Kind will zum Vater
 
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Kind will zum Vater

 
 mjdj
(@mjdj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

seit August 2005 lebe ich von der KM getrennt. 2007 Scheidung, geteiltes SR Sohn (7 jahre )lebt seit der Trennung bei KM.
Seit der Trennung jedes 2. Wochenende bei mir (seit 2006 neue Partnerin) Seit Anfang 2009 ist die Regelung so, das er nach einem Wochenende bis einschließlich Mittwoch bei uns bleibt. (Trotz Vollzeitstelle, Schule, Hort). Diese Regelung war Wunsch des Kindes.

Seit einigen Wochen tritt mein Sohn verstärkt ( beinahe täglich) mit dem Wunsch an uns heran, ganz bei uns zu wohnen zu wollen. Dies ist auch unser Wunsch. Er will Mittwochs gar nicht zu seiner Mutter zurück, während er zu meiner LG sagt das er es schade findet das sie nicht seine Mama ist.
Er wird nicht von der KM geschlagen oder sie nimmt auch keine Drogen, aber es ist  ein emotional  kaltes Verhältnis zwischen den beiden, was von bekannten und auch seiner ergotherapeutin bereits bemerkt wurde. JA zwecklos sagen nur das ich das Gespräch mit der KM suchen soll, was nicht möglich ist.

Betreung meines Sohnes wäre bei uns auch kein problem, mein Sohn kennt auch schon die konsequenzen was Schulwechsel und Hortwechsel angeht. wäre für ihn ok.
Ich weiß das es für Väter schwer bis unmöglich ist das ABR zu beantragen und kenne auch die notwendigen Schritte nicht. Sicher ist nur, das die KM dem niemals zustimmen wird, da er ihr eine sichere Einnahmequelle ist.

Kann mir jemand helfen, wie ich das am besten angehe?
Bin dankbar für jeden Hinweis.

vielen dank schonmal und gruß
mjdj

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2009 23:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in einem vergleichbaren Fall hat das BVerfG im Sinne des Kindeswillens geurteilt (>hier<).

Da die Ex uneinsichtig ist, wirst du um eine gerichtliche Klärung nicht herum kommen. Rechne damit, dass, sobald es rechtsanhängig wird, die Ex den Umgang reduzieren bis boykottieren wird.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2009 00:47
 mjdj
(@mjdj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought,

vielen Dank erst einmal für die Antwort.

Ich erkenne aus dem angehängten Urteil, dass ich mich auf ein langjähriges Verfahren einstellen muss, aber das war ja eigentlich schon klar.

Ich habe für mich nun folgende Vorgehensweise beschlossen:
-  schriftliche Inkenntnissetzung des JA über den nun seit Monaten geäusserten Wunsch den Kindes (ich war dort schon emhrfach vorstellig und habe bis auf     
  Verständnis leider nur Untätigkeit geerntet), um die Thematik des Wechsels aktenkundig zu machen
-  Einschätzung der Klassenlehrerin einholen, dass sie keinen Nachteil in dem Wechsel sieht
-  eine ebensolche von der Ergotherapeutin
-  ggfls. einen Kinderpsychologen hinzuziehen

Das Urteil ist ja nur bedingt übertragbar, wesentlicher Unterschied hier ist, dass mein Sohn erst 7 Jahre alt ist und es den angeführten Vertrauensbruch nicht gibt. Und emotionale Kälte als Begründung anzuführen und nachzuweisen dürfte schwierig sein.

Vielen Grüße,

MJDJ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2009 11:03
(@Wolkenhimmel)

Hi MJDJ,

wäre es nicht erst einmal einen Versuch wert, den Umgang auf jedes WE bis Mittwoch zu erweitern, daraus also ein Wechselmodell zu machen? Selbstverständlich macht das nur Sinn, wenn es mit der Schule irgendwie machbar ist, wenigstens bis zur weiterführenden Schule.

Ich finde ein Kind von 7 - ohne Euren Sohn zu kennen - recht jung, um solch eine Entscheidung zu treffen.

Unsere Tochter (6) wechselt auch Mittwochmorgen / Samstagabend, das hat sich als ziemlich praktikabel rausgestellt. Wenn sie heute käme, und zu einem von uns vollständig übersiedeln wollte, ich glaube nicht, dass wir das täten.

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2009 11:30
 mjdj
(@mjdj)
Schon was gesagt Registriert

Hallo WH,

ja, ich stimme Dir völlig zu. Wir versuchen, jede Möglichkeit zu nutzen, die Betreuung bei uns auszuweiten. Ich könnte jedoch hier eine ganze Seite darüber schreiben, was für ein Theater es war, aus der 2-wöchentlichen Wochenendregelung die jetzige bis einschliesslich Mittwoch zu machen.
Das mit der Schule ist soweit kein Thema, funktioniert bisher gut und gibt auch keine Probleme mit der Lehrerin oder so. Ist ja auch nicht so, dass hier hunderte von Kilometern zu überbrücken wären (wie leider in vielen Fällen), die KM wohnt 2 Orte weiter und dort ist auch die Schule.

Erfahrungsgemäss wird jede Anfrage nach Ausweitung der Zeiten beim Vater (mir) kategorisch abgeblockt. Auf eine Frage, ob es möglich sei, dass Sie den kleinen auch mal zu uns bringen kann (zu dem zeitpunkt ich Vollzeit arbeiten und sie den ganzen Tag daheim) kommt nur ein "Nö" und das Gespräch ist vorbei.

Von daher, ich kann Deinen Gedankengang schon verstehen und würde mir wünschen dies auch so umsetzen zu können, was aus oben genannten Gründen leider nicht funktioniert.

Ist schade und eigentlich nicht nachvollziehbar.

Gruß,

MJDJ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2009 13:34
(@Wolkenhimmel)

Sag mal MJDJ,

könnte es sein, dass Deine Ex nicht auf den Unterhalt verzichten mag? Evtl. könnte man ihr eine hälftige Regelung damit schmackhaft machen, dass sie weiterhin KU bekommt? Denn der würde ja sonst wegfallen.
Bekommt sie noch BU?

LG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2009 13:39
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo MJDJ,
ich versuch dir mal in einfachen Schritten zu skizzieren wie eine gerichtliche Regelung in deinem Fall aussehen könnte.

>Du suchst dir einen guten Anwalt

>Er stellt einen Antrag auf Übertragung des ABR zu dir. Begründung: Kindeswohl und Förderung bei dir besser als bei KM

>Antrag geht bei Gericht ein. Im ersten Termin wird :
                                                                                                a.) ein Gutachten beauftragt
                                                                                                b.) dein Sohnemann vom Richter befragt

>dann Wiedervorlage mit Ergebnis aus a.) oder Ablehnung aus Ergebnis von b.)

7 Jahren ist für eine richterliche Befragung noch etwas jung. Sollter der Richter es ablehnen kann dein Anwalt sowas einfordern. Du musst selbst wissen wie
deutlich sich dein Sohn in der Sache ausdrücken kann.

Wie Deep schon angedeutet hat kann so ein Antrag verbrannte Erde zwischen dir und KM bedeuten. Muss aber nicht.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2009 14:52
 mjdj
(@mjdj)
Schon was gesagt Registriert

könnte es sein, dass Deine Ex nicht auf den Unterhalt verzichten mag? Evtl. könnte man ihr eine hälftige Regelung damit schmackhaft machen, dass sie weiterhin KU bekommt? Denn der würde ja sonst wegfallen.
Bekommt sie noch BU?

Hallo WH,

sie bekommt Kindesunterhalt nach DT. Keinen Ehegattenunterhalt mehr, sie arbeitet schliesslich (fast ganztags).
Ja, ich denke auch, dass der finanzielle Aspekt nicht gerade unerheblich ist. Wenn mann alles zusammenrechnet, hätte sie ja "Einbußen" von fast 700,- EUR (wenn sie KU an mich zahlen müsste).

Naja, ich kopple den Wunsch meines Sohnes ja aber nicht damit, dass es sich finanziell auswirkt, das würde sich ja so anhören, als würde ich das wegen des Geldes machen. Dem ist ja nicht so.

Man muss auch noch sagen, dass sie vom beruf Erzieherin in einem Kindergarten ist und es für sie natürlich auch einen nicht unerheblichen Imageverlust darstellen würde, wenn ihr Kind zum Vater zieht.

Hallo Bart,

ich sehe es ähnlich, dass mein Sohn mit seinen 7 Jahren recht jung ist, um gegenüber einem Richter klar und deutlich zu begründen, warum er nicht mehr bei der Mutter leben will. Aber was soll ich machen? Er wünscht es sich nunmal jetzt und nicht erst mit 11 oder 12.

Verbrannte Erde ist wohl noch harmlos ausgedrückt, was dann das zwischenmenschliche Verhältnis zwischen der KM und mir angeht.

Und noch ne Frage. Ich habe im Zuge der Streitigigkeiten bei der Scheidung schon einige Anwälte kennengelernt, aber ich habe noch bei keinem sagen können, dass er der Richtige für eine solche Aufgabe wäre. Wie komme ich an einen solchen? Die Mundpropaganda habe ich schon ziemlich ausgeschöpft in den vergangenen Jahren.

Gruß,

MJ

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2009 16:09