Hallo,
ich schon wieder... 🙂
Mein Sohn ist ja nun zu mir gezogen und ich habe auch vor ihn hier offiziell anzumelden (muss ich sogar, für die Busfahrkarte zu Schule, sonst gibts die nicht).
Bisher war der Sohn über die Krankenversicherung des Ehemanns der Mutter versichert.
Bei Gericht wurde vereinbart das die Mutter die Beträge für die kieferorthopädische Behandlung weiter zahlt. Ich glaube das macht sie nicht mehr wenn ich den Jungen über mich versichere. Außerdem kann ich mir auch nicht vorstellen das es rechtens ist wenn der Junge weiterhin über den Ehemann der Mutter versichert ist, sie wohnen schließlich nicht mehr in einem Haushalt.
Weiß da jemand was?
Am Donnerstag hat der Junge den nächsten Artztermin bei einer Lungenärztin, er hat "Belastungsasthma". Dort will ich sowieso mal nachforschen was das sein soll, die Mutter ist mit dem Jungen wegen jedem kleinsten Zipperlein zu irgendwelchen Ärzten gerannt, er soll angeblich auch Neurodermitis haben :knockout:
Verzwickte Sache mikkian,
das Kind kann bei einem der beiden Elternteilen versichert sein. Beim Stiefvater sieht es aber anders aus. Dakann ein Stiefkind nur dann versichert sein, wenn dieser es in seinen Haushalt aufgenommen hat und auch das überwiegende Familieneinkommen hat.
Bei Gericht wurde vereinbart das die Mutter die Beträge für die kieferorthopädische Behandlung weiter zahlt. Ich glaube das macht sie nicht mehr wenn ich den Jungen über mich versichere.
Naja, ihr habt da eine Vereinbarung, darüber kann sie sich nicht hinweigsetzen, egal wo er versichert ist.
Allerdings kann es auch nicht im Sinne des Erfinders sein, alle paar Monate zu wechseln (falls er zurück zu Mutter geht). Entweder die nächsten 3 Monate ruhen lassen und danach ummelden. Gleichzeitig dann mit der Mutter vereinbaren, das du ihr die Zuzahlung, die nach erfolgreicher Behandlung erstattet wird und an dich ausgezahlt wird, gibst, oder die Zuzahlung dann selsbt übernehmen.
Am besten erkundigst du dich aber noch bei der KK des Stiefvaters, nicht das dieser das Kind abmeldet undv du dann erst recht ein großes Problem bekommst. Evtl. kann er ja die 3 Moante dort bleiben und du meldest ihn danach um.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
das größte Problem dabei sehe ich auch das ich den Jungen hier anmelden muss, wie mir die Schule mitteilte kann ich sonst keine Busfahrkarte für das neue Schuljahr beantragen, wenn der Junge noch im alten Wohnort gemeldet ist.
Ich denke ich werde mal abwarten bis ich die Vereinbarung die wir vor Gericht geschlossen haben schriftlich habe.
Leider gestaltet sich ein Gespräch mit der Mutter momentan sehr schwierig, sie lehnt sowieso alles ab was von mir kommt.
