Namensaenderung des...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Namensaenderung des kindes durch Heirat der Mutter verhindern

Seite 1 / 2
 
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Ich habe gestern erfahren das ex in drei Wochen heiraten will. Gar besteht nicht, da Exotin geschickt am gleichen Tag davon überzeugt hat das wir zerstritten sind.

Soweit ist mir das Wurst. Aber sie möchte unsere Tochter den Nachnamen ihres neuen verpassen.

Was ich auf keinen fall will.

Wie kann ich das verhindern um jeden Preis verhindern!
Bitte keine Diskussion darüber warum ich es nicht möchte.
Grüße seb

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2012 02:17
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

gSR besteht nicht, da Exlein geschickt am gestrigen Tag das gericht davon überzeugt hat das wir zerstritten sind.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2012 02:28
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Seb,

Was soll Gar sein? Du hast kein GSR? Dann siehts wohl eher schlecht aus mit Einflussmöglichkeiten. Wie alt ist denn das Kind? Ab 5 Jahren muss es selber angehört werden.

Du wirst Dich noch mit ganz anderen Sachen abfinden müssen in diesem Zusammenhang. Zum Beispiel das der neue Lebenspartner mehr Zeit mit Deinem Kind verbringen wird als Du. Usw.

Ansonsten kannst Du nur ein freundliches Gespräch mit der KM führen, dass der neue Partner ja auch ihren Namen annehmen kann und so auch der alte Familienname gleich bleibt. Das wars dann aber auch mit den Einflussmöglichkeiten.

Bei Eltern mit gleichem Nachnamen und GSR wäre ein Einspruch allerdings immer sinnvoll, da ansonsten bei einer neuen Trennung der KM das Kind mit einem völlig fremden Namen durch die Welt laufen würde. Und dann kann der Nachname des Kindes nicht mehr verändert werden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 02:35
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Bitte keine Diskussion darüber warum ich es nicht möchte.

Nur dazu: Du stellst die Fragen und die User entscheiden, was sie antworten. Das ist guter Brauch hier.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 02:37
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Ich habe kein prob mit dem Stiefvater unserer Tochter und mir ist klar das er mehr zeit mit ihr verbringt als ich. Aber ich möchte nicht das unsere tochter seinen Nachnamen bekommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2012 02:44
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Du hast aber kein GSR, ich sehe somit keine Chance für Dich, da irgendwie einzugreifen. Sei vielmehr froh, dass die KM so "schlau" ist, zu heiraten und so ein Cut in Unterhaltsfragen bei Dir eintritt.

Bei der durchschnittlichen Halbwertszeit von Ehen aus der Forenerfahrung heraus, kann Deine Exe in 3-4 Jahren das Thema Unterhalt dann mit dem "vollen Programm" gegen den neuen Partner fahren. Sei froh, dass der Kelch an Dir vorbeigeht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 02:50
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Der Unterhalt spielt hier keine Rolle.du sagst selbst das die Halbwertszeit nicht besonders hoch ist und unsere Tochter soll dann ihr leben lang mit dem Namen des Stiefvaters rumlaufen nur weil Mutter Familie spielen wollte.

Nein! Dagegen kämpfe ich!

Kann man eine einstweilige Verfügung bei Gericht stellen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2012 02:54
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Seb,

für eine konkrete Rechtsberatung musst Du einen Rechtsanwalt, am besten Fachanwalt für Familienrecht, aufsuchen. Wir können Dir hier nur Erfahrungen wiedergeben.

Und wenn Du dazu die alten Beiträge durchschaust, seh ich da wenig Chancen für Dich:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-21920.html

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 03:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du weder SR hast noch das Kind deinen Namen trägt, kannst du die Änderung nicht verhindern.

Finde dich damit ab.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 09:17
(@nadda)
Registriert

Hi,

die entscheidene Frage ist eigentlich nur noch ob das Kind aktuell deinen Namen hat.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 10:31




 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Sorry bebop, aber das werde ich Def. Nicht akzeptieren.

denn am Do hat sie nichts dergleichen gesagt und die ganze zeit auf kommunikationsunfähig hingearbeitet und plötzlich nach dem Termin kann man Schweizer mit ihr unterhalten und Dinge klären.
Kann man irgendwelche Anträge bei Gericht stellen.

Evtl. Nochmals das zur beantragen und diesmal explizit diese Problematik erörtern.
Mir istehrlich gesagt egal,was die leutedenken. Ichkann und werde es nicht akzeptieren das unseretochterwiedernext heißt.
Kann ich einen antrag beim standesamt stellen? Um dies zu verhindern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2012 11:44
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Seb,
ich habe mich durch alle deine Beiträge gelesen, hier und auch in einem anderen Forum!
Du und die KM führt einen Krieg gegeneinander und steht euch in dem nichts nach. Und das macht ihr auf dem Rücken eurer Tochter.
Das Kind lebt aber bei ihr und wie alle anderen schon sagen "Sie hat die Macht". Es ist ungerecht, unverantwortlich, aber wahr.

Nach all dem was ich bisher gelesen habe, wundert es mich nicht, dass das Gericht gegen ein GSR entschieden hat, aufgrund der von dir genannten Gründe.So ist doch in eurem Fall zu vermuten, dass du verzweifelt versucht einen Hebel in die Hände zu bekommen (nach allem Unmut in den vergangenen Jahren) um zusätzlich zum GSR der KM (für all ihre Missetaten) eins auszuwischen.

Ich zähle mal auf was mir aufgefallen ist:
-in zig Beiträgen willst du dich vor einer Erhöhung des Unterhalts drücken und alles versuchen das er bloss nicht tituliert wird (ich unterstelle dir jetzt mal, dass du der KM nicht mal das Schwarze unter den Fingernägel gönnst, dich aber unglaublich wurmt, dass du mit dem KU keinen Einfluss auf dessen Verwendung hast. Zudem vermute ich einen gewissen "schwäbischen" Geiz, denn mit deinem Netto finanzieren andere 3 Kinder und mehr)
- dann hast du mit einem nicht legalem Abtretungsvertrag verhindert, dass der offene KU von deinem Konto gepfändet werden kann. Ich finds moralisch sehr verwerflich, diesen "brandheißen Tipp" anderen User noch zu empfehlen.
-du gehst nach China, schafft für ein Kleinkind eine riesige Distanz, berufst dich auf deine hohen Umgangskosten und wunderst dich, dass sich die KM nach all dem anderen Käse sich nicht verhält wie du es dir vorstellst, indem sie zum Beispiek entscheidet, dass sie den Surfstick eben nicht mehr braucht.

Die Reaktionen KM sind in keinem Deut besser. Sie reagiert mit Umgangerschwerung und Inflexibilität und jetzt wird der Name der Kleinen geändert. Alles Mist. Komplett zum Kotzen.Keine Frage

Sie kannst du aber nicht ändern, sondern nur dich. Das haben dir auch schon zig andere geschrieben.
Vielleicht fängst du damit mal an.

Sorry war alles off Topic, aber musste einfach raus.
Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 11:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi seb

nochmal die Frage

Trägt das Kind DEINEN Nachnamen?

Wenn nicht, dann kannst du wo auch immer Anträge stellen bis du schwarz wirst. Du hast rechtlich keinerlei Handhabe die Einebennung zu verhindern.

Das könntest du nur, wenn das Kind entweder deinen Nachnamen trägt oder/und GSR besteht.

Die GSR-Klage hast du gerade verloren (und es macht keinen Sinn den Antrag nun erneut zu stellen oder Einspruch zu erheben). Selbst wenn dir in 6 Monaten das GSR zugesprochen werden würde, hätte das Kind bis dahin den neuen Nachnamen und das würde nicht mehr rückgängig gemacht.

Wenn das Kind also den Nachnamen der KM hat, dann akzeptiere einfach, dass das Kind bald anders heißt und konzentrier dich auf dein Umgangsrecht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 11:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann man irgendwelche Anträge bei Gericht stellen.
Kann ich einen antrag beim standesamt stellen?

Ja. Kannst du.
Und dann werden die abgelehnt.

Sorry bebop, aber das werde ich Def. Nicht akzeptieren.

Ok. Das kannst du nehmen wie du willst.
Ändert aber vermutlich nichts an der Rechtslage.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 12:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn man Dich hier erlebt und Deine Beiträge liest und sich dazu eine KM vorstellt, die Dir ebenbürtig die Stirn bietet, ist "wir sind voll zerstritten" wohl die Untertreibung des Tages.

Tatsache ist, dass Du Dich gegen die Namensnennung genauso wenig wehren kannst wie ich mich dagegen, dass ungerechtfertigterweise noch ein Solidaritätszuschlag von meinem Arbeitslohn einbehalten wird. Es ist mir auch schleierhaft, warum Du Dir jetzt mit Macht eine weitere Beule holen willst. Elfenherzchen hat das schon sehr treffend zusammengefasst. Du hast Dir selbst für alles eine sehr schlechte Ausgangslage geschaffen. Und am problematischsten ist, dass Du auch nach 3 Jahren immer noch nicht trennen kannst zwischen "Rechtsempfinden" und "Gesetzeslage".

Ich stelle mir die Ausübung eines GSR mit Dir sehr schwierig vor.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 12:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu @Beppo:

Kann man irgendwelche Anträge bei Gericht stellen.
[...]
Kann ich einen antrag beim standesamt stellen? Um dies zu verhindern.

Ja. Kannst du.
Und dann werden die abgelehnt.Ok. Das kannst du nehmen wie du willst.

...und dann kann die Mutter Eures Kindes Dich ein weiteres Mal breit anlächeln und sagen "siehst Du - ICH bestimme, wo es lang geht!" Bist Du bereit, ihr diesen neuerlichen Triumph zu gönnen?

Es ist einfach Blödsinn, Kriege anzufangen, die man nicht gewinnen kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 12:26
 seb
(@seb)
Rege dabei Registriert

Also das gsr würde ich nicht als Hebel ansetzen um macht auszuüben. Es ist nicht so das ich gegen alle Entscheidungen der Mutter bin , die meisten unterstütze ich auch. desweiteren war die damalige Lohnpfändung auf den bu bezogen und nicht auf den ku. Mal davon abgesehen das ich ab finanziellen Abgrund stand, wurde mein Lohn wegen fehlenden 200euro gepfändet und Pfändungskosten von300 Euro verursacht obwohl ich ihr mitgeteilt habe das die das Geld in den nächsten Monaten bekommt. Meine ex ist geldgierig und will das Maximum rausholen. Ein verhandeln auf elternbasis funktioniert nicht.

Ich denke wenn ich rechtl.allesangebe was unterhaltsreduzierend anerkannt werden kann, dann ist das mein gutes recht und hat nix damit zu tun das ich weniger unterhält zahlen will.

warum würde ein weitere gsr verfahren nix bringen? Wird ein Antrag auf gsr gestellt und er auch noch mit dieser tatasache begründet wird. Kann sie dann überhaupt noch diese Fakten schaffen? Oder ist das Standesamt nicht angehaltend das Urteil abzuwarten.

Ihr könnte mir Glauben, das ich gar keinen Lust mehr habe dieses ewige hin und her. Es nervt mich, dieser ewige Stress.

Für mich ist es ein elementare Sache, das unsere Tochter nicht den Nachnamen ihre next bekommt.
Und ich werde jedenmcentdafuer einsetzen das es nicht soweit kommt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2012 12:45
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Brille hatt voelle recht. Warum geld und schwitze investieren um die KM zu verstarken? Du hast rechtlich und gerichtlich keine chance beim namensaenderung. Auch wenn es schwer und schmerzlich fuehlt, solltest Du sogar die KM sagen sie soll es machen und gratulieren dass das kind die KM nachname nicht mehr tragen wird. Alles ist besser als die schlechte erinnerung an deinem ex.

Es scheint mir die KM weiss ganz genau welche Tasten sie truecken muss um dir zu Aergern. warum machst du wieder und weiter die KM diese gefallen? Tun einfach nichts momentan. Nach den namensaenderung machst du sogar ein party fuer das kind dass sie eine andere namen hatt..... 😉

Mfg

Cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 12:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ach seb,

Ich denke wenn ich rechtl.allesangebe was unterhaltsreduzierend anerkannt werden kann, dann ist das mein gutes recht

mit dieser Einstellung solltest Du nichts dagegen haben, dass Deine Ex ebenfalls genau das tut, was ihr "gutes Recht" ist. Zum Beispiel darüber bestimmen, welchen Nachnamen Euer Kind in Zukunft trägt.

warum würde ein weitere gsr verfahren nix bringen?

weil man GSR-Verfahren nicht ständig neu starten kann wie einen Spielautomaten - in der Hoffnung, dass man irgendwann das gewünschte Ergebnis kriegt, wenn man nur lange genug weitermacht.

Wird ein Antrag auf gsr gestellt und er auch noch mit dieser tatasache begründet wird. Kann sie dann überhaupt noch diese Fakten schaffen?
Oder ist das Standesamt nicht angehaltend das Urteil abzuwarten.

Kann sie. Und niemand ist "angehalten", darauf zu warten, bis auch Dir die geltende Rechtslage einleuchtet.

Ihr könnte mir Glauben, das ich gar keinen Lust mehr habe dieses ewige hin und her. Es nervt mich, dieser ewige Stress.

naja, den Stress machst doch vor allem Du selbst mit Deiner Uneinsichtigkeit. Bzw. mit der Annahme, der Rest der Welt haben sich nach Deinem Rechtsempfinden zu richten.

Für mich ist es ein elementare Sache, das unsere Tochter nicht den Nachnamen ihre next bekommt.
Und ich werde jedenmcentdafuer einsetzen das es nicht soweit kommt.

dann mach das doch einfach. Niemand hier hindert Dich daran. Wir sagen Dir nur, was dabei herauskommt: Ausser Kosten für Dich - genau nichts.

Just my 2 cents
Martin
(der sich eigentlich darüber wundert, dass Du nicht begeistert applaudierst: So wird das Kind den Nachnamen Deiner verhassten Ex endlich los...)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 12:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

warum würde ein weitere gsr verfahren nix bringen? Wird ein Antrag auf gsr gestellt und er auch noch mit dieser tatasache begründet wird. Kann sie dann überhaupt noch diese Fakten schaffen? Oder ist das Standesamt nicht angehaltend das Urteil abzuwarten.

Wenn ich es richtig verstanden habe hast du doch gerade ein GSR-Verfahren verloren, oder? Warum sollte ein Richter nun ein pöaar Tage später anderer Meinung sein? Nur weil deine Ex dir mitgetilt hat, dass sie heiratet und euer Kind den neuen Familiennamen annehmen wird? Weder wird damit eine Kommunikationsfähigkeit bewiesen. Sie hat es dir mitgeteilt und du hast schon wieder was dagegen. Noch wird ein Richter sich erweichen lqassen, wenn du damit argumentierst, dass das Kind nicht so heißen soll wie Mama zukünftig. Das ist eherein Arguemnt für die KM: Sehen sie mit dem GSR würde seb alle Entscheidungen boykottieren.
Und nein, das Standsamt kann nach gsetzlicher Lage und "Istzustand" handeln. Und wenn die KM mit dem gerade abgelehnten und bald rechtskräftigen Urteil dort aufschlägt, dann muß kein Standesbeamte abwarten, ob n icht in 1 odre 2 Jahren ein Gericht ein anderes Urteil fällt.

Ihr könnte mir Glauben, das ich gar keinen Lust mehr habe dieses ewige hin und her. Es nervt mich, dieser ewige Stress.

Dann gebe doch deinen Teil am Krieg auf und vermindere auf deiner Seite den Streß. Euer Kind wird dich nicht weniger lieben, nur weil es anders heißt.

Für mich ist es ein elementare Sache, das unsere Tochter nicht den Nachnamen ihre next bekommt.

Was genau stört dich daran so sehr? Und warum bist du nicht in der Lage oder willens auf die einfache Frge "trägt euer Kind derzeit deinen Nachnamen" mit einem einfachen "ja" oder "nein" zhu antworten?

Und ich werde jedenmcentdafuer einsetzen das es nicht soweit kommt.

Mehr als eine blutige Nase wirst du dir dabei nicht holen. Die Gesetzeslage ist eindeutig und wird nicht dirzuliebe mal schnell geändert.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2012 13:01




Seite 1 / 2