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Kindergartenanmeldung für neues Jahr

 
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

unsere Tochter geht bis 14:00 Uhr in den Kindergarten, ich will dass sie ab September bis 16:00 Uhr geht. Dazu habe ich die Ex schon angesprochen, aber sie verweigert sich total, daher will ich ihr diesen Brief schreiben. Ich freue mich über eure Rückmeldungen.

da Du Dich mit mir nicht persönlich über dieses Thema unterhalten willst, schreibe ich Dir diesen Brief.

Ich habe vor zwei Wochen mit Frau , der Leiterin von Kindergarten gesprochen, die Anmeldefristen für September 2011 laufen demnächst aus.

Ich finde es besser, dass ab September 2011 bis 16:00 Uhr in den Kindergarten geht. Das dient der Vorbereitung des Besuchs der Ganztagsschule, die ich ebenfalls für besser halte.

Ich würde das Thema gerne noch mal persönlich mit Dir über dieses Thema unterhalten.

Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben, darfst Du sie nicht ohne mein Einverständnis anmelden, solltest Du das dennoch tun, behalte ich mir die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

Vielen Dank und viele Grüße

Haydar


Anm.: Bitte keine Klarnamen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 12:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi haydar,

wo lebt denn euer Kind? Bei gemeisamen SR müßt ihr euch ja irgendwie einigen. Du willst das sie bis 16 Uhr  in den KiGa geht, deine Ex vielleicht nur bis 14 Uhr.

Wenn ihr einigen könnt wird im schlimmsten Fall ein Gericht darüber entscheiden müssen. Dann wird es wohl darauf ankommen bei wem das Kind lebt. Lebt es bei der KM wird wohl eher ihrem Wunsch entsprochen werden, als deinem.

Zudem wirst du, wenn die KM das Kind nur bis 14 Uhr im kiGa lassen will, du aber bis 16 Uhr, wohl du für die dadurch zusätzlich enstehenden Ksoten aufkommen müssen.

Vielleicht solltest du ihr diese Kostenübernahme in dem Brief bereits anbieten.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 14:51
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo Tina,

vielen Dank für die Antwort, unsere Tochter wohnt bei ihrer Mutter. SIeht eher so aus, dass ich keine Chance hätte, da Einfluss zu nehmen.

Immerhin kann ich bei der BU-Verhandlung darauf hinweisen, dass die Anmeldung ohne mein Einverständnis gelaufen ist.

Viele Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 18:07
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Immerhin kann ich bei der BU-Verhandlung darauf hinweisen, dass die Anmeldung ohne mein Einverständnis gelaufen ist.

und was soll das bringen?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 19:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

es liest sich für mich auch irgendwie befremdlich. Der Umfang der Betreuungszeit sollte ja abhängig davon sein, wie man die Betreuungszeit selbst nicht erbringen kann. Wenn jetzt also die KM nicht mit dem Ziel weigert, die Betreuungszeiten auszudehnen, damit sie mehr arbeiten kann und Du von BU/TU/EU entlastet wirst, sehe ich auch keinen Grund für längere Betreuung.

Wenn ich regelmäßig weniger arbeiten würde resp. früh zu Hause wäre, würde ich auch die Fremdbetreuungszeit kappen.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 20:39
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

@ Brille: Vorhandene Betreuungsmöglichkeiten müssen genutzt werden, der KIGA kann bis 16 Uhr gebucht werden, wenn es darum geht von mir BU einzufordern, kann sie immerhin nicht sagen, er war mit dem Wissen, dass ich nicht mehr würde arbeiten können, mit der Anmeldung bis 14 Uhr einverstanden.

Hallo LBM,

was Du sagen wolltest habe ich leider nicht verstanden. Kannst Du das bitte noch mal erklären?

Die KM verweigert die Ausdehnung der KIGA-Zeiten, damit sie einen Grund hat, nicht mehr zu arbeiten. Sie arbeitet aktuell 16 h, unsere Tochter geht 30 h in den KIGA.  Wir haben ein Agreement, das bis Dezember 2011 gültig ist.

Danach wird sie, wenn sie weiter BU haben will, klagen müssen.

Vielen Dank für die Antworten.

Herzliche Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 21:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah okay, das bringt mir jetzt bissl mehr Licht rein. Dein Ziel ist also, dass das Kind bis 16 Uhr betreut wird, damit sie langfristig ihre Arbeitszeit aufstockt. Für mich las es sich so, dass Du einfach willst, dass sie länger betreut wird, ohne dass es einen Grund dafür gibt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 21:41
(@nadda)
Registriert

Hi,

mir stellt sich grad die Frage ob es nicht einfach reicht wenn du sie schriftlich darauf hinweist. Also ihr quasi schreibst das sie die Möglichkeit der Anmeldung bis 16 Uhr nutzen sollte da sie ja ab Januar 2012 keinen BU mehr bekommt. Der Rest müsste doch dann eigentlich ihr Bier sein.

Die Möglichkeit der längeren Betreuung besteht, das Kind ist nicht  mehr unter 3 Jahren, also warum BU?

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2011 21:45
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Unterstützung.

Heute morgen war ich wohl noch etwas schlecht gelaunt, das hat sich über den Tag geändert und ich habe das Schreiben etwas überarbeitet  🙂

Was haltet ihr hiervon:

Hallo Kindmutter,

wir haben uns ja schon kurz zu diesem Thema unterhalten, ich fasse hier noch mal meinen Standpunkt zusammen:

Tochter geht jetzt ja jeden Tag von 8-14 Uhr in den Kindergarten, sie hat mir erzählt, dass sie am Montag im Kindergarten Englischunterricht hat. Dienstags geht sie zum Kinderturnen, das findet um 16:00 Uhr in der Turnhalle neben dem Kindergarten statt. Am Mittwoch geht sie zu Frau Wünscherl (?), was auch immer sie da macht. Informationen dazu hast Du mir ja noch nicht gegeben. Am Donnerstag und Freitag hat sie keine Aktivitäten.

Mein Vorschlag wäre, dass wir Tochter für Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8-16 Uhr für den Kindergarten anmelden. Am Mittwoch sollten wir die Kindergartenzeiten von 8-14 Uhr beibehalten, da der Besuch bei der Dame sicher sinnvoll ist.

Die Ausweitung der Kindergartenzeiten sind eine gute Vorbereitung zum Besuch der Grundschule. Auf der Homepage von Hemhofen habe ich gesehen, dass sie eine Mittagsbetreuung für die Kinder anbieten, bei der die Kinder von vier Fachkräften betreut werden. Zusätzlich stehen zwei Kräfte für die Betreuung der Hausaufgaben zur Verfügung.

Es gibt umfangreiches Spiel- und Bastelmaterial, Tochter kann dort mit anderen Kindern etwas bauen oder mit einer Betreuerin basteln. Zusätzlich gibt’s eine Turnhalle und Außenanlagen  für Bewegungsspiele.

Das gibt es sicher bei vielen anderen Schulen auch, wir sollten als verantwortungsbewusste Elternteile uns zu gegebener Zeit noch mal zusammensetzen und überlegen, welche Schule für Tochter am besten geeignet ist.

Natürlich bin ich bereit, mich an den durch die Ausweitung der Kindergartenzeiten entstehenden zusätzlichen Kosten zu beteiligen. Das gilt natürlich auch für die Kosten der späteren Mittagsbetreuung in der Schule.

Vor allem aber solltest Du die Möglichkeit nutzen, Tochter jetzt schon länger für den Kindergarten anzumelden, da ich ab Januar 2012 keinen Betreuungsunterhalt mehr leisten werde.

Lass und doch mal darüber austauschen.

Viele Grüße

Haydar

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2011 21:55