Mein Sohn (12 Jahre...
 
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Mein Sohn (12 Jahre) möchte bei mir bleiben

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(@downhiller)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bin neu hier im Forum, denke aber das ich hier genau richtig bin mit meinen Fragen.
Meine Frau möchte sich nach 15 Jahren Ehe von mir trennen. Wir haben einen 12 jährigen Sohn.
Sie will ihn mit zu sich nehmen wenn sie auszieht. Er möchte das aber nicht und hat sich entschieden bei mir zu bleiben.
Auch ich möchte nicht das er mit ihr geht, sondern will ihn bei mir behalten.
Wie seht Ihr das hier im Forum: Kann sie ihn (er wird im Dezember 13 Jahre alt) gegen seinen Willen mitnehmen?
Was kann da auf mich zukommen - und woran sollte ich denken, bzw. was beachten?
Gemeinsame Immobilien gibt's nicht - wir wohnen zur Miete.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2012 21:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Du fragst anscheinend gerade noch rechtzeitig, bevor du oder dein Sohn ausgezogen ist und damit schon Fakten geschaffen sind.

Die Entscheidung, wo dein Kind leben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Im Wesentlichen sind das folgende:

Dem Geschlecht des Elternteils.
Viele Richter sind der Meinung, Kinder gehören immer zur Mutter.

Dem Willen des Kindes, sofern es ein gewisses Alter hat.
Ab 14 ist der Wille des Kindes nahezu unumstößlich.
Von 8-13 hat er ein gewisse Gewicht. Davor nicht.

Der Möglichkeit zur Kindesbetreuung.
Ein Vater, der sein Kind bei sich behalten will, muss ein überzeugendes Betreuungskonzept haben.
Mütter müssen das nicht.

Der Kontinuität der Betreuung.
Wenn jemand Fakten geschaffen, durch Wegzug unter Mitnahme des Kindes oder durch Hinauswurf des anderen Elterteils ohne Kind, hat er das Rennen schon fast gewonnen. Einer Mutter, die das Kind bei sich hat, wird es fast nie mehr weg genommen.

Der Kontinuität der Wohnung.
Der, der die frühere Wohnung hat, hat auch einen Vorteil.

Welcher dieser Aspekte wie weit zum Tragen kommt, liegt im Ermessen des Richters und die haben da i.d.R. sehr feste eigene Vorstellungen aber wenn du es schaffst, dass die Mutter ohne Kind auszieht und dieses auch bei wohnen möchte, sind deine Chancen schon bei, oder sogar über 50%.
Auch wenn es genug Leute gibt, die alles tun werden, um das zu verhindern.

Wem du in diesem Zusammenhang niemals trauen darfst, ist das Jugendamt.

Du solltest unbedingt auch www.trennungsfaq.de lesen.

Und ganz wichtig!
Ziehe nicht aus!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2012 23:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI Down,

auch noch wichtig: Was verdient Deine Ex denn? Es geht oft auch nur darum, die Finanzströme nicht abreißen zu lassen - und da sind Kinder ja ein beliebtes Druckmittel.

Falls ihr Euch noch an einen Tisch setzen könnt, gibt es auch die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung, wozu wir Dir auch noch Tipps geben können. Gerade nach der (für heutige Verhältnisse) schon langen Ehezeit von 15 Jahren sicher auch eine Möglichkeit, nicht noch auf diesem Feld sinnlos Geld zu verschwenden.

Gemeinsame Immobilien gibt's nicht

Sei mal froh. Trotzdem wirst Du noch merken, dass 15 jahre Ehe eine extreme finanzielle Verflechtungen mit sich bringen, die auch gelöst erstmal gelöst werden müssen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2012 09:23
(@downhiller)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ingo,

EX macht nur 400€ Jobs, da keine Berufsausbildung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2012 13:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

EX macht nur 400€ Jobs, da keine Berufsausbildung.

ich erkenne da keinen Zusammenhang; auch ohne Berufsausbildung kann man fulltime arbeiten.

Es ist allerdings recht unwahrscheinlich, dass sie ausgerechnet jetzt damit anfängt, nachdem ihr "freundliche Berater" sicher bereits vorgerechnet haben, was sie für sich und das Kind an Unterhalt aus Dir herausholen kann. Und dafür zählen nur die "ehelichen Verhältnisse" (und das damit zusammenhängende Einkommensgefälle); nicht das, was sie zeitlich "könnte".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2012 13:46
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Ich denke, dass Euer Sohn seiner Mutter in einem gemeinsamen (evtl. auch moderierten) Gespräch seinen Wunsch bei Dir bleiben zu wollen erklären sollte. Denn es ist ja davon auszugehen, dass auch die KM sich nach den Wünschen ihres Kindes richtet sofern diese fundiert sind.

Bezüglich des Betreuungskonzeptes musst Du sicherstellen, dass Euer Sohn, nach Auszug der Mutter, die ja scheinbar immer zur Verfügung stand, nicht zum "Schlüsselkind" wird. Soll heissen, bist Du in der Lage sicherzustellen, dass das Kind nach der Schule betreut wird (gemeinsame Mahlzeiten, Hausaufgaben, etc)?

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2012 17:28
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo dh,

wichtig sind bei dir auch finanziellen Aspekte: Selbst wenn dein Sohn bei dir tatsächlich lebt nach einer Trennung, müsstest du wahrscheinlich an deine Ex einen recht großen Betrag an Trennungs- und ggf nachehelichen Unterhalt zahlen. Hinzu kommen noch Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich. Von deinem kleinen Restlohn musst du dann dein Kind und dich durchbringen.

Nahezu ausgeschlossen ist, dass du von der KM unter diesen voraussetzungen Kindesunterhalt bekommst. Dies ist der KM schlichtweg unzumutbar.

Also genau rechnen!

Grüße,

Lullaby

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2012 17:48
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Down,

was kommt denn bei Dir netto raus? Wie Lullaby schon geschrieben hat, wird es sonst sehr eng. Der "Durschnittsverdiener" hier bei Vatersein (ca. 1500 Euro netto) wird dann bis zum Selbstbehalt (ca. 950 Euro) ausgezogen, um KU und in Deinem Fall TU (zumindest 1 Jahr, meist bis zur Scheidung) zu leisten. Dazu der Lohnsteuerklassenwechsel (ich schätze mal 3/5 zur Zeit bei Euch) zum 01.01.2013 mit weiteren realen Einkommensverlusten.  Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2012 18:31
(@downhiller)
Schon was gesagt Registriert

Also ich bin im öffentlichen Dienst. Derzeitiges Netto ca. 2800€. (Schwankt um +/- 100 Euro da im Schichtdienst).
Darin enthalten das Kindergeld und der Familienzuschlag.
Ich zahle auch Ihre Krankenversicherung mit ca. 200 € monatlich.
Ich dachte immer, Unterhaltszahlungen an die EX gibt es nicht mehr, wenn sie arbeitsfähig ist und keine kleinen Kinder da sind. - Sohn ist fast 13 Jahre alt.
Scheinbar hat sie aber Anspruch auf Geld wenn sie sich von mir trennt und Sohn bei mir bleibt?
Oh Mann, was kommt da auf mich zu?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2012 02:24
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hi Down,

deine Frau kann aus verschiedensten Gründen von dir Unterhalt verlangen, z. B. wegen Alter oder Krankheit. Oft sogar unbefristet bis an dein Lebensende. Dabei spielt es keine Rolle, ob du sie verlassen hast oder ob sie "keine Gefühle mehr für dich hat" und sich in den Nachbarn verliebt hat. Hat dir das denn bei der Eheschließung niemand gesagt  😉

Ich bin kein Experte in Sachen Unterhalt, aber bei deinem Netto und der vorhersehbaren dauerhaften Bedürftigkeit deiner Frau kannst du damit rechnen, langfristig mindestens 1.000 Euro an sie zu überweisen, unabhängig von dem Verbleib des Kindes. Wenn sie das Kind in Besitz bekommt, kommt noch Unterhalt für das Kind in Höhe ca. 400-450 Euro hinzu. Kindergeld geht dann auch an Mutter.

Grüße,

Lullaby

PS: Verrgiss auch den Versorgungs und Zugewinnausgleich nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2012 12:03




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich dachte immer, Unterhaltszahlungen an die EX gibt es nicht mehr, wenn sie arbeitsfähig ist und keine kleinen Kinder da sind. - Sohn ist fast 13 Jahre alt.
Scheinbar hat sie aber Anspruch auf Geld wenn sie sich von mir trennt und Sohn bei mir bleibt?

dieser Irrtum ist durchaus häufig. Das Unterhaltsrecht bildet aber einfach die eheliche Rollenverteilung weiter ab; es prüft nicht, was jemand in der Vergangenheit hätte tun können oder sollen. Und wenn die eheliche Einkommensverteilung 2.800 zu 400 war (womit Du ja auch Deine Ehefrau reichlich unterhalten hast), reicht diese Einkommensdifferenz im Rahmen der "nachehelichen Solidarität" auch weit über das Ende der Ehe hinaus. Der von Dir zu zahlende Unterhalt wird dann beispielsweise als "Aufstockungsunterhalt" bezeichnet. Das Unterhaltsrecht kennt aber auch die Begriffe "Alters- und Krankenvorsorge-Unterhalt".

Das ist aber auch irgendwie logisch; ansonsten könntest Du mit einem durchaus ansehnlichen Netto nach der Trennung/Scheidung gut leben, während Deine Ex mit 400 EUR zur Arge gehen und Gelder aus Steuertöpfen beantragen müsste, um die Folgen Eurer (selbst gewählten) ehelichen Rollenverteilung abzufedern. Das kann nicht Sinn der Sache sein.

Wo Euer Sohn seinen Lebensmittelpunkt hat, wirkt sich zwar durchaus auf die Höhe Deiner Zahlungen aus, aber nicht auf das "ob". Ich kenne jetzt nicht im Detail die noch anrechenbaren Abzugsmöglichkeiten Deines Falles; Du solltest Dich aber durchaus auf monatliche Zahlungen in der Gegend von 800 bis 1.000 EUR einstellen. Steuercracks wie @pappasorglos können Dir allerdings recht genau ausrechnen, wie Du durchaus beachtliche Teile davon steuerlich geltend machen kannst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2012 12:31
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

@downhiller

Verstehe ich das richtig ,die KM will aus euer wohnung ausziehen, wo auch euer Sohn gemeldet ist !? 
Die KM kann ausziehen, wohin sie will aber den Sohn kann sie ohne deine Zustimmung nicht mitnehmen.
Du hast hier klar einen kleinen Vorteil.

Wenn dann das andere drumherum stimmt, wie UG, Betreuung etc. dürfte es die KM schwer haben eueren Sohn mitzunehmen. Wichtig, du musst dem Umzug dees Sohnes widersprechen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2012 21:36
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Jen,

da KMs beim Thema Umzug faktisch alles machen können was sie wollen, hilft das auch nicht groß. Wenn sie umziehen will, wird sie niemand daran hindern. Auch keine "Meldung beim Einwohnermeldeamt" oder was da sonst noch immer gerne vorgeschlagen wird. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2012 21:42
(@downhiller)
Schon was gesagt Registriert

Zunächst mal danke für eure bisherigen Tipps. Meine Frage: Kann KM denn am Tage ihres Auszuges unseren Sohn gegen seinen Willen mitnehmen? Kann sie ihn am Arm packen und fortschleppen? Wie verhalte ich mich denn in so einer konkreten Situation am besten? Polizei rufen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2012 00:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ich glaube nicht, dass sich ein 12jähriger einfach wegschleppen lässt. Ob die Polizei da Sinn macht... die können sie lediglich darauf hinweisen, dass das Kind beim sorgeberechtigten Vater bleiben DARF.

Vielleicht solltest Du für den Ernstfall einen Anwalt im Hinterhalt haben, der einen Eilantrag auf ABR stellt, für den Fall, dass Sohn bei Dir bleiben und KM das nicht einsehen will.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 00:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann KM denn am Tage ihres Auszuges unseren Sohn gegen seinen Willen mitnehmen? Kann sie ihn am Arm packen und fortschleppen?

Ob sie es kann ist für uns schwer zu beantworten.

Wenn sie das macht, während du nicht bist, hängt es davon ab, wie sehr sich euer Sohn dagegen wert und natürlich, ob und was sie ihm erzählt.
Aber wenn es passiert, muss du sofort reagieren, bevor sich das verfestigt.
Wie LBM schon schrieb, musst du dann sofort einen EA auf Herausgabe einreichen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 00:27
(@wedad)
Rege dabei Registriert

Ich bin kein Experte in Sachen Unterhalt, aber bei deinem Netto und der vorhersehbaren dauerhaften Bedürftigkeit deiner Frau kannst du damit rechnen, langfristig mindestens 1.000 Euro an sie zu überweisen, unabhängig von dem Verbleib des Kindes. Wenn sie das Kind in Besitz bekommt, kommt noch Unterhalt für das Kind in Höhe ca. 400-450 Euro hinzu. Kindergeld geht dann auch an Mutter.

Also hier würde ich mal sagen, frag lieber einen Anwalt. Sich hier auf gefährliches Halbwissen zu verlassen ist nun wirklich nicht ratsam.

***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 13:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Also hier würde ich mal sagen, frag lieber einen Anwalt. Sich hier auf gefährliches Halbwissen zu verlassen ist nun wirklich nicht ratsam.

einen Anwalt braucht der Opener derzeit ggf., um - wie von @Lausebackesmama in #14 vorgeschlagen - eine Einstweilige Anordnung vorzubereiten, falls Madame auf die Idee kommt, Sohnemann zum Aus-/Umzug zu zwingen.

Unterhaltsfragen sind ungefähr das kleinste Problem, das der Opener derzeit hat; die kann man klären, wenn die Fakten feststehen, an denen sich Unterhaltsanspruch und -höhe überhaupt festmachen. Es wäre jedenfalls grundverkehrt, in dieser Frage aus vorauseilender Resignation bereits finanzielle Angebote zu machen; das kann man tun, wenn die ersten Forderungen eintrudeln. Auch Feldherren schicken ihren Gegnern kein Geld für Waffenkäufe.

Grüssles
Martin

***edit: Ergänzung

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2012 14:10
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo 

Ich gehe davon aus das ihr gSR habt. Die KM will ausziehen,bitteschön das kann sie aber ohne
Sohn. Du bist als Vater damit nicht einverstanden. Dies musst du natürlich der KM auch rigeros mitteilen,
am besten über einen Rechtsanwalt sich entsprechendes Schreiben verfassen lassen.

Auch würde ich zum JA gehen und dort die situation schildern. Die KM hat dann eben nur die Möglichkeit über
den Klageweg.

Und Ingo, auch die KM kann ohne die Zustimmung des KVs auch nciht einfach den Sohn ummelden.
Den Mütterbonus gibt es nicht mehr, jedenfalls nicht hier bei uns.

Downhill, sier Weg ist knallhart,für dich für die Mutter und natürlich für eueren Sohn.
Sobald du Sohnemann ausziehen lässt und diesem nicht sofort widersprechen tust
und das schon bevor Umzug stattfindet, hast du schon verloren.

Bei mir war es ähnlich, auch meine Frau wollte mit Tochter ausziehen,diesem habe ich gleich
widersprochen (bezg. Tochter). Trotzdem ist sie ausgezogen mit Kind. Auch war ich schon im Vorfeld beim
JA und habe mich dort beraten lassen und versucht mit der KM eine vernünftige Lösung zu finden.
klar ist dies gescheitert und ich musste ein EA beantragen , das meine Tochter wieder zurück kommt.

Dies hat auch funktioniert,eben deswegen,weil im Vorfeld meine Zustimmung für einen Umzug meiner tochter
nicht vorlag.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 01:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Den Mütterbonus gibt es nicht mehr, jedenfalls nicht hier bei uns.

Da scheinst du aber auf einer Insel der Glückseeligen zu leben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2012 09:21




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