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Jetzt wird es ernst - Antrag auf alleiniges ABR

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(@ruhiger-sturm)
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Hallo alle miteinander!

Nachdem mittlerweile über mehrere Monate von Jugendamt über Familienberatung bis Familienhelfern so ziemlich alle außergerichtlichen Instanzen durchlaufen sind mit dem Ergebnis, dass eine außergerichtliche Einigung unmöglich scheint, so dass mir das JA schon in den Ohren liegt, ich solle doch endlich den Antrag auf alleiniges ABR stellen, habe ich jetzt die Vorlage für den Antrag von meiner Anwältin bekommen. Sowohl JA, als auch die Familienhelfer befürworten, dass unser Sohn bei mir seinen Lebensmittelpunkt hat (unkontrollierte Gefühls-und Gewaltausbrüche seitens der Mutter, hohe Aggressivität, mehrere belegte Gefährdungen unseres Kindes - so im Groben deren Einschätzung).

Ich bin gerade ziemlich am Grübeln - welche Fakten (für den Antrag) belegen, dass ich ein guter und fürsorglicher Vater für unseren Sohn bin (wovon ich ausgehe). Wahrscheinlich ist das Gericht wenig an Vorträgen über Liebe, Schutz und Geborgenheit interessiert, nehme ich an.

Wie geht es nach dem Antrag weiter, meine Anwältin ist da leider sehr wortkarg - vermutlich wird das beschleunigte Verfahren angewandt, erst wird die Gegenseite gehört, eine Stellungnahme vom JA eingeholt, dann kommt es zu einem gemeinsamen Gerichtstermin - so lediglich ihre Ausführung. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand erzählen kann, was jetzt eigentlich auf mich zu kommt.

Seit Monaten bereite ich mich geistig darauf vor, habe mir protokollarisch die Verfehlungen der Mutter notiert und mich intensiv mit ihrem Verhalten auseinandergesetzt und habe mich ihr gegenüber immer entgegenkommend und fair verhalten. Nachdem was ich hier so gelesen habe, frage ich mich allerdings, ob all das überhaupt eine Rolle spielt vor Gericht. Worauf kommt es denn, mal abgesehen vom eigenen Geschlecht und der Sympathie der Richter, wirklich an vor Gericht? :baby:

Grüße an alle Sorgerechtsstreitenden!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2009 14:48
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ruhiger Sturm,
ich hab das schon hinter mir. Vor allem gilt die Ruhe behalten. Du hast das JA hinter dir, das ist schon mal sehr gut.

Ich weiß nicht mehr wie ein Vorlage für einen ABR Antrag aussieht. Kann sein ich hab sowas noch nie gesehen. Das hat damals mein Anwalt alleine gemacht.

Mein Job war die Anlage zu dem Antrag zu machen.

Für die Anlage wäre sinnvoll:

-auszuführen warum das Kindeswohl bei dir besser sichergestellt ist. Stelle die Fakten ein. Welche Vorfälle waren bei der KM.

-beschreibe wie du die Betreuung sicherstellst. Gehe darauf ein wie du Kind und Arbeit unter einen Hut bringst

erzeuge nicht zu viel Papier. Richter haben keine Lust auf dicke Pamphlets.

Die weitere Chronologie ist:

Richter kriegt den Antrag auf den Tisch. Beraumt Termin für eine Anhörung an. Fordert eine Stellungnahme vom JA an. Dann kommt Tag X

Hoffe ich hab dir damit geholfen. Frag einfach wenn du dir unsicher bist.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2009 22:11
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ruhiger Sturm,

Ich bin gerade ziemlich am Grübeln - welche Fakten (für den Antrag) belegen, dass ich ein guter und fürsorglicher Vater für unseren Sohn bin (wovon ich ausgehe).

Wichtig ist, was in deinem Antrag steht, worum es genau geht. Die Richter sind nicht sonderlich gewillt, sich mit grossen Papierbergen zu überhäufen.

Der Antrag sollte präzise und detailiert geschrieben sein.

Vermeide unnötig viel Papierkram was die Ausbrüche der Ex usw. anbelangt. Ich denke der Fall ist dem JA bekannt und ich hoffe (für Dich), dass die JA Fluffis dem Gericht entsprechend eine Stellungnahme abgeben.

Wie willst Du auf Papier beweisen, dass Du ein guter Vater bist? Das halte ich für nicht möglich. Dies kannst du nur gegenüber JA usw. beweisen, wenn dies auch jemand mit eigenen Augen sieht.

erst wird die Gegenseite gehört, eine Stellungnahme vom JA eingeholt, dann kommt es zu einem gemeinsamen Gerichtstermin

Die Gegenseite bekommt Deinen schriftlichen Antrag mit einer Frist (meistens 2 Wochen) zur Stellungnahme, bzw. Gegenantrag.

Das JA wird bereits vor dem Gerichtstermin eine schriftliche Stellungnahme abgeben müssen/sollen, die dann in der mündlichen Verhandlung erörtert wird.

Danach folgt die mündliche Verhandlung, bei dem die Parteien und das JA persönlich geladen sind.

Nachdem was ich hier so gelesen habe, frage ich mich allerdings, ob all das überhaupt eine Rolle spielt vor Gericht. Worauf kommt es denn, mal abgesehen vom eigenen Geschlecht und der Sympathie der Richter, wirklich an vor Gericht?

Wenn das mal einer wüsste, dann würde ich sofort eine Bedienungsanleitung für Richter schreiben.

Es kommt auf folgendes an:

Sei ruhig, gelassen und höre aufmerksam zu. Rede nicht dazwischen, wenn du nicht gefragt bist. Lass deinen Anwalt (Anwältin) sprechen und Antworte nur auf Fragen.

Rede nicht schlecht vor Gericht etc. über deine (H)exe.

Richter müssen sich nicht an Anträge halten. Sie können selbst ein Urteil sprechen, sich jedoch über den Sachverhalt Klarheit verschaffen.

Das heisst, selbst wenn das JA einen Antrag stellt, kann der Richter trotzdem anders entscheiden.

Richter sind eine eigenwillige Spezies. Sie sind schwer durchschaubar und können bei einem Gerichtstermin komplett anders sein, als man sie in einem anderen Termin schon mal erlebt hat.

Sei einfach wie du bist.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2009 00:04
(@randy2201)
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hallo!

habe gerade deinen bericht hier gelesen.
ich selbst habe ein sorgerechtstreit gegen meine frau hinter mir.
damals bin ich zu gericht und habe einen antrag auf alleiniges aufendhaltbestimmungsrecht gestellt. ein eilverfahren wurde eingeleitet. dauer ca 13 monate!!!!!!!
zuerst werden die vorwürfe bei gericht vorgetragen, der richter entscheidet aus dem antrag mit genauen beschreibungen über die pflichtverletzungen der mutter was er einleitet.
(in meinem falle waren es: kind ständig schmutzig, keine körperpflege des kindes, keine mahlzeitenbereitung für das kind, "sichselbstüberlassung").
dieses beschuldigungsschreiben wurde meiner frau zugestellt mit der aufforderung auf auskunft und rechtfertigung.
ab hier erfolgt ein schreibkrieg.
deine frau wird alles verwenden was sie findet und es gegen dich richten.
bei gericht selbst, es geht bei jeder anhörung alles sehr schnell! kurze fragen vom richter und du antwortest kurz mit ja oder nein.
bei mir waren es 2 anhörungen, ein gerichtstermin für die anhörung meiner bestellten zeugen und danach die endverhandlung.
...aber es dauert alles extrem lang! der ganze vorgang.
sicherlich wird auch bei dir ein verfahrenspfleger bestellt ..."Der Anwalt des Kindes".
der verfahrenspfleger spricht und handelt anders wie das jugendamt!!!
der verfahrenspfleger prüft auch alle beschuldigungen und das umfeld des kindes. kindergarten des kindes, deine wohnung, ihre wohnung...
der verfahrenspfleger hatte in meiner verhandlung mehr gewicht als das jugendamt!!!
bereite dich aber bitte auch drauf vor...solltest du den prozess gewinnen... deine frau gibt bestimmt nicht auf! ...wie meine.
dann ging es noch vor das oberlandesgericht. meine frau legte mit ihrer anwältin beschwerde gegen den beschluß vom familiengericht ein.
am oberlandesgericht dauerte es auch wieder 3 monate.

du wirst auf alle fälle sehr viel nerven lassen müßen!!!!

schöne grüße, randy

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2009 00:54
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Auch von mir der Hinweis, dass Schriftsätze idealerweise kurz und knackig sein sollen. Maximal 2 A4 Seiten. Die Richter lesen sonst nicht.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2009 11:54
 elwu
(@elwu)

habe ich jetzt die Vorlage für den Antrag von meiner Anwältin bekommen.

Hallo,

stell' diese Vorlage doch anonymisiert hier ein, dann können wir auch konkrete Verbesserungsvorschläge machen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2009 12:15
(@ruhiger-sturm)
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Vielen Dank an euch!

Allmählich wird der Ablauf vor Gericht etwas durchsichtiger. Obgleich der Hergang im Gerichtssaal für einen Unerfahrenen wahrscheinlich bis zur Verhandlung unberechenbar bleibt. Da gibt es wohl auch leider keine Möglichkeit, sich vor Ort einen Einblick zu verschaffen, da die Sitzungen vor dem Familiengericht mit gutem Grund für die Öffentlichkeit ausgeschlossen sind.

Ich hab mich diese Woche trotzdem mal aus Neugier im Gerichtsgebäude umgesehen, da bin ich zu meinem Entsetzen auf eine riesige, feministische Statue gestoßen, die eine lachende, diabolische Frauenfigur darstellt, die mit Adlerkrallen anstelle der Füße ihre riesigen, nackten Brüste zur Schau stellt, so als wolle sie sagen: "Hier gegen kommt ihr Männer einfach nicht an!" Eine Obszönität sondergleichen. Und das in einem Familiengericht. Ich bemühe mich, das nicht als schlechtes Omen zu deuten.

Ich schreibe gerade an dem Entwurf für den Antrag, d.h. es ist wie du, Bart, sagtest, die Anlage für den Anwalt, stichpunktartig, den Rest macht sie, ich werde dann nur nochmal drübergucken, wenn ich damit nicht ihre Gefühle verletze. Deshalb bringt es jetzt auch nichts, davon hier was reinzuschreiben. Der Faktenlage nach müsste es schon gut laufen, sage ich mir heute, an manchen Tagen sch... ich mir in die Hose, wenn ich daran denke, was auf dem Spiel steht.

Danke für eure Unterstützung! :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2009 19:58
(@randy2201)
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über besser nicht das auftreten vor gericht.
in dem moment wenn du drin sitzt bist du so aufgeregt das du alles vergessen hast was du sagen wolltest.
mir ging es auch so, der kopf war dann unsagbar leer.
sei aber nicht so siegessicher!! auch wenn im moment alles sterne für dich leuchten!
am familiengericht gewann ich hoch 10, ne alte richterin am OL gericht hat mich aber über die klinge springen lassen.
ich hab 2h mit ihr diskudiert! mein analt damals hatte schon die augen verdreht.
am familiengericht hatte ich alles allein gemacht, erst zur verhandlung beim ol gericht hatte ich einen anwalt.
es kommt noch einiges auf dich zu.
wenn deine frau nen guten anwalt hat...dann rollt er jeden stein in deine richtung.
ich hab es durch, darum fühle ich mit dir. geht eben besonders stark an die nerven, weil eben das kind die rolle spielt.
schöne grüße randy

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 20:34
 Bart
(@bart)
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Ich schreibe gerade an dem Entwurf für den Antrag, d.h. es ist wie du, Bart, sagtest, die Anlage für den Anwalt, stichpunktartig, den Rest macht sie

verlass dich nicht darauf. Meiner hat meine Vorlage 1:1 eingereicht. Entweder weil sie so gut war oder weil er keine Lust hatte nochmal neu zu formulieren. Und wie gesagt, meiner war ein sehr guter und engagierter.

Ich drück dir die Daumen.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 11:01
(@ruhiger-sturm)
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@randy:
Das tut mir wirklich leid für dich! In deiner Situation ist es wahrscheinlich normal, den Glauben an unser Rechtssystem zu verlieren. Vielleicht schreibst du bei Gelegenheit deine Geschichte hier ins Forum, dann kann man auch besser nachvollziehen, was du vor Gericht und mit der Mutter durchmachen musstest. Mit welcher Begründung hat dich die Richterin vom OLG abserviert? Das scheint ja vor Gericht völlig willkürlich abzulaufen, wenn du einmal haushoch gewinnst und dann vor Gericht so untergehst.
Ich sitze hier im Moment noch als naiver Junge und kann nur auf ein gerechtes Urteil hoffen. Alles andere bringt wohl auch nichts. Ruhig bleiben übe ich und auf mögliche Angriffe seitens der Mutter bereite ich mich vor.

@Bart:
Meine Anwältin hat ausdrücklich verlangt, KEINE ausformulierten Texte zu verfassen, was ich an sich gerne gemacht hätte. Musste mich im Brief sicherheitshalber auch für zwei Verbesserungsvorschläge zu ihrer Vorlage entschuldigen, damit sie mich nicht für einen Klugscheißer hält. Gedrückte Daumen sind ok. 😉

Jetzt hab ich gerade den Antrag fertig bearbeitet, da kommt heute vom Amtsgericht ein Schreiben zur Anhörung vorm Richter wegen eines Antrages der Mutter zur Ausweitung des Umganges [...]

Genau genommen fordert sie, dass die BKs, die an sage und schreibe 5 Tagen in der Woche inklusive Übernachtung, allerdings nur in Begleitung der Großmutter, stattfinden, da eine Gefährdung des Kindes seitens der Mutter vorliegt, von jetzt an unbegleitet stattfinden solle. Und dabei beruft sich ihre Anwältin u.a. darauf, dass der Aufenthaltsort des Kindes ohnehin strittig sei...

Was macht es denn für einen Sinn, vor Gericht eine Umgangsregelung zu treffen, bevor überhaupt über den langfristigen Aufenthaltsort des Kindes entschieden ist? Vielleicht ein schlauer Schachzug der Gegenseite - erstmal für den Fall der Fälle eine großzügige Umgangsregelung erstreiten und dann womöglich im nächsten Schritt das ABR obendrauf...

Kann man dem Gericht klar machen, dass sie mal lieber erstmal die Regelung des ABR abwarten sollen, bevor sie über den Umgang verhandeln?

Dann kann ich jetzt gleich den nächsten Thread aufmachen: Wie läuft ein Gerichtsverfahren zur Umgangsregelung ab...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 00:52




(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie läuft ein Gerichtsverfahren zur Umgangsregelung ab...

In der Regel sehr emotional, ohne dass den Richter das aber interessieren würde. Der ist nur an einer Lösung interessiert. Ist meistens auch besser so.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 01:07
(@randy2201)
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@ ruhiger sturm

ja werde ich mal machen, setze mal die ganze sache hier rein...denke mal zum schluß sitzen einige mehr am pc mit offenen mund.
muß sagen, ich hab das alles bis hin zum oberlandesgericht ohne anwalt durchgezogen.
alle schreiben und rechtfertigungen an den richter hab ich zu hause verfasst. hab bis zu 3h für einen brief gebraucht...ca1-3 seiten waren es oft.
der richter am familiengericht nahm sich zeit für die prüfung der angelegenheit...selbst mein anwalt später am oberlandesgericht sagte, es kam bei ihm noch nie vor das ein richter bei sorgerechtstreit zeugen geladen hat.
ihm war es schon ein wunder das ich den ersten teil überhaupt gewonnen hab.
aber wie gesagt, ich setze es mal hier rein.
schnellverfahren ging 13 monate...
gewonnen hat keiner, nur der junge hat verloren.
schöne grüße!!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 01:18
(@ruhiger-sturm)
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@Randy: Stell deine Geschichte hier rein, würde mich interessieren, sie zu lesen!

An alle nochmal eine kleine Zwischenfrage: Können mir beim Antrag auf Regelung des ABR die gegnerischen Anwaltskosten oder sogar die Gerichtskosten auferlegtwerden, wenn mir das ABR nicht zugesprochen wird? Das Verfahren wird durch PKH finanziert. Ich bin mir in diesem Fall unsicher, da es zwar im Endeffekt um eine Übertragung des ABR geht, aber es sich formal um einen "Antrag auf Regelung des ABR" geht und eine "Regelung" im Grunde wohl weder abgelehnt noch verloren werden kann. Hat jemand mehr Ahnung? :baby:

Wenn ja, wäre es wohl sinnvoller den Antrag nicht zu stellen, da unser Sohn derzeit bei mir lebt. Andererseits ist Eile geboten, da sie schon jetzt die Zeit nutzt, um mich durch Verleumdungen zu diskreditieren. Ah, schon wieder eine Sorge mehr. 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 14:59
(@randy2201)
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derzeit lebt euer sohn bei dir!?
wie ist denn das geregelt? und von wem veranlasst und vorgeschlagen.
in dem falle eher das jugendamt bemühen. sie sollen entscheiden oder mitwirken.
nur wenn du gegen deine frau was bewirken willst, ist die frage wie das jugendamt beanstandungen erkennen soll wenn der junge bei dir lebt.
im moment erkenne ich das du keine handhabe hast ein ABR zu beantragen.
wenn ein kind bei dir lebt und andere bei deiner frau...unter garantie wird dir unterstellt das du mit der trennung nicht klar kommst und nur deiner frau eins auswischen willst!
ich bin damals auch blind ins verfahren gegangen, ohne antrag zu stellen wegen kostenübernahme.
vom gericht beklam ich nun ne ratenvereinbarung von 15 euro monatlich.
warst du schon beim anwalt? denke mal in der sache werden dir bestimmt 8 von 10 anwälten keine großen chancen einräumen.
schöne grüße!
randy

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 15:38
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Drück dir die Daumen und wünsch dir starke Nerven !

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 15:45
(@jenpa)
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Hallo ruihger Sturm 

Mach dich nicht verrückt. Wichtig finde ich das du über folgende Sachen dir einen Kopf machst,dich belesen
tust oder googlst ; 

- Kooperation und Komunikation mit der KM
- findet ihr auf Elternebene einen gemeinsamen Konsens
- Bindungstoleranz 
- Kontinuitätsgrundsatz
- soziale Bindungen des Kindes
- Wohnraum und natürlich der finanzielle Aspekt
Vermeide Stress mit der KM.Sei auf das Wohl deines Kindes konzentriert.

mfg

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 22:58
(@ruhiger-sturm)
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@ randy: Kannst du begründen, warum du meine Erfolgsaussichten als so schlecht einschätzt?

@ jenpa: Herzlichsten Dank für diesen kompakten und überaus hilfreichen Ratschlag. Du beschreibst die Themen, die einen Richter interessieren. Dein Tipp ist vielleicht Gold wert, ich werde mir dazu Gedanken machen. Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 23:58
(@jenpa)
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hallo ruhiger sturm

Sende mir mal deine E-mail adresse,sodass wir uns noch mal kurzschliessen können.

Vielleicht kann ich dir noch ein paar Tips geben,aber nur unter "vier augen" . Denke dran der

"Feind" EX könnte mitlesen !!!

mfg

ps; du kannst mir direkt hier über das Forum eine mail senden

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2009 00:34
(@ruhiger-sturm)
Zeigt sich öfters Registriert

@jenpa: du hast Post.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2009 01:28
(@ruhiger-sturm)
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Ich habe nochal eine allegmeine Frage zum ABR. Wenn der Antrag auf Übertragung des ABR auf einen Elternteil gestellt wurde, kommt es dann in jedem Fall zu einer duellartigen Entscheidung, nach dem Motto: der bessere Elternteil bekommt das alleinige ABR? Oder kann es auch sein, dass der Richter urteilt, dass das ABR bei beiden Eltern bleibt, was dann im Streitfall zu höchst dramatischen Umständen führen kann?

Übrigens: Bleibt der Richter am Familiengericht für alle Verfahren in der "Familiensache" der Gleiche? Oder wird beispielsweise über Umgang und ABR von unterschiedlichen Richtern entschieden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2009 19:57




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