Namensaenderung des...
 
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Namensaenderung des kindes durch Heirat der Mutter verhindern

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(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi seb, deine Frage beantwortet niemand hier so gut wie du selbst.

warum würde ein weitere gsr verfahren nix bringen?

Darum!

Ein verhandeln auf elternbasis funktioniert nicht.
...
Ihr könnte mir Glauben, das ich gar keinen Lust mehr habe dieses ewige hin und her. Es nervt mich, dieser ewige Stress.
...
ich werde jedenmcentdafuer einsetzen das es nicht soweit kommt.

Es ist einfach Blödsinn, Kriege anzufangen, die man nicht gewinnen kann.

100% Zustimmung von mir, Martin.

Liebes Elfenherzchen,
du hast mir heute vormittag viel  :yltype: Tipparbeit abgenommen und schreibst mir aus der Seele. :applaus1:

Ein schönes Wochenende wünscht uns allen hier
🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 13:03
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seb

Du wirst die Namensänderung nicht verhindern können.
Ein neues GSR-Verfahren liegt in weiter Ferne.

Mach dir keinen Stress und vergiss es.
Kümmere dich um wichtigeres, ......dein Kind.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 13:07
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Was passiert, wenn unsere Tochter den Nachnamen des neuen bekommt und die ehe in ein paar Jahren wieder geschieden wird,
Was dann, kann unsere Tochter den Nachnamen ihrer mutter wieder annehmen oder den Nachnamen von mir oder kann sie den Nachnamen von next nicht mehr ablegen,
Wie ist da die rechtl. Lage.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2012 13:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das Kind kann den Namen meines Wissens nach nur einmal ändern. Also jetzt. Danach behielte sie diesen Namen.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 13:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie behält ihn dann so lange bis sie selbst heiratet.

Die KM wird darüber auch aufgeklärt, dass diese Einbenennung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann und  eine einmalige Sache ist.

P.S.: Seh mal von der anderen Seite. Die KM hätte auch ohne vorherige Ankündigung heiraten und den Nachnamen des Kindes anpassen lassen können. Du hättest das dann eben irgendwann mal erfahren. Auch dann hättest du toben, aber nichts ändern können.

Vielleicht solltest du auch drüber nachdenken wie lange deine Freundin es noch prickelnd finden wird einen getürckten Arbeitsvertrag zu haben, damit deine Flugkosten nicht mehr bei dir auftauchen, dafür evtl. noch in Deutschland Steuern zahlen zu müssen und zu sehen wie du jede Menge Geld verschwendest und für sie nichtmal mehr ein paar Blümchen drin sind.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 13:28
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Seb,

Wenn das kind der nachnamen des neuen ehemann deines ex bekommt, kann sie warscheinlich nichts mehr aendern bis dein kind selbst heiratet.

Aber ehrlich, warum trifft dir diese Sache so hart? Wenn das kind Erst selber sauer auf den nahmensaenderung, ist dein Ex verantwortlich und nichts Du.

Mfg,

Cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 13:41
(@nadda)
Registriert

Seb,

deine Kommunikationfähigkeit beweist du hier grade in absolt toller Weise:
Du hast immer noch  nicht konkret darauf geantwortet welchen Nachnamen das Kind denn im Moment hat, willst aber Tipps haben?

Eine eindeutige Aussage hängt genau von dieser Frage ab und von nichts anderem mehr weil du eben kein GSR hast.

Und ja, dein Verhalten hier läßt mich auch daran zweifeln ob ein GSR eurem Kind helfen würde oder nicht noch mehr Stress erzeugen würde.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 14:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Vielleicht solltest du auch drüber nachdenken wie lange deine Freundin es noch prickelnd finden wird einen getürckten Arbeitsvertrag zu haben, damit deine Flugkosten nicht mehr bei dir auftauchen, dafür evtl. noch in Deutschland Steuern zahlen zu müssen und zu sehen wie du jede Menge Geld verschwendest und für sie nichtmal mehr ein paar Blümchen drin sind.

vor allem finden es die meisten Frauen nicht besonders prickelnd, wenn die Ex, was sie nun schon wieder tut oder nicht tut, was sie alles falsch macht etc. tägliches Thema ist. Eine verhasste Ex, die ständig mit am Tisch sitzt und mit im Bett liegt, ist alles andere als eine Bereicherung.

Aber wie weit man Ex-Partner ins eigene, heutige Leben hereinlässt, entscheidet jeder selbst...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 14:49
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Lach Seb,

auch wenn Du im fernen China sitzt - ich glaub die User hier fragen recht deutlich und nicht auf chinesisch:

Hat das Kind nun Deinen Nachnamen oder den der KM?

Antwortmöglichkeiten: Ja oder Nein... zu schwer? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 15:20
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Hat das Kind nun Deinen Nachnamen oder den der KM

kann unsere Tochter den Nachnamen ihrer mutter wieder annehmen oder....

Daraus schliesse ich, das die Tochter den Nachnamen der Mutter hat.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 16:48




 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Also unsere Tochter hat den Nachnamen der Mutter.

Ich glaube hier verstehen Einige die Dinge falsch.

Ich muss meiner ex nicht das Geld  in den Rachen werfen damit sie es für sich verbraten kann.
Denn Fakt ist, das Geld gehört zwar meiner Tochter, aber die kann nicht ueberpruefen für was es die Mutter ausgibt, da alles auf ein Konto geht.

Ich bin ins Ausland gegangen, weil ich kurz vor der privat Insolvenz war und ich nicht mehr wusste von was ich leben sollte und Exlein immer gefordert und zugesprochen bekam.
Jetzt bin ich finanziell bei ner schwarzen Null und es geht mir psychisch besser.
Ihr könnt denken was ihr wollt.aber das  ganze Letzte Jahr musste ich mir Demütigungen Beleidigungen gefallen lassen und habe immer wieder zum wohl unserer Tochter eingesteckt. Selbst das ja hat das bei Gericht bestätigt.
Ich bin nicht bereit meiner ex mehr als noetig zu Zahlen, nur weil ich ins ausland gegangen bin.
Ich habe Sehr hohe umgangskosten und meine ex versucht diese mit allem Mitteln zu maximieren.

Ich musste mir Beleidigungen wie samenspender gefallen lassen oder mich treten lassen. All das vor den Augen unserer Tochter und meiner Freundin. meine Freundin hat mich bewundert wie ruhig trotz all der beleidigungen geblieben bin.

Ich bin bei dem Thema nachnamen nicht bereit einzulenken, da es für mich eine elementare Bedeutung hat. Ich finde es sehr schade, wenn man hier nicht in dem Mase unterstützt wird und evtl. Tips und Tricks bekommt um so eine Änderung zu Verzögerung.

Allein schon Tatsache mit der abtretungserklaerung hat mir gezeigt wie einige Einstellungen sind.
Diese Erklärung hat mir damals garantiert das ich mir überhaupt essen kaufen konnte.
Ich hatte damals keine 300euro zum leben und nach der Lohnpfändung waeren es nur noch150euro gewesen.

Ich werde das Thema mit meinem Anwalt besprechen und nochmal mit meiner ex reden. Mal schauen.

Grüße seb

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2012 17:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich finde es sehr schade, wenn man hier nicht in dem Mase unterstützt wird und evtl. Tips und Tricks bekommt um so eine Änderung zu Verzögerung.

Was erwartest Du denn? Es GIBT keine Tipps und Tricks. Hättest Du das GSR erhalten, HÄTTEST Du etwas tun können. Aber Du hast es nun mal nicht. Was soll es denn da für Tricks und Tipps geben? Die Namensregelung ist im BGB eindeutig geregelt und diesen Kampf kannst Du nicht gewinnen.

Soll man Dir Rat geben, wie Du Dich noch mehr in die Miesen reiten kannst???

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 18:07
(@nadda)
Registriert

Hi,

das Namensrecht ist eindeutig in so einem Fall und du kannst es dir sparen Geld und Energie zu verschwenden.

§ 1618 Einbenennung
Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.

Auf gut Deutsch:
Deine Ex entscheidet alleine aus genau zwei Gründen:
1. sie hat die Alleinsorge
2. dein Kind hat ihren Mädchennamen

Du kannst machen was du willst, das Kind bekommt den Namen den die Mutter ihm geben möchte.
Und das ganz unabhängig davon was du richtig findest.

Und ja, ich finde es persönlich auch nicht richtig, aber das ändert an der Situation gar nichts.
Meiner Meinung nach sollten die Kinder gleich den Namen des Vaters bekommen und Schluss, da ändert sich dann nix mehr egal was passiert.
Aber dadurch, dass euer Kind den Mädchennamen der Mutter hat kann sie das problemlos ändern.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 18:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin seb,

Ich glaube hier verstehen Einige die Dinge falsch.

nee, ich glaube, die Verständnisprobleme liegen eher auf Deiner Seite.. Und sie sind gross...

Du machst fortlaufend und noch immer den Fehler, Dinge in einem Topf zu vermengen, die nichts miteinander zu tun haben. Unterhalts- und Namensfragen beispielsweise. Oder die Unmöglichkeit, Deiner Ex einerseits mit blindem Hass zu begegnen und gleichzeitig zu erwarten, sie möge mit Dir auf Augenhöhe reden. Oder die Erwartung, die geltende Gesetzgebung dürfe für Dich nicht gelten und es müsse jetzt sofort eine Art "lex seb" installiert werden.

Ich bin bei dem Thema nachnamen nicht bereit einzulenken, da es für mich eine elementare Bedeutung hat. Ich finde es sehr schade, wenn man hier nicht in dem Mase unterstützt wird und evtl. Tips und Tricks bekommt um so eine Änderung zu Verzögerung.

Es gibt diese "Tipps und Tricks" eben nicht. So wenig, wie hier irgendwer ein Patentrezept gegen den Welthunger oder die Drogenproblematik hat. Erwachsene Menschen sehen das ein; es nennt sich "die normative Kraft des Faktischen". Spätpubertäre dagegen hüpfen wie ein zorniges Rumpelstilzchen herum und sagen "will ich nicht, passt mir nicht, gilt nicht für mich, darf nicht sein!" Allein der Sprachgebrauch "verzögern" zeigt sehr deutlich, dass Du vor allem und noch immer Deiner Ex Ärger machen willst - was die Vermutung aufwirft, dass es Dir gar nicht so sehr um Euer Kind geht.

Ich werde das Thema mit meinem Anwalt besprechen und nochmal mit meiner ex reden. Mal schauen.

mach das doch. Der Anwalt wird Dir dasselbe sagen - nur kostet es dort Geld. Und mit Deiner Ex über diese Frage zu reden bringt frühestens dann etwas, wenn Du ihr respektvoll und höflich begegnest und sie das Gefühl haben kann, Du hättest in dieser Frage etwas gelernt (wozu erstens gehören würde, "bitte" zu sagen und zweitens, auch ein "nein" zu akzeptieren, ohne gleich wieder in alte Verhaltensmuster zu verfallen.) Angesichts Deines derzeitigen Verhaltens ist es allerdings eher unwahrscheinlich, dass sie Dir in irgendeiner Weise entgegenkommt - warum auch?

Das Hauptproblem ist nicht die Ex; Du bist es selbst.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 18:27
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Tach

Du machst fortlaufend und noch immer den Fehler, Dinge in einem Topf zu vermengen, die nichts miteinander zu tun haben. Unterhalts- und Namensfragen beispielsweise.

Dieses hat nicht seb in den Topf geworfen, sondern die User hier, angefangen von Elfenherzchen, unterstützt von Biggi und nun breitgetreten von allen.

Allein schon Tatsache mit der abtretungserklaerung hat mir gezeigt wie einige Einstellungen sind.

Wie, wer was, dreht oder wem nicht gerecht wird, ist mir pers. egal. da ich weiss, das Mann ausgenommen wird wie eine Weihnachtsganz.
Ich stelle mich pers. voll auf die Seite von seb.

Schimpft ruhig weiter, ich verstehe seb mit all seinen Aktionen, nur sage ich Ihm, das es keinen Sinn macht gegen die Namensänderung anzukämpfen, weil er da keine Erfogsaussichten hat.Alles ander gehöhrt nicht hier hin.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 23:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

Dieses hat nicht seb in den Topf geworfen, sondern die User hier, angefangen von Elfenherzchen, unterstützt von Biggi und nun breitgetreten von allen.

um der Legendenbildung vorzubeugen: Einfach nochmal nachlesen; beispielsweise #16 oder #30 in diesem Thread.

ist mir pers. egal. da ich weiss, das Mann ausgenommen wird wie eine Weihnachtsganz.

auch das hat mit dem Thema "Einbenennung" nichts zu tun.

Alles ander gehöhrt nicht hier hin.

Es waren nicht die ratgebenden User, die "alles andere" in die Diskussion geworfen haben.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2012 02:18
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo alle,

Die Sache Abtretungserklaerung hatt nichts mit dem Thema Namensaenderung zu tun. allerdings finde ich was seb gemacht hatt voellig in ordnung. Wann frauen in Gericht luegen um den umgang zu sabotieren oder mehr unterhalt zu bekommen ist auch illegal aber "erlaubt" in die deutsche gerichten. Meine ex frau hatt sogar eine falsche eidestattliche versicherung unterschreiben um mir raus von unsere gemeinsamen haus zu kriegen und pkh zu bekommen. Ich hatte damals auch nachgeweisen dass die ex frau gelogen hatte und die Richterin unverschaemt nicht tut.

Ich kann nur empfeheln wenn jemand wie seb so wertvolle tips hatt, ja naturlich soll er mit uns mitteilen. Niemand ist bezwungen diese tips zu nutzen.

Ausserdem darf ich auch erinnern das die deutsche unterhalts recht, nicht mal gesetzlich geregelt ist, sondern nur als orientierung durch die DDT tabelle ist. Jeder weiss dass es gibt "zwei" ddt in deutschland, eine fuer die "reiche" vaeter und eine fuer die "arme" muttern. Wenn menschen in deutschland gleich behandelt sind, egal ob Mann oder Frau, dann braucht Man diese tips nichts. Wahrscheinlich ist die existenz diese Internet Seite sogar ueberflussig gewesen. deshalb bevor jemand hier mit seb oder mir beschwert weil er etwas "nicht ganz legal oder korrekt" gesagt hatt, soll erst sehen wie in diesem land Familienrecht ungerechtigkeit schon direkt von staat fliesst.

Aus meinem sicht hatt seb gut gemacht und bin ich ihm dank fuer seinem tips. Wenn meine ex frau darf durch staat unterstuetzten illegalische mittel, von mir eine menge geld zu "klauen", dann darf ich auch gleichwertig dagegen zu wehren.

Gruss

Cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2012 13:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Cicero,

hier geht es aber um die Namensänderung. Und die hat nix mit der DDT zu tun. Und um die Namensänderung zu verhindern gibt es eben keine Tipps und Tricks.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2012 13:30
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