Hallo,
schon mal im voraus vielen Dank für die Hilfe!
Meine Situation: Ich habe mit meinem ex 2 gemeinsame Kinder ( 2 und 4 Jahre ), ohne daß wir verheiratet waren.
Ich und mein jetziger Ehemann ( wir sind seit 1 Jahr verheiratet) möchten, daß er für die Kinder das Mitsorgerecht erwirbt. Der KV maßt sich an dort mitreden zu dürfen und droht mit Gericht!
Hat er dagegen überhaupt eine Handhabe. Ihm steht ja noch nicht einmal das Sorgerrecht zu
Moin....
Ihm steht ja noch nicht einmal das Sorgerrecht zu
Und wieso nicht ?
Vielleicht könntest du mehr erzählen.
LG balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Ich und mein ex waren nicht verheiratet. Deswegen hat er kein Sorgerrecht.
Hallo Yvonne,
dein jetziger Mann ist mit den Kinder biologisch nicht verwandt, warum soll ihm deiner Meinung nach mehr zustehen als dem leiblichen Vater deiner Kinder?
Ich finde dein Anfangsposting sehr unglücklich, da du hier auf einer Seite bist auf der Männer um ihre Kinder kämpfen und daß wirst du an der ein oder anderen Reaktion sicherlich noch erfahren.
Gruss
Kruemel1
Hallo Yvonne,
es gibt nur 2 'Sorgerechte': Alleiniges wie bei dir und gemeinsames.
Prinzipiell hast Du recht, allerings hat das alleinige Sorgerecht (ASR) auch deutliche Nachteile:
Einmal kann die wichtige Bindung zwischen Kind und Vater gestärkt werden, weil er 'mitsprechen' darf. Wenn ihr nämlich Zoff miteinander habt, hat das noch lange nichts mit euren Kindern zu tun. Da muss man vielleicht über seinen Schatten springen (Cäsar wurde mal gefragt, warum Rom trotz seiner enormen Größe so stabil war. Seine Antwort: Delego et impero - Ich teile und herrsche damit; denk mal drüber nach.)
Und als gößten Nachteil sehe ich an, dass kein klarer Vormund verfügbar ist, wenn Dir mal was passieren sollte. Und das Wohl des Kindes dem Urteil des Jugendamtes zu unterstellen, halte ich für die denkbar dümmste Lösung. Du hast bestimmt mal von dem Fall Gorgülü gehört. Ein Drama aus genau dem Grund.
Gruß,
Michael
Moin...nochmal...
Ich und mein ex waren nicht verheiratet. Deswegen hat er kein Sorgerrecht.
Das ist mir schon klar.Hätte man dann nicht etwas in Bezug auf`s Sorgerecht machen können?
Ich kann den KV eigentlich verstehen.Es sind ja seine leblichen Kinder.
LG balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Danke für die schnellen Antworten.
"dein jetziger Mann ist mit den Kinder biologisch nicht verwandt, warum soll ihm deiner Meinung nach mehr zustehen als dem leiblichen Vater deiner Kinder?"
Mit meinem ex gibt es keine gemeinsame Lebensgrundlage mehr. Mein Mann und ich leben aber zusammen und mit uns die Kinder. Sie haben zu meinem Mann eine Beziehung aufgebaut. Sie sehen ihn als eigentlichen Vater an. Es erschiene mir widersinnig, wenn er keinerlei Mitspracherecht hätte. Schließlich erziehen wir die Kindes ja auch zusammen. Das fängt ja zB bei Krankmelden in der Schule an oder beim Arzt.
"Und als gößten Nachteil sehe ich an, dass kein klarer Vormund verfügbar ist, wenn Dir mal was passieren sollte."
Das ist auch ein weiterer Grund dafür warum ich meinem Mann das Sorgerecht mitübertragen will.
Hallo Yvonne,
2 Fehler in deinem Gedankengang:
1. Du hast vielleicht das Gefühl, das der echte Papa nicht wichtig ist. Aber irgendwann ist das halt anders. Und dann gnade Dir Gott. Meine Ex hat teilweise den selben Gedankengang. Sie wurde aber mittlerweile aufgeklärt. Sei froh, dass der echte Papa so einer wie ich ist. Für eure Kinder bin ich traurig, dass dem nicht so ist.
2. Der falsche Papa kann zwar so tun, asl sei er der echte, aber er ist es halt nicht. Du kannst irgendwelche Verfügungen machen, aber eine Sorgerechtsübertragung ist, meiner Meinung nach, nicht drin.
Ich hoffe für dich, dass du mal in einer stillen Stunde Reue verspürst.
Gruß,
Michael
Hallo Yvonne,
Der KV maßt sich an dort mitreden zu dürfen und droht mit Gericht!
Hat er dagegen überhaupt eine Handhabe. Ihm steht ja noch nicht einmal das Sorgerrecht zu
:puzz:
Wieso steht ihm kein Sorgerecht zu?
Nur, weil du und er kein Paar mehr seid???
Weil ihr nicht verheiratet wart??
Also das kann ich gedanklich nicht ganz nachvollziehen...
Darf er denn KU zahlen?
Wie ist denn der Umgang bisher geregelt gewesen?
Wenn er sich jetzt noch gar nicht und nie um die Kinder gekümmert hätte, dann könnte ich ja zumindest deine Gedankengänge noch ansatzweise nachvollziehen, aber auf der anderen Seite wäre dem KV das dann auch egal!
Erzähl mal ein bisschen mehr über die Verhältnisse, die bei euch herrschen, denn so wie sich das bisher liest, kann ich absolut nachvollziehen, wenn er da aufbegehrt.
Es sind seine Kinder genauso wie deine.
Klar übernimmt dein Mann derzeit eine Vaterrolle, wenn er von dir als Vater installiert worden ist, und logo sehen die Kinder in ihm den Vater, wenn ihnen der biologische vorenthalten wird.
Aber in Ordnung ist das auf keinen Fall.
Gruß, Lesemaus
Getretener Quark wird breit, nicht stark
Folgender Vorschlag: Ihr, Du und der leibliche Vater vereinbart das GSR. Ich finde es schon heftig das immer und immer wieder davon ausgegangen wird, das man verheiratet sein muss, oder musste um GSR auszuüben. Für Dich, in Deiner Argumentation ist das ein Armutszeugnis.
Sicher kann auch der neue LG gewisse Vollmachten erhalten, aber der leibliche Vater sollte nicht mal eben so umgetauscht werden, das geht einfach nicht.
Ich und mein ex waren nicht verheiratet. Deswegen hat er kein Sorgerrecht.
Rein menschlich gesehen nennt sich der Esel zuletzt, Deine Schlussfolgerung ist moralisch darüberhinaus verwerflich.
Hallo,
ja er hat einen periodischen Umgang. 2 Mal im Monat am WE nach dem Mittagsschlaf der Kinder. Das Amt hat gesagt, daß Übernachtungen oder dergleichen zumindestens bis zur Einschulung unbedingt vermieden werden sollten.
Und warum hat das Amt das gesagt? Lass Dir nicht alles aus der Nase ziehen.
Gruss
Aha.
Und warum sagt das JA das??
Kannst du mal ein bisschen genauer werden?
Nach allem was ich jetzt seit sechs Monaten so erfahren musste hier, gibt das JA gerne mal interessante Empfehlungen...
Liegen denn Gründe für eine solche Empfehlung vor, und wenn ja, welche??
Gruß, Lesemaus
Getretener Quark wird breit, nicht stark
ja er zahlt KU. Dazu ist er ja als Erzeuger eh verpflichtet. Schließlich leiste ich durch meine Erziehungsarbeit auch Unterhalt. Und sogar mein Mann steuert immer wieder was bei, obwohl er gegenüber den Kindern ja gar keiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen hat.
Mein ex wurde schon beim Unterhalt zu mir entlastet, weil ich ja jetzt verheiratet bin
Das Amt spricht die Empfehlung deshalb aus, weil er nicht sorgeberechtigt ist und die Kinder bei uns wohnen und durch einen zu intensiven Umgang die Kinder in eine seelische Konfliktlage zwischen ihrem emotinalen "Vater" und dem Erzeuger kommen können
Das Amt spricht die Empfehlung deshalb aus, weil er nicht sorgeberechtigt ist und die Kinder bei uns wohnen und durch einen zu intensiven Umgang die Kinder in eine seelische Konfliktlage zwischen ihrem emotinalen "Vater" und dem **tsts - ID 28** kommen können
Das Sorgerecht hat nichts mit dem Umgang zu tun.Und ich kann mir vorstellen,das die Kids auch beim KV schon übernachten können.
LG balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
ja er zahlt KU. Dazu ist er ja als **tsts - ID 28** eh verpflichtet. Schließlich leiste ich durch meine Erziehungsarbeit auch Unterhalt. Und sogar mein Mann steuert immer wieder was bei, obwohl er gegenüber den Kindern ja gar keiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen hat.
Mein ex wurde schon beim Unterhalt zu mir entlastet, weil ich ja jetzt verheiratet bin
Das Amt spricht die Empfehlung deshalb aus, weil er nicht sorgeberechtigt ist und die Kinder bei uns wohnen und durch einen zu intensiven Umgang die Kinder in eine seelische Konfliktlage zwischen ihrem emotinalen "Vater" und dem **tsts - ID 28** kommen können
Das sich manche Leute auch zu nichts zu schade sind, unglaublich :puzz: Das sind ja reichhaltige Argumente seitens des JA und auch von Euch aka, Dir.
Die Grenze die man ereichen muss um sich zu schämen scheint sich auf einem sehr hohen Niveau zu befinden.
"Das Sorgerecht hat nichts mit dem Umgang zu tun"
Genau. Deswegen hat er ja auch Umgang obwohl er kein SR hat
nochmal aha!!
Seelische Konfliktlage... :puzz:
Jetzt frage ich mich gerade, wie der Umgang zwischen den Kindern und dem KV gestaltet wird.
Meinst du nicht, dass es für die Kinder viel eher ein seelischer Konflikt ist, wenn sie alle zwei Wochen mit einem Mann, der ihnen, ja, als was eigentlich?? verkauft wird, zwei Stunden oder vier spazieren gehen?
Was sagen denn die Kinder zu der Situation?
Nennen sie deinen Mann "Papa"??
Schreib doch bitte mal ein bisschen mehr Text, ich fang hier langsam an zu grummeln...
Gruß, Lesemaus
Getretener Quark wird breit, nicht stark
Das ist wieder so ein Post, der mich an den Rande eines seelischen Kollaps oder in einen mörderischen Wutanfall treibt!
Mädel, stell Dir vor, der Vater Deiner Kinder hätte per Geburt das Sorgerecht gehabt und Du nicht. Nun seid ihr getrennt, er hat die Kinder mitgenommen und hat eine neue Ehefrau. Die soll nun das Sorgerecht kriegen, Du hast als leibliche Mutter nichts zu melden und übernachten dürfen die Kinder bei Dir nicht, damit sie nicht in seelische Konflikte zwischen ihrer Stiefmutter und Dir getrieben werden. (so ein Obermörderhammerschwachsinn!!!). Kindesunterhalt darfst Du aber natürlich zahlen, ist ja wohl als "Mutter" auch selbstverständlich, zumal Dein Ex ja die Güte hatte, noch mal zu heiraten und Dich somit davon zu entlasten, auch noch für ihn zahlen zu müssen.
Wenn Dir jetzt nicht schlecht wird und Dir ein Licht aufgeht, dann ist Dir echt nicht zu helfen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."