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Muss ich für Arztauskunft bezahlen ?

 
(@cappi67)
Rege dabei Registriert

Liebes Forum,

mein Sohn leidet unter der von meiner Ehefrau gewollten Trennung. Er zeigt psychosomatische Störungen und fällt mit seinen Leistungen in der Schule ab. Meine DEF hetzt über mich ab und zeigt den Kindern den anwaltlichen Schriftverkehr ("kann ich nichts dafür, daß sie sich den nehmen und lesen....").

Mein Sohn ist privatversichert und z. Zt. in psychologischer Behandlung. Mein Sohn und ich verstehen uns gut.

Für die Auskunft über Befunde, Diagnose und Therapieplanung verlangte die Psychologin 5€.

Für das Geld bekam ich eine unvollständige Kopie des Arztbriefes an den Hausarzt. Der Therapievorschlag z. B. fehlte.

Diese 5 € habe ich von der Endrechnung abgezogen, weil ich der Meinung bin, daß diese Auskunft Nebenpflicht des Behandlungsvertrages ist und somit nicht extra Berechnungsfähig ist.

In meiner Brust sind zwei Seelen. Als Vater, der seine Kinder liebt, habe ich es als sehr schmerzhaft empfunden, von der Ärztin derart herabgestuft zu werden für mein Begehren zu erfahren was mit meinem Sohn los ist. Andererseits will ich für 5€ kein Fass aufmachen.

Wie seht Ihr die Sache ? Prinzip oder zahlen ?

Schöne Pfingsten, Cappi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2010 11:10
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Cappi!
Da Du von Ehefrau schreibst, gehe ich davon aus, dass GSR besteht. Wer hat die Behandlung "bestellt"?
In diesem Fall wäre der Arzt Dir auch auskunftspflichtig, nur handhaben die meisten es so, dass diese Auskünfte dem Elter gegeben werden, welcher die Behandlung angeleiert hat (nach dem Motto klärt das selbst).
Da nun aber eine Gebühr für einen Bericht erhoben wird, hast Du meines Erachtens ein Anrecht auf Vollständigkeit dieses ... ich würde bei der Dame anrufen und höflich aber bestimmt Deine Erwartungen gekoppelt mit Deinem Recht auf vollständige Auskunft erklärst.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.05.2010 11:39
(@cappi67)
Rege dabei Registriert

Moin Marco,

ein Nachtrag:

bei mir hat das Prinzip gesiegt, daß ich für eine Auskunft über die Behandlung bei meinem Sohn keine 5€ bezahlen muss.

Ich habe der lieben Dame einen Brief geschrieben, daß ihre Forderung strittig ist. Bis heute habe ich nichts weiteres gehört. Scheint sich also erledigt zu haben.

LG Cappi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2010 20:16
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo cappi67,

trotzdem hast du aber nun keinen vollständigen Bericht. Ich würde nochmal nachhaken.

Es ist zwar üblich für eine Kopie ein paar Cent zu bezahlen, 5,- sind aber echt überzogen.

LG
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2010 17:46
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

5 Euro halte ich auch für überzogen. Für eine einfache Auskunft jedenfalls nicht. Ich habe mal irgendwo

(HP der Landesärztekammer) mal gelesen, dass bei Berichten von größerem Aufwand eine Gebühr er-
hoben werden kann.

Ich würde da nochmal nachhaken.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2010 18:47