Hallo,
ich habe eine Frage:
Meine Tochter wurde vor unserer Hochzeit geboren. Wir haben gemeinsam damals entschieden das sie sofort meinen Nachnamen annimmt. Wir haben dann geheiratet. Nun sind wir leider getrennt und meine Frau möchte den Nachnamen meiner Tochter (7) ändern sobald wir geschieden sind.
Kann Sie das ohne mein Einverständnis? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Vielen Dank für eure Hilfe,
writetome
Hallo,
nein, das kann sie definitiv nicht. Selbst bei alleiniger Sorge ist eine Namensänderung nur mit Zustimmung möglich. Also keine Sorge. Da gibts auch nix zu tricksen oder so, denn das ist ein urkundlicher Vorgang, und da kenne die deutschen Bürokraten NIX!
LG Romy
Hi
Na etwas komplizierter ist es schon, siehe §1618 BGB.
Es ist also möglich, zum Wohle des Kindes eine Unterschrift zu ersetzen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
wobei wir wieder bei der Theorie sind.
Die Meßlatte zur Namensänderung hängt ziemlich hoch und mir erscheint es hier eher so, wie wenn die KM keinen neuen Lebenspartner hat, sondern mehr dem KV einen auswischen will ...
Damit wird sie nicht durchkommen. Wurde bereits höchstrichterlich ausgeurteilt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Schon einmal vielen Dank für eure Antworten
Die KM hat einen neuen, wobei ich nicht denke das sie so schnell heiratet (wissen kann man das natürlich nie). Sie wil ihren Geburtsnamen wieder annehmen denke ich eher. Das das Kind den nun auch annehmen soll sehe ich auch so das es da mehr darum geht mich zu ärgern.
Es ist also möglich, zum Wohle des Kindes eine Unterschruft zu ersetzen.
Was heißt zum Wohl des Kindes? Momentan redet sie der kleinen ein das sie mit dem neuen Nachnamen besser dran ist da sie dann in der Schule nicht immer die letzte ist (Nachname beginnt mit "W"). Aber sowas wird ja da hoffentlich nicht zählen? Traurig ist nur das die kleine momentan auch gerne, aus eben diesem Grund, einen anderen Nachnamen hätte. Kinder kann man leider manchmal leicht beeinflussen.
Hallo writetome,
"Ich hätte das gerne" oder "Sie soll weiter vorne im Alphabet stehen" sind definitiv keine ausreichenden Gründe.
Es bleibt natürlich immer noch das, relativ geringe, Restrisiko, dass sie eben eine Begründung fabriziert, die mehr Erfolg verspricht, nur das ist, wie oben schon gesagt wurde, nicht so einfach.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kann Sie das ohne mein Einverständnis? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Hallo,
ohne dein Einverständnis kann sie das nicht. Dein Einverständnis kann durch einen Richterspruch ersetzt werden, in der Theorie jedenfalls. Aber in der Praxis ist das sehr, sehr unwahrscheinlich.
/elwu
Hi
Hier eine Entscheidung des >>BGH<<, wie hoch die Messlatte dort gesetzt wurde.
Aus "... zum Wohle des Kindes erforderlich ..." lt. BGB
wurde "...wenn konkrete Umstände vorliegen, die das Kindeswohl gefährden, und wenn die Einbenennung daher unerläßlich ist, um Schäden von dem Kind abzuwenden."
Gruss oldie
PS: Weiter unten folgen mehrere Entscheidungen der verschiedenen OLG's zu dem Thema, sowohl für als auch gegen eine Namensänderung.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
