Hallo Zusammen,
ich schreibe hier weil ich jetzt total am Ende und ratlos bin. Meine Ex darf laut OLG-München mit den Kindern nach Peru gehen. Der Grund ist, das sie hier in Deutschland von der Sozialhilfe leben muss. Derzeit bin ich fast Leistungsunfähig. Daher ist es für mich schwer den Unterhalt zu bezahlen. Obwohl sie 1500,- auf die Hand hat ist das Gericht der Meinung, dass Geld wichtiger ist als die sehr enge Beziehung zum Vater. Die erste Insatanz war da ganz anderer Meinung. Diese Urteilte sogar, dass ein Wegzug aus München von mir genehmigt werden muss.
Wie kann ein Gericht Kinder in ein Dritte-Welt-Land mit der nicht bewiesenen These des gegnerische RA die Kinder wachsen dort in der Obnerschicht auf weil ein Schwager Kost Logieund die Schule der Kinder bezahlt. Der gegnerische RA hat kein Haar an mit gerade gelassen. Wir konnten zwar alles widerlegen. Die Richter hat es wohl beeinflusst. Und zwar so, dass sogar die Meinung der Verfahrenpflegerin und des Jugendamtes, das es sehr schädlich wäre die Kinder vom Vate zu trennen, unberücksichtigt gelassen haben.
Ich gebe jedem den Rat die Schlammschlacht, die eine Frau anfängt auf jeden Fall mit einer Schlammschlacht zu beantworten. Jeden Dreck raus holen, sonst ergeht es euch so wie mir!!! Ich dachte das es hier nur um die Kinder geht und bin sachlich geblieben. Fehler...mein Bild vor den Richtern wurde so schlecht gestellt, dass ich jetzt meine Kinder verliere!!!
Hat jemand ähnlich Erfahrungen und kann mir evtl. mit Infos helfen? ;(
Danke schon im Voraus.
so-oder-so
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
Hallo,
ich nehme an, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat? So oder so: gegen das Urteil eines OLG gibt es seit einigen Jahren im Familienrecht keine Anfechtung beim BGH. Allenfalls das BVerfG kann man -vielleicht- anrufen, und dazu muss man erst mal einen kompetenten und engagierten, zugelassenen Anwalt finden.
/elwu
Hallo so-oder-so,
Ich gebe jedem den Rat die Schlammschlacht, die eine Frau anfängt auf jeden Fall mit einer Schlammschlacht zu beantworten. Jeden Dreck raus holen, sonst ergeht es euch so wie mir!!! Ich dachte das es hier nur um die Kinder geht und bin sachlich geblieben. Fehler...mein Bild vor den Richtern wurde so schlecht gestellt, dass ich jetzt meine Kinder verliere!!!
Das ist die berühmte Tragik: egal wie du es anstellst, es hilft den Kindern nicht.
Mein Mann hat auch auf jegliche Schlammschlacht verzichtet. Er hatte sehr viele Infos von seinen Kindern, die er nicht verwendet hat, weil er den Kindern versprochen hatte, diese Infos nicht zu verwenden, da die Kinder es im Endeffekt wieder hätten ausbaden müssen. Er ist straight bei seiner Linie geblieben, kann heute noch in den Spiegel schauen, weil er sein Versprechen gehalten hat.
Trotzdem hat er seine Kinder verloren.
Was wäre gewesen, wenn er die Schlammschlacht aufgenommen hätte? Hätte er als KV überhaupt eine Chance gehabt, wären die Kinder befragt worden, wären sie bei einer Befragung eventuell "umgefallen" und hätten besänftigt? Hätten sich die Kinder verraten gefühlt? Man weiß es nicht.
Schlammschlacht ist nur eine Art, den KV von den Kindern zu entfremden. Schlammschlacht auf dem Rücken der Kinder setzt eine gewisse Skrupellosigkeit vorraus. Auch wir mussten lernen, dass der kaukasische Kreidekreis nur ein Märchen ist und die Realität anders aussieht.
Tut mir leid für dich. Gibt es noch die Möglichkeit der Beschwerde oder so?
eskima
*Vollquoting gelöscht*
Das Urteil kommt per Post...die Richterin hat in der Verhandlung angekündigt wie sie urteilen. Ich bete zu Gott das eine Rechtsbeschwerde zugelassen wird.
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
*Vollquoting gelöscht*
Im Grunde richtig. Allerdings leide nicht nur ich, sondern auch die Kinder. Wir leiben uns sehr und leben eine sehr häufigen und engen Umgang. Meine Kinder sind 3 und 5. Die verstehe nicht was hier geschiet. Die sehen nur das sie ihren Papi nicht mehr sehen durfen. Wie kann ich ihnen später erklären das ich zwar in den Spiegel schauen kann aber meine Kinder evtl. erst im Erwachsenenalter wieder sehen darf? Es ist ein Drama und seelische Grausamkeit. Hier sieht ma mal wieder die skrupellosigkeit von egoistischen Frauen. Nix für ungut eskima...
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
Moin
Was sagt dein RA dazu? Revision oder Berufung einlegen....
Du hast eine >PN>
Gruß
Martin
Danke Martin 🙂
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
Moin,
fühltest du dich anwaltlich beim OLG gut vertreten? Auf welche Argumente will die Unrechtsprecherin ihr Urteil stützen?
Du solltest umgehend nach Erhalt des Urteiles prüfen, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich ist.
Ich würde das Urteil gern veröffentlichen, so es rechtskräftig wird.
Es wäre auch zu überlegen, die Medien einzuschalten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ergänzung:
Allenfalls das BVerfG kann man -vielleicht- anrufen, und dazu muss man erst mal einen kompetenten und engagierten, zugelassenen Anwalt finden.
Vor dem BVerfG kann jeder RA vertreten. Nur der BGH kennt zugelassene RAs.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ja...meine Anwältin ist sehr gut. Was wir beide aber nicht gemacht haben ist, in die Schlammschlacht einzutreten. Ich bin selbstständig, und die ganzen Terrorisierungen meiner Ex haben mich finanziell fast an den Rand des Ruins getrieben. Ich kann derzeit den Unterhalt nur spärlich leisten. Einen Teil bekommt sie als Unterhaltsvorschuss. In erster Instanz haben wir ja recht bekommen. Die Richterin am OLG war alles egal. Ich bot sogar an meine Firma mit 10 Mitarbeitern aufzugeben und einen Job anzunehmen. Ein Schwager hat dort ein Haus und ein bisschen Geld. Die Gegenseite hat es so dar gelegt , als wäre hier immenser Reichtum vorhanden. Er gibt freie Kost und Logie und will die Schule der Kinder bezahlen. Ferner kann Sie dort studieren. Darum geht es aber schon lange nicht mehr. Grund Tenor war einfach das Sie dort (unbewiesener weise) in der Oberschicht aufwachsen würden und hier eben auf Sozialhilfeniveau mit Migrationshintergrund aufwachsen müssen. Der RA stellte sogar mit UNESCO Kinderarmutsberichten meine Kinder hin als würden sie durch Sozialhilfeniveau, Migrationshintergrund und einer Scheidung sowieso U-Bahnschläger werden. Meiner Person wurde aufs schärfste denunziert. Ich war nach 8 Jahren Ehe plötzlich manisch depressiv, würde meine Kinder mit kriminellen Methoden Erziehen und meine finanzielle Lage wäre schon immer und auch in Zukunft prekär. Das ist im Übrigen nur ein winziger Ausschnitt aus den teils 10 Seiten die der Anwalt wöchentlich geschrieben hat. Wir blieben dabei immer Sachlich und haben uns im Wesentlichen darauf bezogen, das hier das Zerrüttungsprinzip gilt und das es nicht zum Wohle der Kinder sein kann, wenn sie von dem Vater getrennt werden, zudem sie (von der Verfahrenspflegerin und dem Jugendamt sogar eindringlich bestätigt) eine selten gesehen enge Beziehung haben. Das war auch der Grund warum die Richterin am Amtsgericht gesagt hat Stadtgrenze München und nicht weiter.
Warum jetzt die Richter am OLG mit dem Satz eröffneten:"Die Einrede ist Berechtigt und wir sehen keine Grund warum Sie nicht nach Peru gehen solle", versteht kein Mensch. Dieser wild gewordenen Richterin waren alle Argumente egal. Sie sagte zu mir, dass ich ja wusste worauf ich mich einlasse, wenn ich eine Peruanerin heirate, und dass ICH mich ja von der Familie getrennt habe. Selber schuld meinte sie.
Also nichtbewiesene tolle finanzielle Verhältnisse in einem Dritte-Welt-Land sind wichtiger als der regelmäßige Kontakt zu Vater. Alle bisherigen Urteile sind nicht berücksichtigt worden.
Mal ehrlich... wie viel muss ich denn netto verdienen damit ich Ihr 1500,-€ Unterhalt bezahlen könnte? Das bekommt sie jetzt vom Staat! Sozialhilfeniveau?
Ich könnte hier noch wochenlang schreiben. Es gibt so viele schmutzige Fassetten in diesem Fall.
Natürlich kann ich dann mein Urteil zur Verfügung stellen. Ich geh bis zum Gerichtshof für Menschenrechte
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
So...nun ist es soweit! Das Urteil wurde gesprochen, und die Kinder dürfen gehen. Im Groh hat die Richterin das umgesetzt ,was sie schon in der Verhandlung angekündigt hat. Selbst im Urteil stehen unrichtige Dinge, geschrieben von einer Richteren am OLG. Selbst die Verfahrenspflegerin "Anwalt des Kindes", hat laut Richterin die Situation verkannt. Was bildet sich dies alte verbitterte, wahrscheinlich selber zum 10ten male geschiedene Richterin eigentlich ein. Ich stelle hier das Urteil gerne zur Verfügung. Meine Anwaltskanzlei, meine Familie, meine Bekannten, die Kindergärtnerinnen und allen denen ich diese Geschichte noch erzählt habe, sind geschockt über soviel Rechtsstaatlichkeit in Duetschland. Die Richter haben es zwar nur umschrieben, aber der Grundtenor ist, der soziale Status in Peru ist besser als in Deutschland. Richter in Deutschland Urteilen Geld vor Vaterliebe.
Ich weiß nun echt nicht mehr weiter. Ich werde Verfassungsbeschwerde einlegen, und wenn ich angeört werde, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Ich bin so im Eimer, dass ich hier noch nicht mal mehr die richtigen Worte finde um die Situation klar darzulegen.
Jetzt ist guter Rat teuer. ;(
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
Du solltest umgehend nach Erhalt des Urteiles prüfen, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH möglich ist.
Ich würde das Urteil gern veröffentlichen, so es rechtskräftig wird.
Es wäre auch zu überlegen, die Medien einzuschalten.
DeepThought
Hallöchen,
eine Rechtsbeschwerde beim BGH wurde nicht zugelassen. Wir können nur noch auf die Formfehler im Urteil eingehen. Über dies entscheidet aber der selbe Senat. Also aussichtslos.
Ich bitte um die Kontaktadresse, zum zudenden des Urteils.
Ich versuche die Medien darüber zu informieren. Ich wäre für jeden nur erdenkliche Kontakt zu den Medien sehr dankbar.
Grüße
so-oder-so
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
Hallo Ihr Lieben!
Im Moment hab ich das Gefühl, die Auslandsgeschichten häufen sich wieder... Hab erst kürzlich im Bekanntenkreis von einem Richter OLG Köln gehört, der es der Mutter erlaubte nach Australien zu gehen.
@so-oder-so: Ich kann Deine Verzweifelung verstehen.
Ich möchte Dich jetzt nicht unbedingt hierzu ermuntern, aber der Gedanke kam mir spontan. Würd gern wissen, was die Anderen davon halten?
Vor kurzem erst wurde der Thread hier wieder ausgegraben:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-7168.html
Wenn da nun was dran ist, frage ich mich, ob Richter immer noch solche Urteile fällen würden, wenn der deutsche Staat bedürftigen Vätern die Flüge ins Ausland bezahlen müßte, damit die den Umgang wahrnehmen können.
Ich kann mir zwar vorstellen, daß es dafür einen Kämpfer benötigt, aber vielleicht wäre es mal interessant, das Thema aufzubauschen?
Wäre es sinnvoll, diesen Gedanken durchzugehen? Für die Medien wäre das doch auf jeden Fall interessant, oder? Verschwendung von Steuergeldern aufgrund von Umgangsurteilen?
Was denkt Ihr? Könnte man eine solche Verschwendung tatsächlich eingeklagt bekommen?
Liebe Grüsse
Nixena *die mal wieder kämpferisch unterwegs ist*
Edit: Link korrigiert
"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel
Moin,
meine Adresse steht im Impressum. Meine E-Mail-Adresse in meinem Profil.
Du hast nun zwei Wochen Zeit, zum BVerfG zu ziehen. Meiner Meinung nach wäre dieser Weg anzuraten. Du kannst die Kasperbude natürlich auch überspringen und gleich zum EGMR gehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke...hat jemand Erfahrung bei EGMR. Ich bin momentan total überfordert. Ich lese viel komm aber nicht auf das wesentlich. Ich habe mir sagen lassen, dass die meisten Klagen gleich im Keim erstickt werden.
„Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern".
OLG München Urteil vom 15.03.1999 -–26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154:
Beim EMGR wurde seitens der SPD eine Frau Dr. Jäger platziert. Gerüchte besagen, dass seit dem die Klagen deutscher Väter ohne Begründung abgeschmettert werden. Das soll dich aber nicht beirren. Klagen kann jeder und dies auch ohne anwaltliche Vertretung. Von Letzterem möchte ich aber dringlichst abraten. Es wäre schade, wenn wegen eines Formfehlers nix draus wird.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
danke für die Zusendung des Urteils. Ich habe es abgetippt und konnte die sich dabei langsam in mir aufbauende Agression durch hartes Schlagen auf die Tastatur amortisieren.
Der geneigte Leser möge bei Bedarf >hier< lesen. Wenn die drei Teufel in Schwarz des Senates zeitgleich einen Gehirnschlag bekommen, so wäre dies ein Schlag ins Leere. Anders kann man das nicht mehr umschreiben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wenn die drei Teufel in Schwarz des Senates
Hallo,
das OLG München ist ja im Familienunrecht notorisch. Die entwickelten solch nette Dinge wie die 'Surrogatstheorie' und drückten die Differenzmethode statt der Anrechnungsmethode beim BGH und BVerfG durch. Dadurch wurde die lebenslange Unterhaltszahlerei dem Grundsatz nach zementiert, und erst durch die Gesetzesänderungen zum 1. Januar 2008 wieder abgemildert. Ich wurde auch mal vor dem besonders *self-censored* 4ten Senat, in Augsburg, gezerrt. Wie hier -nach meiner höchst subjektiven Ansicht- durch die Unfehlbaren offene Rechtsbeugung betrieben wurde, dürfte an gewisse Gerichtsverfahren aus den dunkelsten Jahren unseres Landes gemahnen...
Zu dem verlinkten Urteil: er ist aber auch sehr ungeschickt vorgegangen, das darf man nicht ignorieren. Seine Handlungen wie auch die Argumentation *mussten* bei *diesem* Gericht verlieren, er hat so ziemlich alles falsch gemacht was man gerade beim OLG München falsch machen kann.
/elwu
Moin,
er ist aber auch sehr ungeschickt vorgegangen, das darf man nicht ignorieren. Seine Handlungen wie auch die Argumentation *mussten* bei *diesem* Gericht verlieren, er hat so ziemlich alles falsch gemacht was man gerade beim OLG München falsch machen kann.
Ich bin fern davon, den Ausführungen des, ähem, Gerichts zu glauben. Die drei Tussies haben das reingeschrieben, was einer Nichtzulassungsbeschwerde Stand halten könnte. Ich bin sicher, ebenso wie's bei mir ist, dass auch du in den für dich negativ ausgefallenen Urteilen/Beschlüssen nicht so dargestellt wurdest wie du bist, dich verhalten und gesprochen hast.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich bin fern davon, den Ausführungen des, ähem, Gerichts zu glauben. Die drei Tussies haben das reingeschrieben, was einer Nichtzulassungsbeschwerde Stand halten könnte. Ich bin sicher, ebenso wie's bei mir ist, dass auch du in den für dich negativ ausgefallenen Urteilen/Beschlüssen nicht so dargestellt wurdest wie du bist, dich verhalten und gesprochen hast.
Hallo,
damit hast du natürlich Recht.
/elwu