Hilfe ganz dringend...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hilfe ganz dringend!!!!!????

 
(@sinabur)
Schon was gesagt Registriert

Und zwar fang ich einfach mal an, die exfrau meines mannes mit der er ein kind(4) hat, hat uns heute diesen und den bruder(5) (von einem anderen) eigentlich nur über ferien geben wollen.

Jetzt hat sie uns als wir sie abgeholt haben, gesagt das sie mit ihrem leben nicht zurecht kommt und wir die kiner nehmen sollen, für ein halbes jahr oder länger.

Als wir uns verabschiedeten stand sie am auto und weinte ihre freundin sagte das sei ja nicht für immer, darauf sagte sie doch.

Jetzt hatte sie uns ein Brief geschireben wo drin stht das sie uns das teilige sorgerecht für den bruder vorübergehend gibt.

Jetzt zu meiner Frage da es sich ja von ihr so anhörte und rüberkam das sie die kinder gar nicht mehr möchte, wie sollen wir weiter vorgehen???

Können wir den Bruder bei uns anmelden und gelder beantragen bzw. kindergarten und arzt (notfalls auch OPs)????

Klar werden wir zum JA und anwalt gehen!!! Aber es sind feiertage und urlaubszeit, d.h. das kann dauern, daher vielleicht wisst ihr was!!!!

Danke im vorraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2011 02:34
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Vorab - ein "Hallo" am Anfang und ein Gruss am Ende würden die Frequenz der Antworten sicher erhöhen...  😉

wie sollen wir weiter vorgehen???

Gemeinsam mit der Mutter zum Jugendamt und eine SR-Urkunde unterschreiben.

Können wir den Bruder bei uns anmelden und gelder beantragen bzw. kindergarten und arzt (notfalls auch OPs)?

Sobald gemeinsames Sorgerecht besteht kann der Vater beide Jungs ummelden. Dazu braucht er dann aber auch die Unterschrift der Mutter. Gelder beantragen geht dann auch. Wahl des Kindergartens und wichtige OPs müssen gemeinsam mit der sorgeberechtigten Mutter besprochen und unterzeichnet werden.

Klar werden wir zum JA und anwalt gehen!!!

Lasst doch den Anwalt... Wenn die Mutter das alles selbst will, wird es keinen Streit geben und dann braucht Ihr keinen Streitschürer.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2011 03:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ganz so einfach ist es dann doch nicht.

Für das gemeinsame Kind muss vor dem JA das GSR eingetragen werden. Hierzu sollten die Eltern gemeinsam beim JA aufschlagen.

Für den Bruder geht das nicht so einfach, weil keine rechtliche Bindung besteht. Was ist mit dem Vater dieses Kindes? Es könnte das Konstrukt "Pflegekind" greifen, wenn der rechtliche Vater kein weitergehendes Interesse hat. Vorbeugend: Nein, ihr adoptiert das Kind nicht!

Ungeachtet dessen kann für beide Kinder das KG auf deinen Mann umgeschrieben werden, weil er beide Kinder dauerhaft in seinem Haushalt aufnimmt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2011 12:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

STOP!

Für den Jungen ist es nicht so einfach. Da ist Sinaburs Mann ja nicht der leibliche Vater. Daher kann sie ihm das GSR nicht einräumen. Sie kann aber mit Sinaburs Mann zum JA und dort angeben ,das der Junge vorrübergehend bei ihnen bleiben soll.

Allerdings wäre es sinnvoll hier auch den leiblichen Vater des Jungen miteinzubeziehen. Der hat da schließlich auch ei nWort mitzureden.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2011 12:51
(@sinabur)
Schon was gesagt Registriert

Sry wegen dem vergessenen hallo und gruß!  :redhead:

Also der vater des bruders hat sich seit jahren nicht mehr gemeldet, den anwalt wollten wir nur hinzufügen wegen dem rechtlichen ob das alles so geht.

d.h. soweit ich das jetzt verstanden habe, können wir seinen bruder garnicht anmelden und für ihn sorgen (Kindergarten, Arzt usw.)

Mein mann und seine exfrau können leider nicht gemeinsam aufs JA da sie über 300km entfernt wohnt, naja wohnen nicht direkt eher von einen bekannten zum nächsten ( hat keine wohnung).

D.h. wir müssten mit ihre eine pflegschaft vereinbaren!?
Wie läuft das ab, was müssen wir bachten, bekommen wir dann gelder und kindergartenplatz usw.?

PS: Danke an alle antworten

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2011 13:38
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Also gegen eine Beratung beim Anwalt ist ja grundsätzlich nichts einzuwenden - man muss nur immer im Hinterkopf behalten, dass diese Berufsgruppe am Streit verdient und somit einige ihrer Vertreter überhaupt nicht an friedlichen Lösungen interessiert sind.

Für das gemeinsame Kind werden die Eltern definitiv beide eine Erklärung beim JA unterschreiben müssen.
Hier wäre dann ev. die Zuständigkeit zu klären bzw. ob es möglich ist, dass die KM bei einem JA unterschreibt und das Schriftstück dann an das andere JA übermittelt wird oder so - keine Ahnung wie flexibel die Ämter da bei euch sind...
Würde einfach mal nachfragen.

Bzgl. dem anderen Kind:
Du schreibst, dass sich der KV seit langem nicht mehr gemeldet hat - hat die KM das ASR für den Jungen oder wie ist die Situation da geregelt?
Auch hier würde ich mich beim JA beraten lassen, vor allem in Richtung Pflegekind, wie Deep schon geschrieben hat.

Der erste Schritt für die KM ist jetzt, dass sie ihre Entscheidung "öffentlich macht", indem sie ihre Absicht, die Kids bei euch zu lassen, schriftlich beim JA bestätigt.
Euch führt der erste Schritt ebenfalls zum JA, um euch Hilfe und Beratung zu holen.
Wünsche euch hierfür eine/n gute/n und kompetente/n Sachbearbeiter/in!

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2011 14:09