Hallo Ihr Lieben,
habe mal eine kurze Frage: bei GSR, KM hat ABR muß sie doch den KV von einem neuen Kindergarten informieren, bzw. sollte er doch die Anmeldung mitunterschreiben. Das fällt doch nicht in die Entscheidung des alltäglichen Lebens...?
Wir mußten uns selbst auf die Suche des neuen Kindergartens begeben und die Dame von der KITA meinte, die Anmeldung lief über die Gemeinde/Rathaus - das machen sie nicht selbst.
Und die Dame beim Rathaus meinte, bei ABR ist die Unterschrift nicht erforderlich...
Wie ist es nun richtig?
Vielen Dank und Grüße
FvP
Moin,
geht es ums Prinzip?
Ich würde mir da keine Gedanken machen, welche Vertrauensmaßnahme kann besser sein, wie wenn beide Elternteile diese Anmeldung unterschreiben? Mehr Einigkeit geht doch gar nicht, ist gut fürs miteinander ...
Man kann immer wieder die Erfahrung machen, dass jede nur erdenktliche Vorschrift von jedem Sachbearbeiter unterschiedlich interpretiert wird. Es kann also richtig wie falsch sein ... wirklich wissen tut man das erst, wennes ein Urteil gibt .... und auch das kann furchbar falsch sein!
Laß ihn mitunterschreiben, und fertig ist es.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kaspar,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich frage für meinen Mann, um dessen Tochter es geht (Frau von Papa 🙂
Mmh, dachte da gibt es klare Vorschriften.
Da KM nicht mal mitteilt, wo das Kind im Kindergarten ist (umgezogen) und wir dann googeln und rumtelefonieren müssen, geht einem das echt auf den Keks.
Dann muß man erst ein Sorgerechtsfax schicken, damit die überhaupt eine Auskunft geben, ob das Kind da ist (ist ja richtig so) .
Wir hätten der KM halt gerne einen Paragraphen mitgeteilt, damit sie in Zukunft eben einfach eine Anmeldung oder Info schickt, er weiß, wo das Kind ist, seine Daten für Notfälle hinterlegt sind usw.
Wenn das jeder Sachbearbeiter anders handelt... geht das wohl so weiter. Ist nämlich schon der 3. Kindergarten wegen Umzug.
Viele Grüße und Danke
FvP
Hallo,
meist verlangen die Kindergärten und auch die Schulen keine zweite Unterschrift.
Die Frage ist auch ob es sinnvoll ist die Kindergarten - und die evtl. spätere Hortanmeldung mitzuunterschreiben. Hier wird nämlich der Beitragssatz aus dem Einkommen errechnet und wenn beide unterschreiben auch aus dem Einkommen von beiden.
Sophie
Moin,
ich weiß nicht, ob das jedes Bundesland in eigener Zuständigkeit regeln darf. In Berlin ist es so, dass die Anmeldung beim Träger von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben ist. Die Kosten werden jedoch nach dem Haushaltseinkommen ermittelt, was auch logisch ist, weil der nicht im Haushalt lebende Elternteil i. d. R. ja KU bezahlt. Sonst würde sein Gehalt ja doppelt in die BMG miteinbezogen werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."