Moin RS,
dass meine Anwältin in dem Schreiben ans Gericht wegen den Anschuldigungen meinen Verdacht auf das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung erwähnt hat.
[...]
Den genauen Wortlaut des Schreibens meiner Anwältin kenne ich nicht, aber jetzt geht es wohl mit einem psychologischen Gutachten weiter.
[...]
Kann ich hoffen, dass das Gutachten den tatsächlichen Geisteszustand der Mutter aufdeckt?
kann es sein, dass Du Dich auf einem komplett falschen Dampfer befindest? Wie kommst Du darauf, dass Deine Ex psychologisch begutachtet werden müsse, nur weil Du oder sonstwer glaubt, mit ihr stimme etwas nicht?
In unzähligen streitigen Scheidungen bezweifeln die Parteien wechselseitig (!) den Geisteszustand des jeweils anderen, ohne dass das eine Gutachtenwelle auslöst; schon gar nicht mit dem jeweils gewünschten Ergebnis "Der/die Ex hat einen an der Waffel". Wenn Du Deine Anwältin so einen Unsinn schriftsätzlich vortragen lässt, wird das sehr schnell zum Eigentor, denn Deine hobbypsychologischen Betrachtungen sind vollkommen ohne Belang: Du selbst bist vermutlich der Mensch auf der Welt, der über den Geisteszustand Deiner Ex die am wenigsten objektive Meinung haben kann.
Gutachten im Familienrecht werden von Gerichten angeordnet, wenn DIESE es für erforderlich halten; nicht, weil eine Partei sie beantragt. Darin geht es um Erziehungsfähigkeit, Bindungstoleranz und Kindeswohl und anderes, aber nicht um Geisteszustände. Würdest Du selbst Dich einer psychologischen Begutachtung unterziehen, nur weil Deine Ex meint, dass das erforderlich sei?
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille!
Dein Beitrag lässt es, wie übrigens alle deine Beiträge, die ich gelesen habe, etwas an Konstruktivität und einem gewissen Respekt, den man generell jedem Menschen schuldet, egal ob man dessen Ansichten teilt oder nicht, schuldet. Inhaltlich kann ich deinem Beitrag keinen Wert entnehmen, so dass ich mir einen Kommentar dazu erspare.
Lass dagegen mich dir an dieser Stelle einen Rat geben: lies dir mal deine letzten 10 oder 20 Beiträge durch und schaue, was dir dabei auffällt. In diesem Forum treffen sich Leute, die teilweise ziemliche Scheiße durchmachen oder durchgemacht haben. Bedarf es da noch irgendwelcher abwertenden und entmutigenden Kommentare? Ich glaube nicht. Nimm nicht den Leuten die Kraft, die sie am dringendsten brauchen. Erspar es dir bitte, hierdrauf zu antworten.
just my advice
RS
Hallo Ruhiger Sturm,
Inhaltlich kann ich deinem Beitrag keinen Wert entnehmen, so dass ich mir einen Kommentar dazu erspare.
Dann lies dir seinen Beitrag bitte noch einmal durch, und zwar in aller Ruhe. Im Zweifelsfall auch mehrmals, denn es steckt eine wichtige Botschaft an dich drin.
Ich versuche mal, dir einen ähnlichen Gedankengang in einigermaßen entschärfter Form zu servieren: Du spielst gerade die Karte, dass deine Ex gefährlich für euer Kind sei, und demzufolge von dem Kinde fernzuhalten sei. Dieser Schuss kann gewaltig nach hinten losgehen, denn DIR wird man das nicht glauben; und zwar vollkommen unabhängig davon, ob du nun Recht hast oder nicht.
Anders gesagt: Wenn du diese Karte spielen willst (oder musst), dann sorge "nur" dafür, dass ANDERE Leute von selbst darüber stolpern, dass deine Ex möglicherweise nicht alle Tassen im Schrank hat; aber stelle dich nicht selbst in vorderster Front hin und behaupte, dass es so sei. Denn noch einmal: DU bist in dieser Frage der letzte, dem man glaubt. Warum du als befangen gelten wirst, brauche ich dir hoffentlich nicht zu erklären. Und da deine Anwältin nun mal DEINE Interessenvertreterin ist, gilt für sie sinngemäß das gleiche.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
@ Jenpa und Malachit:
Ich muss zugeben, dass ihr da einen wunden Punkt bei mir trefft. Die Kommunikation mit meiner Anwätin ist nicht gerade zufriedenstellend. Als junger Mensch und dazu noch als PKHler kann ich aber auch nicht den großen Larry machen und der Anwältin erzählen, wie sie ihre Arbeit zu machen hat. Bzw. ich kann schon, nur hängt ihr Einsatz in meinem Fall wohl eher von ihrer Symphathie mir und meinem Fall gegenüber ab, denn von anderen Faktoren. Durch die PKH kann ich die Anwältin auch nicht ohne Weiteres wechseln, das weiß sie natürlich auch. Kurz und knapp: als 24jähriger PKHler kann ich meiner Anwältin nicht zu sehr in ihre Arbeit reinreden, sonst kommt das anmaßend rüber. Das ist so ein bisschen mein Problem.
Ich arbeite ihr sehr gut zu, erleichtere ihre Arbeit, wo ich kann, liefere ihr haufenweise Fakten, die für den Fall wichtig sein könnten und versuche durch mein Engagement auch ihres zu erhöhen. Ich hatte ja schon einmal meine Zweifel an ihrer Arbeit hier im Forum geäußert, bekam aber eher ernüchternde Antworten. Fakt ist: Strategisch hat sie mit mir bisher Null auf die Beine gestellt. Es heißt immer: Herr..., Sie machen das schon. Ich sage dann: Ich werde Ihnen noch das und das ausarbeiten, sie darauf: Ja, machen Sie das, das ist sehr gut. So ungefähr. Nächsten Freitag einziges Treffen zur Vorbereitung auf den Gerichtstermin. Bisher hat es dazu noch keinerlei Absprachen gegeben. :exclam:
Ich würde mir auch ein bisschen mehr Vorbereitung wünschen, aber ich kann sie schlecht zwingen. Sie sieht das immer alles ganz locker. Vielleicht weil der Fall finanziell nicht sehr interessant ist für sie. Aber mir fehlt auch einfach die Erfahrung, um beurteilen zu können, was ein Anwalt leisten sollte und was nicht.
Davon jetzt mal abgesehen halte ich, mag der Zeitpunkt jetzt auch vielleicht nicht optimal sein, aber wer weiß, die Mitteiling ans Gericht über die vermutete Persönlichkeitsstörung für richtig und wichtig.
Denn darin liegt meiner Einschätzung nach - nein, bin kein Psychologe - die Ursache für jegliches "Fehlverhalten" der Mutter, um es dezent auszudrücken. Meine Vermutung wird auch von anderen Nichtpsychologen geteilt, sogar die Mutter selbst hat sich in dem zuvor schon erwähnten Buch über Borderline wiedererkannt. Ein sehr guter Freund von mir, der zwei mehrjährige Beziehungen mit borderline-diagnostizierten Frauen hatte (er hat eine masochistische Veranlagung), von denen beide stationäre Aufenthalte hinter sich haben, teils in der Geschlossenen, sagte wörtlich, gegen meine Ex seien seine Exfreundinnen "Engel". Bei meiner Ex ist die Störung so stark, dass sie sich auch, anders als viele Borderliner, die dadurch richtig gefährlich sein können, nicht verstellen kann. Sonst hätte ich meinen Sohn vor einem halben Jahr das letzte mal gesehen und er würde jetzt nicht bei mir zu Hause im Bett von "hüpf hüpf", dem Trampolin auf unserem nahegelegenen Spielplatz, träumen.
Kommt ein Gutachten zustande, erspart das vielleicht jahrelange Verleumdungen und Gerichtsverfahren, wenn bei der Mutter eine solche Erkrankung festgestellt wird. Ansonsten wird sie nie locker lassen. Vielleicht kommt sie dadurch auch dazu, sich therapeutische Hilfe zu suchen und sich dadurch vielleicht ja eines Tages wieder in den Griff zu kriegen. Wünschen würde ich es ihr, unserem Sohn und mir natürlich auch.
Und jetzt fragt mich bitte nicht, warum ich damals mit ihr zusammen war, wenn sie doch so gestört ist! Wo die Liebe halt hinfällt. Ich habe sie am Anfang unserer Beziehung sehr geliebt, habe aber auch schnell gemerkt, dass mit ihr etwas nicht stimmt.
Ich denke, die Sache wird für unseren Sohn gut ausgehen.
Schöne Grüße
RS
Nochmal @ Malachit:
Was hat denn Brilles Aussage nun für einen Nutzen für mich? Das Schreiben ist bereits rausgegangen! Ich brauche niemanden, der mir erzählt, was ich alles falsch gemacht hätte und dass ich sowieso zu bescheuert sei, um die Realität wahrzunehmen. Ich hätte diesen Schritt auch nicht zu diesem Zeitpunkt gemacht. Meine Anwältin hat das erledigt. Das ist für mich Schicksal. Ich nehme es hin, tue mein Bestes und hoffe das Beste. So einfach ist das.
Ich bin niemand, der lange in der Vergangenheit herumwült und mit dem nicht mehr ungeschehen zu machenden hadert. Und ich brauche auch niemanden, der das für mich unternimmt. Meine Augen sind auf die Zukunft gerichtet.
Ich rechne auch nicht damit, dass das Gericht die Behauptung glaubt, aber sie werden dem Vorwurf vielleicht nachgehen. Und dann: siehe oben!
In diesem Sinne
RS
Hi RS,
Nein, es gibt absolut keinen Plan B.
Hier möchte ich dich treten. :exclam:
Die KM hat möglicherweise einen "Plan B", ausgearbeitet von ihren Beratern.
Zumindest kannst du das nicht ausschliessen.
So könnte sie beispielsweise auf der Zeitachse tanzen und versuchen, sofern sie nicht unmittelbar gewinnt, eine gute Basis für die nächsten 6 Monate zu schaffen.
Mit dem Ziel, dass sie in 6 Monaten das Kind erhält. ;(
Ich ziehe nicht aus.
@ RS,
Dein Beitrag lässt es, wie übrigens alle deine Beiträge, die ich gelesen habe, etwas an Konstruktivität und einem gewissen Respekt, den man generell jedem Menschen schuldet, egal ob man dessen Ansichten teilt oder nicht, schuldet. Inhaltlich kann ich deinem Beitrag keinen Wert entnehmen, so dass ich mir einen Kommentar dazu erspare.
1. es können auch Kommentare hilfreich sein, die der Opener selbst (zunächst) nicht als hilfreich erachtet
2. da dies ein offenes Forum ist, helfen sie vielleicht nicht dem Opener (sofern er nicht darauf hören möchte), aber vielleicht anderen
3. worauf ich antworte, entscheide ich selbst
4. dieses Forum ist nicht für Wunschantworten zuständig
5. es ist keine Respektlosigkeit, einem Poster zu widersprechen und/oder Dinge zu schreiben, die dieser nicht hören möchte
In diesem Forum treffen sich Leute, die teilweise ziemliche **tsts - ID 35** durchmachen oder durchgemacht haben.
das weiss ich seit etwa 5 Jahren
Erspar es dir bitte, hierdrauf zu antworten.
siehe 3.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi ruhiger Sturm,
Ich hätte diesen Schritt auch nicht zu diesem Zeitpunkt gemacht. Meine Anwältin hat das erledigt. Das ist für mich Schicksal. Ich nehme es hin, tue mein Bestes und hoffe das Beste. So einfach ist das.
Deine Anwältin kann nur das ans Gericht weitergeben, was du ihr vorher als vermeintliche Munition lieferst.
Zum Thema Gutachten: Wenn es zu einem Gutachten kommt, dann nicht zu einem, das abklärt, ob die Ex was an der Waffel hat und ggf. was, sondern ein Gutachten darüber wer besser zur Erziehung des Kindes geeignet ist. Wer die höhere Bindungstoleranz und die größere Bindung hat.
Das bedeutet, das die KM, du und das Kind begutachtet wird. Aber auch mit offensichtlichen Defiziten auf seiten der Mutter haben wir häufig hier erlebt, das das Kind als "Therapeutikum" bei ihr verblieben ist.
Das muß bei dir nicht der Fall sein, aber mit solchen Schreiben bzw. Anschludigungen machst du deine Position eben nicht besser. Kein Richter oder Gutachter wird es gerne sehen ,wenn jmand Hobbypsychologe spielt oder unbedingt dreckige Wäsche waschen will.
Sollte es zu einem Gutachten kommen versuche wenigstens die KM nicht in ein schlechtes Licht zu rücken, sondern argumentiere immer vom Kind aus.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo RS
Auch wenn du PKH erhälst muß sich deine RAin an Regeln halten. du hast doch bestimmt
bei ihr eine Vertretungsvollmacht unterschrieben ?
Nochmal,arbeite deiner RAin zu,lass dich von ihr beraten.Belese dich hier im Forum oder
google entsprechende Urteile.Aber nicht nur die guten Urteile auch die "schlechten".
Lesen lesen lesen ....
auch kannst du entscheiden was deine RAin macht.Sie ist sozusagen nur dein Sprachrohr.
Alles was sie tut,tut sie in deinem Namen.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hier möchte ich dich treten. :exclam:
Die KM hat möglicherweise einen "Plan B", ausgearbeitet von ihren Beratern.
Zumindest kannst du das nicht ausschliessen.So könnte sie beispielsweise auf der Zeitachse tanzen und versuchen, sofern sie nicht unmittelbar gewinnt, eine gute Basis für die nächsten 6 Monate zu schaffen.
Mit dem Ziel, dass sie in 6 Monaten das Kind erhält. ;(
So etwas wird die Mutter zweifellos probieren. Aber ich weiß beim besten Willen nicht, was ich noch tun kann. Ich zerbreche mir jede freie Minute den Kopf über den Fall. Man hat leider nicht alles in seinen Händen. Ich tue schon mein Bestes.
Für alle Mitlesenden:
Es gibt Anwälte, die mögen es überhaupt nicht, wenn man sie bevormundet und sie in ihrem selbständigen Handeln behindert. Ein Anwalt aus meinem Bekanntenkreis meinte dazu, dass es für ihn nichts Schlimmeres gäbe, als einen Mandanten, der ihm ständig reinredet und dem er jedes Schreiben erstmal vorlegen muss. Die Fälle wären dann auch meistens in die Hose gegangen. Da ist immer Vorsicht geboten. Jetzt mal ganz unabhängig von meinem Fall.
Am Montag ist der erste Gerichtstermin wegen Umgangsregelung und ich zerbreche mir seit Tagen den Kopf darüber, was für eine Umgangsregelung für unser Kind wohl die beste Lösung wäre. Ich nehme mal an, die Richterin wird mich nach meiner Meinung fragen. Ich habe ehrlich gesagt nicht die leiseste Ahnung. Wie viel soll man seinem Kind zumuten, um den Umgang zur Mutter zu fördern?
Was soll ich der Richterin erzählen? Werft doch bitte mal ein paar Vorschläge hier rein. :thumbup:
Hallo RS,
beschreib doch nochmal wie die Umgänge aktuell ablaufen, ich bin aus deinen Beiträgen nicht ganz schlau geworden.
Wie alt ist dein Kleiner?
Gruß
Bart
Alle Daten auf einen Blick:
Unser Sohn ist knapp 2 Jahre alt
lebt seit einem halben Jahr von der Mutter getrennt, erst bei meinen Eltern, jetzt in eigenem Haushalt bei mir
Umgangsregelung aktuell 3 Nachmittage á 3 Stunden plus eine Übernachtung á 24 Stunden, BEGLEITET durch ihre Mutter
Umgangsregelung war nur als Übergangslösung bis zur Entscheidung über den zukünftigen Lebensmittelpunkt gedacht
Familienhelferbericht und JA sprechen sich dafür aus, dass unser Sohn seinen Lebensmittelpunkt bei mir erhalten soll
JA peilte zuletzt und inoffiziell zwei Nachmittage pro Woche ohne Übernachtung an
Ich tendiere auch in diese Richtung
Aktuell ist der Umgang wegen der Entführungsgefahr durch die Mutter auf Eis (seit einer Woche), JA ist eingebunden
Die Übergaben verlaufen sehr problematisch - Pöbeleien, Entwertungen und sogar Gewalt vor unserem Sohn
Die Mutter ist grob fahrlässig, oft geistesabwesend Innerhalb eines Monats unbegleitetem Umgang ist unser Sohn zweimal eine Treppe heruntergestürzt und einmal schwer vom Stuhl gefallen, die Familienhelfer beobachteten zwei weitere Gefährdungssituationen der gleichen Art, sie lässt Medikamente herumliegen, in ihrer Wohnung schimmelt das Essen in den Schränken, hat ihren Alltag nicht im Griff, kocht niemals, hat kaum Essbares im Haus...
Die Mutter leidet unter starken Stimmungsschwankungen, in manchen Situationen entwickelt sie Hassgefühle gegen unseren Sohn (habe ich bisher viermal erlebt, so dass sie auch sagte, sie würde unseren Sohn hassen)
Sie reagiert auf Alltagssituationen (Aufräumen des Kleiderschrankes, Schneiden an einem kaputten Glas, Alltagsstress) mit teils sehr heftigen Impulsausbrüchen, wird in Extremfällen gewalttätig
Die Mutter hasst mich, will mein Leben zerstören, tut alles, um mir zu schaden und hat bis zu Morddrohungen und aktuell dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs alles durch, Kommunikation zum Wohle unseres Kindes ausgeschlossen
Die Mutter ist kein Monster, ist oft liebevoll zu unserem Sohn, er liebt sie auch, so wie ich das beurteilen kann, aber sie hat schwere psychische Probleme und kann absolut nicht für unseren Sohn sorgen, sondern braucht unseren Sohn, damit er für sie da ist
Zu der sehr realen physischen Gefährdung durch die Mutter kommt noch ein Verdacht von emotionalem Missbrauch hinzu, die Mutter nötigt unseren Sohn zum Liebesspender, drängt ihn gegen seinen Willen sie zu küssen, fragt ihn unter Tränen, ob er sie lieb hat, beides geschieht sehr häufig und unser Sohn reagiert darauf bereits mit heftiger Gegenwehr...
Ich bin mir sicher, dass die Mutter ihren Umgang dazu nutzen wird, unseren Sohn zu manipulieren und mich stark abzuwerten, damit unser Sohn irgendwann zu ihr zurückkommt
Um das ABR, das ebenfalls beantragt ist, nicht zu verspielen, ist es evtl. strategisch sinnvoll, eine "großzügige" Umgangsregelung vorzuschlagen
Das ist so ein grober Überblick von dem, was mir im Moment beim Thema Umgang durch den Kopf geht. :erstaunt039:
Hallo RS
Tut mir leid,aber dein Anwalt aus deinem Bekanntenkreis muß dann nicht viel Kundschaft
haben wenn er so arbeitet.
Ein Anwalt isr dein Sprachrohr,den du bezahlst für seine Funktion als Berater und Vertreter
vor Gericht. Dafür hast du ihm auch eine Vollmacht unterschrieben.
Ich rate dir alles vorher mit deinem RA abzusprechen. Lesse dir jedes Schriftstück genau
durch bevor es an die Gegenseite geht.
Du entscheidest,wo und wie es lang geht.Dein RA kann dich nur beraten,dir das für und
wider darlegen,dir einen anderen Weg zeigen oder vorschlagen,entscheiden mußt du selber.
Zu deinem letzten Beitrag kann ich leider nichts mehr sagen. Wenn du so vor Gericht agierst
in Bezug auf die KM,vermute ich mal.kannst gleich einpacken.
Irgendwie hast du mit deiner EX nicht abgeschlossen.Naja,trotzdem viel Erfolg am
Montag.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hi Jenpa,
wenn ein Elternteil - ich will jetzt mal sagen aus objektiver Sicht - ein Problem hat, das nicht richtig gerichtsverwertbar ist, aber trotzdem einfach mal existiert, macht es das extrem schwierig damit umzugehen.
Einem wie auch immer "kranken" (psychisch, Sucht, etc.) Menschen ein Kind anzuvertrauen ist verantwortungslos, zumindest in Fällen, wo die Dinge so eskalieren wie hier bei RS. Theoretisch dürfte man Mutter und Kind wohl kaum aus den Augen lassen. Praktisch muss aber RS sich hier das ABR zum Schutz seines Sohnes für einen wohl teuren Preis erkaufen: Vermutlich unbetreute Umgänge.
Wie soll denn der Zwiespalt gelöst werden?
Es steht auf dem Spiel, das ABR nicht zu erhalten.
Es steht ferner auf dem Spiel, einen unbetreuten Umgang mit einem 2jährigen zulassen zu müssen, weil man die objektiven Fakten wegen eigener "Befangenheit" nicht vorbringen kann.
Tatsache ist, dass eine KM wie die von RS keinen nicht kindeswohlgefährdenden Umgang umsetzen kann. Ganz davon zu schweigen, was geschähe, wenn sie das ABR erhielte!
Sag Du, wie soll RS das Kind schützen?
Natürlich ist immer die Gefahr da, dass man als betroffener Expartner die Dinge nicht so distanziert betrachtet wie man müsste. Aber in der Summe habe ich bei RS nicht den Eindruck, dass er aus egoistischen oder geblendeten Motiven Probleme erschafft. Nein, die sind da. Und ich muss ehrlich sagen, ich wüsste auch nicht, WIE er vor Gericht die "Wahrheit" kommunizieren soll, ohne die KM damit "schlechtzumachen".
Die Wahrheit IST hier schlecht!!
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
Ich möchte zu deiner Geschichte keine konkreten Empfehlungen geben.
ABER:
Innerhalb eines Monats unbegleitetem Umgang ist unser Sohn zweimal eine Treppe heruntergestürzt
Kannst Du hierzu Photos / harte Beweise bereit stellen ?
Kann jemand anderes - DU NICHT !!! - diese vor Gericht benennen ?
Ich ziehe nicht aus.
so wie du das schilderst würde ich nicht mit mehr Umgang ins Rennen gehen als das JA empfiehlt.
An der Stelle sehe ich die Gefahr das dein Sohn bei den Umgängen zu Schaden kommt größer als die Gefahr das ABR aufgrund mangelnder Bindungstoleranz zu verlieren.
Nur meine Meinung, du kennst deinen Fall und die KM am besten
Gruß
Bart
@ Jenpa:
Das was ich hier schreibe ist nicht der Quatsch, den die Anwälte im Sorgerechtsprozess verschicken, um die Gegenseite schlecht zu machen, sondern die Realität, so wie ich sie erlebe. Und ob befangen oder unbefangen - das sind alles Fakten!!! Die gefallen mir auch nicht, aber so sind sie! Und auf genau dieser Basis habe ich eine Entscheidung zu treffen. Was ich davon vor Gericht vortrage, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich respektiere deine Meinung sehr, nur nützt es dem Kind nicht, die Mutter durch die rosarote Brille zu sehen. Die Polizei war wegen ihr fünfmal bei uns Zuhause. Unser Sohn kam mit mir wegen häuslicher Gewalt aus der Wohnung, es wurde ein "Schutzplan" beim JA erstellt und, ich betone es nochmal: ein Kind innerhalb eines Monats Umgangs zweimal die Treppe herunter und einmal schwer vom Stuhl - direkt neben ihr - fallen zu lassen, das ist lebensgefährlich!!! Die Mutter ist oft wie weggetreten, einmal habe ich sie vor einer Straßenbahn gerettet, die sie beinahe überfahren hätte. Ich möchte meinen Sohn nicht im Rollstuhl durch die Gegend schieben! Das ist kein Witz!
@LBM:
Danke, ich fühle mich verstanden. Das ist genau der Zwiespalt, in dem ich stecke. Und die Realität sieht leider genauso aus, wie ich sie beschreibe. Sag mir nur noch, welche Umgangsregelung ich vertreten soll!
@Hamburg:
Es gibt zwar keine Beweise, aber die Unfälle wurden beim JA thematisiert. Die Mutter hat sie alle drei zugegeben. Es ist allerdings nicht protokolliert, ob die sich noch erinnern, weiß ich nicht. Die Unfälle waren neben den Gewaltausbrüchen bei den Übergaben damals mitverantwortlich dafür, dass der Umgang dann nur noch begleitet stattfand und stattfindet. Das JA hat wegen einem Sturz die Mutter sogar aufgefordert zum Kinderarzt zu gehen.
Das mit der Mutter ist kein Spaß und die Gefährdung ist sehr real. Ich weiß, dass hier viele sitzen, die ihre Kinder wegen solcher Vorwürfe, die in ihrem Fall frei erfunden wurden, sehr selten oder sogar überhaupt nicht sehen. Manchem mag jetzt der Schaum vor dem Mund stehen. Aber manchmal sind Vorwürfe nicht erfunden und manchmal stellt ein Elternteil eine Gefahr für das Kind dar. Das hier ist so ein Fall.
Hi,
Es gibt zwar keine Beweise, aber die Unfälle wurden beim JA thematisiert.
Warum gibt es hierzu keine harten Beweise ???
Gutachten, Kinderarztbesuch, Photos ???
Ich denke, dass du gerade jetzt mit solchen Beweisen besser schlafen könntest.
Ich ziehe nicht aus.
Hi,
Warum gibt es hierzu keine harten Beweise ???
Gutachten, Kinderarztbesuch, Photos ???
Ich denke, dass du gerade jetzt mit solchen Beweisen besser schlafen könntest.
Wie gesagt, das JA weiß bescheid. Ich glaube nicht, dass die Mutter die Vorfälle leugnen würde, wenn vor Gericht darüber gesprochen würde. Genauso bei ihren zahlreichen Impulsausbrüchen. Ich denke nur, es ist evtl. garnicht so gut, der Mutter so sehr viele (berechtigte) Vorwürfe zu machen.
Gruß
RS
so wie du das schilderst würde ich nicht mit mehr Umgang ins Rennen gehen als das JA empfiehlt.
An der Stelle sehe ich die Gefahr das dein Sohn bei den Umgängen zu Schaden kommt größer als die Gefahr das ABR aufgrund mangelnder Bindungstoleranz zu verlieren.
Nur meine Meinung, du kennst deinen Fall und die KM am besten
Mal sehen, was das JA vor Gericht empfiehlt. Aber ich sehe das genauso wie du. An ein unbegleitetes Wochenende bei der Mutter will ich noch nicht einmal denken. Zwei Nachmittage pro Woche, das kann ich mir vorstellen. Einmal im Monat einen ganzen Tag, damit sie auch längere Ausflüge mit unserem Sohn machen kann. Die Übergaben müssen an einem gesicherten Ort stattfinden, da darf es zu keinen Auseinandersetzungen kommen. Noch bleibt etwas Zeit.
Gruß
RS