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Nicht leiblichen Papa mehr Rechte zusprechen?

 
(@mamanichtpapa)
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Hallo Papis,

hoffe ihr seit nich bös, dass ich mich als Mutter hier angemeldet habe. In meinem Mamaforum konnte mir leider nicht geholfen werden und erhoffe mir von euch etwas Rat.
Kurz zu meiner Geschichte.
Ich bin Mama von 2 Kindern (6 & fast 4 Jahre) mein Sohn hat einen anderen Erzeuger, welcher sich natürlich nicht kümmert und sein Kind sage und schreibe, einmal in 6 Jahren gesehen hat.
Der Vater meiner Tochter kümmert sich sehr liebevoll um beide Kinder, wobei ich gestehen muss, dass auch wir getrennt sind aber mittlerweile die besten Freunde geworden sind (er hat in der Zwischenzeit eine neue Familie gegründet, was mich sehr für ihn freut).
Mein Problem an der ganzen Sache ist, dass ich dem Vater meiner Tochter auch gesetzlich mehr Recht, gegenüber meinem Sohn einräumen möchte. Dabei geht es mir nicht um den Unterhalt, den kann er behalten. Ich möchte das beide Kinder zu ihm und seiner Familie kommen, für den Fall, dass mir mal etwas passieren sollte.
Es wär natürlich ein Traum, wenn er ihn adoptieren könnte aber da wir nicht verheiratet sind bzw noch nicht mal mehr ein Paar, wird dies wohl kaum möglich sein.
Gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten ihn gesetzlich mehr einbinden zu können? Natürlich möchte er dies auch, versuche ihn also nich heimlich in irgendwas hineinzudrängen.

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2012 15:00
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo MnP,

nein, du kannst ihm keinerlei Rechte einräumen. Du kannst ein Testament errichten und darin deinen Wunsch niederschreiben, das das Kind nach deinem Tod zum Vater deines anderen Kindes und dessen Familie kommt. Ob diesem Wunsch stattgegeben wird entscheidet dann ein Familiengericht. Du hast das ASR und das kannst du nur mit dem leiblichen, eingetragenen vater teilen, nicht mit einer Person, die rechtlich nichts mit deinem Kind zu tun hat.

Nein, eine Adoption ist in dieser Konstallation ausgeschlossen. Sie würde auch Unterhaltspflichten nach sich ziehen, auf die du nicht verzichten darfst.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2012 15:08