Hallo,
ich habe das grundsätzliche Problem, das der Vater unserer Tochter (noch verh. seit 4 J. getrennt, Scheidung läuft, GSR) grundsätzlich nicht auf Mails antwortet bzw. nur nach mehrmaligen massivem Nachbohren und erinnern.
Unsere Kommunikation war schon in der Ehe geprägt von nicht antworten, aussitzen, ignorieren oder Machtspielchen. Die Trennung hat es leider nicht besser gemacht. Da es nur Streits bei Telefonaten oder persönlichen Begegnungen gab, habe ich entschieden, auch für die Dokumentation (von wegen: "DAS hab ICH nie gesagt." etc.) nur noch per Mail zu kommunizieren.
Unsere Tochter hat über viele Monate starke körperliche Beschwerden gehabt, konnte deswegen kaum zur Schule gehen, wiederholt nun auf meinen Antrag mit Befürwortung der Klassenlehrerin/Stufenleiter die Klasse. Unsere Tochter wollte auf jeden Fall die Schule verlassen, weil sie sich dort äußerst unwohl fühlt. Ich habe einen neuen Schulplatz organisiert, und auch das sie dort die Klasse wiederholen kann.
Der Vater will für die An- und Abmeldung nicht unterschrieben. Nun wird unsere Tochter deswegen nicht der neuen Schule verwiesen, aber seine Argumentation und die Verweigerung spiegeln sein Machtgebahren wieder. Vor 3 Wochen habe ich ihm sehr ausführlich mitgeteilt, wie es unserer Tochter geht, welche Untersuchungen und Tests gemacht wurden, welche Untersuchungen noch anstehen, was die Ärzte vorschlagen, was meine Ideen dazu sind. Unter anderem soll auf Hinweis des Arztes eine Laboruntersuchung gemacht werden, die aber privat gezahlt werden muss damit differenzierter geschaut werden kann. Sie kostet knapp 180 Euro. Mein BaldEx hat sich bis heute nicht gemeldet.
Eine Weitere Untersuchung, die ein medizinischer Eingriff inkl. Anästhesie notwendig wäre, stünde an, wenn die Laboruntersuchung keine weiteren Ergebnisse bringen würde und die Beschwerden weiter anhalten. Dazu hatte ich auch um Zustimmung gebeten, auch dazu keine Antwort.
Unserer Tochter geht es, seitdem sie weiß, das sie die Schule wechseln kann und mit Nahrungsumstellung. Medizin etc. wieder sehr viel besser, aber eben noch nicht optimal.
Was mache ich jetzt? Denn ich werde die kostenpflichtige Untersuchung auf jeden Fall veranlassen, bin aber nicht bereit (eigentlich nicht mal in der Lage, aber ich kann mir das Geld leihen), den vollen Betrag zu zahlen.
Mein Anwalt hat schon vorgeschlagen, auf dieser Grundlage das alleinige Sorgerecht zu beantragen, aber darum geht es mir nicht, auch wenn das nur die Spitze des Eisbergs ist.
Was kann ich alleine tun, ohne den Anwalt einschalten zu müssen?
Danke und VG Anisu
Hallo Anisu,
wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst, dann must Du Deinen Ex informieren und sein Einverständnis einholen. Auf Alleinsorge zu klagen ist auch schwierig.
Ich würde vorschlagen den pragmatischen Weg zu gehen. Informiere Deinen Ex per E-Mail, setze für seine Antwort eine kurze Frist, ist die überschritten handelst Du.
Bei den Kosten der Behandlung Deiner Tochter ist das Problem, dass selbstverständlich die Regel gilt "wer bestellt zahlt auch". U.U. ist die Beteiligung Deines Ex durch sogenannten Mehrbedarf juristisch möglich. In diesem Fall müßtest Du aber ggf. auch vor Gericht ziehen. Die Argumentation gegen die Zahlung wird immer sein, dass das nicht medizinisch notwendig ist und für Kinder sowieso alles medizinisch notwendige von der Kasse bezahlt wird. (Ich weiss, dass man das differenziert sehen muss. Aber viele glauben immer noch an die "heile Welt" in Deutschland.)
Viele Grüße
Susi
Hallo Susi,
ich schrieb ja, dass es nicht meine Intension ist, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.
Eine Frist hatte ich zwar nicht gesetzt, aber um eine zeitnahe Antwort gebeten. Demnächst setze ich ihm eine Frist mit Datum.
Da unsere Tochter über 12 J. alt ist, muss ich sowieso alles zahlen, was aufgeschrieben wird, die wenigsten Medikamente,
vor allem wenn man nicht gleich mit der Chemiekeule kommen will, muss man eh selber zahlen.
VG Anisu
Servus Anisu,
@Susi64 hat m.E. eigtl. schon den richtigen Weg beschrieben...
Die Zustimmung solltest Du einholen u. m.E. geht das "wasserdicht" mit einem Schreiben, ggfs. als Einwurfeinschreiben, mit Einlieferungsbeleg und Sendungsverfolgung über die Post...dann ist nämlich der Zugang sicher gestellt.
Ich schreibe diese Option bewußt in der Kenntnis, dass ggfs. gleich wieder jemand "schlaumeiert", das bringe angeblich nichts...
Zumindest ist es besser als eine Email, wo niemand weiß, ob sie der Adressat überhaupt abruft...
Und nein, es muss auch keine "böse" Frist sein. Für Dein Anliegen genügt eigtl. der freundliche Hinweis im Schreiben:
"Sollte ich Deinerseits in dieser wichtigen Angelegenheit für unser Kind bis zum ... ohne Deine Antwort bleiben, gehe ich davon aus, dass Du mit dem vorstehend beschriebenen Vorgehen (Therapie, etc.) einverstanden bist."
Viele Grüße
