Hallo zusammen,
ich stehe im Moment vor einem kleineren Problem und würde gerne Eure Meinung/Erfahrung hören!
Am Ende meiner 15jährigen Ehe (kinderlos), mit genügendem Abstand, hatte ich (42, m) eine gute Partnerin (34, w) gefunden. Sie war (fast) geschieden und wir zogen zusammen. Man war glücklich, ihre beiden kleinen Töchter sagten nach kurzer Zeit "Papa" zu mir (der alte Ex hatte weder Interesse an den Kindern, noch Unterhalt für diese zu zahlen, sondern bedrohte Seine Frau an Leib und Leben, was dazu führte, daß er seine Exfrau nicht begegen/auflauern etc durfte) und man träumte von einer gemeinsamen Zukunft. Und von gemeinsamen Kindern. Und wie es kommen wollte, so kam es: trotz Verhütung (doch, ich weiß, wie das geht!) wurde sie schnell schwanger. Wir waren trotzdem beide glücklich. Dann der Absturz: binnen 4 Stunden, ohne jede (wirklich!) Vorwarnung trennte sie sich von mir, war auch nicht mehr ansprechbar, nannte keine Gründe, war ausgesprochen aggressiv und beleidigend. Nachdem ich begriffen hatte, daß ich weder die gute Frau verstehen werde, noch sie mir irgendwie eine Chance auf Aussprache oder Erklärung gab, brach ich den Kontakt dann ab. Naja, nicht ganz, ich habe ab und an nach dem ungeborenen Kind, ihr und ihrem Zustand gefragt, bekam als Antwort immer eine 4-Worte-Mail: "Dem Kind gehts gut".
Ich vermutete, nie wieder was von meinem Kind zu erfahren. Adresse? hatte ich keine und auch keine Chance, sie zu bekommen. Der einzige Kontakt wäre die Email-adresse gewesen. Und da wurde auf Nachfrage nicht weiter geantwortet.
Im April 2009 bekam ich eine Mail, in der mir die Geburt meiner Tochter mitgeteilt wurde. Sachlich, nicht unfreundlich, wurde mir mitgeteilt, daß ich Sara (Name geändert) regelmäßig sehen/besuchen dürfte, bis sie groß genug sei, mich am WE zu besuchen. Das war das erste mal nach 6 Wochen. ICh war glücklich. Ich habe die Vaterschaft anerkannt (sie sieht aus, wie ich in meinem ersten Fotos und eindeutige Merkmale von mir).
Der Kontakt mit der KM verlief sachlich, nicht unhöflich und ich habe mich schon gefragt, ob ich die Trennung vielleicht falsch verstadnen habe.
Wenige Wochen nach der Geburt heiratete sie ihren neuen Lebensgefährten. Während Sara noch den alten Geburtsnamen der KM hat, nahm sie den Namen ihres neuen Mannes an.
Ich bezahle Kindesunterhalt (100 Euronen mehr als ich müsste) und holte Sara alle zwei Wochen von Freitags Abends bis Sonntags Abends zu mir. Unterhalt für die KM zahlte ich nicht, weil sie stolz darauf war, daß sie es "alleine schafft" und es (so die GEspräche in der Partnerschaft) es sowieso unmäöglich fände, wenn die Frauen/Mütter sich auf dem Unterhalt der Väter/Männer ausruhen würden. Damals glaubte ich das.
Nach etwa 7 Monaten bekam ich eine Mail: "Du, ich schaffe das nicht mehr, Sara ist ein sehr aufgewecktes KInd und meinen beiden anderen kommen zu kurz. In der Woche hat ein junges Kindermädchen Sara und am Wochenende habe ich auch nicht viel Zeit, weil ich Buchhaltung machen muss. Mache Dir doch mal Gedanken, was man da ändern kann...". Mittlerweile hat sie sich in ihrem 2. Gewerbe selbstständig gemacht. Geschäftsmäßig hat sie schon was drauf.
Ich bat um kurze Bedenkzeit und nach einem gemeinsamen Gespräch (sie, ihr Mann, meine Partnerin und ich), in dem dann von ihrem Mann Sprüche kamen wie "Man muß den Vater mehr belasten", "Man muß das Kind auch mal abschieben können, wenn man keine ZEit mehr hat..." usw und von ihr "auch grundsätzliche Lösungen sind möglich: 30/70 oder 70/30", "Man kann dann das SR teilen" und letzendlich "spätestens mit 3 Jahren kann das Kind ja sowieso schon sagen, wo es lieber leben will". Dazu muß man sagen, daß die gute Frau einen ausgesprochen nervösen eindruck gemacht hat. Und auch, wenn sie geschäftsmäßig sehr taff ist: der Haushalt ist offensichtlich ein Problem (Wollmäuse, wohin man schaut, volle und überquellende Zigarre-Aschenbecher ihres Mannes auf dem Sofa, ungelüftet etc). Ich versprach eine Antwort binnen 1 Woche.
Meine Antwort (nach einem ausführlichen GEspräch mit meiner Partnerin, lautete: Such es Dir aus: wie bisher schon, alle zwei Wochen Sara bei mir, oder Sara zieht zu mir und ist dann alles zwei Wochen bei Ihr. Wir beide lieben Sara über alles und haben damit kein Problem.
Die Antwort lies nicht lange auf sich warten: Es wäöre ja wohl eine Unverschämtheit, Unverfrohrenheit und was mir sowieso einfiele. Ein Wechsel stehe überhaupot nicht im Raum. Und sie erwarte, daß ich Sara in meinem Urlaub im Mai nehme (ich wußte nicht mal selbst, daß ich da Urlaub hätte, geschweige denn mein Chef). Meine Antwort "Ich kann Sara nicht im Urlaub im Mai nehmen, weil ich da keinen Urlaub habe" wurde beantwortet mit "aber ich und ich als Sorgerechtsberechtigte muß dafür sorgen, daß Sara ein REcht darauf hat, ihren Vater in ihrem Urlaub zu sehen.". Ich fiel vom Glauben ab.
Weihnachten war Sara zwei Wochen bei mir (sie ist mit ihrem MAnn in Urlaub gefahren, nachdem die beiden anderen irgendwo unteregracht wurden.
Die Angriffe steigerte sich jetzt so, daß mir das Umgangsrecht abgesprochen wird (sic!). Und höchstens unter Aufsicht eines MA des JA (sic!) und überthaupt im Moment garnicht. Persönliche BEleidigungen und Angriffe: ein Dejavu!
Meine Fragen nun, ich habe einfach ungerührt die weiteren TErmine (zweiwöchentlich) festgelegt. MOrgen ist der erste "strittige" TErmin. Mal schauen, ob ich Sara "mitbekomme": Hat die KM Anspruch auf Unterhalt, wenn sie neu heiratet (Kindesunterhalt ist nicht gefragt, der ist für mich Ehrensache!)? Wenn sie ein GEwerbe hat und es läuft nicht so gut und sie bräuchte das Geld?
Und vor allem: wie schätzt ihr die KM ein (außen, daß sie scheinbar ganz heftig einen an der Waffel hat)? JA einschalten, wenn ich Sara morgen nicht bekomme? Familiengericht anrufen und auf SR-Regelung drängen? oder klein beigeben und darauf hoffen, daß im HErbst (oder wann auch immer) die EU-Richtline mal umgesetzt wird?
Danke für jede Antwort (ich weiß, es ist länger geworden!)
Yitzi
die Frau hat wohl nicht nur einen an der Waffel!
Meiner Meinung nach wird sie sich nur solange an eine Absprache halten, solange es ihr in ihren Kram passt.
Zusammen mit dem JA scheint ihr ja schon tätig gewesen zu sein. Klappt es trotzdem nicht mit geregeltem Umgang, so wird es wohl das Beste sein, wenn Du damit vor Gericht gehst.
Den neuen Mann würde ich nach Möglichkeit außen vor lassen. Es ist eine Sache zwischen Dir und ihr.
Allein Dein Bericht:
Und sie erwarte, daß ich Sara in meinem Urlaub im Mai nehme (ich wußte nicht mal selbst, daß ich da Urlaub hätte, geschweige denn mein Chef). Meine Antwort "Ich kann Sara nicht im Urlaub im Mai nehmen, weil ich da keinen Urlaub habe" wurde beantwortet mit "aber ich und ich als Sorgerechtsberechtigte muß dafür sorgen, daß Sara ein REcht darauf hat, ihren Vater in ihrem Urlaub zu sehen.". Ich fiel vom Glauben ab.
zeigt doch, dass es ihr eigentlich nur um ihre Interessen geht. Das Kind ist wohl öfters nur ein "Störfall" in ihrem Leben, der versorgt werden muss.
Ich würde nach den Erfahrungen mit dieser Frau nicht lange fackeln....
Meine Meinung
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Yitzi,
ja, die Frau hat einen an der Waffel.... räusper...
Da Du kein GSR hast (wenn ich es richtig gelesen hatte), wird es etwas schwer, mehr zu tun als regelmässigen Umgang zu haben.
Wie mein Vorredner schon geschrieben hat, darfst Du das Wort "warten" nicht mehr in Deine Überlegungen mit einbeziehen. Das ist in Familienrechtlichen Streitigkeiten (insbesondere Umgang) ziemlich kontraproduktiv.
Solltest Du morgen Deine Tochter nicht bekommen, dann SOFORT zum JA und um ein "Vermittlungsgespräch" bitten.
Lass Dich da nicht abwimmeln oder vertrösten. Schaue Dich aber trotzdem schon mal nach einen guten RA für Familienrecht um. Vielleicht ist da auch schon eine einfache Beratung gut investiertes Geld
Bleibe bei allem höflich, sachlich und konzentriert auf die Belange des Kindes (Umgang mit Vater).
Viel Glück
KK
Und vor allem: wie schätzt ihr die KM ein (außen, daß sie scheinbar ganz heftig einen an der Waffel hat)? JA einschalten, wenn ich Sara morgen nicht bekomme? Familiengericht anrufen und auf SR-Regelung drängen? oder klein beigeben und darauf hoffen, daß im HErbst (oder wann auch immer) die EU-Richtline mal umgesetzt wird?
Andere Psychologie benutzen. Sie will ja einen Hampelmann-Babysitter und das SR als Machtmittel missbrauchen.
Morgen nur neutrale SMS, Abholen ja/nein? Die Erpressbarkeit nicht zugeben.
Bei nein dann halt JA, FR und so weiter.
Und auf eine neues Gesetz musst Du fuer einen GSR-Antrag nicht warten, die Gerichte warten doch auf einen solchen "Musterfall" wie Deinen.
Also: wie sich das entwickelt hängt vor allem davon ab, wieviel Selbtbewusstsein Du ausstrahlst.
@ pappasorglos
Und auf eine neues Gesetz musst Du fuer einen GSR-Antrag nicht warten, die Gerichte warten doch auf einen solchen "Musterfall" wie Deinen.
Das verstehe ich nicht. Wie meinst du das?
@ yitzi
Ich vermute mal, deine Gute hat eine Persönlichkeitsstörung aus dem Bereich der emotional instabilen Sorte.
Grüße
Krishna
Gruß
Krishna
Das verstehe ich nicht. Wie meinst du das?
Was ich seit 5 Wochen meine, dass man nicht erst auf ein Gesetz warten muss, was die faktische Rechtslage nachschreibt, es reicht doch die faktische Rechtslage. Und "zulässig" im Sinne der ZPO waren solche Anträge schon immer. Ob sie Erfolg versprechen hängt vom konkreten Fall ab.
Wäre im Fall von nachhaltigem Boykott dann aber wohl eher ein Antrag auf ASR beim Vater, und da muss der Richter dann nach dem Massstab des §1671 BGB messen, wenn er nach §1666 entscheidet ists ja automatisch wieder menschenrechtswiedrig.
Hi,
da sind wir dann genau im Problem. Nur weil 1626a nach dem EGMR menschenrechtswidrig ist, sofern er selbst Vätern, die mit dem Kind längere Zeit zusammenlebten, keine gerichtliche Überprüfung einräumt, heißt das doch noch lange nicht, dass sich jetzt jeder Vater - also auch der, der das Kind nie gesehen hat - nun als sorgeberechtigt ansehen kann, oder?
Soll heißen, dass 1671 jetzt eben nicht einfach anwendbar ist und die Sache nach wie vor nur über 1666 liefe. Letzteren halte ich auch für menschenrechtswidrig, wenn man ihn systematisch mit 1626a betrachtet, denn Kinder ohne sorgeberechtigten Vater sind anders als andere Kinder auf Gedeih und Verderb von der Mutter abhängig, bis letztlich der Staat zum Schutz vor schwersten Schäden eingreifen muss. Erst danach können sie zum Vater wechseln. Andere Kinder können dies schon dann, wenn der Vater belegen kann, dass das Kindeswohl bei ihm nur vergleichsweise besser gewährleistet ist. Kinder ohne sorgeberechtigten Vater sind damit aus Kindeswohlgesichtspunkten Kinder zweiter Klasse. Staatlich akzeptiert, um Müttern ihren Machtstatus zu erhalten. :knockout:
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Krishna,
Mit Rechtskraft des Urteils, also ab 5.3.2010 muss D doch aber jeden weiteren Verstoß gegen dieses Menschenrecht verhindern und nicht erst am Ende der Legislaturperiode, wenn das BMJ mit Nachdenken fertig ist.
An wen sonst, wenn nicht an die Gerichte, soll sich denn ein Vater wenden, der auf ähnliche Weise diskriminiert wird?
Gruß Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
Mit Rechtskraft des Urteils, also ab 5.3.2010 muss D doch aber jeden weiteren Verstoß gegen dieses Menschenrecht verhindern
Das ist ja das Interessante, weil die große Frage ist, wie die Gerichte sich da herauswinden wollen?
- Kein FamG kann einem Vater das GSR ohne Weiteres - auch nach Prüfung und Bejahung von Kindeswohldienlichkeit - zusprechen. Das Gesetz ist eindeutig. Nicht ohne Zustimmung der Mutter. Eine andere Anspruchsgrundlage gibt es eben nicht.
- Kein FamG will einen Antrag auf GSR aber voraussichtlich unter Berufung auf einen menschenrechtswidrigen § 1626a abweisen, denn genau das hat die BRD ja nun auch zu unterlassen.
- Also nur noch Vorlage ans Bundesverfassungsgericht?
In der neuen Familienrechtszeitung kommt das Urteil mit Anmerkungen von zwei Experten. Bin mal gespannt, was die dazu sagen. Ich hoffe halt sehr, dass vielleicht die Ansicht vertreten wird, dass § 1626a damit null und nichtig ist und praktisch schon jetzt nicht mehr gilt. Folge wäre dann u.U. die Annahme, dass alle bislang nicht sorgeberechtigten leiblichen Väter so zu betrachten sind, als seien sie es nun. Und dann wären wir ja auch beim 1671.
Im Fall Görgülü hat sich das Bundesverfassungsgericht ja zur notwendigen Berücksichtigung und Geltung der Sprüche vom EGMR in der BRD geäußert. Aber da kann man wieder viel rein- oder rauslesen.
"Berücksichtigen" bedeutet, die Konventionsbestimmung in der Auslegung des Gerichtshofs zur Kenntnis zu nehmen und auf den Fall anzuwenden, soweit die Anwendung nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen Verfassungsrecht verstößt.
Da meines Wissens die Sprüche dem einfachen Gesetzesrecht/Bundesrecht gleichstehen, könnte man diesen Satz zum Anlass nehmen, den eben nur gleichberechtigten 1626a einfach links liegen zu lassen und sich dafür auf die Konvention zu berufen.
Der folgende Satz
Auch auf der Ebene des Bundesrechts genießt die Konvention nicht automatisch Vorrang vor anderem Bundesrecht, zumal wenn es in diesem Zusammenhang nicht bereits Gegenstand der Entscheidung des Gerichtshofs war.
könnte auch dafür sprechen, denn 1626a war ja nun Gegenstand der Entscheidung des Gerichtshofes. und dann liest sich das so, als ginge die Entscheidung dann doch vor, oder?
Bleibt das Problem der "geänderten Tatsachenbasis". Da werden Väter, die nie mit dem Kind zusammengelebt haben, wohl keinerlei Chance haben. Da dies aber sowieso nicht das einzige Kriterium sein kann, würde ich davon ausgehen, dass es am Ende wohl nur darum gehen kann, ob ein Vater eine tragfähige Bindung zum Kind hat. Wenn ja, Sorgerecht ja, wenn nein, dann nicht. Damit würde man aus meiner Sicht die Tatsachenbasis nicht allzu weit ausdehnen. Außerdem habe ich den EGMR so verstanden, dass er meint, dass "jedenfalls" dann, wenn Papi und Kind zusammenlebten, das Sorgerecht infrage kommen muss. Und dass heißt ja wohl auch, dass dies nicht abschließend, sondern nur der klarste Fall eines Anspruchs ist. Oder liege ich hier völlig falsch?
Das ganze wirft immer mehr Fragen auf. Ich hoffe, dass ich mich hier nicht einfach nur dumm verrenne!
Gruß
Krishna
P.S.: Wollen wir das vielleicht unter dem anderen Thread in Politik etc. weiter führen?
Gruß
Krishna
Ich denke, dass sich auch für Gerichte und Politik viele Fragen ergeben werden.
Ähnlich wie bei Krishna schon beschrieben, verlieren sich alle in einem Dschungel aus Paragraphen und am Ende kennt sich keiner mehr aus.
Das BVG wir die Politik anmahnen, durch klare gesetzliche Regelungen Rechtssicherheit für die Bürger zu schaffen, die Politik wird sich winden und auf Urteile warten.
Alles im allen werden somit wieder Jahre ins Lande gehen, in denen so gut wie nichts passiert und wir werden deshalb hier noch genug Zeit und Gelegenheit haben uns auszutauschen.
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Danke für Eure Antworten!
Kurz für Euch der aktuelle Stand:
Ich habe in einer kurzen, sachlichem Mail (eigentlich nur eine Aufstellung von Datums, Urhzeitem und Ortsangaben)
der KM mitgeteilt, wan S. bei mir sein wird, bzw, wann ich sie abhoile und wann bringen.
Dabei habe ich mich an die übliche 2-Wochen-First gehalten.
Die Antwort war lang, unverschämt und beleidigend. Ich schreibe sie hier nicht auf, weil
1. Ihr sowas mit sicherheit kennt
2. es völlig belang los ist, denn
am ersten Termin habe ich S. kommentarlos und mit einem kurz angedeutetem Lächeln bekommen. Mitsamt einem großen Korb an Anziehsachen (vorher nie!).
Die MAil habe ich unbeantwortet gelassen.
Seit dem scheint es auf allerniedrigstem Niveau zu funktionieren. Aber es funktioniert wenigstens.
GRuß!
Euer Yitzi
Seit dem scheint es auf allerniedrigstem Niveau zu funktionieren. Aber es funktioniert wenigstens.
Und das ist doch erst mal die Hauptsache 😉
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle