Hallo! Ich habe ja nun GSR, dazu brauche ich Hilfe zu folgendem Thema:
Meine Ex hat letzte Woche unseren Sohn in der Kita vergessen. Von den durch sie bevollmächtigten Personen war niemand erreichbar, ich war an der Arbeit. Über das JA wurde schließlich entschieden, dass Oma (meine Mutter) den Kleinen abholen darf. Nun wollte ich vorsorglich eine Vollmacht für meine Eltern im Kindergarten abgeben, erhielt aber die Auskunft, diese Vollmacht müsse von beiden Eltern unterschrieben werden. Warum ist das so? Ich habe auch keine Vollmacht für ihre Mutter oder andere Personen unterschrieben. Wozu habe ich GRS, wenn ich im Notfall (als solches ist es ja wohl zu sehen, wenn Sohni 19.30 Uhr noch im Kindergarten hockt) nicht einmal meine Eltern zur Betreuung bevollmächtigen darf?
Gruß Willi
Hi Jeanswilli,
die Kindergartengeschichte hat nichts mit dem GSR zu tun.
Wenn - wie ich vermute - Dein Kind bei der Mutter lebt und
diese das Kind bei der KITA angemeldet hat, ist sie Vertrags-
partnerin der KITA und legt bei der Anmeldung fest, wer außer
ihr selbst das Kind abholen darf.
Im Prinzip darfst selbst Du mit GSR nicht das Kind abholen, wenn
Du von der Mutter nicht aufgeführt bist, geschweige eigene Vollmachten
ausstellen. Aus diesem Grund braucht die Mutter keine Unterschrift
von Dir, umgekehrt aber schon.
Warum hat im konkreten Fall nicht die Mutter das Kind abgeholt, nachdem
sie es vergessen hatte?
LG,
Mux
Weil die Kita 17.00Uhr schließt und 1 Stunde nach Schließzeit muss wohl das JA informiert werden. Wie gesagt KM und Bevollmächtigte waren nicht erreichbar, die Alternative zu mir oder meiner Fam. wäre der Kindernotdienst gewesen. KM hat dann 21.45 Uhr den Kleinen bei meinen Eltern abgeholt, nachdem sie vom Amtsleiter JA die SMS gelesen hatte.
Gruß Willi
Servus Willi!
Ich sehe eigenttlich nur zwei Möglichkeiten:
- Du bittest KM (evtl. mit Einschaltung des JA) um Ihre Unterschrift; wenn sie sich weigert
- Du lasst es beim nächsten Mal darauf ankommen und der Notdienst soll Euer Kind tatsächlich abholen.
Vielleicht bringt Letzteres KM zu mehr Einsicht ...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi
- Du lasst es beim nächsten Mal darauf ankommen und der Notdienst soll Euer Kind tatsächlich abholen.
Das arme Kind.
Wenn ich mir vorstelle, das meine kleine Tochter vom Notdienst des JA abgeholt würde, .....nein, das geht gar nicht.
Was muss in dem Kind vorgehen.
Wenn Mutti diese Unterschrift verweigert(auch mit Beteiligung des JA), würde ich diese einklagen.
Irgendwann hört der Spass auch auf.
Sicher kann sich jeder mal verspäten, aber um 21.45 Uhr das Kind abzuholen geht nicht.
Hier muss m.E. schon ein Riegel vorgeschoben werden.
Gruss Wedi
Meines Wissens kann ein Sorgerechtsinhaber von Jedermann die Herausgabe seines Kindes verlangen.
Ein Vertrag zwischen dem anderen Elternteil und diesem Jedermann steht nicht über diesem Recht.
Allerdings gilt eben nur für ihn selbst und nicht jemand Drittes, wie Omma und Oppa.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wedi, genau da ist das Problem. Der kleine Junge saß (nicht zum ersten Mal) im Kindergarten und wusste genau, Mama hat ihn vergessen. Er hat sich gefreut wie ein Schnitzel als Oma kam, war nach Aussage meiner Eltern noch lieber als sonst und hätte auch gern bei uns geschlafen. Wenn ich nun wüsste, dass zumindest ich den Kleinen im Notfall ohne Vollmacht bekommen würde, währe das schon beruhigend.
Der Gedanke an Kindernotdienst ist ja wohl schrecklich, oder?
Gruß Willi
@wedi:
mir ist schon klar, dass das nicht die beste Lösung ist, nur:
was soll Willi denn sonst machen? Er kann nicht nach Belieben seinen Arbeitsplatz verlassen und seine Eltern dürfen derzeit das Kind nicht abholen...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
nein, so einfach ist das meines Wissens nicht.
Nach der Regelung für Alltagsangelegenheiten ist
auch bei gemeinsamen Sorgerecht der Elternteil
bestimmungsberechtigt, bei dem das Kind seinen
Lebensmittelpunkt hat (§ 1687 BGB), soweit es um Dinge
des täglichen Lebens geht, wozu der Besuch des
Kindergartens einschließlich der Rückkehr gehört.
LG,
Mux
Hi
Meines Wissens kann ein Sorgerechtsinhaber von Jedermann die Herausgabe seines Kindes verlangen.
Ein Vertrag zwischen dem anderen Elternteil und diesem Jedermann steht nicht über diesem Recht.
Allerdings gilt eben nur für ihn selbst und nicht jemand Drittes, wie Omma und Oppa.
So viel ich weiss und bei mir war es jedenfalls so, geht das eben nicht.
Der jenige , der das ABR inne hat, kann anderen die ''Vollmacht'' erteilen das Kind vom Kindergarten abzuholen.
Der Gedanke an Kindernotdienst ist ja wohl schrecklich, oder?
Ja, schrecklich und m.E. nicht zu verantworten.
was soll Willi denn sonst machen? Er kann nicht nach Belieben seinen Arbeitsplatz verlassen und seine Eltern dürfen derzeit das Kind nicht abholen...
Notfalls Klagen und m.M.n. auch die Erziehungsfähigkeit der Mutter antweifeln.
Ich denke da wird gerade eine kleine Kinderseele zerstört. und da würde ich mit allen Mitteln hart durchgreifen.
Gruss Wedi
Ich kann doch nicht schon wieder zum Gericht. Der letzte Termin ist gerade mal 6 Wochen her.
Gruß Willi
Bei uns lagen teilweise 2 Wochen zwischen den Terminen. :puzz:
Unbelehrbare zu belehren ist schwer.
Aber vieleicht gibt KM dir die ''Erlaubnis'' ja auch freiwillig?
@Mux, vermutlich hast du in der rechtlichen Praxis recht.
Der § 1632 (1) BGB lautet in einem kleinen Detail doch anders als in meiner Erinnerung:
(1) Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält.
Das Wörtchen "widerrechtlich" ist vermutlich in diesem Fall der Hebel, der die Rechte des Vaters mal wieder konterkariert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Willi, ich würde die Mutter schriftlich und unter Nennung des Vorfalls bitten/auffordern, dich und deine Eltern als berechtigte Personen beim Kiga eintragen zu lassen um diese belastende Situation für euer Kind in Zukunft zu vermeiden und darauf hinweisen, dass du diese Zustimmung notfalls gerichtlich beantragen würdest.
Ich denke, gerade weil der Richter sich noch gut an euch erinnern kann, würde das eher auf sie als auf dich zurück fallen.
Auch und gerade um das Feuer für einen evtl. ASR Antrag warm zu halten.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Willy,
hast Du die Auskunft vom Kiga erhalten? Oder vom JA? Wurde eine Rechtsgrundlage genannt?
Aus eigener Erfahrung: Wenn Du selbst das Kind hättest abholen dürfen, hätte das auch jede von Dir nachweislich bevollmächtigte Person tun dürfen. Das hat ein Gruppenleiter vom Jugendamt mal meiner Ex so aus dem Gesetz vorgelesen, die der Ansicht war, es bedürfte auch ihrer Unterschrift, wenn meine LG statt mir die Kinder abholt. Leider habe ich die von ihm zitierte Stelle nicht parat.
Ich würde in jedem Fall darauf dringen, den Vorfall und die Frage der Vollmacht in einem gemeinsamen Termin mit dem Jugendamt zu besprechen und im Sinne des Kindes zu klären.
Gruss
Tarek
Wie ich gerade in deinem anderen Thread lesen konnte handelt es sich um einen Vergleich den du nicht mehr ändern kannst.
Ich denke so wie Beppo schrieb würde ich das auch händeln.
Falls Mutti nicht reagiert, denke ich nicht unbedingt ans ASR, sondern ans ABR.
Gruss Wedi
Hallo! Es ist kein Vergleich, sondern ein Beschluss. Also schreibe ich sie jetzt erst mal an und dann sehen wir weiter.
Gruß Willi
Deep hatte ja gerade in dem anderen Faden beschrieben, wie der "Beschluss" zustande kam.
Sie war "einverstanden" und das Gericht hat dann bloß seinen Stempel drunter gemacht.
Es ist auch sicher nicht sinnvoll, diesen Beschluss auf Basis einer Einigung gleich wieder anzufechten, sondern neue Munition zu sammeln mit der man später das Gericht vielleicht überzeugen kann, dass die Mutter doch nicht zur Kindeserziehung geeignet ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Deswegen auch mein Vorschlag, auch wenn´s vor allem dem Kind weh tut.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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