Aber: "Der Umgang in dieser Woche ist nicht nachzuholen, weil er Sohnemanns Förderung dient"
Sehe ich das falsch? Dass es seiner Förderung dient steht nicht zur Debatte. Diese Förderung könnte aber theoretisch auch ich erbringen.
Also ist das Verschieben meines Umgangs eine rein freiwillige Geschichte da der Beschluss sowas nicht vor sieht. Und entweder wir schaffen das im Einvernehmen, oder es läuft halt alles wie im Beschluss.
Und im Einvernehmen bedeutet für mich: Der Umgang wird nachgeholt!Oder sehe ich das falsch?
Wessen Worte waren denn das?
Ex oder Amtselse?
Du siehst es richtig.
Weil der Termin Junior dient und nachgeholt wird, kann er verschoben werden und zwar nur weil du zustimmst.
Die Frage ist nur, wieder mal, wie du das durchsetzen willst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Laut Exilein bekomme ich nun einen Nachweis darüber, dass in meinem Ferien-Umgang die Einführungswoche stattfindet. Diesem Teil meiner Forderung kommt sie also scheinbar nach.
Aber: "Der Umgang in dieser Woche ist nicht nachzuholen, weil er Sohnemanns Förderung dient"
Sehe ich das falsch? Dass es seiner Förderung dient steht nicht zur Debatte. Diese Förderung könnte aber theoretisch auch ich erbringen.
Also ist das Verschieben meines Umgangs eine rein freiwillige Geschichte da der Beschluss sowas nicht vor sieht. Und entweder wir schaffen das im Einvernehmen, oder es läuft halt alles wie im Beschluss.
Und im Einvernehmen bedeutet für mich: Der Umgang wird nachgeholt!Oder sehe ich das falsch?
Es ist echt traurig, dass man übers Nachholen streiten muss. Eig. sollte das Selbstverständlich sein.
Also, über das Nachholen gibtes keine zwei Meinungen... Ich würde ihr eine Ersatzumgangszeit anbieten und ihr sagen, wenn ihr dass nicht gefällt nimmst Du selbstverständlich auch den Umgang laut Beschluss war und ziehst mit dem Zwerg die Eingewöhnungswoche durch.
Wie meine Vor-Schreiber schon sagen, die Aussage von wegen fällt aus wegen Förderung ist dummfug.
Du wirst noch häufiger über Kleinigkeiten streiten müssen. Bewahre die Nerven und den längeren Atem 😉
Kopf immer oben!!
Gruß
Ole
***never give up***
Moin.
Nur ein Detail:
Sie bittet darum, diese Woche zu verschieben.
vs
Laut Exilein bekomme ich nun einen Nachweis darüber, dass in meinem Ferien-Umgang die Einführungswoche stattfindet. Diesem Teil meiner Forderung kommt sie also scheinbar nach.
Aber: "Der Umgang in dieser Woche ist nicht nachzuholen, weil er Sohnemanns Förderung dient"
weißt Du, was den Umschwung bei der Ex bewirkt hat? Ich will gar nicht ihr grundsätzlich unhaltbares Verhalten in Schutz nehmen. Nur - auch etwas in Gegensatz zu der von Ingo empfohlenen komplett harten Linie - Dir ratgeben, mit Augenmaß vorzugehen! So wie sich das hier für mich liest, wirst Du mit dem Fordern eines Nachweises , diesen (vielleicht) erhalten, fährst dafür aber (mal wieder) die Ex komplett sauer, sodass sie sich in die Ausrede mit dem Nicht-Nachholen flüchtet! Und damit fällt der Umgang aus!! Zwar hat sie natürlich nicht recht damit, aber bedenke:
Die Frage ist nur, wieder mal, wie du das durchsetzen willst.
Deshalb: nicht immer muss man alles durchsetzen, um zum Ziel, dass da ja regelmäßiger und verlässlicher Umgang und aktive Teilhabe am GSR heißt, zu gelangen.
Gruß, Toto
@TotoHH: Deine Einwände sind grundsätzlich vollkommen richtig. In meinem Fall jedoch vergebene Mühe. Aufgrund meines vorherigen Verhaltens "fünfe mal gerade zu lassen" ist es erst soweit gekommen, dass ich ein Umgangsverfahren einleiten musste. Ich bin auch der Meinung, dass geregelter Umgang wichtiger ist als irgendwelche "Rechte auf Papier". Ersteres ist geregelt, für zweiteres muss ich irgendwann mal anfangen die Weichen zu stellen wenn ich was das Leben meines Sohnes angeht irgendwann nochmal mitreden will.
Ich habe mich mittlerweile mit meinem Anwalt beraten wie er die Sache mit der Ferienregelung und dem Ausfall wegen KiGa Einführung sieht.
Seiner Meinung nach wird es schwer dort Ordnungsmittel durchzusetzen wenn der Umgang aus gutem Grund ausfällt. Zwar könnte man argumentieren warum der Vater dies nicht macht aber mit "Kontinuitätsprinzip" oder anderen Schlagwörtern lässt sich das recht schnell aushebeln.
Wie seht ihr das?
Ich frage mich:
- Warum findet diese Einführung ausgerechnet in der Umgangswoche statt? Nachweis steht aus
- Warum kann das nur die KM durchführen?
- Wieso sollte der Umgang nicht nachgeholt werden? KiGa ist für Sohnemanns Förderung wichtig, längerer Umgang mit seinem Vater aber nicht oder wie?
Was habe ich zu verlieren wenn ich den Antrag selbst stelle (kostenneutral) und dieser im Zweifelsfall abgelehnt wird? Gehen wir mal davon aus, dass vorherige gemeinsame Gespräche beim JA (die ich natürlich abwarte) kein Ergebnis bringen.
Der Umgang fällt so oder so aus. Also entweder nehme ich das obwohl ich bisher heftig protestiere hin und lasse Exilein gewähren oder ich setze ein klares Zeichen in Richtung Exilein, dass das so mit mir nicht geht.
Jack
So, mir liegt mittlerweile ein Attest für den ausgefallenen Umgang vor.
Es ist eins, wie man es für Schüler kennt. Dort steht nur drin, dass Sohnemann nicht zur Tagesmutter gehen kann.
Es steht keine Diagnose drin, gar nichts. Einfach nur, dass er von X bis Y halt nicht zur TaMu kann.
Was denkt ihr darüber?
Ein Fass werde ich jetzt wegen diesem Fall nicht aufmachen wollen. Die Frage ist nur wie ich damit umgehe, wenn es häufiger wird.
Jack
Hi,
wenn Du dieses Attest so akzeptierst, hättest Du schon nicht auf die Vorlage bestehen sollen.
Es geht hier nicht um die Frage, ob er zur Tagesmutter gehen kann sondern darum, ob er Umgang wahrnehmen kann. Dazu steht nichts im Attest und die KM hätte genauso gut ein Attest vorlegen können, dass der Junior schiefe Zähne hat.
Das würde ich schon reklamieren. Du musst ja nicht gleich ein Ordnungsgeld beantragen aber wenn Du es jetzt durchgehen lässt, wird es mit Sicherheit häufiger werden.
Gruss von der Insel
Hi,
kann mich nur anschließen, das Attest ist in dieser Form für die Fragestellung völlig unzureichend.
Du brauchst eines in dem steht:
1. was hat das Kind
2. ist das Kind transportfähig
Und das würde ich an deiner Stelle sofort nachfordern. Sonst lernt deine Ex nur wie einfach es ist den Umgang abzusagen.
LG
Nadda
Moin.
"Ein Faß aufmachen" mit Ordnungsmitteln und so würde ich auch nicht. Ich würde aber klar und deutlich zurück kommunizieren, dass Du Attest erwartest, indem explizit drin steht, was das Kind hat. Du bist eben nicht ein x-beliebiger Empfänger, sondern ein GSR-Vater, da gilt die ärztliche Schweigepflicht nicht!
Das Thema "Transportfähigkeit" würde ich (jetzt) nicht aufmachen, denn das ist ja (wahrsch) der Grund, warum es dieses und kein adäquates Attest gab. Bin mal gespannt, wie Ex sich rausreden will, dass das Kind wg. eines Schnupfens oder so nicht den Umgang wahrnehmen konnte.
Gruss, Toto
Vielen Dank für eure Tipps.
So in der Art hatte ich es auch vor. Darauf hinweisen, dass ich in Zukunft einen adäquaten Nachweis erwarte und das Thema mit in die JA Gespräche nehmen.
Der behandelnde Arzt ist mir durch das Attest ja nun bekannt 😉
Eine Option wäre natürlich auch noch hier ein Gespräch zu suchen um die Problematik aufzuzeigen bzw eine Einschätzung von ihm zu bekommen ab wann Sohnemann "Transportunfähig" ist.
Aber erstmal werde ich den o.g. Weg beschreiten.
Gruß
Jack
Der behandelnde Arzt ist mir durch das Attest ja nun bekannt 😉
Stimmt natürlich :knockout:.
An Deiner Stelle würde ich dort mal vorsprechen, selbigen höflich über das gSR aufklären, mich ganz allgemein mal über den Gesundheitszustand des Kindes erkundigen und nebenbei das Attest hinterfragen.
