Hallo alle zusammen,
meine Noch Ehefrau und ich haben ja das gemeinsame Sorgerecht für unseren 11jährigen Sohn und unsere 8jährige Tochter.....Da Sie ja den Umgang zwischen mir und unseren Kindern fabelhaft immer wieder durch subtile Verhaltensweisen zu boykottieren versteht, habe ich momentan keinen Kontakt zu meinen Kindern oder zu ihr.
Ich weiß, dass sie ja mir gegenüber eine Auskunftspflicht hat, an die meine Anwältin sie in der Vergangenheit auch schon mehrmals schriftlich "erinnert" hat.
Meine Frage ist nun, kann ich auch anders an Informationen bzgl. meiner Kinder kommen, ohne die Olle wieder anschreiben lassen zu müssen? Ich kann doch sicher mal an den Schulen meiner Kinder die Situation erklären und fordern, dass mir Kopien der Elternbriefe und Zeugnisse zugeschickt werden, oder? Wie sieht es mit der Krankenkasse aus? Da sie wieder arbeitet, sind die Kinder beide über sie krankenversichert. Kann ich bei der Krankenkasse anrufen und fordern, dass mir Kopien der Krankenberichte, Arztbesuche, etc. zugestellt werden?
Angeblich sollte mein Sohn Anfang der Woche irgendeinen "OP-Termin" haben, von dem ich vorher aber nie gehört hatte und ich weiß, dass mein Sohn soweit keinerlei Beschwerden hat, gesund ist, draussen herumläuft und zur Schule geht.......aber man wüsste ja doch gerne, ist da was los und wenn ja, was.........
Hoffe auf Antworten.
Gruß, Diddi
Moin,
nachdem ihr GSR habt, stehen dir die gleichen Informationen zu, wie deiner Ex Frau. In der Praxis sieht das oftmals etwas
anders aus. Deine Ex-Frau könnte einen Sperrvermerk hinterlegt habe, dass dir keine Informationen zu geben sind. so war
es bei mir.
Dann würde ich dort hinfahren, mich ausweisen und um Akteneinsicht bitten. Verweigern können sie es dir nicht, denn diese
Informationen stehen dir zu. Auch in der Schule. Fahr dorthin und spreche mit dem Rektor/Rektorin. Wenn das Sorgerecht
nicht explizit geregelt ist (also Ausschlüsse usw.) müssen die dir Auskunft geben.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo Diddi,
Agent war schneller, aber rein praktisch sieht es etwas anders aus, als man nach dem Lesen denken könnte:
Sicher hast du Ansprüche, aber niemand wird die gern erfüllen. Die Kinder gehen ja nun nicht allein zum Arzt. Der wird also sagen, dass du dich an die Mutter halten sollst. Ich denke, dass die Schule das ebenso tun wird. Du könntest zur Berechtigung also nur das Familienbuch vorlegen, aus dem sich die Vaterschaft ergibt, und beteuern, dass keine sorgerechtliche Regelung gegen dich getroffen wurde. Da könnte dann die Schule wieder ansetzen und dich vertrösten, da sie erst mal klären müsste, ob nicht vielleicht doch schon das Sorgerecht entzogen wurde. Und solange das alles nicht 100% fest steht, gibts halt keine Auskunft. Das gilt natürlich auch für die Ärzte.
Was eine OP angeht: Wenn du weißt, wo das geschieht, würde ich da hin gehen und Auskunft verlangen. Wenn dir diese verweigert wird, würde ich schriftlich (nachweisbar) jedweder OP ohne vorherige Information an dich widersprechen und dem Arzt eine Strafanzeige androhen, wenn er trotzdem operiert. Das wäre nämlich dann in jedem Fall erstmal eine Körperverletzung. Vielleicht kann auch die KK weiterhelfen, denn die müsste ja nun auch Kenntnis von einer geplanten OP haben.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo,
zum Thema Auskünfte von Schulen:
Ich habe in NRW reichlich Erfarhungen gemacht, das Schulrätin verfügt hat, das Informationen nur an das betreuende Elternteil gegeben werden.
Der Umgangselternteil darf sich von dem betreuenden Elternteil die gewünschten Informationen einholen.
Das handhaben die Schulen nun so schwammig in Hausordnungen, das selbst Regionsverwaltung nebst Kultusministerium handlungslos sind.
Sowie man dort aufläuft und sich als Auskunftsberechtigter vorstellt, bekommt man auch den Zankerstempel drauf und schwups. . . keien Auskunft.
Das einzige, was ich daran nachvollziehen kann, ist, das Schulen bei der steigenenden Anzahl von Trennungskindern nicht für jedes Kind eine extra Kommunikationsregel einhalten können/wollen.
Das Schulen sich davor schützen, das die Familienstreitigkeiten den Schulablauf beeinflussen.
Zur Not muss man halt einen Antrag bei Gericht stellen, das diese und jene Auskünfte vom betreuenden Elternteil erteilt werden müssen, (Zwanggeld nicht vergessen zu beantragen 😉 )
Aber: Viel mehr als das Zeugnis und ein Foto pro Jahr werden selten ausgeurteilt. . .
Das ist in D leider so, das die gemeinsame Sorgepflicht nicht unterstützt wird, wenn ein Elternteil sie boykottiert. . . .
greetz
e.
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
So sieht das Ergebnis aus, wenn ein GSR Vater versucht, über Regionsverwaltung und Kultusministerium sein Auskunftsrecht versucht durchzusetzen:
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Moin,
Ich kann doch sicher mal an den Schulen meiner Kinder die Situation erklären und fordern, dass mir Kopien der Elternbriefe und Zeugnisse zugeschickt werden, oder?
Kann ich bei der Krankenkasse anrufen und fordern, dass mir Kopien der Krankenberichte, Arztbesuche, etc. zugestellt werden?
auch hier gilt - in Ergänzung zu den Vorschreibern - dass man alles "fordern" kann, was man möchte - ob man es jedoch bekommt, ist eine andere Frage. Solange die Nicht-Erteilung einer solchen Information nicht juristisch sanktioniert ist, kann der "Geforderte" sie getrost verweigern und sagen "Red' mit deiner Ex; ich berufe mich hier auf Datenschutz, Persönlichkeitsrecht oder sonstwas, und Ärger will ich sowieso nicht."
Es macht wenig Sinn, eine Information zu fordern (schon gar nicht am Telefon) mit der Begründung "man habe das Recht dazu". Denn dieses vermeintliche "Recht" kann der so Angesprochene überhaupt nicht verifizieren. Man handelt sich höchstens den Ruf eines verbiesterten Rechthabers ein.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also wenn, dann doch besser versuchen, über die KM an die Informationen ranzukommen.....
Danke euch!
Hallo Diddi70,
hast Du eigentlich schon mal versucht, an der Schule Deiner Kinder um Auskunft zu bitten? Ich meine Bitten, nicht fordern.
Mit einem ruhig vorgetragenem Anliegen und sachlicher Argumentation konnte ich damals an der Schule meiner Tochter mein Anliegen vollumfänglich durchsetzen. Bin halt diplomatisch vorgegangen und habe meine Emotionen draußen im im Auto liegen lassen.
Lass Dir einfach mal einen Termin bei Lehrerin / Lehrer Deiner Kids geben in der Sprechstunde oder geh einfach zum Sprechtag. Bitte schriftlich im Sekretariat darum, in den Verteiler der Schulpost aufgenommen zu werden usw.
Also, schon mal versucht?
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle