das wäre die perfekte Lösung für Euer Kind. Wenn Du glaubst, dass Ihr das hinbekommt, dann macht das so!

Dazu müsst Ihr aber einigermaßen vernünftig kommunizieren können. Und wenn Mutti das irgendwann nicht mehr will, dann ist es vorbei mit dem Wechselmodell.

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 15:32
(@echti)
Schon was gesagt Registriert

Und wenn Mutti das irgendwann nicht mehr will, dann ist es vorbei mit dem Wechselmodell.

VG WH

Ja und genau das möchte ich vermeiden
ich möchte nicht, das sie das so einfach bestimmen kann

reicht das ein vom notar beglaubigtes schreiben oder muß ich das einklagen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 15:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal abgesehen davon, dass es für eure Tochter natürlich am tollsten ist, wenn sie Vater und Mutter in gleichem Maße um sich hat, ist es so, dass du gegen den Willen der Mutter praktisch nichts durchsetzen kannst.

Wenn sie eure Tochter ganz oder überwiegend bei dir lassen möchte, dann mach das.
Wenn sie das Wechselmodell will, dann mach das.

Vor dem Hintergrund deines Wunsches nach stabilen Verhältnissen ist allerdings dien erste Variante für dich die bessere.

Beim Wechselmodell entfällt das Kontinuitätsprinzip und die Mutter kann eure Tochter praktisch jederzeit zu sich holen.
Schlimmer noch. Die ARGE kann und wird sie dazu auffordern, damit du Unterhalt bezahlst und die ARGE entlastest.

Edit: Auch mit einem Schriftstück kannst du das nicht verhindern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 15:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Da Sie weder Arbeitet, noch große Aussichten auf einen Job hat,
möchte ich das Sorgerecht bekommen.

ist das der einzige Grund? Oder deutlicher gefragt: Ist jemand, der keine Arbeit hat, automatisch ungeeignet zur Erziehung von Kindern?

Wenn Ihr miteinander reden könnt, solltet Ihr nach der Devise "allen Kindern beide Eltern" ein so genanntes Wechselmodell einrichten; davon profitieren Kinder am meisten.

Alles, was Ihr privat vereinbart, kann man sowieso in die Tonne treten; eine wasserdichte ABR-Übertragung funktioniert nur durch Gerichtsbeschluss. Und selbst die kann man angreifen, wenn es Gründe dafür gibt.

Kann es sein, dass es weniger um das Kindeswohl, sondern um die Vermeidung von Unterhaltszahlungen geht?

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 15:46
(@echti)
Schon was gesagt Registriert

und da kann ich nichts machen?

Ich werde immer den launen der mutter ausgeliefert sein??

Das kanns doch nicht sein

es heißt zum wohle des kindes - oder?
und unter harz4 und sozialhilfe aufwachsen
oder
mit oma+opa und famile mit einem kleinen standart
von mehreren umsorgt
alles das zählt nicht, nur weil ich ein mann bin???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 15:47
(@echti)
Schon was gesagt Registriert

Kann es sein, dass es weniger um das Kindeswohl, sondern um die Vermeidung von Unterhaltszahlungen geht?

Grüssles
Martin

NEIN
für meine tochter würde ich mein letztes hemd geben
aber ich gebe es lieber selber und sehe wie sie aufwächst, als der KM
die sorry nicht gerade ein finanzgenie ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 15:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das ist eine recht einseitige Betrachtungsweise, denn

Ich werde immer den launen der mutter ausgeliefert sein??

wäre es bei Deinem Modell nicht umgekehrt genauso: Sie wäre Deinen Launen ausgeliefert?

es heißt zum wohle des kindes - oder?
und unter harz4 und sozialhilfe aufwachsen
oder
mit oma+opa und famile mit einem kleinen standart
von mehreren umsorgt
alles das zählt nicht, nur weil ich ein mann bin???

gibt es unter Hartz4 weniger Liebe für ein Kind? Für den Rest - inklusive Kohle, Oma und "Standard" - könntest Du bei einem Wechselmodell ja selbst sorgen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 15:54
(@echti)
Schon was gesagt Registriert

Für den Rest - inklusive Kohle, Oma und "Standard" - könntest Du bei einem Wechselmodell ja selbst sorgen.

Grüssles
Martin

wenn die KM mir die lütte entzieht, kann ich nur noch für die Kohle sorgen und das ist mir zu wenig, dafür liebe ich meine tochter zu sehr

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 15:59




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