Hat er eine Chance?...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hat er eine Chance???

 
(@mutter001)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Ich bin ganz neu hier und brauche dringends ein paar Ratschläge.. Und zwar ich in seit 3 Monaten alleinerziehende Mutter einer 1 1/2 jährigen Tochter... Der kindsvater ist die Anfangszeit zwar gekommen aber sehr unregelmässig oder hat abgesagt. Dann war er nun 5 Wiochen nicht mehr bei ihr... Er hat mir die ganze Zeit gedroht aber er hat nie irgendwas unternommen.... Nun habe ich erfahren das er "angeblich" beim Anwalt war... (Bin mir nich sicher ob er wirklich war aber das werde ich ja sehen wenn ich einen Brief bekomme) Denn ich habe das alleinige Sorgerecht und er will das gemeinsame nun einklagen und das er die kleine 2-3 mal die woche für 3-4 std mitnehmen darf. Er ist der meinung das er sehr gute chance hat.. Muss aber dazu sagen das er auch keinen Unterhalt bezahlt... Bin fix und fertig.. Habe solche Angst das ichd as Kind heraus geben muss. Es gibt verschiedene Gründe weshalb ich nicht möchte das er die kleine alleine mitnimmt... Zuerst haben wir das Treffen bei seine Eltern gemacht weil es immer streitereien gab danach kam er 3 mal zu uns nach hause und dann war er nicht mehr damit einverstanden.... Kann mir jemand sagen ob er eine chance hat???

Muss aber erwähnen das er nicht bei mir gemeldet war.. hat aber bei uns gewohnt. da ich sozialhife bekommen habe... haben wir auch am jugendamt angegeben das wir nicht zusammen sind... So nun meint er wenn die wüssten das er bi uns gewohnt hat dürfte er die kleine auf jedenfall mitnehmen und hätte viel mehr Rechte...

Kann mir jemand weiterhelfen ob er eine Chance hat???
Würde mich über Rückantworten sehr freuen!!!

Bin echt fix und fertig weil meine kleine mein ein und alles ist

LG Mutter001

[Editiert am 7/10/2004 von mutter001]

[Editiert am 7/10/2004 von mutter001]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2004 14:17
 mel
(@mel)

hi mutter001,
herzlich willkommen bei VS.
ob er das GSR bekommt ist fraglich. desweiteren steht ihm ein umgangsrecht zu.
speziell dem kind, nach dem gesetz hat das kind ein recht auf umgang und die eltern die pflicht
auf umgang.
es kann natürlich sein wenn du weiterhin den umgang verhinderst dass das gericht ihm ein umgangsrecht einräumen wird.
du solltest ihm dringend ein umgangsrecht gewähren bevor du ein aufgedonnert bekommst.

Bin echt fix und fertig weil meine kleine mein ein und alles ist

die kleine wird nach meiner einschätzung von dir als eine art waffe benutzt, sie ist nicht dein eigentum sie hat ihre eigene persönlichkeit und damit auch verbundene rechte die du ihn nicht verwehren darfst.

Muss aber dazu sagen das er auch keinen Unterhalt bezahlt

darüber solltest du überhaupt nicht urteilen denn du hast den staat betrogen und dies allein ist schon eine frechheit. sozialhilfebetrug wird hart bestraft.

wenn diese sache auffliegt bekommst du ein problem.

kann nur mit dem kopf schütteln

mel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2004 15:11
(@simone)
Rege dabei Registriert

Hallo Mutter001,

also wirklich, ich verstehe Dich nicht....

Umgang hat nichts aber auch absolut gar nichts mit Unterhalt zu tun. Und das eine dazu zu benutzen, um Umgang zu beschränken oder auszusetzen, empfinde ich, wie auch wohl die meisten hier im Forum, als besonders schofelig.

Du schreibst, Du hast verschiedene Gründe, warum Du nicht möchtest, dass er das Kind alleine mitnimmt....
Mensch, das Kind ist nicht Dein Eigentum und außerdem geht es nicht um Deine eigenen Gründe und Empfindungen bei dieser Angelegenheit, sondern allein um das Recht des Kindes, Euer gemeinsames Kind, auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Erkläre doch bitte mal einen wirklich vernünftigen Grund, der wirklich allein das Kind betrifft und nicht Deine eigenen Gedanken, warum dem Kind ein Umgang mit dem Papa verwehrt werden sollte? Es ist immer wieder schrecklich zu sehen, wie einige Leute ihre eigenen Befindlichkeiten auf Kinder übertragen und diese dann instrumentalisieren.

Gerade in dem Alter Eures Kindes ist es wichtig, einen regelmäßigen und auch häufigen Umgang zu praktizieren und vor allen Dingen zu fördern und seine eigenen Befindlichkeiten dem Ex gegenüber von dem Kind fern zu halten. Ein Kind ist kein Eigentum, von niemandem. Denk mal drüber nach.

Gruß
Simone


AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2004 15:34
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mutter 001,

ich würde gerne Wissen, welche Gründe das denn sein sollten.

Der Vater hat doch ansich einen vernünftigen Vorschlag gemacht.
Dass er das gemeinsame Sorgerecht haben möchte, ist doch nur verständlich.
Den Vorschlag, das Kind mehrmals die Woche für 3-4 Std. zu sich zu holen ist doch nicht schlecht. So kann ein vernünftiger Kontakt zwischen Vater und Kind entstehen und du hättest Zeit für dich. Manche Mutter ( ich übgrigens auch) würde sich freuen, würde der Vater solch ein Interesse zeigen.

Euer Zusammenleben und die Tatsache, daß ihr dies dem Sozialamt nicht gemeldet habt ist schon ein hartes Stück, der Sinn der Sozialhilfe wird auf solche Art und Weise schamlos ausgenutzt und verkannt.
Manch einer wundert sich, wie Sozialhilfeempfänger es schaffen, besser da zu stehen, als arbeitende Menschen. Du hast, wie schon so viele...die Antwort schlichtweg gegeben.
Du hättest die Pflicht gehabt, es zu melden. *kopfschüttel

Das alles hat allerdings nichts mit den Bedürfnissen eures Kindes zu tun. Räume dem Kind das Recht ein, seinen Vater zu sehen.
Auf die Gründe, warum dies nicht der Fall sein sollte bin ich gespannt.
Die Art wie du schreibst, lässt mich darauf schließen, daß du sehr klammerst und das Kind aus persönlichen Gründen festhalten möchtest.
Wovor hast du Angst? Dass euer Kind einen Vater hat?
Denke mal in Ruhe drüber nach. Vielleicht kannst du noch etwas mehr dazu schreiben.

Tina


Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2004 16:47
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo mutter001,
auch ich denke ähnlich wie meine vorschreiber, es ist wichtig für eine kind den umgang mit seinem vater aufrecht zu erhalten, und du solltes auf jedenfall unterhalt und umgang nicht zusammen mischen, es zwei paar stiefel bedenke dies. an deiner stelle würde ich bezüglich unterhalt mit aw aktiv werden, aber den umgang nicht boykotiern. sicherlich kann es gründe geben aber du hast uns hier keine gründe die dem wohl des kindes schaden mitgeteilt. wenn es wirklich gründe sind die dem wohl des kindes schaden werden dich hier alle zurecht verstehen. trotzdem begrüße ich dich hier bei vatersein.de und ich denke du wirst hier viel hilfe und auch gute ansatzpunkte bekommen eine lösung für euch zu finden.
gruß papa


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2004 00:36