KM will mit Kind in...
 
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KM will mit Kind ins Ausland - vorher gem. Sorgerrecht beanttragen?

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(@moselfranke)
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Liebe Gemeinde,

Ich habe einen 5-jährigen Sohn, der in der Woche bei seiner Mutter (KM) ist, und drei von vier Wochenenden im Monat bei mir (Freitagabend bis Sonntagabend). Am Freitagabend muss sie ihn vorbeibringen, ansonsten hole / bringe ich ihn (vereinbart in einem gerichtlichen Vergleich). Wir, KM und KV,  leben im Rhein/Main-Gebiet.
Ich bin von der KM getrennt, seit der Kleine 1 ½ Jahre alt ist. Wir waren nie verheiratet. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Sie schlägt sich mit Aufstocker-Jobs durch oder ist arbeitslos; erhält üppig Unterhalt von mir für den Kleinen (so viel, dass die ARGE Teile davon „pfändet“).

Der Kleine und ich haben ein sehr inniges Verhältnis zueinander. Er ist sehr aufgeweckt, und ich würde ihn gerne im Sommer als Kann-Kind einschulen lassen (dann ist er immer noch fünf Jahre alt). KM war anfangs einverstanden, will jetzt aber nicht mehr. Der Grund, und damit das eigentliche Problem (die spätere Einschulung ist für mich kein Tabu):

KM hat einen neuen Freund (per se juckt mich das nicht). Dieser kommt aus den Niederlanden, war eine Weile hier beschäftigt und plant nun aus beruflichen Gründen bald wieder dorthin zurückzukehren. Sie will mit – natürlich mit dem Kleinen. Ihren älteren Sohn (13) will sie bei dessen Vater lassen (arbeitslos, gewalttätig, vorbestraft, privatinsolvent). KM selbst ist Nicht-EU-Ausländerin ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.

Ich hatte schon früher erwogen, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen; insbesondere als das EUGH der Bundesregierung Druck gemacht hatte, die hiesige Rechtslage zu korrigieren. Bisher habe ich das aber nicht gemacht, da ich die Erfolgsaussichten immer noch für sehr gering erachtet habe (diverse Urteile, die ich u.a. hier gelesen und kommentiert gefunden habe) und ich ja auch mit Teilsorgerecht einen Konsens oder Kompromiss mit KM suchen muss, wenn wichtige Fragen zu klären sind (oder das ganze vor Gericht zerren).

Angesichts der akuter werdenden Gefahr, dass KM das Land mit meinem Sohn verlässt, und wir uns dann wahrscheinlich bis auf die Sommerferien nicht mehr sehen würden frage ich mich, ob ich nicht doch besser das GSB zu bekommen suche. Wahrscheinlich ist das aber nur über einen Prozess nicht machbar (falls überhaupt).

Für Eure Ratschläge wäre ich dankbar.

Viele Grüsse
Moselfranke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 15:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Moselfranke,

Du wirst hier im Forum einige wenige Berichte finden, in denen unverheiratete Väter das GSR bekommen haben. Die sind - wie Du zutreffend erkannt hast - allerdings noch immer die absolute Ausnahme. Im vorliegenden Fall willst Du es vorrangig bekommen, um einen Umzug Deines Kindes zu verhindern (seiner Mutter kannst Du den Umzug nicht verbieten lassen). Das ist das Gegenteil der Kommunikations- und Einigungsbereitschaft, die Gerichte hierfür voraussetzen; die argumentieren eher "mit einem GSR-Urteil handeln wir uns Probleme ein, die wir ohne erst gar nicht haben."

GSR orientiert sich nicht an den Rechten der Eltern, sondern am Wohl der betroffenen Kinder. Mit welchem Argument will man den Verbleib des Kindes in Deutschland begründen? Dein Umgangsrecht ist in den Niederlanden ja nicht in Gefahr; ob Du vom Rhein-Main-Gebiet nun nach München oder Hamburg fährst oder westlich zu den "Oranjes", spielt vom zeitlichen und finanziellen Aufwand her ja keine wesentliche Rolle, nur weil da eine Landesgrenze dazwischen ist.

Theoretisch kannst Du versuchen, die Fortsetzung Deiner offensichtlich freiwillig überhöhten Unterhaltszahlungen vom GSR abhängig zu machen. Nach Deinen bisherigen Schilderungen vermute ich allerdings, dass sie eher auf Geld verzichten als Dir ein Mitspracherecht über den Lebensmittelpunkt Eures Sohnes einräumen wird (sofern ihr Partner noch derselbe ist wie vor 2 Jahren).

Mach Dich aber in jedem Fall frei von der Person des "anderen Vaters". Dessen "Verfehlungen" gehen Dich erstens nichts an, spielen zweitens in Deinem Fall auch keine Rolle - und haben Dich drittens ja auch nicht gestört, als Du mit ihr weiteren Nachwuchs auf Kiel gelegt hast. Und viertens kennst Du sie vermutlich sowieso nur vom Hörensagen; was Dir die Augen für die Möglichkeit öffnen sollte, dass über Dich eventuell Ähnliches verbreitet wird.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 16:38
(@moselfranke)
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Lieber Martin,
Vielen Dank für Deine rasche Antwort.
Wenn ich das GSR bislang nicht beantragt habe, dann deshalb, weil ich die Erfolgsaussichten für ziemlich gering gehalten habe. Mein Wunsch, es zu bekommen, rührt vo allem daher, weil ich mich um den Kleinen verantwortungsvoll kümmern will. Ich will aktiv an den Entscheidungen zu seinem Wohl und in seinem Interesse beteiligt sein. Der Wunsch wird mit zunehmendem Alter größer, weil auch die Fragestellungen komplexer werden (Einschulung etc.).
Der potenzielle Wegzug der KM macht mir dabei zwei Dinge bewusst: Erstens, dass ich mich früher darum hätte kümmern sollen, und zweitens, dass das fehlende GSR tatsächlich mein Mitspracherecht in der Wohnortfrage mindert (und zwar in Richtung Nulllinie).

Der Unterschied zu Hamburg und München (wobei bei München gestritten werden darf  :wink:) ist, dass jenseits der Landesgrenzen eine andere Sprache gesprochen wird und die Umstellung einfach größer ist. Das Herausreißen aus den sozialen und sonstigen familiären Bindungen (Bruder, Onkel, Tanten und, ja, Vater) hat mit dem Ausland nichts zu tun. Meine Sorge ist in der Tat der zu befürchtende Abbruch sozialer Bindungen – unabhängig von Distanz und Landsmannschaft.

Wo meine Ex lebt, ist mir egal. Gerne dort, wo der Pfeffer wächst. Wo aber die Mutter meines Sohnes lebt, ist mir nicht egal (leider gibt es die beiden nur in Personalunion). Ich hätte auch Bauchschmerzen bei dem Gedanken, dass er nun bei mir bleibt und seine Mutter nur noch in den Schulferien sehen könnte. Er braucht uns beide.

Bei einem Antrag auf GSR würde ich die anstehende Umzugsproblematik außen vor lassen. Die Kommunikation mit KM ist effektiv, meist über SMS. In den wichtigen Fragen erzielen wir Einigkeit, stilistisch könnte das ein oder andere aber „höflicher“ ablaufen.

Wieso sind meine Unterhaltszahlungen überhöht? Die Höhe ist m.E. okay, an die DüDo-Tabelle gekoppelt (gerichtlicher Vergleich) – lediglich kassiert die Arge kalkulatorisch einen guten Teil davon, weil der Kleine in der Haushaltsgemeinschaft lebt (ohne bedürftig zu sein), dass heißt, die Kohle kommt ihm nicht zu gute. Wenn ich den Unterhalt mindern würde, würde die Arge kalkulatorisch weniger abzwacken, die der Haushaltsgemeinschaft zur Verfügung stehende Kohle bliebe gleich (ob das rechtens ist, bezweifle ich; aber um dagegen etwas machen zu können, müsste KM aktiv werden).
Meine Ex ist grundsätzlich sehr kompromissbereit, wenn es dafür Kohle gibt.

Zur Person des "anderen Vaters" noch eine Anmerkung: Die von mir aufgeführten Merkmale sind dokumentiert, ich habe die entsprechenden Unterlagen gesehen (Vorstrafen, Zeugenaussagen, Insolvenzverfahren). Allerdings werden diese Punkte von „unserer gemeinsamen Ex“ gerne weiter jochgejazzt, so dass Du mit Deiner Vermutung, dass sie auch über mich unschöne Dinge verbreitet, sogar Recht haben dürftest.
Ich verurteile ihn aber nicht, er ist mir schnuppe. Erwähnt habe ich den Punkt, weil er etwas über das Fürsorgebedürfnis der KM aussagt. Sie entledigt sich eines nicht ganz einfachen pubertären 13-Jährigen in ein „schwieriges Umfeld“ (vielleicht können wir uns auf die Formulierung einigen, ohne dass mir persönliche Aversionen gegen den „andern Vater“ unterstellt werden), um ihre neue Beziehung unbeschwert genießen zu können (war damals ähnlich, als ich sie kennenlernte). Ich gönne ihr jedes persönliche Glück. Aber, ob ihre Schwerpunktsetzung, wirklich fast alles für den jeweiligen Partner aufzugeben, langfristig im Kindeswohl ist, muss man nicht so sehen.
Diese letzten Anmerkungen mache ich nicht, um andere Parteien zu diskreditieren. Diese persönlichen Sachen stören mich in der Debatte eher. Ich wollte aber, bei allem Respekt, einige Aussagen und Spekulationen, nicht unkommentiert lassen. Worum es mir letztendlich geht, ist eine Strategie zu finden, die gut für den Kleinen ist – und die realistische Chancen auf Erfolg hat.

Viele Grüsse,
Moselfranke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 18:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wenn du das GSR beantragen möchtest, würde ich es vermutlich genau jetzt tun.
Also bevor ihre Umzugspläne "offiziell sind.

Zwar sehe ich die Chancen immer noch im 1 stelligen %-Bereich aber durch die Gesetzesankündigung etwas besser als vor einigen Monaten und und etwas besser als wenn sich dadurch erkennbar Streitereien über den Aufenthaltsort ergeben.

Habt ihr denn mal zusammen gelebt?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 18:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Moselfranke,,

das mit dem UH habe ich dann missverstanden; Du hattest geschrieben, Deine Ex erhalte "üppig" Unterhalt für Euren Sohn von Dir. Wenn die Höhe der Zahlungen sich "nur" nach Deinem EK bemisst, ist das nicht "üppig", sondern die Vorgabe des deutschen Familienrechts. Und wenn die ARGE ihr im Nachgang dann weniger zum Lebensunterhalt bezahlt als maximal möglich wäre, ist das auch rechtens; die theoretischen Obergrenzen sind ja kein "automatischer Anspruch".

Welche Aussichten ein GSR-Verfahren hätte, kann Dir am besten ein sachkundiger Anwalt sagen, der die personellen Gegebenheiten am örtlich zuständigen Gericht kennt. Bei manchen Richtern ist das "nur sehr schwierig"; bei anderen aussichtslos. Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich an ein gewonnenes GSR-Verfahren ja sofort ein ABR-Verfahren anschliessen würde, in dem 3,5 Jahre Betreuungskontinuität durch die Mutter sicher wesentlich schwerer wiegen würden als die in Deutschland ansässigen Onkel und Tanten oder eine weitere Sprache (die ein 5-Jähriger schnell lernt, ohne deshalb plötzlich kein Deutsch mehr zu können). Deine bisher genannten Argumente reichen für einen erfolgreichen GSR-Antrag jedenfalls kaum aus.

Andererseits: Das GSR nützt Dir sowieso wenig bis nichts, wenn die ebenfalls sorgeberechtigte Mutter samt Kind in den Niederlanden lebt und Dich an GSR-relevanten Entscheidungen wie Schule, Gesundheit etc. einfach nicht beteiligt: Wie wolltest Du sie im Ausland dazu zwingen? Entsprechende Klagen deutscher Gerichte könnte sie dort unbeantwortet ins Klo schmeissen.

Ich wiederhole allerdings nochmal: Was Deine Ex mit dem Vater ihres anderen Kindes angestellt hat, was das für ein schlimmer Finger sein soll oder was davon Du beweisen können willst, nützt Dir in diesem ganzen Verfahren genau gar nichts; damit bekäme ein GSR-Antrag nur sehr schnell den Geruch einer Racheaktion gegen die Ex. Das GSR bekommt man als nichtehelicher Vater nicht, indem man den Ex-Partner schlechtmacht, sondern - wenn überhaupt - nur aus "kindeswohlbezogenen Gründen". Es geht dabei ausschliesslich um die Zukunft; nicht um die Vergangenheit.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 18:43
(@diskurso)
Registriert

Hallo Moselfranke,

realistischer als das gSR könnte vielleicht lediglich ein ABR-Antrag sein, wobei wie schon gesagt die Aussichten sehr vom Richter abhängig sind.
Rein juristisch könnte Dein Antrag auch ein gSR-Antrag sein, bei dem hilfsweise das ABR beantragt wird.
Dass Du ausführlich und glaubhaft darlegen musst, warum es im Interesse des Kindes ist, nicht mit der sorgenden KM das Land zu verlassen, versteht sich von selbst.
Ob der Richter Deinen Ausführungen folgt, hängt von so vielen Faktoren ab ... Ich würde es dennoch versuchen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 18:56
(@moselfranke)
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@Beppo
Hallo Beppo,
vielen Dank für Deine Einschätzung. Einstelliger Prozentbereich ist ja nicht so viel….
Wir sind kurz vor der Geburt zusammengezogen. Wir lebten fast zwei Jahre zusammen, bis es halt nicht mehr ging.
Jetzt ist der Kleine an ¾ der Wochenenden bei mir und in den Urlauben oder auch mal ne Woche zu Weihnachten.
Gruss,
Moselfranke

@Martin

Am dem Unterhalt ist rechtlich nichts zu rütteln. Ich habe nicht vor, die Höhe der Zahlungen in Frage zu stellen. „Üppig“ ist hier eher eine ökonomische Kategorie. In einem Haushalt, dem eine Hartz-IV-Aufstockerin vorsteht und in dem ein 13-Jähriger (ohne Unterhaltsleistungen des Vaters) lebt, macht der Unterhalt des 5-Jährigen einen gewichtigen Teil aus (zumindest, wenn sich die Arge nicht daran vergreifen würde). Sorry, wenn ich mich hier missverständlich ausgedrückt habe.

Ich glaube auch nicht, dass sich die Holländer grossartig für meine Vorschläge zur Erziehung interessieren werden…

Meine Prognose ist, dass der Neue meiner Ex irgendwann die Schnauze voll hat und dass vor allem der Kleine unter all den Begleitumständen (Umzug, Einleben, Trennung) leiden wird. Ich kann allerdings nicht voraussetzen, dass Außenstehende die Seriosität dieser Prognose ähnlich einschätzen bzw. dass ein Gericht diese nicht als „Rachefeldzug“ versteht. Ich halte diese Umstände – zukunftsgerichtet und im Sinne des Kindeswohls – für alles andere als irrelevant, verstehe aber Deinen Punkt, dass das vor Gericht zum Bumerang werden könnte.

@discuro
Hallo discurso,
Vielen Dank für Deinen Vorschlag, der mir sehr sympathisch ist. Wenn ich mir die anekdotische Evidenz dieser Vorgehensweise hier im Forum ansehe, bin ich aber ein bisschen skeptisch, ob das zum Ziel führt.

LG
Moselfranke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2012 19:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Moselfranke,

Am dem Unterhalt ist rechtlich nichts zu rütteln. Ich habe nicht vor, die Höhe der Zahlungen in Frage zu stellen. „Üppig“ ist hier eher eine ökonomische Kategorie. In einem Haushalt, dem eine Hartz-IV-Aufstockerin vorsteht und in dem ein 13-Jähriger (ohne Unterhaltsleistungen des Vaters) lebt, macht der Unterhalt des 5-Jährigen einen gewichtigen Teil aus (zumindest, wenn sich die Arge nicht daran vergreifen würde).

naja, der UH bemisst sich nach Deinem Einkommen (ob das in jedem Einzelfall gerecht ist, steht hier nicht zur Debatte) und nicht nach der Lebensstellung der Mutter. Und da das sozialrechtliche Existenzminimum eines Kindes deutlich geringer ist als das unterhaltsrechtliche, gibt es hier halt irgendwelche "Überhänge", die Anrechnung finden. Trotzdem ist der umgekehrte Weg kaum gangbar: Man kann den Kindesunterhalt ja kaum festlegen nach Kriterien wie "Kinder arbeitsunwilliger und/oder sozial schwacher Mütter bekommen weniger Geld von ihren Vätern."

Da alle jetzt zu findenden Regelungen aber sowieso nur die Zukunft und nicht die Vergangenheit betreffen, kannst Du (mindestens) vier Dinge als Faktum betrachten:
- der 13-Jährige verbleibt nicht in Mutters Haushalt, verursacht dort somit weder Kosten noch bringt er Kohle;
- sämtliche deutschen Sozialleistungen entfallen;
- der Weg zu niederländischen Sozialtöpfen dürfte ebenfalls verstellt sein; zumindest für geraume Zeit;
- die finanzielle Versorgung der Ex obliegt damit entweder ihr selbst oder ihrem Partner.

Meine Prognose ist, dass der Neue meiner Ex irgendwann die Schnauze voll hat und dass vor allem der Kleine unter all den Begleitumständen (Umzug, Einleben, Trennung) leiden wird. Ich kann allerdings nicht voraussetzen, dass Außenstehende die Seriosität dieser Prognose ähnlich einschätzen bzw. dass ein Gericht diese nicht als „Rachefeldzug“ versteht. Ich halte diese Umstände – zukunftsgerichtet und im Sinne des Kindeswohls – für alles andere als irrelevant, verstehe aber Deinen Punkt, dass das vor Gericht zum Bumerang werden könnte.

diese Möglichkeiten gibt es immer; genauso, wie der Neue oder Deine Ex morgen vor einen Bus laufen können. Es werden aber keine "eventuellen Probleme" gelöst, sondern nur tatsächliche. Komm davon weg, den neuen Partner Deiner Ex zum Teil Deiner Überlegungen zu machen; im Idealfall hat er ein gutes Verhältnis zu Deinem Sohn; da hat dieser nämlich viel mehr davon als wenn der Neue ein Depp ist. Über irgendwas anderes musst Du Dir keine Gedanken machen.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 20:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, damit scheint ein erfolgreicher GSR-Antrag nicht völlig ausgeschlossen, bleibt jedoch weiterhin ein Vabanquespiel.
Nur selbst wenn du es gewinnst, heißt das noch nicht, dass die Mutter gezwungen werden könnte auf den Umzug zu verzichten.

Du bekommst damit lediglich das Recht, überhaupt zu sagen, dass dir der Umzug nicht gefällt.
Aufhalten kannst du ihn auch mit GSR nur, wenn es für einen Richter eine Option darstellt, dass das Kind zu wechselt.

Alles das zusammen ergibt eine Chance, weit unter dem einstelligen % Bereich.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2012 22:13
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

Liebe Gemeinde,

in folgende Geschichte kommt Bewegung, und ich habe neue Fragen.

http://www.vatersein.de/Forum-topic-24636-start-msg273918.html#msg273918

Der Faden wurde geschlossen (warum weiß ich nicht), weswegen ich ihn nicht fortführen kann; ich kopiere die wichtigsten Fakten per copy/paste deshalb manuell hierher, wegen veränderter Fragestellung aber leicht modifiziert (und bemühe mich um sachlichere Formulierungen als beim ursprünglichen Faden):

Ich habe einen fast 6-jährigen Sohn, der in der Woche bei seiner Mutter (KM) ist, und drei von vier Wochenenden im Monat bei mir lebt (Freitagabend bis Sonntagabend). Am Freitagabend muss sie ihn vorbeibringen, ansonsten hole / bringe ich ihn (vereinbart in einem gerichtlichen Vergleich). Wir, KM und KV,  leben im Rhein/Main-Gebiet.
Ich bin von der KM getrennt, seit der Kleine 1 ½ Jahre alt ist. Wir waren nie verheiratet. Sie hat das alleinige Sorgerecht. Sie schlägt sich mit Aufstocker-Jobs durch oder ist arbeitslos, derzeit im Mutterschutz; erhält Unterhalt von mir in Höhe der Stufe 10 der Düsseldorfer Tabelle (abzüglich des halben Kindergeldes) für den Kleinen (Teile davon werden durch die ARGE „gepfändet“).

Der Kleine und ich haben ein sehr inniges Verhältnis zueinander.

KM hat einen neuen Freund. Mit diesem hat sie nun ein Kind bekommen; im vergangenen Monat war die Geburt. Der neue Freund kommt aus den Niederlanden, beide wollen nun im Dezember dorthin ziehen. Sie will natürlich den Kleinen mitnehmen. Ihren älteren Sohn (14) will sie bei dessen Vater lassen. KM selbst ist Nicht-EU-Ausländerin ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung.

Die KM hat mir das per SMS mitgeteilt und auch, dass ich ihn ja in den Ferien sehen könnte.

Ich hatte zwar früher erwogen, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen; habe es aber sein lassen , da ich die Erfolgsaussichten für sehr gering erachtet habe (diverse Urteile, die ich u.a. hier gelesen und kommentiert gefunden habe) . Außerdem hat das keine Konsequenzen für die geplante Umsiedlung.

Der Umgang und auch der Unterhalt sind einem „gerichtlichen Vergleich“ geregelt. Wegen der großen Entfernung ist das bisherige Modell wohl nicht mehr realistisch (selbst, wenn ich dem zustimme, wird sie ihn mit Sicherheit nicht mehr zu mir bringen, wie bislang am Freitag üblich).

Kann sie jetzt diesen gerichtlichen Vergleich und die damit einhergehenden Pflichten so einfach ignorieren? Oder kann Madame bei den Pflichten alles ummodeln, während ich auf der meinigen geknebelt bleibe?  
Sollte ich mich um ein neues Umgangsmodell bemühen, bei dem ich ihr etwa die wahrscheinlichen Kosten (Zug, Hotel) vom Unterhalt abziehe?
Wie wäre ein solches Modell zu formalisieren (Jugendamt, Gericht – welches überhaupt, ein deutsches, holländisches?)?

Für Eure Ratschläge wäre ich dankbar.

Viele Grüsse
Moselfranke

___________________________________
Edit: Zusammengeführt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2012 23:32




(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

ok. keine Ratschläge. Schade.

Vielleicht ein Tipp,  an wen ich mich sonst wenden könnte/sollte? Jugendamt? Rechtsanwalt?

Gruss
Moselfrank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2012 13:03
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi moselfranke,

zu Deinen konkreten Fragen:

Kann sie jetzt diesen gerichtlichen Vergleich und die damit einhergehenden Pflichten so einfach ignorieren?

Ein Umgangsbeschluss oder -vergleich schränkt nicht das Recht auf Freizügigkeit ein; sie kann hinziehen wohin sie will. Wird
dadurch der getroffene Umgangsvergleich nicht mehr durchführbar, fängt das Spiel wieder von vorne an. Also ist wieder ein
Antrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen.

Sollte ich mich um ein neues Umgangsmodell bemühen, bei dem ich ihr etwa die wahrscheinlichen Kosten (Zug, Hotel)
vom Unterhalt abziehe?

Nein, es ist nicht zulässig, Unterhalt mit Umgangskosten zu verrechnen. Wenn der Unterhalt tituliert ist, würde das eine sofortige
Vollstreckung nach sich ziehen.

Wie wäre ein solches Modell zu formalisieren (Jugendamt, Gericht – welches überhaupt, ein deutsches, holländisches?)?

Da Dein Kind dann seinen ständigen Aufenthalt in Holland hat, wäre ein holländisches Gericht zuständig. Wie das holländische Familienrecht
tickt, weiß ich allerdings nicht. Du müsstest Dir überlegen, was Du leisten kannst und wie Du ggf. Deine Ex an dem Umgang beteiligen kannst.
Bei großen Entfernungen bietet sich an, mit dem Flieger anzureisen, den Umgang in der Nähe des Wohnortes zu verbringen und das je
nach zur Verfügung stehende Zeit und Geld einmal bis zweimal im Monat. Dafür häufigere und längere Ferienblöcke als üblich. Nur so grob als
Vorschlag. Ich hatte für zwei Jahre eine Entfernung von 550 km zu meinem Kind zu überwinden.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 13:33
(@moselfranke)
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Danke Mux,

ZITAT: Nein, es ist nicht zulässig, Unterhalt mit Umgangskosten zu verrechnen. Wenn der Unterhalt tituliert ist, würde das eine sofortige
Vollstreckung nach sich ziehen.

Ich meinte nicht, dass ich das eigenmächtig verrechne. Eher: wenn es zu einem neuen Rechtsstreit kommt, bei dem eine neue Umgangsregelung zu treffen sein würde, wäre es doch nur fair (ich weiß , dass das keine Kategorie ist, die vor Gericht ein Rolle spielt), dass die Kosten für meine Anreise und das Hotel anfallen, mit dem Unterhalt verrechnet werden. Schließlich macht sie, indem sie ihr Recht auf Freizügigkeit nutzt, die freiwillig getroffene Umgangsvereinbarung unmöglich. Ich dachte, hier im Form auch schon etwas in dieser Richtung gelesen zu haben.
Wenn es nur um Leistungsfähigkeit geht, kann ich das ganze vergessen.

Dieser Vergleich beinhaltet übrigens weder die Formulierung "Titel" noch "vollstreckbar".

Kann und sollte ich mich denn darum kümmern, bevor sie abdüsen? Jetzt sind ja immerhin die deutschen Gerichte zuständig. (wobei: schlimmer kann’s in Holland natürlich auch nicht werden).

LG
Moselfranke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2012 16:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MF,

Danke Mux,
Ich meinte nicht, dass ich das eigenmächtig verrechne. Eher: wenn es zu einem neuen Rechtsstreit kommt, bei dem eine neue Umgangsregelung zu treffen sein würde, wäre es doch nur fair (ich weiß , dass das keine Kategorie ist, die vor Gericht ein Rolle spielt), dass die Kosten für meine Anreise und das Hotel anfallen, mit dem Unterhalt verrechnet werden. Schließlich macht sie, indem sie ihr Recht auf Freizügigkeit nutzt, die freiwillig getroffene Umgangsvereinbarung unmöglich. Ich dachte, hier im Form auch schon etwas in dieser Richtung gelesen zu haben.

nein, was Du gelesen haben kannst, ist, dass ein Gericht einen Elternteil dazu verurteilen kann (nicht muss!), sich an den Umgangskosten zu beteiligen, wenn er die Entfernung geschaffen und damit diese Kosten verursacht hat. Das setzt allerdings entsprechende Leistungsfähigkeit voraus; wenn Deine Ex bereits in D von Hartz4 und Gelegenheits-Jobs lebt, wird sie in den Niederlanden nicht plötzlich Reichtümer verdienen.

Der Unterhaltsanspruch Eures Kindes hat damit jedenfalls nichts zu tun; das braucht ja nicht weniger Essen oder Kleidung, nur weil Du eine längere Anreise hast. "Verrechnen" kann man da jedenfalls nichts.

Kann und sollte ich mich denn darum kümmern, bevor sie abdüsen?

nachdem dieser Thread mit diesen Fragen bereits über ein halbes Jahr alt ist, kann von "abdüsen" vermutlich kaum die Rede sein. Eine Sorgerechts-Klage - selbst wenn sie erfolgreich wäre - würde daran auch nichts ändern: Auch als Mitinhaber der elterlichen Sorge kannst Du Deiner Ex nichts verbieten. Und der Aufenthalt Eures Kindes müsste dann eben über eine ABR-Entscheidung geregelt, bei der vorhersehbar die Betreuungskontinuität duch die Mutter das gewichtigste Argument wäre.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 17:02
(@moselfranke)
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Danke Martin,
wenn ich dich richtig verstehe, würde die - denkbare - Beteiligung der KM an den erhöhten Umgangskosten über ihr Einkommen zu leisten sein; die Unterhaltshöhe für den Kleinen wäre tabu. Da wird dann nichts zu machen, sprich: holen, sein

(Allerdings:
"Der Unterhaltsanspruch Eures Kindes hat damit jedenfalls nichts zu tun; das braucht ja nicht weniger Essen oder Kleidung, nur weil Du eine längere Anreise hast. "Verrechnen" kann man da jedenfalls nichts."
Hier widerspreche ich Deiner Logik: Der Unterhaltsanspruch unseres Kindes hängt doch wohl allein von meinem Einkommen ab - nicht vom Bedarf des Kindes. Er leben jetzt drei Kinder in dem Haushalt, jedes hat einen eigenen Vater, und jedes erhält unterschiedlich viel Unterhalt; eines gar keinen. Das eine braucht ja jetzt nicht nichts zu essen, weil es keinen Unterhalt bekommt, oder? Ausserdem reduziert ein Flug nach Holland alle zwei Wochen plus Hotel doch meine finanzielle Leistungsfähigkeit.)

zum "Abdüsen"
Der Thread ist schon älter, die Faktenlage aber neu.
(Als ich den Thread eröffnete , ging es darum, das Ex mit dem Gedanken spielte nach Holland zu gehen. Konkreter wurde das aber nicht. Wegen der hier regelmässig erörterten Faktenlage, habe ich es dann sein gelassen, mich um das Sorgerecht zu kümmern. Inzwischen geht es mir um den Umgang. Deswegen hatte ich einen neuen Thread eröffnet (der wurde dann aber wieder an den alten gehängt.))
Was ich nicht wusste, dass sie damals oder kurz dannach bereits schwanger war. Der Nachwuchs kam jedenfalls Mitte September zur Welt, was ich ein Woche vorher von meinem Sohn erfuhr. Und erst jetzt, als ich den Thread wiederbelebte, SMSte sie mir, dass sie im Dezember wegziehen will. So weit ist das nun wirklich nicht mehr entfernt.
LG
Moselfranke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2012 17:33
(@bester-papa)
Registriert

Hi Moselfranke,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur sagen, dass Du es bis Dez. kaum schaffen wirst das GSR zu beantragen. Da musst Du schon etwas mehr Zeit einkalkulieren.
Zudem ist unsicher ob das in Holland überhaupt greift.Allerdings kannst Du den Wegzug damit nicht verhindern.

Ob ein ABR Antrag erfolgreich ist käme auf einen Versuch an. Die Chancen sind minimal aber nicht völlig bei Null.
Ich halte aber die Gerichte in Frankfurt für etwas fortschrittlicher.

Aber was mir schleierhaft ist: Wieso besitzt KM keine dauerhafte Aufenthalterlaubnis? Ist das Kind nicht deutscher Staatsbürger?

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 17:55
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

Danke Martin,
wenn ich dich richtig verstehe, würde die - denkbare - Beteiligung der KM an den erhöhten Umgangskosten über ihr Einkommen zu leisten sein; die Unterhaltshöhe für den Kleinen wäre tabu. Da wird dann nichts zu machen, sprich: holen, sein

Na ja, es gibt verschiedene Arten der Beteiligung. Ein Versuch z.B. wäre, die Umgangskosten unterhaltsmindernd in Bezug auf den KU anzusetzen. Dein Kind wird bestimmt nicht hungern müssen, wenn es von Stufe 10 in 8 rutscht. In meinem Fall habe ich durch die Umgangskosten eine Stufe der DDT erreicht. Die Frage ist, ob das lohnt. Desweiteren kannst Du versuchen, Deine Ex aktiv bei der Durchführung des Umgangs einzubinden, z.B. das Kind zum Bahnhof, Flughafen etc. bringen. Aber das ist alles nur auf deutsches Recht bezogen. Du müsstest Dich mit den Gegebenheiten in den Niederlanden auseinandersetzen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 17:56
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Mux.
Mit - bzw vor - wem müsste ich das denn diskutieren? Bilateral mit der Ex? Oder vor Gericht (deutsch/holländisch)?

Da bin ich jedenfalls mal gespannt, wie das holländische Familienrecht so aussieht ....
Gruss
MF

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2012 18:09
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi moselfranke,

schau mal hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Internationales-Familienrecht-__f23030.html

Ob es in Deinem Fall evt. Sinn macht noch vor deutschen Gerichten eine Abänderung des Umgangsvergleichs
in Hinblick auf den geplanten Umzug zu versuchen oder abzuwarten und dann vor einem niederländischem Gericht
zu klagen, ist schwer abzuschätzen, da man hierfür sich im niederländischen Recht auskennen müsste.

Hast Du eigentlich mal einen Anwalt konsultiert?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 18:32
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich wollte, bevor ich zu einem Anwalt gehe, mich erst hier schlau machen. Damals, als ich von der Trennung und dem Gang vor s Gericht überrascht wurde, war ich planlos und hatte einen katastrophalen Anwalt, der deutlich weniger Ahnung hatte von Familienrecht, als die meisten hier, die mehr als drei Beiträge verfasst haben.
Dieses Mal wollte ich schlauer sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2012 18:50




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