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Informationspflicht und schulische Belange

 
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

unsere Tochter (12) zieht zu ihrem Vater. Nun hat er sie an der nächsten Schule angemeldet und die zweite Fremdsprache ohne meine Rücksprache ausgewählt. Er hat Französisch gewählt, obwohl sie Ärztin werden will. Entsprechend hätte ich für Latein plädiert, damit dann evtl. in der 9. Klasse entweder eine weitere Fremdsprache gewählt werden kann oder bei nicht so großer Lateinbegabung die Fremdsprache noch gewechselt werden kann. In meinen Augen gehört dies zu den Punkten wo er sich mit mir abstimmen muss.

Auch hat er mich nicht informiert in welche Klasse etc. sie kommt. Eine Anmeldung zur Schule musste ich auch nicht unterschreiben. So dass ich keine Kontaktdaten abgeben kann bzw. die Schule mich auch nicht erreichen kann.

Unabhängig davon stellt sich mir die Frage, ob von schulischer Seite aus nur er und ich über die schulischen Belange informiert werden dürfen oder ob seine Ehefrau auch dieses Recht hat. Ich meine nicht, lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Sophie


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2010 15:28
(@caius)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

auf welche Schule und in welche Klasse Deine Tochter kommt, erfährst Du beim zuständigen Schulverwaltungsamt. Dann kannst Du Kontakt mit der Schule/dem Klassenlehrer aufnehmen und Deine Daten abgeben. Das Schulverwaltungsamt benötigt einen Nachweis, dass Du Sorgerecht für Deine Tochter hast.

Beste Grüße

J.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 16:38
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei der Wahl der Fremdsprache finde ich die Meinung/Wahlmöglichkeit des Kindes ebenfalls wichtig.

Abgesehen von der Frage ob die jetzige Ehefrau das Recht auf Auskunft über schulische Belange hat, denke ich, dass in bestimmten Situationen eine Kurzinfo ( z.B. Telefonat oder beim Abholen des Kindes) nicht unbedingt verkehrt ist. Kommt halt auf die Situation an.

Gruß
Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 17:07
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

bei der Wahl der Fremdsprache finde ich die Meinung/Wahlmöglichkeit des Kindes ebenfalls wichtig.

Finde ich das Wichtigste überhaupt. Neben anderen Kleinigkeiten wie - kann ich meinem Kind bei der Fremdsprache möglicherweise helfen oder nicht, wo liegt die Begabung des Kindes.

Mit 12 wollte unsere Große noch unbedingt in den Polizeidienst, heute mit 17 hat sie zum Ziel Sozialpädagogik zu studieren  :phantom:.

Gruß pk


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 17:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich halte das auch im wesentlichen für eine Entscheidung der Kinder.

Ich habe meine Kinder auch versucht von Latein abzuhalten, da ich selbst das als völlig brotlos empfunden habe und immer noch empfinde.

Bei meiner Ältesten hat das leider nicht funktioniert, weil sie aus persönlichen in die Lateingruppe wollte, bei meinen nächsten beiden hat das funktioniert.
Meine Älteste hat ihre Wahl später bereut aber es war eben ihre Wahl. Viel schlimmer wäre es, wenn sie meine Wahl "bereut" hätte.

Im übrigen ist Latein ja für Medzin wohl auch nicht mehr erforderlich oder war das nur das große Latinum???

Einen Nutzen von Latein kann ich bei Medizinern jedenfalls auch nicht sehen, da sich Ärzte ja kaum noch auf Latein unterhalten und die paar Fachbegriffe sowieso nicht im Lateinunterricht vorkommen, weil die Römer sie noch gar nicht kannten. Den stattdessen vermittelten "Ablativus Absolutus" wird aber auch kein Mediziner vermissen.

Das war nicht deine Frage aber ich will damit ausdrücken, dass du das vielleicht lieber mit eurer Tochter klärst als mit dem Vater.
Auch wenn ich deinen Unmut verstehen kann.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 18:04
(@riviera68)

Hallo Sophie,

meine Erfahrung in Sachen Schulanmeldung und Info bekommen/geben sind so:

Wir hatten immer GSR und als Tochter bei ihrem Dad lebte, hat er sie ohne mich und meine Unterschrift an einer Schule angemeldet, die ich weder kannte noch dann spaeter fuer geeignet hielt.
Ich habe dann lange quasi kaempfen muessen, damit die im Sekretariat mich als Mutter in die Schuelerkarteikarte aufnehmen, mehrfach musste ich samt Scheidungsurteil da aufkreuzen, damit ich das
Kind ueberhaupt abholen konnte.

Mir hats dann gereicht und ich hab das  JA eingeschaltet, die haben der Schule dann damals telefonisch mitgeteilt, dass das so nicht geht.

Soweit mir bekannt ist, sind fuer eine Anmeldung  beide Unterschriften  noetig, allerdings scheitert das oft an den Schulen selbst, die sich daran nicht halten.

Je nach Schule wirst du wohl auch den Infos, die so uebers Jahr verteilt werden eher hinterlaufen muessen. Vielleicht kannst du aber mit dem/der Klassenlehrer/in sprechen und bekommst die per Email zugesandt.

Bezueglich der Wahlpflichtfaecher bin ich eher offen eingestellt, ich denk halt, sicher ist es gut, wenn Tochter Faecher belegt, die ihrem Berufswunsch helfen, allerdings ist es doch toll, wenn sie einfach
ausprobieren kann.
Hier in Ca gab es alles moegliche an Wahlpflichtfaechern und im Jahr haben die Kids drei verschiedene Faecher gehabt, also immer fuer eine Report Card Periode ein subject. Soviel Abwechslung ist einfach toll fuer die Kids.

cheers


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2010 18:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sie wollte Spanisch, das wird bei ihm aber nicht angeboten.

Da er den Wunsch von ihr Ärztin zu werden sehr forciert wäre das die logische Wahl gewesen. Am besten soll sie alles so machen wie die Tochter seiner Frau.

Ich weiss, dass es das große Latinum nicht mehr gibt. Allerdings weiss ich auch, dass es im Studium zumindest hilfreich ist. Aber gut, da es ihr anscheinend egal ist werde ich das so hinnehmen.

Und sie hat den Vorteil, dass sie leicht lernt, insofern wäre es glaube ich egal. Ich habe Französisch gehasst und ihr Vater hatte sogar Französisch Leistungskurs. Da hoffe ich mal, das sie in dem Bereich ihrem Vater nachfolgt.

Nun, da muss sie zumindest 7 und 8 Klasse die Fremdsprache beibehalten. Und erschwerend kommt hinzu, dass sie ein Jahr nachholen muss, weil dort bereits ab Beginn der 6. die zweite Fremdsprache gelehrt wird. Während sie im Englischunterricht hier wesentlich weiter sind weil ab Klasse 3 gelesen wird und ab Beginn Klasse 4 kompletter Unterricht gemacht wird.

Sophie


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Themenstarter Geschrieben : 27.08.2010 18:40
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

Französisch ist doch auch eine große Weltsprache.
Berichtigt mich wenn ich falsch liege, aber die medizinischen Begriffe sind nicht nur auf Latein, sonern auch auf (alt?)griechisch aufgebaut. es gibt ja Lehrbücher zur medizinischen Terminologie, und das ist sicher hilfreicher als Latein allein 😉 Hey, das wäre doch bei Gelegenheit ein gutes Geschenk?

Mein Mann ist zweisprachig aufgewachsen (Französisch/Deutsch) und er kann aufgrund seiner Französischkenntnisse sehr viele medizinische Begriffe sehr gut verstehen, so dass die Ärzte manchmal denken, er wäre auch einer 😉 Da gibt es also eine Sprachverwandheit.

OT: Übrigens, sein Sohn hat als 2. Fremdsprache leider nicht Französisch gewählt, obwohl es doch in diesem Fall unterstützenswert gewesen wäre. Aber da hat die KM ihn lieber unterstützt, etwas zu wählen, was seinen Vater "rauskickt". Na ja das nur am Rande.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 27.08.2010 21:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gestern hat er unsere Tochter abgeholt. Auf meine Vorabbitte mir die Schulunterlagen mitzubringen, damit ich diese unterschreiben kann hat er nicht reagiert. Allerdings hat er mir auf Nachfrage erklärt, dass er mich eine Kopie zukommen lassen würde, ich müsse dort nicht unterschreiben.

Auch will er allein die Wahl der Fremdsprache treffen, ohne dies wohl auch mit unserer Tochter abgesprochen zu haben.

Den Antrag auf Kindergeld hat er bereits mitgebracht. Er hat ihn allerdings so ausgefüllt, dass er und seine Frau die Eltern unserer gemeinsamen Tochter sind. Unsere zweite Tochter hat er aber korrekt eingetragen.

Nun ja, wie gedacht. Entsprechend werde ich jetzt der Schule schreiben und hier meinem zuständigem Jugendamt. Denn er hat schon bereits in den Sommerferien versucht meinen Umgang zu boykottieren. Das werde ich jetzt aktenkundig machen, damit einfach klar ist, er ist derjenige der sich nicht an Vereinbarungen etc. obwohl er das früher so vehement eingefordert hat (da wollte er am liebsten über jede Freund/in der Kinder unterrichtet sein und über jeden Routinemäßigen Arztbesuch).

Sophie


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2010 09:32