Hallo!
Ich bin neu hier im Forum!
Habe eine Frage:
Meine Ex hat seit 2 Monaten einen neuen Freund. Sie schläft mit dem Kind in einem großen Schlafzimmer. Laut Grundriss und Mietvertrag ist dieses große Zimmer als 2 Räume zu betrachten, nur das die Wand fehlt. Sie hat die Wand aber nicht, wie die anderen Mietparteien im Haus, eingebaut. Da ich meine Ex kenne, wird sie mit ihrem neuen LG auch dort übernachten und das machen, was man so eben macht. Das Kind ist über 2 Jahre alt/jung und hat einen sehr leichten Schlaf, d.h. sie wird das, was man so eben macht, wohl mitbekommen wird. Jetzt zu meiner Frage:
Kann/soll man das Jugenamt informieren bzw. kann man es anordnen, das eine Wand gezogen wird?
Ich persönlich möchte nämlich nicht, das das Kind das mitbekommt.
Über Antworten wäre ich sehr dankbar!
Gruß zorro72
Hallo zorro,
Kann/soll man das Jugenamt informieren bzw. kann man es anordnen, das eine Wand gezogen wird?
Du kannst das JA zwar informieren, ob es dort jemanden interessiert ist nochmal ne andere Sache. Anordnen kann man nix. Du möchtest ja sicher auch nicht das dir in dein Privatleben reingesprochen wird.
Im übrigen solltest du dich an die Forenregeln halten.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
wg. Verstoß gegen Forenregel 13 :geschlossen:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!