Hallo zusammen,
wir brauchen dringend Hilfe!!
Folgender Sachverhalt:
Tochter (15) lebt bei der Mutter, die das alleinige Sorgerecht hat.
Da die Exfrau mit der Erziehung der Tochter nicht mehr klar kommt, hat Sie das J-Amt bzw. einer Streetworkerin mit involviert. Die Exfrau hatte heute das Gespräch mit der Streetworkerin und nun einen Woche zu überdenken, ob eine Zusammenarbeit mit Ihr oder die Tochter bis zu ihrem 18. Lebensjahr ins Übergangsheim zugeben.
Lt. Aussagen der Tochter hat die Zusammenarbeit (dauert schon seit 7 Jahren an) keine Chance und Sie würde ein Übergangsheim vorziehen.
Wir wollen und möchten das die Tochter nicht in ein Übergangsheim kommt!
Was gibt es für Wege oder welche Chancen haben wir, dass sie zu uns kommen kann???
Sollten wir dies eventuell über rechtlichen Schritte versuchen?? Wenn wir da überhaupt einen Chance haben!
Man kann ja ein Kind nicht zwingen, oder !!!
Wir würden uns über jeden Ratschlag freuen, da wir nicht mehr viel Zeit haben.
Moin,
ein geeigneter RA sollte mit >diesem< Urteil des BVerfG dich in deinem Interesse vertreten können.
Das Thema scheint recht hoch aufgehängt zu sein, wenn schon Streetworker involviert sind. Denn dies würde bedeuten (nach dem, was ich weiß), dass deine Tochter mehr auf der Straße als zu Hause anzutreffen ist und Rauschmittel (Alkohol, ...) im Spiel sind. Wird kein einfacher Weg.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deepthought,
erstmal danke für Deine schnelle Antwort. Unseren Info´s nach, ist die Tochter noch nicht mit Alkohol etc. aufgegriffen worden. Zur erweiterten Darstellung muss ich etwas ausholen:
Scheidung war Ende 2000, danach regelmäßiger Kontakt mit den Kindern (2 Töchter, 15 & 12 Jahre), dann die üblichen Querelen...Unterhaltshöhe, Umgangsrecht, Sorgerecht...Der KV wurde dann vom JA überredet, das gemeinsame Sorgerecht auf die KM zu übertragen, dann wieder Ruhe...und regelmäßiger Kontakt...dann wurde KV arbeitslos und um die Unterhaltskosten zahlen zu können, Aussetzung des Kontakts wegen Fahrtkosten (500km am Wochenende) danach fast 1 1/2 Jahre keinen Kontakt seitens der Kinder...Ende 2008 hat die ältere Tochter versucht über die KM den Kontakt zum Vater wiederherzustellen...allerdings kein Interesse seitens der KM, die zu dem Zeitpunkt zum zweiten Mal verheiratet ist und die große Tochter hat keinen Bezug zum Stiefvater...andauernd Streitereien und häuslicher Unfrieden... Tochter darf zuhause nicht den Namen des Papa´s nennen und so weiter...Nachdem der Stiefvater seine leibliche Tochter in den Haushalt geholt hat, wegen Anzeige der Körperverletzung, kippte die Stimmung bei der großen Tochter vollends...Anschreien, Türenschlagen und verbale Auseinandersetzungen sind an der Tagesordnung...die große Tochter war bis zur Trennung der Eltern, eine sehr gute Schülerin mit viel Potenzial...als weiterführende Schule besuchte sie das Gymnasium...dann Abgang auf die Realschule und zuletzt ist sie auf der Hauptschule gelandet (wegen Mobbing auf der Realschule)...Die KM reagiert bei den Problemen immer gleich...die Tochter ist schuld, dass die neue Familie nicht funktioniert etc. Der neue Partner bevorzugt seine Tochter und macht für alles Negative unsere Tochter verantwortlich...Besuche bei psychologischen Einrichtungen sind ebenfalls eine beliebte Freizeitbeschäftigung seitens der KM...wie Du siehst, ist es eine ziemlich vertrackte Situation...die kleine Tochter bekommt seitens der KM und des neuen Partners vieles ermöglicht...Reiten und sonstige Freizeitmöglichkeiten, Eisessen etc.
Wir haben der großen Tochter den Vorschlag gemacht, dass sie erstmal zu uns zieht, damit der Druck von ihren Schultern genommen wird und sie wieder zur Ruhe kommen kann. Letztes Wochenende wollte die KM sie sogar schon vorbeibringen und die Ferien bei uns verbringen lassen...Allerdings hatte die Tochter einen Termin mit der Streetworkerin letzte Woche nicht wahrgenommen, was das JA auf den Plan rief und einen Termin heute anberaumte, an dem die Tochter unbedingt teilnehmen musste. Dort wurde der KM die Pistole auf die Brust gesetzt, dass sie 1 Woche Zeit hat, wo sie entscheiden muss, entweder Mitarbeit mit der Streetworkerin oder ab nächsten Mittwoch Übergangsheim bis zum 18. Lebensjahr, damit die große Tochter eine geregeltes Leben hat...Die KM erzählte vom Vorhaben, die Tochter zu mir zu bringen in den Ferien...Auf Nachfrage der Streetworkerin, teilte die Tochter jedoch mit, dass sie sich miit ein paar Freunden verabredet hatte...und jetzt der Knaller...
Die KM kann die Tochter nicht zwingen, zum Vater zu gehen für ein paar Wochen, wenn sie verabredet ist....
ABER
das JA kann die Tochter in ein Übergangsheim bis zum 18. Lebensjahr stecken, wenn die KM nicht die Erziehung sicherstellen kann...!!!
Den Vater fragt kein Schwein, ob er die Verantwortung übernimmt, was dieser sehr gerne will!!!!
In diesem Sinne, vielen Dank für Eure Gedanken und Hilfe, die in diesem Forum immer bereitwillig gegeben werden.
Viele Grüße
AST13
Hallo AST,
ich komme mit einem nicht so ganz klar.
Wie alt sind denn die Kinder aktuell?
Waren sie zur Zeit der Trennung 15 & 12, dann wären beide nun volljährig.
Waren sie 9 Jahre jünger, kann die Große zu dem Zeitpunkt nicht auf dem Gymnasium gewesen sein.
Die andere Frage: Du redest von "wir". Wen meinst du damit? Dich und deine Ex oder dich und deine LG?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish,
das aktuelle Alter der Kinder ist derzeit 15 (1993) und 12 (1997).
WIR = LG + ICH
Ok, danke.
Dann war sie bei der Scheidung 2000 6 Jahre alt und wohl in der 1. Klasse und nicht im Gymnasium.
Die KM kann die Tochter nicht zwingen, zum Vater zu gehen für ein paar Wochen, wenn sie verabredet ist....
Grundsätzlich kann die KM die Tochter schon zwingen zum Vater zu gehen. Nur, in dem Alter ist es nicht immer sehr sinnvoll.
ABER
das JA kann die Tochter in ein Übergangsheim bis zum 18. Lebensjahr stecken, wenn die KM nicht die Erziehung sicherstellen kann...!!!
Richtig, denn das JA hat eine Pflicht ggü. dem Kind einzuschreiten, wenn das Kind sonst massiv gefährdet ist. Dazu gibt es entsprechende §, die sogar einen SR-Entzug abdecken.
Den Vater fragt kein Schwein, ob er die Verantwortung übernimmt, was dieser sehr gerne will!!!!
Da er kein SR hat muß er eben leider nicht gefragt werden und er hat nichtmal rechtlich ne Handhabe dagegen.
Trotzdem muß ich aus der Erfahrung des Verwandtenkreises sagen. Manchmal ist ein betreutes Wohnen auch gut für einen Heranwachsenden. Es muß nicht immer schlecht sein. Der Neffe meines Mannes ist dort sehr glücklich, macht grade seinen Schulabschluß. Nachdem es bei der KM nicht mehr klappte, nahm ihn sein Vater großspurig auf und brachte ihn nach 4 Wochen zurück, weil er nicht mit ihm zurechtkam. Jetzt ist der junge Mann auf nem durchaus guten Weg. Das hätte er aber weder bei der KM noch beim KV geschafft.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich fände es auch gut, wenn das Kind da mal etwas Ruhe fände.
Ich zweifel ASTs Qualifikationen keinesfalls an, allerdings tut es meist den Kindern recht gut, wenn sie einige Zeit Abstand aus der GESAMTsituation nehmen können.
Zudem werden sie in diesen Einrichtungen meist qualifiziert betreut.
@AST: Korrigiere bitte deine E-Mail-Adresse im Profil. Ich bekomme ständig unzustellbare Rückläufer. Danke.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke für den Hinweis, war ne ganz ganz alte Emailadresse, hab Sie bereits geändert!