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Kind einfach mitnehmen?

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(@jemmy)
Registriert

Hallo

Könnte man sowas notariell oder auf dem Jugendamt beurkunden?

Nein, kann man leider nicht. Man kann eine Elternvereinbarung machen, doch diese ist rechtlich nicht bindend. Da das Wechselmodell nicht justiziabel ist, kann es auch vor Gericht nicht eingeklagt werden, allerdings kann eine, vor Gericht geschlossene, Elternvereinbarung gerichtlich übernommen werden.

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 13:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moinsen,

bitte kapriziert Euch nicht immer wieder auf das "Ummelde-Verbot"; zumindest nicht mit dem Schüren der falschen Hoffnung, man könne damit irgendwas verhindern.

Die Ummeldung einer Wohnandresse ist eine Formalie, nicht mehr. Eine umzugswütige Ex kann samt Kind auch einfach so umziehen und sich erst mal gar nicht ummelden. Das ist - bestenfalls - eine kleine Ordnungswidrigkeit; passieren wird ihr deswegen nichts. Und Fakten schaffen im Sinne des Kontinuitätsprinzips tut sie auch, wenn sie und das Kind nicht an der neuen Adresse gemeldet sind.

Die Annahme "ich habe ja einen Sperrvermerk hinterlegt, also kann Muddi ohne meine Einwilligung gar nicht umziehen" ist jedenfalls so naiv wie der Glaube an den Weihnachtsmann.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 13:44
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Brille,
im Fall von stingray ist das Thema ummelden relativ egal. Sein Kleiner ist erst zwei Jahre und somit nicht schulpflichtig.

Im Fall eines schulpflichtigen Kindes ist das was anderes. Ein Kind kann erst an der Schule angemeldet werden wenn es in der Stadt gemeldet ist.

Deshalb macht es sehr wohl Sinn einen Sperrvermerk bei der neuen Schule und am Meldeamt zu setzten.

Ein Schulrektor begibt sich rechtlich auf dünnes Eis wenn er gegen den ausdrücklichen Willen eines Vaters ein Kind an seiner Schule aufnimmt. In meinem Fall

hatte meine Tochter nur eine vorläufige und zeitliche Befristung an der neuen Schule. Dies hat in meinem Fall die Entscheidung des Richters beeinflußt und eine

Rückführung an die alte Schule deutlich vereinfacht. Offiziell war das Kind immer noch an der alten Schule und am alten Wohnort gemeldet.

Ein Sperrvermerk ist keine Wunderwaffe. Aber Schule und Meldeamt haben die Sache ernst genommen und waren sehr darauf bedacht sich nicht die Finger zu verbrennen.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 14:53
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Bart

Im Fall eines schulpflichtigen Kindes ist das was anderes. Ein Kind kann erst an der Schule angemeldet werden wenn es in der Stadt gemeldet ist.

Da muss ich dich entteuschen, dem ist nicht so. Darüber hinaus ist die Schulpflich höher anzusiedeln als die Meldepflicht.

Deshalb macht es sehr wohl Sinn einen Sperrvermerk bei der neuen Schule und am Meldeamt zu setzten.

Eigentlich gibt es so etwas wie einen Sperrvermerk nicht. Die Meldegesetze sind da recht eindeutig. Eine Ausnahme kann von der Meldebehörde gemacht werden, wenn zu befürchten ist, das bei einer Ummeldung gegen einen rechtskräftigen Beschluss verstoßen wird.

Sicher kann es mal funktionieren, wenn man an den richtigen Mitarbeiter gerät, aber die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering. Mal davon abgesehen, muss man sich ja nicht mehr abmelden und mit der Abmeldebescheinigung am neuen Wohnort wieder anmelden. Das bloße Anmelden reicht, die Abmeldung ist dann ein Automatismus, da sie vom Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes vorgenommen wird.
Alles in allem, eine sehr wage Angelegenheit, die keinerlei Sicherheit bietet.

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 15:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Bart,

auch der von Dir beschriebene Fall ist keine Wunderwaffe: Wenn KM nicht ganz blöd ist, erzwingt sie die Ummeldung in einem solchen Fall eben gerichtlich. Die Pflicht zur Ummeldung an den tatsächlichen Wohnort sowie die Schulpflicht stehen dann auf der einen Seite; die Weigerung des mitsorgeberechtigten Vaters wird ein halbwegs pfiffiger Anwalt recht einfach als Beweis für seine fehlende Kooperationsbereitschaft darstellen. Was genau hat man dann gewonnen?

In Deinem persönlichen Fall mögen weitere Fakten dazugekommen sein. Ein Sperrvermerk bei EMA allein hätte sicher nicht für eine Rückführung ausgereicht. Und notfalls fährt man das Kind eben noch eine Zeit lang vom neuen Wohnort in die alte Schule - so what?

Halbwegs verlässlich ist hier nur der Erlass einer EA, der der KM den eigenmächtigen Umzug des Kindes bis zur gerichtlichen Klärung der Sachverhalte verbietet, denn da verstehen Richter keinen Spass. Ein "Sperrvermerk" ist dagegen im Zweifelsfall nicht mehr als ein Nasenwasser.

Just my 2 cents
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 15:26
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Stingray,

weder Meldebehörde noch Jugendamt hilft Dir in Deinem Fall weiter.
Du musst Dich gerade machen und Dich gegen gängige Klitsches
(kleines Kind gehört zur Mama) durchsetzen. Der Weg ist nicht einfach,
und der Erfolg fraglich und ist mitnichten zu erreichen, wenn Du die
Ungerechtigkeit der Welt beklagst und resignierst, bevor Du überhaupt
etwas versucht hast.

Ansonsten haben wir uns beide um den Kleinen gekümmert.
Das macht es natürlich für mich fast unmöglich, ABR oder
ASR zu kriegen.

 

Mach Deinen Kopf frei und hör genau zu: Es nicht fast unmöglich, sondern
ganz und gar unmöglich ASR in Deinem Fall zu bekommen.
Dies wurde Dir schon mehrmals gesagt.
Anders beim ABR. Da sieht es nur schlecht aus  :rofl2:

Bekomm Deine Wankelmütigkeit erst mal in den Griff:

Heute: 7:35 Uhr
Variante A

Eindeutig: Antwort A !!!  Werde Himmel und Hölle in Bewegung setzen, ich will den Kleinen nicht verlieren.

etwas später:
Variante B:

Werd wohl echt versuchen, ein gutes Umgangsrecht zu erfeilschen und dies irgendwie schriftlich festzumachen.

Was hat den Meinungsumschwung verursacht? Hat die Ex zwischendurch angerufen?

Auch auf die Gefahr hin mich in eine tibetanische Gebetsmühle zu verwandeln: Du musst Dich entscheiden! Und handeln!
Sonst Kind weg. Und keine Behörde hilft Dir.

Gruß,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 16:48
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

@Jemmy: Die Aussage mit das ein Kind für die Schulanmeldung am Wohnort angemeldet sein muss habe ich von einer MA der Schule. Ich denke mir sowas nicht aus. Und natürlich ist ein Sperrvermerk am alten Wohnort sinnlos, was zählt ist der neue Wohnort der KM.

Eine Bekannte von mir arbeitet auf dem Einwohnermeldeamt. Von ihr habe ich den Tipp mit dem Meldeamt der neuen Stadt. Ich kenne die Meldegesetze nicht sondern habe mich nur auf den Tipp verlassen.

@brille:Natürlich führt kein Weg an einer EA vorbei. Dabei steht der Buchstabe E nicht für EILT. In meinem Fall lagen zwischen Antragseingang und erstem Anhörungstermin fast 5 Wochen. Also jede Menge Zeit für eine KM um Fakten zu schaffen. Und eben dieses Fakten schaffen kann ihr durch einen Sperrvermerk erschwert werden.

Um es zu verallgemeinern. Ein Vermerk bei Schule und Meldeamt ist kein großer Stellhebel. Aber besser als bis zur gerichtlichen Anhörung die Hände in den Schoß zu legen und nichts zu tun.

Gruß
Bart


AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 17:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi, etwas frischen Senf?

Man muss bei diesen Dingen wie Ummeldung, Schulanmeldung, Sperrvermerk, etc. auch sicher unterscheiden zwischen dem, was der Einzelne erlebt hat und dem was man als verlässliches Faktum empfohlen werden kann.

Und ein verlässlicher Weg um das Erwünschte zu erreichen sind diese Mittel sicher nicht. Auch wenn sie in Einzelfällen geholfen haben.

Dafür sind die Regeln, deren Einhaltung und die sonstigen Umstände einfach zu unterschiedlich.

Ich springe jedenfalls nicht aus einem Flugzeug, auch wenn das schon Leute überlebt haben sollen.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2008 17:24
(@guido1969)
Schon was gesagt Registriert

:yltype: Guten Morgen,
mach Dich auf einiges gefasst.Ichz durchlebe gerade diese Sache und habe seit dem 20.10.08 mein Kind nicht mehr gesehen.
Suche Dir einen sehr guten Fachanwalt.Wenn Sie einfach weg geht hasst Du erstmal schlechte Karten .denn sie bekommt auch von jeder Stelle wie JA,ARGE usw. erstmal Rückenwind.Das schlimme ist auch ,dass sie Dein Kind so beeinflussen kann,dass es nicht mehr zu Dir will oder sogar Angst vor Dir hat,dann musst Du erstmal das Gegenteil beweisen.Alles kostet aber auch Zeit,Zeit die Dir nachher negativ ausgelegt wird.Ich wünsche Dir von ganzen Herzen viel Glück!!!
Gruß
Guido


AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2008 11:07
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