Hallo zusammen,
vor gut einem Jahr haben wir meinen Fall hier oft diskutiert und ich konnte viele nützliche Tipps für mich verwenden,
mit dem Ergebnis, dass mir das ABR unseres mittlerweile dreijährigen Sohnes übertragen wurde.
Das Urteil ist auch hier nachzulesen http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1535.html .
Mittlerweile ist einiges passiert und man kann sagen, dass alles auch tatsächlich gut funktioniert und die Prüfung auf Alltagstauglichkeit bestanden ist.
Als Kurzfassung:
- ABR Mai 08 auf mich übertragen, da KM im Referendariat (180km entfernt) steckt und Ihre Bindungstoleranz stark zu wünschen übrig ließ, somit Sohnemann alle 14 Tage zu Ihr, sowie die kompletten Ferien. Sie zahlt Unterhalt und trägt Kosten und Aufwand der Fahrten
- Hinweis Gericht: wenn Referendariat Ende 09 beendet ist, dann sollte man die Situation neu beleuchten
- Seit Jan. 09 wohne ich mit meiner Partnerin und meinem Sohn zusammen
- Feb. 09 gemeinsames Gespräch beim JA auf Wunsch der KM
Grund: Wechsel des Kleinen zu Ihr ab Mai, da plötzlich das Referendariat schon viel eher beendet ist und Hinweis darauf, den Kleinen nicht im KiGa anzumelden
- Seit März 09 besucht mein Kleiner den hiesigen Kindergarten trotz starker Proteste der KM, weil:
1. zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht damit zu rechnen war, dass die KM sich querstellen wird (KiGa war immer geplant)
2. da der Kleine dringend mehr gleichaltrige Kontakte und "Input" benötigt
3. Der Platz sonst verfallen würde
4. Die zukünftige Lebens- und Berufssituation der KM noch nicht geklärt ist
4. Ich anschließend eine gerichtliche Entscheidung gewünscht habe, da die KM nicht zugestimmt hat und auch nie zustimmen würde
- Seit drei Tagen: Antrag auf Übertragung des ABR auf die KM
Begründung:
- Das damalige Urteil sowie das Gutachten sind nicht nachzuvollziehen, pro-väterlich eingestellt und nicht gerechtfertigt
- Der KV versucht durch den KiGa den Lebensmittelpunkt des Kleinen "festzuzurren"
- Der KV weigert sich an Mediationen teilzunehmen
- Das damalige Urteil sagt aus, nach Beendigung des Ref. die Situation neu zu beleuchten- Es ist bald beendet
- Die KM trägt alle Kosten
- Der KV hat ohne Zustimmung der KM den Kleinen in den KiGa gesteckt
- KM hat mittlerweile selbst einen KiGa- Platz
- Eltern der KM sind ab Mai beide Rentner (200km von KM entfernt) und werden KM helfen
- KM wird sich selbstverständlich für einen großzügigen Umgang zwischen KV und Sohn einsetzen
- Der Sohn kann sich bei Übergaben nicht von seiner Mutter trennen und weint bitterlich, während er sich vom KV eher emotionslos trennt
Dazu kann ich nur sagen, dass ich mich immer kooperariv gezeigt habe, die KM konnte den Kleinen immer haben, wann Sie wollte. Ich habe den Kleinen immer zum Bhf gebracht und geholt, sowie einige Male auch zur KM
Ihre Gründe für eine Mediation sind keine die den Kleinen betreffen, sondern zuerst überwiegend finanzielle Dinge und mittlerweile der Wechsel des Kleinen zu Ihr. Ich war einer Mediation gegenüber nie abgeneigt, wollte jedoch lieber Dinge wie Übergabe und alltägliche Sachen die den Kleinen betreffen bereden, somit kam es nie zu einer Mediation.
Was den KiGa angeht hätte ich nie mit einem solchen Widerstand gerechnet, sogar Mitarbeiter des KiGa wurden tel. beschimpft.
Übergaben wurden von Ihr dramatisch gestaltet mit einem regelrechten Vorführen des Kleinen: "seht alle her, er will nicht zum Vater". Dazu kann ich nur sagen, dass ich Ihn immer in seinem Verhältnis zur KM bestärkt habe und dies trotz allem weiter tun werde. Außerdem ist er es gewöhnt, sich jeden Tag von mir zu verabschieden, sei es bei der Tagesmutter (also seiner Oma)
oder beim KiGa. Ich versuche ihm Übergaben so einfach wie möglich zu gestalten.
Dazu sei gesagt, dass der Kleine seit einiger Zeit nicht mehr mit seiner Mutter telefonieren will- finde ich auch komisch.
Zu meiner allgemeinen Einstellung:
Ich halte die KM für genauso wichtig wie mich als KV.
Dem Kleinen geht es in meinem Haushalt sehr gut. Er verhält und entwickelt sich seinem Alter entsprechend mit allem was dazu gehört.
Für mich ist völlig klar, dass die jetzige Situation nicht eine absolute ist. Sollte ein Wechsel für den Kleinen von Vorteil sein, oder der Kleine eines Tages wirklich lieber zur KM wechseln wollen, würde ich trotz großer Traurigkeit seinem Wunsch entsprechen wollen.
Wir müssen gemeinsam eine Elternebene finden, die dem Kleinen entspricht. Leider ist es nicht möglich und ich weiß einfach nicht, wie man es schafft, wenn der andere sich auf die jetzige Situation nicht einlassen kann.
Dabei sei auch erwähnt, dass es zur Zeit nicht mal möglich ist, sich über Dinge wie das Töpfchen zu unterhalten
Ich sehe es allerdings als notwendig an, dass das ABR bei mir bleibt, denn die KM ist kurz gesagt unberechenbar. Sie hat mit mir scheinbar noch längst nicht abgeschlossen. Sie strahlt einen regelrechten Hass auf mich aus.
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie für den Kleinen wieder in unsere Nähe zieht. Das habe ich Ihr auch gesagt.
Allerdings habe ich mit dem Antrag erfahren, dass Sie beruflich in Ihrer Heimatstadt bleiben wird.
Soviel zunächst von mir.
Gruß
David
Hallo David,
ich finde dein Verhalten mustergültig. Du hast der KM maximalen Umgang ermöglicht, die Bindung des Kleinen zur KM gefördert, die Paarebene von der Elternebene getrennt.
Zum Dank fährt die KM nun volle Breitseite gegen dich auf und versucht mit allen Mitteln den Sohn zu sich zu ziehen. Wärst du unfair gewesen und hättest Sohnemann der KM Stück für Stück entfremdet hätte sie nun viel weniger Ansatzpunkte um ihren Antrag zu begründen.
Schlechte Welt.
Gruß
Bart
Hallo zusammen,
wenn ich ehrlich bin, habe ich kein Interesse, wieder durch etliche Anwaltschreiben den Anderen auseinander zu nehmen.
Ich würde gerne einen persönlichen Brief verfassen, in dem ich mal den Tagesablauf mit dem Kleinen schildere, was ich für Ihn tue, etc. wo ich die Probleme sehe und was ich mir für die Zukunft wünschen würde.
Der Richter ist ein sehr "menschlicher " Typ mit einem realistischen Blick auf die Sachlage.
An seiner Stelle hätte ich keinen Bock mehr, mir ständig diese Anwaltsschreiben durchzulesen.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein persönlicher und ehrlicher Brief (den natürlich auch die Gegenseite erhält)
meinen Standpunkt viel besser darstellt und die Anschuldigungen nicht durch Gegenanschuldigungen widerlegt,
sondern konkrete Lösungsvorschläge bietet.
Nun habe ich vor Kurzem hier etwas über das PA- Syndrom gelesen.
Ich war glücklich und traurig zu gleich. Die Beschreibung des Syndroms beschreibt zu 70% genau das Verhalten der KM.
Es tat gut, dass man dem ganzen unfassbaren, subtilen Verhalten einen Namen geben konnte und man war froh, dass
man alles zusammengefasst einmal schriftlich dargelegt hatte.
Gleichzeitig wurde mir aber auch schlecht, denn es wurde einem bewußt, wie die KM vorgeht und welche Konsequenzen das haben kann.
Jetzt muss es mir gelingen, genau auf diese Brisanz hinzuweisen, ohne die KM zu schlecht zu machen.
Leider weiß ich nicht, wie bekannt das PA- Syndrom in Deutschland eigentlich ist.
Grüße
David
Moin,
die Idee der Ex ist erwartungsgemäß zu Papier gebracht worden. Das Gutachten ist mir ja bekannt und ich hatte das Risiko durchaus gesehen. Allerdings gilt nun das Kontinuitätsprinzip und dies kannst du für dich auf der Haben-Seite verbuchen. Je mehr ich darüber nachdenke, um so mehr komme ich zu der Auffassung, der Unrechtsprecher hat diesen Passus "nach dem Referendariat" aufgenommen, damit die Ex Ruhe gibt. Tat sie ja auch - bis jetzt.
Deine Unlust an zig Anwaltsschreiben kann ich verstehen. Ob ein "privater" Brief sinnvoll ist? Keine Ahnung. Ich würde es nicht machen, sondern einen RA einbeziehen und den machen lassen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
wenn ich ehrlich bin, habe ich kein Interesse, wieder durch etliche Anwaltschreiben den Anderen auseinander zu nehmen.
Ich würde gerne einen persönlichen Brief verfassen, in dem ich mal den Tagesablauf mit dem Kleinen schildere, was ich für Ihn tue [...]
Hallo,
laß' das mit dem Brief sein, das ist kontraproduktiv, wird gegen dich ausgelegt. Engagiere einen engagierten Anwalt, die Sache soll der machen.
/elwu
Hallo elwu und deep,
habe eine gute Anwältin, die schon damals mit dem Fall betraut war und jetzt natürlich wieder ist.
Ich habe Sie auch das vergangene Jahr immer auf dem laufenden gehalten, d.h. Sie kennt die Geschichte
und die KM genau.
Ich dachte bei meinem Schreiben auch eher an eine Ergänzung, quasi ein persönliches Statement.
Wie sieht´s denn aus mit dem PA- Syndrom, ist es vielen geläufig, evtl. unter einer anderen Bezeichnung?
Grüße
David
Moin David,
PAS ist bekannt und nicht anerkannt. Aus diesem Grunde würde ich mit dieser Vokabel vor Gericht nicht auftreten. Interessant für dich könnte folgendes sein: http://www.pas-eltern.de/
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo zusammen,
nachdem mir vor einem Jahr das ABR für unseren Sohn (3,5 Jahre) übertragen wurde,
hat nun die KM (lebt 200 km entfernt) im März den Antrag gestellt, das ABR wieder auf Sie zu übertragen.
Verhandlung: Diesen Donnerstag
Zu Ihrer Begründung:
- der KV verhält sich nicht kooperativ (hat den Kleinen z.B. einfach in den KIGA gesteckt und die Zustimmung der KM gerichtlich eingefordert)
- er lehnt eine Mediation ab (stimmt nicht)
- er unterstellt der KM ein verstärktes Kontrollbedürfnis
- Ihr Referendariat ist nun beendet und Sie kann den Kleinen jetzt besser betreuen
- Last but not least: der Kleine äußert wiederholt den Wunsch, zur Mutter zu wollen und nicht zum Vater
Passend zur Gerichtsverhandlung wollte der Kleine nach seinem WE bei der KM bei der Übergabe nicht zu mir. Er ist wie verwandelt- quasi wie nach einer Gehirnwäsche.
Er geht mit viel Freude und einer herzlichen Verabschiedung zur KM und kommt völlig verändert wieder.
Sie sagt dann Dinge wie: „Du musst jetzt zum Vater, das haben wir doch besprochen…“
Ich frage mich wie Sie das schafft, dass der Kleine so reagiert.
Einige Wochen davor hat Sie mich plötzlich nach den Ergebnissen der U-Untersuchung und nach dem Verlauf der MMR Impfung gefragt.
Für mich der eindeutige Versuch, mich auflaufen zu lassen, um mir anschließend mangelnde Fürsorge zu unterstellen.
Zunächst hat Sie sämtliche Unterlagen bzgl. Impfung und U Untersuchungen und ich wusste nur, dass die nächste U8 im September dran ist.
Es gibt aber auch noch die freiwillige U7a, die könnte man nun machen, was mir nicht bekannt war.
Bzgl. der Impfung hatten wir angeblich vor der Trennung abgemacht, dass der Kleine seine MMR (Masern, Mumps, Röteln) erst bekommt, wenn er in den KIGA geht.
Jetzt habe ich Ihn ja ohne ihre freiwillige Zustimmung in den KIGA gegeben, was sie seit Febr. weiß und im Mai spricht Sie mich auf die angeblich so notwendige Impfung an, ohne die ein Kind unter keinen Umständen in den KIGA gehen sollte. Grob fahrlässig von mir, aber in meinen Augen eher von Ihr, denn bzgl. der Impfungen habe ich mich eigentlich auf Sie verlassen, da ich ja nicht wusste, welche Impfungen er nun letztendlich hat.
Alles ziemliche Spielereien, aber die größte Angst macht mir ihre Beeinflussung des Kleinen.
Ich weiß nicht, ob der Richter das erkennt und wie er handeln wird.
Grüße
David
Ich würde mir an deiner Stelle erst einmal nicht so viele Sorgen machen. Der Kurze lebt jetzt seit einem Jahr bei Dir und somit ist die Kontinuität schon mal auf deiner Seite. Hinzu kommt das euer Sohn in die Kiga geht und somit auch soziale Bindungen entstanden sind. (man sagt zwischen 3 und 4 Jahren entstehen die ersten Freundschaften). Auch hast Du, denke ich, in dem einem Jahr bewiesen das Du durchaus in der Lage bist dich um euren Sohn zu kümmern. Und wenn Du noch die normalen Umgänge ermöglichst, perfekt.
Nach meinen Erfahrungen wird die Begründung deiner Ex relativ uninteressant sein, da diese die Eltern/Paar Ebene betreffen und wenig mit dem Kind zu tun haben. Was den "Wunsch" deines Kindes angeht, jeder normal denkende(r) Richter(in) wird sofort wissen woher der Wind weht.
Was die Impfungen angeht....
Hier hast Du deine Lektion gelernt, verlasse dich nie auf die Aussagen und Abmachungen deiner Ex. Aber auch das ist kein Beinbruch. Ich hatte z.B. eine komplette U Untersuchung vergessen und hab diese erst 3 Monate später gemacht. Kommentar der Richterin, na ja wir sind alle Menschen und das kann ja schon mal vergessen werden. Aber das ja GSR besteht hätten Sie ja (meine Ex) die U Untersuchung erledigen können).
Und noch zum Kiga. Das Du ABR hast, brauchst Du keine Zustimmung ihrerseits zur Anmeldung (Aussage meiner Anwältin und der Kita).
Und noch zum Kiga. Das Du ABR hast, brauchst Du keine Zustimmung ihrerseits zur Anmeldung (Aussage meiner Anwältin und der Kita).
Falsch, solange die Eltern das GSR müssen sie sich über alle Belange die über alltägliche Entscheidungen hinausgehen einigen. Dazu gehören regelmäßig die Wahl und der Besuch des Kigas, die Entscheidungen über die Schullaufbahn und planbare OP's. Nicht abstimmungspflichtig sind z.B. Besuch eines Sportvereins, der Musikunterricht, Anmeldung zu einer Ferienfreizeit (solange diese nicht in die Umgangszeit des anderen Elternteils eingreift)
Aber auch das ist kein Beinbruch. Ich hatte z.B. eine komplette U Untersuchung vergessen und hab diese erst 3 Monate später gemacht. Kommentar der Richterin, na ja wir sind alle Menschen und das kann ja schon mal vergessen werden
Auch an dieser Stelle wäre ich äußerst vorsichtig, da es inzwischen in vielen Bundesländern so ist, das JA sich bei versäumten U-Untersuchungen mit einem netten Briefchen meldet, in dem die Untersuchung angemahnt wird und die Gründe für das Fehlen erfragt werden. Sollte dann noch immer keine U-Untersuchung gemacht werden, kommen die netten Damen und Herren wohl auch gerne mal nach dem Rechten sehen.
Zum Thema Impfen. Man mag dazu stehen wie man will. Allerdings die Ausrede, man wisse nicht was schon geimpgt wurde, läßt sich mit einem Blick in den Impfausweis, einer Nachfrage beim Arzt oder der KK leicht aus den Angeln heben.
Alles in allem sehe ich das nicht so auf der leichten Schulter wie baxter. Ein AE-Vater, darf leider vor Gericht keinerlei "Fehler" machen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Falsch, solange die Eltern das GSR müssen sie sich über alle Belange die über alltägliche Entscheidungen hinausgehen einigen. Dazu gehören regelmäßig die Wahl und der Besuch des Kigas, die Entscheidungen über die Schullaufbahn und planbare OP's. Nicht abstimmungspflichtig sind z.B. Besuch eines Sportvereins, der Musikunterricht, Anmeldung zu einer Ferienfreizeit (solange diese nicht in die Umgangszeit des anderen Elternteils eingreift)
Wie geschrieben habe mich hier auf die Aussage meiner Anwältin (die ich persönlich als sehr fähig bezeichnen würde) und der Kita verlassen. Der Kita hat auch mein ABR Urteil gereicht (Stadt. Träger in Berlin). Mir war es auch anders bekannt. Aber ich werde mal nachfragen ob meine RAin nähere Infos für mich hat.
Auch an dieser Stelle wäre ich äußerst vorsichtig, da es inzwischen in vielen Bundesländern so ist, das JA sich bei versäumten U-Untersuchungen mit einem netten Briefchen meldet, in dem die Untersuchung angemahnt wird und die Gründe für das Fehlen erfragt werden. Sollte dann noch immer keine U-Untersuchung gemacht werden, kommen die netten Damen und Herren wohl auch gerne mal nach dem Rechten sehen.
Das mag sein, trotz allem muss ich dann seine Ex gefallen lassen auf die Frage zu antworten warum Sie nicht, als Inhaberin des GSR diese Untersuchung vorgenommen hat. Zumal in diesem Fall geht es um eine freiwillige U Untersuchung.
Zum Thema Impfen. Man mag dazu stehen wie man will. Allerdings die Ausrede, man wisse nicht was schon geimpgt wurde, läßt sich mit einem Blick in den Impfausweis, einer Nachfrage beim Arzt oder der KK leicht aus den Angeln heben.
Da gebe ich Dir durchaus recht, aber auch hier: Warum ist dann die Ex nicht zu Arzt marschiert.
Alles in allem sehe ich das nicht so auf der leichten Schulter wie baxter. Ein AE-Vater, darf leider vor Gericht keinerlei "Fehler" machen.
Im Prinzip gebe ich Dir das durchaus Recht und ich nehme es bestimmt nicht auf die leichte Schulter. Dafür habe ich in den letzten Jahren zuviel in Verbinung mit JA und Gericht erlebt. (Und tue es immer noch). Allerdings sollte man sich die Argumente der Ex anschauen und da sehe ich gute Chancen diese zu entkräften.
Hallo zusammen,
heute war der große Termin.
Kurzes Fazit:
- das Kontinuitätsprinzip greift für den Richter nicht
- Er sieht durchaus beide Konzepte als gleichwertig an
- Leichte Verärgerung auf Seiten des Richters, dass die diversen Mediationsversuche nicht zur Ausführung gekommen sind
- Die Kommunikation zwischen den Eltern ist gestört
- Auflage: jeder bemüht sich jetzt um einen Termin in einer Beratungsstelle, der KV beim JA und die KM in Hannover - der erste Termin wird dann genommen, um ins Gespräch zu kommen
- Es wird wiederum ein Gutachten erstellt werden, nach Wunsch des Richters von der gleichen Gutachterin aus Bremen
- Die Gegenseite hat Bedenken, da sie sich im Gutachten falsch wiedergegeben sieht und das Vertrauen nicht da ist
- Richter hat klar gemacht, dass es von großem Vorteil ist, dass die Sachverständige bereits mit dem Fall vertraut ist
- Wenn die KM das Gutachten richtig lesen würde, dann würde sie sehen dass es schon gut ihre Persönlichkeit beleuchtet
- Große Fragestellung des Gutachtens: wie haben sich die Charaktere der KM und des KV geändert, wer zeigt die größere Bindungstoleranz?
Der Richter ist nun durchaus bemüht, ein hieb und stichfestes Urteil zu sprechen, im Sinne des Kleinen auch in Hinblick auf eine Fortführung vorm OLG.
Ich kann übrigens einige Beruhigungsmittel sehr empfehlen - hat mir sehr geholfen.
Grüße
David
Finde ich sehr seltsam das für den Richter das Kontinuitätsprinzip nicht greift.
So wie du deine Ex schilderst weiß sie mit dem Wort Bindungstoleranz nichts anzufangen. Von daher sieht es doch für dich ganz gut aus.
Gruß
Bart
Hallo david
Ich bin hier neu,aber es ist interssant eure Beiträge zu lesen. Das was du hier schreibst,genau so
ist es bei mir.Unsere Tochter (10) wohnt seid fast 3 Jahren bei mir (habe ABr).
Nach dem Der Beschluß kam,hat sich die KM dünne gemacht.Irgendwann nach Monaten fing es dann an.
Sie beeinflusst die Tochter,macht ihr ein schlechtes Gewissen und droht mit Liebesentzug.
Ich dagegen,egal was passiert,fördere UG halte mich zurück.Versuche zu einen Konsens zu finden,aber leider
ohne Resonanz meiner EX.
Sie hat mit unserer Scheidung noch nicht abgeschlossen.Ich bin der schuldige,sie kann mir nicht verzeihen
ich habe ihr Leben zerstört.Reden tut sie mit mir seid Jahren kein Wort.
Alle wichtigen Entscheidungen wie Schulwechsel,Gesundheitsfürsorge ,Kontoeröffnung (Sparkonto), etc.
werden von ihr behindert.
Sie kämpft jetzt vor dem OLG fürs ABR.
Aber der Hammer ist diese Sommerferien hatte sie keine Intersse an der Tochter,mehr als 2WE waren nicht drin,ist
eigentlich traurig.Für die neue Schule der Tochter oder Freunde interssiert sie sich ebenfalls nicht. Obwohl unsere tochter
alles versucht ,naja traurig,traurig .
Ich vermute mal meine EX hat jetzt finanzielle Probleme.Sie geht nicht arbeiten,HartzIV,bewohnt eine 3-Zimmer-
Wohnung,die viel zu teuer ist,naja damit sie nicht raus muß brauch sie eben Ki-Ge und Unterhalt.
Also David,mach weiterso,ich glaube und hoffe die Richter shene schon was hier von unseren EXen gespielt wird.
Mach keinen Stress mit der EX und gehe jedem Streit aus dem Weg.Ich mache dies genauso.
mfg
jenpa
Anm.: Drei Seiten Leerzeilen gelöscht.
..dem Kind beide Eltern
