Mutter meldete sich...
 
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Mutter meldete sich heimlich um mit Kind auf Wohnung des neuen Lebensgefährten

 
(@ophsei)
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Hallo,

die Mutter meines Kindes hat sich vor einigen Wochen heimlich umgemeldet mit Kind.
Jetzt sind beide in der Wohnung des neuen Lebensgefährten gemeldet (er wohnt in der gleichen Stadt).
Der gemeinsamen Sorge steht jetzt plötzlich nichts mehr im Wege.Die Mutter wird nun zustimmen.
Für mich sieht es so aus, als ob ihr geraten wurde, umzuziehen und erst dann der gemeinsamen Sorge zuzustimmen.

Welche Nachteile sind nun in der Folge zu erwarten?
Auf dem Papier wird ja versucht eine längere feste Lebensgemeinschft vorzuspielen.
Tatsächlich wohnen sie aber noch getrennt und werden erst später zusammenziehen.
Ich habe nicht dagegen das meine Tochter mit Mutter umzieht.

Könnte hier später ein Gericht zu dem Schluss kommen, daß durch den häufigen Kontakt zu meinem Kind nicht dem Kindeswohl entspricht, da es ja bereits in einer verfestigten Lebensgemeinschaft zu Hause ist ?

Grüße

Ophsei

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2015 19:09
(@psoidonuem)
Registriert

Also zunächst mal wäre das ein Verstoß gegen das Meldegesetz.
Ich würde zum betreffenden Bürgerbüro gehen, mich dumm stellen, denen sagen, dass das Kind nicht gegen Deinen Willen umziehen darf, da gSR besteht (Du darfst da genauso da Blaue vom Himmel runterlügen wie jeder andere auch) und es mit einer Ummeldesperre belegen willst. Dann sagen die, oh, die sind aber schon nach dort umgemeldet. Und dann sagst Du, oh, das ist ja komisch, die wohnen doch noch da.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 19:22
(@mimamause)

psoido...und du glaubst, die prüfen das nicht, wenn der TO da hingeht und Schmus erzählt???

Fakt ist: es besteht aktuell kein GSR, Muttern ist legal umgezogen. Sie hat beim Meldeamt nicht gelogen. Also kein Verstoß.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 19:32
(@psoidonuem)
Registriert

Eine Meldeadresse angeben, die nicht stimmt ist per se ein Verstoß. Unabhängig von der SR-Thematik. Und diese wiederum haben sie keine Möglichkeit zu prüfen und sind auch viel zu faul dazu.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 19:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sie können durchaus verlangen, dass er das GSR nachweist oder die KM um eine Negativbescheinigung des JA bitten.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 19:36
(@mimamause)

Ich musste immer bei Ummeldung Negativbescheinigungen vorlegen.

@psoido: na und? dann behauptet KM halt, dass sie überwiegend beim Next leben und die alte Wohnung nur noch existiert weil Nachmieter nicht gefunden, gestrichen werden soll etcpp.

Who cares?

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2015 19:55