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Kindergarten / Einwohnermeldeamt

 
(@Rasputin73)

Hallo zusammen,

könnt ihr mir sagen, wo ich ein Musterschreiben für KiGa und Einwohnermeldeamt finde, indem ich mit einer eventuellen Um oder Abmeldung nicht einverstanden bin? Stichwort: Gemeinsames Sorgerecht + Entscheidungen nach §1629 ff BGB...

Danke und schönen Donnerstag

Ras....


Zitat
Geschrieben : 30.07.2009 08:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gibts nicht.

Machen die Meldeämter, zumindest bei Vätern, nicht.

Die Ummeldung ist schließlich nur die vorgeschriebene Konsequenz eines bereits vollzogenen Umzugs.

Durch die Verweigerung der Ummeldung ließe sich auch kein Rückumzug erzwingen.

Das geht nur durch sofortige EA beim Gericht.
Willst und kannst du denn euer Kind bei dir behalten und betreuen?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 09:30
(@Rasputin73)

Moin Beppo,

ha da was bei Trennungsfaq gelesen. Quasi als Vorbeugung wenn sie auf so ne Idee mal kommen sollte, dass das Thema "zweite Unterschrift" nicht so "locker von den Ämtern gesehen werden kann.....

Ras


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 09:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du kannst es natürlich versuchen. Nur selbst, wenn die es machen, bringt es wenig.

Zumal man sich ja auch nicht mehr am eigenen Amt abmelden, sondern nur am Neuen anmelden muss.
Die wissen aber nichts von deinem Zettel und die eigenen bekommen nur eine Mitteilung.

Es dokumentiert allerdings deinen ausdrücklichen Willen dagegen und könnte dir vor Gericht helfen.

Es wäre allerdings nett, wenn du auch mal meine Fragen beantworten würdest, sonst verliere ich langsam die Lust, deine zu beantworten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 09:59
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

so ein "Zettel" dürfte beim Einwohnermeldeamt seinen Zweck verfehlen, da die Meldepflicht für Minderjährige nicht dem Kind an sich, sondern immer dem Wohnungsgeber obliegt.
Damit handelt er bei Um- und Abmeldung in eigener Verpflichtung und nicht als Vertreter des Kindes. Somit spielt das Sorgerecht im Melderecht (nicht im Pass-und Ausweisrecht) eher eine untergeordnete Rolle.

Ich fürchte, der "Zettel" landet beim Einwohnermeldeamt im Stapel Kurioses oder Papierkorb.

LG Luca


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 10:13
(@Rasputin73)

Danke an Beppo und Luca.
Werd es dennoch mal auf den Weg bringen. Macht es auch Sinn den KiGa zu involvieren?
Beppo: Sorry wg Fragen. Bin nur grad ndach dem Gezetere von gestern Aend auf 180 und hab Fragen über Fragen 😡
Aber hier meine Antwort: Würde sich die Frage stellen ob durch einen Umzug nach Posemuckel oder sonswohin meiner EX das Kind aus seinem verrauten Umfeld geholt würde, was in meinen Augen in dem Alter alles andere als Kindeswohlgerecht ist, hätte ich ihr zunächst einmal einen Klotz in den Weg gelegt. Ich traue ihr nämlich ein solches "ich mach das jetzt mal einfach" Verhalten zu.

Ras.

der im fragenbeantworten Besserung gelobt...


AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 10:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rasputin,

den Umzug nach Pusemuckel verhinderst Du nicht durch irgendwelche Eingaben oder Zettel an Einwohner-Meldeämter, auch wenn es immer wieder Leute gibt, die glauben, damit liesse sich eine ordnungsgemässe polizeiliche Anmeldung verhindern und ein Rückumzug erzwingen: Die Anmeldung ist nur die amtliche Dokumentation eines bereits bestehenden Zustandes; ob Deine Ex das "darf" interessiert das Amt nicht sonderlich. Selbst wenn jemand hyperkorrekt wäre und die Anmeldung verweigert, würde die Ex eben nur sich selbst ummelden und das Kind unangemeldet dort weiterwohnen. Das ist bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit - und nichts, was irgendjemand wirklich aufregt.

Wenn Du einen Wegzug halbwegs sicher verhindern willst, brauchst Du eine Einstweilige Anordnung. Aber auch die bietet keine Gewähr, dass Deine Ex sich daran hält. Die Hürde, dass die Ordnungsmacht in Marsch gesetzt wird, um ein Kind von seiner Mutter wegzuholen, bei der es ansonsten gut versorgt wird, ist jedenfalls ziemlich hoch.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 11:42
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Das neueste was ich weiss, ist das man das ABR dem zuständigen JA übertragen kann (benötigt aber eine Verhandlung und natürlich gute Gründe)
Wenn das ABR beim JA liegt, kann KM nicht wegziehen, denke ich.. wobei können tun sie ja alles, diese KM´s
die durch halb Deutschland hin und her ziehen... leider
aber auch dies wäre ein versuch wert.

grüße


Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2009 12:01