Mitteilungspflicht
 
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Mitteilungspflicht

 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle,

seit dem Wochenende haben wir wieder mal dasThema Mitteilungspflicht. Was muß bzw sollte die KM in Bezug auf die Kinder dem Vater mitteilen. Was für ein Recht hat er darauf.Konkret geht es darum das sein große Läuse hatte sie nichts gesagt in der Tasche der Kinder war eiene Flasche Schampoo die er erst am Samstag Abend entdeckt hat mit der bitte der großen die Haare nochmal zu behandeln 2 mal 30 min einwirkzeit dann noch kämmen als wir fertig waren wars 21.30 Uhr. Natürlich hätte er auch die Tasche nach der Übergabe inspzieren können dann hätte er es gesehen aber hätte sie bei der Übergabe etwas gesagt hätten wir bescheid gewußt und früher damit angefangen auch hätten wir die Kinder nicht alle zusammen schlafen lassen(ihre Schwester,mein Sohn). Das Problem hatten wir schon ofter das sie entweder gar nichts sagt und wir von den Kindern hören sie wären krank oder in Behandlung und wenn er dann nachfragt bekommt er eine schnippische Antwort die große hatte im ersten Schuljahr 36 fehl Tage. Oder sie sagt X hat husten und muß Hustensaft nehmen hat aber keinen eingepackt noch sagt sie welchen.Sie kann ihn sich ja umsonst verschreiben lassen. War jetzt nicht das problem habe dann telefonisch für meinen kleinen einen verschreiben lassen doch häufen sich diese Dinge. Hat sie nicht eine gewisse Mitteilungspflicht?Was kann er rechtlich verlangen ?(was sie dann tut ist natürlich eine andere Sache)

Grüße
Andrea


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2009 10:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Anfree,

die Kenntnis der "rechtlichen Lage" nützt nicht viel, wenn die Gegenseite sich nicht dran hält. Denn die Verstösse der Ex sind kaum sanktionierbar. Man kann den Leuten auch verbieten, bei Rot über die Strasse zu gehen oder im Laden zu klauen - solange sie es trotzdem, weil sie wissen, dass die Polizei nur mit den Schultern zuckt, ist die "rechtliche Lage" ein stumpfes Schwert.

Es bringt in solchen Fällen also wenig, ständig auf irgendwelchen "Pflichten" herumzureiten. Es bringt aber viel, sich nicht ständig mit der Ex zu befassen; das entkrampft dann auch die Umgangs-Wochenenden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 11:55
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

@brille: Du hast natürlich recht damit, dass man sich nicht zuviel mit der Ex befassen soll. Allerdings kann ich Anfree´s Sorgen schon verstehen. Durch das Verhalten der Ex (Verschweigen von Krankheiten), wird schließlich auch das Kind von Anfree "gefährdet". Ich fänd es auch nicht toll, wenn mein Kind sich - vermeidbare - Krankheiten einfangen würde, bloß weil Exchen nicht informiert. Aber hier ist es wieder das grundsätzliche Problem, dass KM zwar eigentlich muss, aber sich uneigentlich keiner dafür interessiert, wenn sie es nicht macht.

LG
Sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 12:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Anfree72!
Wenn schon bekannt ist, wie mies der Informationsfluss ist, würde ich beim nächsten Abholen im Sinne der Kinder einfach fragen, ob und was zu beachten ist.
Dies gälte auch im umgekehrten FAll, wenn ihr wichtige Infos für KM hättet.

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 12:38
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Erst mal danke euch beiden,

das sich mein Sohn was holen könnte war nicht mal mein Sorge es war nur für seine große eine unschöne Situation. Wir haben kurz vor 20.00 Uhr mit der Behandlung angefangen , sie hat lange Haare hat halt dann ewig getauert.
Auch haben wir nie auf ihren Pflichten herumgeritten oder sie deswegen konfrontiert wir haben es immer so hingenomen und kompensiert. Mit ihr befassen müssen wir uns(ja auch ich) jedesmal wenn wir einen Umgang haben oder wieder mal ein Brief ihrer AWin kommt,ist halt so. Aber es häuft sich halt und da seine Scheidung demnächst ansteht und auch der Umgang geregelt werden soll sollte man das ganze vielleicht mal zur Sprache bringen deswegen meine Frage was für Recht er darauf hat.Mir ist schon klar auch wenn der Richter mit der Mutter "du,du "macht es vielleicht auch nichts nützt. Zumindest würde es ihr dann mal gesagt und vielleicht hilfts.

Grüße
Andrea


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Themenstarter Geschrieben : 14.09.2009 12:45
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Marco,
du hast schon Recht wen es beim Umang etwas gab teilt er ihr es mit auch hat er sie schon oft angesprochen doch sie bringt nicht mal ein Hallo über die Lippen bzw. antwortet sehr schnippisch drückt im die Tasche in die Hand und ignoriert ihn. Ist für die Kinder auch nicht schön.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2009 12:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Anfree,

wenn demnächst die Scheidung ansteht, spricht natürlich nichts dagegen, dass Dein LG (nicht Du) in diesem Kontext eine Umgangsvereinbarung auf den Tisch legt, die solche Punkte enthält und für die er beantragt, sie zum Bestandteil der Scheidung zu machen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 12:55