Hallo an Alle,
ich bin neu hier und nachdem meine Frau (sunshine2077) kürzlich hier schon einige Tips bekommen hat, habe ich mich nun selbst angemeldet. Ich hoffe mein Problem ist hier richtig.
Kurz unsere Eckdaten: Die KM und ich haben uns 2008, kurz nach der Geburt, getrennt. Ich war damals schon längere Zeit berufsbedingt rund 500 km von meinem Heimatort und somit von meinem Sohn entfernt. Wir haben ein GSR, trotzdem versucht meine Ex den Umgang immer wieder zu verhindern (so bin ich auch schon mehrmals die komplette Strecke umsonst gefahren). Aktuell läuft es so einigermaßen, wir haben unseren ersten kurzurlaub hinter uns und demnächst steht ein Gespräch mit der KM an, wie wir den umgang in Zukunft regeln können.
Nun zum eigentlichen Problem. Mein Sohn (3 1/2) hat sehr, sehr schlechte Zähne, was ich auf mangelnde Pflege und nächtliches Dauernuckeln an der Kakaoflasche zurück führe. In der Woche Urlaub haben wir es nun endlich geschafft und die Milchflaschen-Trinkerei abgeschafft (und im Moment sieht es so aus als würde es so bleiben, zumindest bei der KM. Was bei meiner oma, bei der mein Sohn viele We verbringt passiert weiß ich noch nicht). GEstern hat mich nun die KM angerufen, der Kurze würde wohl nächste Woche operiert - Zähne raus, Brücke rein! Laut ihrer Aussage eine sehr seltene Erkrankung???
Nun meine Frage, besteht für mich irgendwie die Möglichkeit Infos direkt vom Arzt/ Zahnarzt zu bekomm
Gruss Tom
Hallo
natürlich hast Du als Sorgerechtsinhaber ein Recht A L L E medizinischen Informationen Deinen Sohn betrefefnd von allen behandelnden Ärzten etc. zu bekommen (inkl. einer kompletten Kopie der Krankenakte, wobei Du entstehende Kopie- und Portokosten erstatten musst). Und zwar ohne Einverständnis der Mutter. Kann allerdings sein (und ist vlt. auch verständlich) dass der Arzt einen Nachweis über das GSR bekommt, denn wenn er die Unterlagen rausrückt, ohne dass das GSR bestünde, macht er sich wegen Verletzung der Schweigepflicht strafbar.
Also: Freundlich anrufen, um ein Gespräch bitten, ggf. lässt sich aller per Telefon klären, falls gewünscht, Sorgerechtsnachweis führen, falls das nicht hilft unmissverständlich mit sofortigen rechtlichen Schritten drohen, Klage ankündigen inkl. Schadenersatzforderungen für Deine Anwaltskosten. Soweit wird es aber nicht kommen. Die meisten Ärzte sind ja koopperativ.
Gruß, PP
Im übrigen:
Eine Operation darf im Grunde genommen ohne Dein Einverständnis nicht durchgeführt werden, es sei denn Deine Ex hat eine Vollmacht von Dir in Gesundheitsfragen. Die Rechtslage und die Rechtssprechung ist hier allerdings m.W. schwammig, da auch in den mir zur Verfügung stehenden Ratgebern drin steht, dass bei Operationen möglichst das Einverständnis b e i d e r Sorgeberechtigten eingeholt werden muss, es u.U. aber auch ausreichen kann, dass nur ein Einverständis vorliegt, wenn nach billigem Ermessen davon ausgegangen werden kann, dass der andere dem Eingriff auch zugestimmt hätte (z.B. Blinddarm-OP, Not-OP etc.) Bei elektiven (planbaren, nicht Not-OPs) sollte aber grundsäzlich das Einverständnis beider vorliegen. Falls der Arzt Dir also die Unterlagen nicht gibt, verweigerst Du einfach Deine Zustimmung zur OP und gibst ihm das schriftlich, falls der Arzt renitent sein sollte gerne auch mit dem Hinweis garniert, dass Du Dir rechtliche Schritte wegen Körperverletzung vorbehälst, wenn er die OP dann trotzdem macht. Aber wie gesagt: Die meisten Ärzte sind ja kooperativ, so weit wirst Du es ja hoffentlich nicht treiben müssen.
Gruß, PP
Hallo PP,
danke für deine schnelle Antwort! Dann bleibt jetzt nur noch die Frage bei welchem Kinderarzt/ ZAhnarzt mein Sohn in BEhandlung ist!?! Werde da wohl zunächst nochmals die KM kontaktieren müssen, wobei ich wenig Hoffnung auf Auskunft habe.
Hilft evtl die KK weiter???
möglicherweise hilft die KK weiter, ruf mal an. Die müssten ja Unterlagen da haben, mit welchem Zahnarzt schon mal Kontakt bestand. Bin aber über die Abrechnungs- und Infomrationsmodaliäten zwischen KK und ZA nicht informiert.
Gruß, PP
Die KK hilft aber nur dann weiter, wenn das Kind über den TO versichert ist. Ist es über die KM versichert, dann erhält er n ujr dann Auskünfte, wen ner das GSR nachweist und die KM ihre Zustimmung erteilt, das er Auskünfte bekommt
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
wo wohnt die KM? Gibt es da viele Zahnärzte? Ansonsten könntest du ja die Ärzte anrufen und nachfragen ob dein Sohn dort Patient ist.
Ich hatte ein ähnliches Thema gerade durch. Da hat die Zahnärztin mir erklärt, dass der Vater erklärt hätte dieser dürfe das allein entscheiden und das würde ihr reichen, obwohl sie wußte das ich gemeinsames Sorgerecht habe.
Nun, da auch noch ein Schreiben von seinem Anwalt kam, dass er dies allein entscheiden dürfe habe ich einfach die Ärztekammer um Vermittlung gebeten. Die haben der Zahnärztin erklärt, dass sie meine Zustimmung einholen muss.
Vielleicht solltest du versuchen der KM eine Information zu geben, dass bei bestimmten Entscheidungen die Eltern gemeinsam entscheiden müssen bzw. die Zustimmung beider Elternteile notwendig ist. Auch würde ich die Zustimmung davon abhängig machen, dass du mit dem Zahnarzt sprechen kannst bzw. du Unterlagen erhältst woraus hervorgeht, dass dieser Eingriff unumgänglich ist.
Ich vermute mal, dass der Zahnarzt verhindern möchte, dass die kariösen Milchzähne die bleibenden Zähne sozusagen beim durchstoßend es Zahnfleisches bereits "infizieren". Allerdings stellt sich hier die Frage ob dies in dem Alter (3) schon unbedingt jetzt notwendig ist, da die Zähne ja noch gut verwurzelt sind.
Ich würde an deiner Stelle auf eine zweite Meinung bestehen.
Sophie
Moin,
m. E. müsste es sich um dieses handeln: http://de.wikipedia.org/wiki/Nursing-Bottle-Syndrom
Da können schon bei dreijährigen Kindern die Milchzähne komplett hinüber sein. Viele Eltern denken, sie tun ihren Kindern was gutes, wenn die Kinder mit der Nuckelflasche im Bett einschlafen sollen. Das Kind schnullert sich in den Schlaf und Mami ist zufrieden. Um Schäden am Zahnkeim der bleibenden Zähne zu vermeiden und dem Kind von seinen Schmerzen zu befreien müssen dann die Wurzelreste alle entfernt werden. Bei einem dreijährigen Kind kann das nur unter Vollnarkose gehen.
Zähne raus, Brücke rein!
Mit "Brücke" ist eine Kinderprothese gemeint. Schreib mal hier, ob dein Kind diese auch trägt.
Zukünftig bitte süsse Getränke nur zu den Mahlzeiten und Naschi nach dem Essen anbieten, danach Zähne putzen. Für zwischendurch Wasser zum trinken geben. Sei ein Vorbild, putze dir selbst zusammen mit Deinem Kind die Zähne. Nicht reden, sondern machen.
LG Cappi
Vlt. noch mal Senf von mir:
Man darf ja ruhig unterstellen, dass der Zahnarzt sein Handwerk versteht.
Notwendige Ärztliche Behandlungen sollten daher nicht durch (jur.) Auseinandersetzungen zw. Dir und der KM unnötigerweise (und evtl. auch zeitlich unvertretbar) aufgeschoben werden. Ob jetzt hier ein paar Tage mehr oder weniger eine Rolle spielen, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Eine 2. Meinung ist natürlich durchaus legitim, aber wahrscheinlich wird sich alles durch ein Gespräch mit dem Doc klären lassen. Meine Ratschläge sind eher nur als Munition für einen echten Krieg gedacht.
U.u. lohnt es sich aber, falls hier nichts mehr zu klären ist, für zukünftige Behandlungen, gleich welcher Art, vorzusorgen und Deine Rechte gegenüber Deiner Ex unmissverstänldich klar zu machen.
Allerdings taugen Gesundheitsfragen und Behandlungen der Kinder meiner Meinaung nach nur bedingt als Kriegsschauplatz, wenn Du verstehst, was ich meine.
Gruß, PP
@ Cappi
Ja dein Link und deine Erklärung dazu dürfte passen! Für mich ist das eben keine Erkrankung im eigentlichen Sinne, sondern "hausgemacht!
Mit "Brücke" ist eine Kinderprothese gemeint. Schreib mal hier, ob dein Kind diese auch trägt.
Wenn es so konsequent verfolgt wird wie das Zähneputzen dann sehe ich schwarz.
Zukünftig bitte süsse Getränke nur zu den Mahlzeiten und Naschi nach dem Essen anbieten, danach Zähne putzen. Für zwischendurch Wasser zum trinken geben. Sei ein Vorbild, putze dir selbst zusammen mit Deinem Kind die Zähne. Nicht reden, sondern machen.
Darum bemühe ich mich schon seit etwa 2 Jahren, der Kleine hat diverse Zahnbürsten von mir bekommen, an den umgangswochenenden regelmäßig mit mir Zähne geputzt,... nur bei einem We alle 4 Wochen hilft das nicht wirklich weiter! Leider bin ich auch bei meiner Mutter/ Oma, bei denen der Knirps meist jedes We verbringt bisher auf taube Ohren gestoßen - klar mit Milchflasche schläft der Knirps abends und zum Mittagsschlaf problemlos ein, das Essen ist nicht so zeit-/ nervenaufreibend - gibt man eben ne Flasche und die vielen tollen, bunten "Kindergetränke" sind doch extra für Kinder und können nicht schlecht sein. 😡
@ PP
Es steht für mich außer Frage, dass die Entscheidung des Zahnarztes richtig ist. Allerdings ist es mal wieder typisch für die KM es jetzt so zu drehen als wäre es eine seltene Krankheit und sie könne überhaupt nichts dafür! Zudem hat mein Sohn noch Neurodermitis?, wobei die Hauterkrankung in keiner U-Untersuchung auftaucht. Behandelt wird hier nur immer wieder nachts mit "Schlafsaft", weil er angeblich sonst wegen Juckreiz nicht schlafen kann (während dem Urlaub hat regelmäßige Hautpflege den Juckreiz auch ausreichend gelindert).
Leider weiß ich, dass ich an der Behandlung, der Zahnpflege,... nichts ändern werde. Wenn die Ex nicht macht, macht sie nicht. Dennoch hätte ich gerne Einblick in die Behandlung.
Hallo,
ich hoffe Du hast mich nicht missverstanden, ich bin völlig mit Dir und Deiner Ansicht einverstanden, ich meinte eben nur, dass man in Gesundheitsangelegenheiten u.U. erst nachdem das "Kind in den Brunnen gefallen ist" eine Lösung zu seiner eigenen Zufriedenheit herbeiführen kann, um eine Behandlung nicht aufzuschieben. Wie es scheint, bestehen bei Deiner Ex grundsätzlich Probleme (zumindest in der Kommunikation), was das Gesundheitsthema angeht. Hier lohnt es sich sicherlich für Dich, wenn Du hier kämpfst und Deine berechtigten Interessen im Allgemeinen (auch für die Zukunft) durchsetzt. Gib Bescheid, wenn ich/wir Dir hier irgendwie helfen können.
Gruß, PP
Hi,
vermutlich ist hier das Problem da und du kannst am Problem selbst nichts ändern. Eine Zweitmeinung würde ich aber immer einholen und auf der auch in der jetzigen Situation bestehen. Ein OP- Termin kann verschoben werden und du musst da eindeutig informiert sein bevor du zustimmst. Vor allem muss der KM klar sein, dass sie solche Entscheidungen nicht alleine treffen kann und sie dich über gesundheitliche Probleme unverzüglich zu informieren hat. Damit mein ich jetzt nicht jeden Schnupfen, aber so etwas fällt definitiv unter Informationspflicht.
Allerdings muss da dann auch etwas passieren, sonst sind nach der Zahnop die nächsten Zähne wieder hin. Abgesehen davon ist es unter Umständen auch möglich, dass Kindergetränke Neurodermitis verschlechtern. So etwas sollte sicherheitshalber abgetestet werden, oder man läßt diesen Quatsch gleich und gibt dem Kind Wasser zu trinnken und sieht was passiert.
Beachten solltest du vor allem auch die Sprachentwicklung deines Kindes. Wenn das Kind eine Art Zahnersatz bekommt und der nicht getragen wird, kann sich das negativ auf die Sprachentwicklung auswirken. Tu deinem Kind einen Gefallen und beobachte das. Gerade bei Entwicklungsverzögerungen wird immer gerne abgewartet, nur zu lange warten tut dem Kind nicht gut.
LG
Nadda
Hallo, also ich habe da erstmal die Frage ob die KM Dir überhaupt die behandelnten Ärzte nennt ? Oder stellt Sie sich da schon quer ?
Viele Grüße
PL