Hi !
Erstmal Respekt zu euren tollen Forum ! Schön das es sowas gibt.
Nun zu meinem Problem:
Meine Frau ist fremdgegangen und ich habe sie zurück geholt.Kurz darauf ist sie wieder zu dem typ.Nun war ich beim Anwalt und hab dem gesagt das ich mich scheiden lassen möchte.Das Problem dabei ist unser 10 monate altes Kind.Der Typ wohnt etwa 300km von mir weg und ich will doch auch meinen Sohn sehen wenn wir das gemeinsame Sorgerecht bekommen.Gibt es da eine maximale Entfernung die meine Frau einhalten muß das ich den kleinen auch sehen kann ?
Für Hilfe eurerseits wäre ich sehr dankbar.
MfG
Capri
Hallo Capri,
nein, gibt es leider nicht. Wenn es ihr einfällt, 1000 km wegzuziehen, dann ist das so.
Das nennt man im Amtsdeutschen Lebensplanung. In diese greifen die JÄ und Gerichte nicht ein, erst recht nicht bei einer Mutter!
Gruss Harpyie
Hey!
und ich will doch auch meinen Sohn sehen wenn wir das gemeinsame Sorgerecht bekommen
Du und dein Sohn ihr habt das Recht euch zu sehen, also Umgang miteinander zu haben so oder so..das ist nicht abhängig vom Sorgerecht..
Aber was heißt wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht bekommt?? Seit ihr nicht verheiratet?
Seit ihr verheiratet hast du doch so oder so mit der Km das gemeinsame SR.
Seit ihr nicht verheiratet hat erstmal sie das alleinige SR.. u vermutlich wird sich das auch nicht ändern, außer sie ist damit einverstanden das du ebenfalls das SR hast..
Aber wie gesagt, Umgang ist absolut nicht abhängig vom SR.
Das mit der Entfernung ist so eine Sache..wenn sie das alleinige SR hat, kannst du weniger gegen einen Wegzug unternhmen als wenn ihr GSR hättet ..
U insofern gibt es keine wirkliche maximale Entfernung...
Gruß
Jens
@ Jens:
Seit ihr nicht verheiratet hat erstmal sie das alleinige SR.. u vermutlich wird sich das auch nicht ändern, außer sie ist damit einverstanden das du ebenfalls das SR hast..
Da er schreibt, das er die Scheidung will, sind sie wohl verheiratet und haben das GSR.
Eine maximale Entfernung gibt es nicht, aber bei einem Umzug mußt du (theoretisch) der Ummeldung eures Kindes zustimmen. Leider gibt es aber viele Ämter, die sich darum nicht kümmern.
Allerdings kann es sein, das du verlangen kannst, das sie sich an den Kosten für den Umgang beteiligt, da sie die Entfernung herbeiführt. Von der Theorie her ist ein Umzug zum neuen LAP auch kein driftiger Grund im Falle einer Klage (evtl. außer es besteht schon eine längere gefestige Beziehung), die Zustimmung zum Umzug durch das Gericht zu erteilen... aber wie gesagt Theorie und Praxis...
Aber warum läßt du sie nicht ziehen und euer Kind bleibt bei dir?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey
Da er schreibt, das er die Scheidung will, sind sie wohl verheiratet und haben das GSR.
Ja,stimmt,hab ich voll überlesen...
Somit:
wenn wir das gemeinsame Sorgerecht bekommen.
..gibt es hier nichts zu bekommen...das gemeinsame SR besteht...
U somit ja auch erstmal das "Mitspracherecht" über den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Sohnes...
Gruß
Jens
U somit ja auch erstmal das "Mitspracherecht" über den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Sohnes...
Gruß
Jens
Diese "Mitspracherecht" existiert in der Praxis aber nur auf dem Papier, und ist damit auch nur soviel wert wie dieses!
Aber dass hast du, @Jens wohl auch ausdrücken wollen, als du diese Recht in Anführungszeichen setztest, oder?
gruß
haddock
Hey
Aber dass hast du, @Jens wohl auch ausdrücken wollen, als du diese Recht in Anführungszeichen setztest, oder?
Jo...
Wobei man unter "Mitspracherecht" ja auch verstehen könnte, er könne davon in der Richtung auch gebrauch machen wie es @midnightwish schon ausdrückte..
Das sein Kind eben bei ihm lebt.. (wäre zumindest ein Versuch wert...wie es da aber aussieht wissen wir ja ebenfalls)
Zumindest kann er sich ein wenig gegen dem Wechsel des Aufenthaltsortes auflehnen mit dem GSR..aber wie das eben damit is, wissen wir auch..
Gruß
Jens
@ Jens:
Aber warum läßt du sie nicht ziehen und euer Kind bleibt bei dir?
Huhu !
Erstmal danke für die vielen Kommentare !Das alleinige SR wird so einfach nicht gehen.Ich denke das ein Kind zu 90% der Ehefrau zugesprochen wird.Die Männer haben halt irgendwie meist die Arschkarte. LEIDER !
Mich stimmt es traurig das sie unserem Sohn nichts bieten kann da sie selbst nicht arbeiten geht sowie ihr neuer Lebensgefährte auh nicht.Desweiteren hat sie einiges an Schulden und 2 Haftbefehle wegen nichtzahlens von div. Rechnungen die noch aus ihrer Zeit vor unserer Ehe stammten(Diese Haftbefehle stehen in ihrer Schufa).Können solche Fakten eventuell Gründe sein das ich möglicherweise das alleinige SR bekomme ?Mein grösstes Problem ist das ich irgendwo keinen Weg sehe wie ich meinen kleinen SOhn regelmässig sehen kann wenn sie denn 300km weit weg wohnt.300 km sind in diesem Fall der einfache Weg.Also falls ich ihn freitags hole und sonntags ihr wieder bringe wäre das 1200km pro Wochenende.
MfG
Capri
Nein, die Schufaeinträge sind ihre und nicht Deine Sache. Wenn sie wegzieht hat es auch nichts damit zutun, ob und wie, oder überhaupt sie den Umzug rechtfertigt. Heutzutage reicht es aus eine angemessene Stelle zu finden und dank HartzIV ist jeder irgendwie im Ausnahmezustand und damit Umzugsverpflichtet. Danke auf dieser Seite das dem so ist. Unglaublich? Ist leider so.
Sieh Deine Frau, Exfrau, als Expartner an und akzeptiere Dich und sie als Elternteile. Da gibts nichtsmehr mit dreckiger Wäsche, seht das Kind als Hauptgrund und steht Euch selbst in Zukunft so nahe, wie es das wirkliche Wohl eines Kindes erfordert.
In weiser Voraussicht steht Euch selbst aber nicht dem Kind im Wege.
Ist hart, aber es geht weiter im Leben.
[Editiert am 4/5/2006 von suffering_d]
Mit der richtigen Begründung wird es aber keinen Erfolg haben. Eine Mutter wird es richtig zu begründen wissen. Wie der Ausgang ist, ist doch hinlänglich bekannt.
Und genau das wird auch noch vom Staat gefördert.
Die einzige Chance ist, das der Mann das gemeinsame Kind bei sich behält, den Job an den Nagel hängt und alle Schlösser austauscht.
Aber auch da wird ihm schuldhaftes Verhalten unterstellt, absichtlich herbeigeführte Notlage etc.
Deutschland ist pervers, was solch Angelegenheiten angehen.
Guten morgen !
Irgendwie verstehe ich diese deutsche Gesetzgebung nicht ! Wie kann man einer Mutter die ihr nicht ausreichend versorgen kann das Kind zusprechen ? Wieso wurde die alten Gesetze die es früher gab abgeschafft ? Früher war es doch so das der Partner der Ehebruch begangen hatte das Kind weggenommen wurde? oder irre ich mich da ?
Man muß doch irgendwo zum wohle des Kindes entscheiden ?Ich kann mit ruhigen Gewissen sagen das ich meinem Sohn mehr zu bieten habe als meine Noch-Frau.Wie will die denn mit ihren vielen,vielen Schulden jemals auf nen grünen Zweig kommen ?
Gestern abend hat sie mir angerufen das sie doch gerne zu mir zurück wolle.Dieser Zug ist aber abgefahren weil ich Schnauze entgültig voll habe.
MfG
Capri