Hallo,
ich habe jetzt gelesen, daß ich als Vater neben dem gemeinsamen Sorgerecht auch versuchen sollte, das Aufenthaltbestimmungsrecht zu behalten. Ist dies wirklich sehr wichtig und welche Vorteile liegen darin? Und worauf sollte man beim Umgangsrecht noch achten?
Gruß Jan Henrik
Hi Jan Henrik
ich habe jetzt gelesen, daß ich als Vater neben dem gemeinsamen Sorgerecht auch versuchen sollte, das Aufenthaltbestimmungsrecht zu behalten. Ist dies wirklich sehr wichtig und welche Vorteile liegen darin? Und worauf sollte man beim Umgangsrecht noch achten?
Derjenige, der dieses Recht hat, entscheidet über den "Hauptwohnsitz" des Kindes. Daraus ergeben sich auch die Vorteile wie Umgang des anderen, Unterhalt vom anderen usw.
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
daß ich als Vater neben dem gemeinsamen Sorgerecht auch versuchen sollte, das Aufenthaltbestimmungsrecht zu behalten.
Die Betonung liegt wohl auf "behalten"?
Vorteil: Wenn das Kind sich entscheidet, bei dir leben zu wollen, muss es keine zeit- und kostenintensiven Verfahren geben.
Vorteil: Der Betreuungselternteil kann nicht ganz so einfach anl. eines Umzugs eine große Distanz herstellen. Die Praxis sieht anders aus, weiß ich.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
danke erst einmal für die schnellen Antworten.
Also es ist so bei mir: ich lebe von meiner frau seit längerem getrennt. Die Kinder sind bei ihr und bislang ist nichts schriftlich geregelt. Das Sorgerecht behalten ja beide. Bin ich denn zur Zeit mein Aufenthaltsbestimmungsrecht schon los oder habe ich es noch. Mein Wunsch wäre es, es auf jeden Fall auch zu behalten. Oder bekommt es eh nur der/die, bei dem/der die Kinder wohnen?
Jan Henrik
Gegenfrage: Hat es dir schon jemand "weggenommen"? 😉
Im Grunde haben beide Partner das Recht auf Bestimmung. Solange nix festgelegt worde ist, stehen noch alle Türen offen.
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo,
hehe das ist ja geil ... wo könnte denn stehen ob ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht mehr habe? Im Scheidungsurteil oder woanders? Muss das extra verhandelt werden? Somit dulde ich zur Zeit also das mein Sohn und meine Tochter bei meiner Exfrau wohnt und könnte jederzeit wenn die Kinder auch wollen, daran etwas ändern? Oder wie läuft das?
Gruß
Duke_
Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel (Johann Wolfgang von Goethe)
Hi
danke Euch - interessant Eure Gedanken - mir geht´s aber nur darum, daß mein Sohn und meine Tochter auch mal bei mir bleiben können bzw. zu mir kommen können , wenn s i e es möchten und ich nicht gleich einen wegen Kindesentzug dran bekomme.
Behält man denn neben dem Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch?
Jan Henrik
Somit dulde ich zur Zeit also das mein Sohn und meine Tochter bei meiner Exfrau wohnt und könnte jederzeit wenn die Kinder auch wollen, daran etwas ändern? Oder wie läuft das?
So ist es! Wenn es keine Regelung gibt (Scheidungsurteil, Anweisung JA, ...), dann ist alles offen!
LG
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
moin, @all,
Somit dulde ich zur Zeit also das mein Sohn und meine Tochter bei meiner Exfrau wohnt und könnte jederzeit wenn die Kinder auch wollen, daran etwas ändern? Oder wie läuft das?
So ist es! Wenn es keine Regelung gibt (Scheidungsurteil, Anweisung JA, ...), dann ist alles offen!
LG
Nico
... und das gilt auch für jan henrik's frage!!!! solange es euch keiner 'wegnimmt'... d.h. es muss vom familiengericht per urteil (bzw. im rahmen der scheidung) explizit festgelegt werden/worden sein, da es 'normalerweise' teil der gemeinsamen sorge ist.
zur üebrtragung muss ein antrag bei gericht gestellt werden. sofern einer der beiden elternteile der übertragung auf den anderen zustimmt (und der damit das alleinige ABR erhält), ist's 'ne formsache, sofern das gericht '.. das kindeswohl dadurch nicht beeinträchtigt ... ' sieht. wenn aber keine zustimmung erfolgt, dann geht's an die 'dreckwäsche', mit JA-stellungnahme, kinderbefragung (je nach alter) und evtl. mehr.
also, an beide: freut euch, dass ihr das ABR habt und macht das beste draus! (aber behaltet das erstmal für euch - von wg. schlafende hunde ... 😉 )
gruss
ulli
@nico: das JA kann da auch nix 'entscheiden', höchstens befürworten oder so, aber nix festlegen!!
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hi uli!
@nico: das JA kann da auch nix 'entscheiden', höchstens befürworten oder so, aber nix festlegen!!
Am Ende entscheidet ein Gericht darüber, stimmt schon! Ich dachte erst einmal an Anweisungen, die seitens des JA kommen. (In eindeutigen Härtefällen kann das JA schon einmal sehr aktiv werden.) Das diese bis zur Entscheidung "schwebend unwirksam" sind, sei der Vollstänigkeit halber gesagt.
Gruß
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
... auch mal bei mir bleiben können bzw. zu mir kommen können , wenn s i e es möchten und ich nicht gleich einen wegen Kindesentzug dran bekomme.
Also damit wäre ich jetzt ganz vorsichtig ... im gegenseitigem Einverständnis ist alles möglich, aber ich glaube kaum das deine Exfrau damit einverstanden ist wenn Du jetzt mal entscheidest das die Kinder für ne Woche oder 2 bei Dir bleiben. Im Übrigen geht das ja auch nur solange wie die Kinder nicht zur Schule gehen (oder auch schon zum Kindergarten).
Gruß
Duke_
Zwei Dinge sollten Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel (Johann Wolfgang von Goethe)
Danke an alle
für Eure Reaktionen, meine Frage hat sich dadurch beatntwortet.
Jan Henrik
