GUter Tipp, Mux.
Dort heisst es:
"... unterliegen die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und Kind dem Staat, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Damit wäre niederländisches Recht anwendbar.
Wie Sie jedoch schilderten wurde das Umgangsrecht des Vaters bereits durch ein deutsches Gericht festgelegt. Damit befinden Sie sich praktisch im Zugzwang, da der Vater sich schließlich auf diese Regelung berufen kann.
Diese ist insofern auch verbindlich. Es besteht u.a. zwischen den Niederlanden und der BRD ein Abkommen, welches verhindern soll, dass bereits verbindlich festgelegte Sorgerechts- oder Umgangsregelungen im Ausland umgangen werden. D.h. die bereits getroffene Umgangsregelung besteht fort, auch wenn sich die Kinder nun in den Niederlanden gewöhnlich aufhalten. "
Demnach müss KM den Kleinen weiterhin freitags zu mir bringen und ich bringe ihn Sonnntag zurück.