Hallo an alle,
Ich möchte gerne eine Frage stellen, die sicherlich schon einmal kam und deren Antwort ich mir noch einmal versichern möchte:
Kann die KM den Namen (Nachnamen) des Kindes nachträglich ändern lassen oder braucht sie dafür meine Zustimmung? (GSO)
Herzliche Grüße
DW
Hallo LBM,
Danke. Das heißt, auch wenn ich gar kein Sorgerecht hätte, könnte sie den Nachnamen nicht ändern? Das wundert mich.
Moin,
bei ASR nur wenn das Kind ihren Nachnamen hat und sie heiratet.
Das Namensrecht ist eines der wenigen Dinge, wo das BGB sehr strikt ist. Wenn das Kind das 5. LJ vollendet hat, muss es sogar selbst zustimmen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
Das freut mich.
Vielen Dank nochmal,
DW
Hi all,
diese Info kommt bei mir wie Faust aufs Auge. Ich habe mich auch damit beschäftigt und freue mich zu hören, dass das Kind den Nachnamen auch zustimmen muss, sobald es die 5-Jahre-Grenze überschritten hat....
Liebe Grüße
Hi,
in diesem Fall kann sie das. Sie müßte dich nur fragen ,wenn ihr das GSR hättet oder das Kind deinen Namen tragen würde.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen