Hallo,
Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Es gibt ja die o.g. Auskunftspflicht.
Ist das eine Hol- oder Bringschuld?
Viele Grüße
Anisu
Moin,
wer nicht fragt, wird keine Antwort erhalten.
Vielleicht erläuterst Du etwas konkreter Dein Problem ?
Moin
Das steht doch im genannten §1686 BGB:
§ 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.
"kann" bedeutet, es besteht keine Pflicht, dieses Recht auszuüben, also Auskunft zu verlangen. Von daher ist es eine Bringpflicht, über welche im Streitfall ein Gericht angerufen werden kann.
Aber den konkreten Sinn Deiner Frage verstehe ich genauso wenig wie @diskurso.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Soweit Danke erstmal.
Das Kann ist mir nicht klar = Wer nicht fragt, bekommt auch keine Auskunft oder adners: Nur wer fragt, hat recht auf Auskunft?
Die Frage ist, muss der Elternteil, bei dem das Kind lebt, immer laufend Infos geben?
Sei es telefonisch, per Mail, Brief usw.?
Oder ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in der Pflicht nachzufragen und die Auskünfte anzufordern?
VG Anisu
Hm Ansu,
so ganz versteh ich das Problem nicht.
Fordert der nichtbetreuende Elternteil zur Auskunft auf, dann muss der betreuende Elterteil die Auskunft ohne wenn und aber erbringen. Notfalls legt ein Gericht dann eben den Umgang und die Frequenz fest. Die reicht (ausURteilen ,die mir bekannt sind) von monatlichen bishalbjährlichen Berichten.
Auf der anderen Seite bricht doch dem betreuenden Elternteil kein Zacken aus der Krone, wenn er bei besonderen Anlässen (ernsthaftere Erkrankung, Elternabend, Schulfest u.s.w.) den anderen Elternteil per mail oder Telefon zeitnah unterrichtet und ansonsten vielleicht alle 3 Monate mal ein paar Zeilen zur allg. Entwicklung des Kindes schreibt.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
der Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt, fragt nicht und erhebt dann Vorwürfe, weil er keine Infos hat.
Aber selbst das Kind gibt Infos nicht weiter, weil es das für nicht notwendig hält.
Der nicht betreuende Elternteil antwortet hingegen nie aus Mails oder geht seit Jahren nicht ans Telefon, wenn die entsprechende Nummer angezeigt wird.
Der betreuende Elternteil gibt auf Nachfrage Auskunft, aber wenn das Geschriebene (sprechen kann man nicht miteinander, weil es dann sofort wieder um Machtausübung usw. geht und hässlich wird)
gegen ihn verwendet wird, hält er sich entsprechend zurück, worauf der nicht betreuende Elternteil unschön reagiert.
Es geht auch nicht um den Zacken in der Krone, sondern wozu ist der betreuuende Elternteil rechtlich konkret verpflichtet?
VG
Anisu
Also,
wenn man rechtlich von den Urteilen ausgeht muß der betreuende Elternteil dem anderen Zeugniskopien, Informationen über die Physische und psychische Entwicklung des Kinderzukommen lassen. Meist wird in den Urteilen noch die Übersendung eines Ganzkörperfarbfotos angeordnet.
Zur physischen Entwicklung gehören dann evtl. Erkrankungen, altersgemäße oder eben nicht altergemäße Entwicklung, also auch Therapien oder Förderungen...
Zur psychischen Entwicklung zählen dann Dinge wie Hobbys, Interessen, sportliche Aktivitäten, soziale Kontake (hat das Kind Freunde, viele, wenige...)...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der betreuende Elternteil gibt auf Nachfrage Auskunft, aber wenn das Geschriebene (sprechen kann man nicht miteinander, weil es dann sofort wieder um Machtausübung usw. geht und hässlich wird)
gegen ihn verwendet wird, hält er sich entsprechend zurück, worauf der nicht betreuende Elternteil unschön reagiert.
:question: :question:
Kannst Du mal den Ratespaß mit den seltsamen betreuend/nicht betreuend Elternteilbeschreibungen abkürzen und konkret sagen, worum es geht ?
Anderenfalls wirst Du hier kaum eine vernüftige Anwort erwarten können.
und konkret sagen, worum es geht ?
Die Frage war:
wozu ist der betreuuende Elternteil rechtlich konkret verpflichtet?
und diese hat Tina gut und verständlich beantwortet.
VG
Anisi
Moin Anisi,
die Beschreibung, Kind 'lebt' beim 'betreuenden Elternteil', ist zwar üblich, wird der Realität mE aber nicht gerecht. Sie kann zu latenten Verstimmungen auf der Elternebene führen, da ihre Verwendung als wenig wertschätzende Haltung aufgefaßt werden kann.
Trennungskinder haben idR einen Lebensmittelpunkt, wohnen und leben in verschiedenen Zeitverhältnissen bei ihren Eltern. Im Standardumgang eines Schulkindes liegt dieses Verhältnis bei etwa 70:30 der Jahreszeit, in dem das Kind in ZWEI Familien betreut wird, wohnt und lebt.
Es kann mE sehr zur Entspannung auf der Elternebene beitragen, wenn schon in der Haltung, der Begrifflichkeit eine gewisse Wertschätzung gegenüber dem 'entfernten' Elternteil zum Tragen kommt.
W.
Ich schließe mich dem Wildlachs an.
Es ist natürlich dein Recht zu fragen was du willst aber wir nehmen uns dieses Recht eben auch.
Und wenn du Antworten bekommen möchtest, wäre es auch nett, welche zu geben.
Und es könnte dir auch helfen, weitere Aspekte zu beleuchten.
Eben z.B. nicht nur die Frage, was muss ich tun, sondern auch, was kann ich tun und was sollte ich tun.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin nochmal.
Es ist grundsätzlich hilfreich, feindliche Paar-Vorstellung nach Trennung und Scheidung zu überwinden und - ungeachten rechtlicher Vorschriften - zu einem raschen Miteinander als Elternpaar zu gelangen.
Dazu gehört mE, sich in den anderen Elternteil zu versetzen oder sich selbst zu fragen, welche Informationen man an seiner Stelle hilfreich finden könnte, um diese dann ANZUBIETEN, nicht übergriffig oder mit erhobenem Zeigefinger aufzudrängen.
Ganz übel ist - nicht auf diesen Fall bezogen ! - , aus dieser Empathie heraus dem anderen gezielt Infos vorzuenthalten, in der Höffnung, beim anderen Elternteil läuft es dann richtig mies, ... um sich selbst aufzuwerten zu können.
W.
Es gibt ja die o.g. Auskunftspflicht.
Ist das eine Hol- oder Bringschuld?
Hi
Weder noch aus meiner Sicht. Gar keine Schuld. Sondern eine Selbstverständlichkeit in beide Richtungen. Die Paarebene zu verlassen, und als Eltern zu kommunizieren beinhaltet doch ganz selbstverständlich, den anderen Elternteil zu informieren.
Normalerweise sollte das ja nicht schriftlich notwendig sein, sondern im Rahmen des Umganges kann sich der Umgangselternteil selbst ein Bild machen. Je nach Alter des Kindes werden dann eben noch wichtige bzw. relevante Informationen zusätzlich ausgetauscht. Als Betreuungselternteil möchte ich genauso vom Umgangswochenende wichtige Details erfahren, wie der Umgangselternteil wichtige Details aus dem Alltag.
Je älter das Kind, umso weniger Informationen muss ich selbst als Elternteil beitragen, da das Kind das dann schon selbst erledigen sollte (Selbstständigkeit). Das kann und soll ich dann allerdings als Betreuungselternteil fördern (hast du dem Papa auch gesagt dass…). Darüber hinaus sollte auch das Kind frühzeitig und beständig angehalten werden, selbst zu kommunizieren. Jeder hat da sicher seinen eigenen Weg.
Reagiert der KV gar nicht, und lehnt Kontakt ab, dann würde ich dem Kind ein „Hinterherlaufen“ nicht zumuten, aber selbst die regelmäßigen Informationen „emotionslos“ versenden, ich wüsste aber nicht bis zu welchem Alter, bzw. ab wann das Kind da mitreden sollte.
Auf keinen Fall sollte der Betreuungselternteil Informationen „zurückhalten“ oder als Machtinstrument nutzen oder mit anderen Dingen, wie Unterhalt, mischen. So etwas wäre extrem unreif.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Moin.
Wie Ginnie schon ausführte, ist der Umfang und Rhythmus der Auskunftserteilung letztlich wohl sehr Einzelfallabhängig. Das Ganzkörperfoto ist entbehrlich, wenn ein regelmäßiger Umgang existiert. Ebenso Krankheiten/ Allergien, weil es doch schon im Sinn des BetET liegen müsste, diese Information dem UmgangsET mit in den Umgang zu geben. Zeugnisse/ Schulnoten zu Überbringen bzw. über Hobbies und Interessen zu informieren sollten mit zunehmendem Alter (bei funktionierendem Umgang) mehr und mehr in die Verantwortung des Kindes übergehen, aber mit der klaren Botschaft, dass Du (als BetET) es sonst selbst macht (also verschweigen als möglicher bequemer Weg nur ein Aufschub ist).
Ich denke auch, dass konkrete Informationen zur aktuellen Situation, zu den Forderungen des nicht betreuenden ET schon erfordlich sind, um hier eine vernünftige Antwort zu erhalten.
Wenn ich unterstelle, dass hier kein/ kaum Umgang stattfindet, dann sollte es aus Sicht des BetET nicht zuviel verlangt sein, die von Tina Informationen in einem regelm Turnus (vierteljährlich?) unaufgefordert zu geben, verbunden mit der offenen Frage, ob und was mehr gewünscht wird.
Der betreuende Elternteil gibt auf Nachfrage Auskunft, aber wenn das Geschriebene [...]
gegen ihn verwendet wird,
Wie die Schilderung oben geschriebener Fakten gegen den BetET verwendet werden können, ist für mich schwer vorstellbar. Ich hoffe mal es geht nicht um Vorwürfe à la "Warum hat das Kind eine 4 in Mathe" oder warum macht es Ballett statt Fußball zu spielen...
Der nicht betreuende Elternteil antwortet hingegen nie aus Mails oder geht seit Jahren nicht ans Telefon, wenn die entsprechende Nummer angezeigt wird.
Naja, wenn auf Mailfragen ("Welche weiteren Informationen interessieren Dich noch ?") keine Antwort vom nicht betreuenden ET kommt, dann braucht dieser sich auch nicht wundern bzw. der BetET braucht sich auch kein schlechtes Gewissen einreden zu lassen.
So wie ich mir die Situation jetzt zusammen puzzele, kann der BetET seine Pflicht eigentlich mit en wenig gutem Willen recht einfach erfüllen. Es liegt an Dir, etwas mehr Licht ins Dunkle zu bringen!
Gruss. Toto